kolloquium binnenmarktrecht im licht der rechtsprechung des eugh

RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
INSTITUT FÜR DEUTSCHES UND EUROPÄISCHES
GESELLSCHAFTS- UND WIRTSCHAFTSRECHT
Direktor Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter-Christian Müller-Graff
Ankündigung
für das Sommersemester 2016
im Rahmen des Schwerpunktbereichs 6
(Wirtschaftsrecht und Europarecht)
KOLLOQUIUM
zum
BINNENMARKTRECHT
IM LICHT DER RECHTSPRECHUNG DES EUGH
Das Kolloquium dient der Vertiefung des Binnenmarktrechts – namentlich des
Rechts der Markt-Grundfreiheiten, der Wettbewerbsregeln (Kartellrecht) und der
Rechtsangleichung zur Förderung des Binnenmarkts der Europäischen Union
im Licht der Rechtsprechung des EuGH. Dazu wird jeder Teilnehmerin/jedem
Teilnehmer aufgegeben, in eine ihr/ihm benannte Entscheidung der Unionsgerichtsbarkeit mit einer Kurzdarstellung und Analyse einzuführen, um auf dieser
Grundlage die jeweils maßgeblichen Systemfragen des Binnenmarktrechts im
Kolloquiumskreis zu erörtern. Ziel ist die fallgeleitete Vertiefung des Systems
des europäischen Wirtschaftsrechts und Unionsrechts. Zugleich können sich
die diejenigen, die im Anschluss eine Studienarbeit im Schwerpunktbereich 6
planen, in das Anforderungsprofil einer Studienarbeit einüben. Das Kolloquium
wird als Kompaktveranstaltung am 3. und 4. Juni 2016 durchgeführt.
Interessenten sind gebeten, sich bis spätestens zum 1. Mai 2016 anzumelden
unter [email protected]. Die Zuteilung der zu behandelnden Entscheidung erfolgt in der ersten Maiwoche.
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