Hinweise zum Kolloquium 1. Studierende, die ihre Thesis abgegeben und die gemäß der wirksamen Prüfungsordnung definierten Leistungen des Studiums erfüllt haben, können sich zum Kolloquium anmelden. 2. Die Kolloquien sind nicht an Prüfungszeiträume zum Ende des Semesters gebunden. Sie können im laufenden Semester nach Rücksprache mit den betreuenden Dozierenden stattfinden, sobald die Voraussetzungen nach Punkt 1 erfüllt sind. 3. Die Studierenden vereinbaren mit dem Dozenten oder der Dozentenin (Erst- und Zweitprüfer/in) den Termin. Anschließend teilen sie den Termin und die Uhrzeit dem Prüfungsamt mit (E-Mail: [email protected]). Die Studierenden erhalten vom Prüfungsamt eine schriftliche Bestätigung, in der ihr Termin sowie der Ort bestätigt werden. Anschließend wird das Kolloquium durch das Prüfungsamt im QIS angemeldet. 4. Der Ablauf des Kolloquiums wird durch die Prüfungsordnung geregelt. Was muss ich beim Kolloquium beachten? 1. Hauptgegenstand des Kolloquiums ist die schriftliche Abschlussarbeit. Es können allerdings gemäß Prüfungsordnung allgemeine Inhalte des Studiums abgeprüft werden, die über die Vorstellung und ggf. Verteidigung der Thesis hinausgehen. Dies gilt insbesondere, wenn sie in einem Zusammenhang zu den Themen der Arbeit stehen. Durch die mündliche Abschlussprüfung soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er die Zusammenhange des Prüfungsgebietes erkennen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen kann sowie über ein ausreichendes Grundlagenwissen verfügt. Konkrete inhaltliche Fragen beantwortet die jeweilige Erstprüferin bzw. der Erstprüfer. 1 2. Die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer fertigt über das Kolloquium ein schriftliches Prüfungsprotokoll an, das von beiden Prüferinnen bzw. Prüfern zu unterzeichnen ist. 3. Die Kolloquien bestehen aus zwei Teilen: Einer Präsentation der Fragestellung, Methoden und Haupterkenntnisse der Arbeit (ca. 15 Minuten) sowie einem Frageteil. Insgesamt dauert das Kolloquium ca. 45 – 60 Minuten. 2
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