Hinweise zum Kolloquium

Hinweise zum Kolloquium
1. Studierende, die ihre Thesis abgegeben und die gemäß der wirksamen Prüfungsordnung
definierten Leistungen des Studiums erfüllt haben, können sich zum Kolloquium
anmelden.
2. Die Kolloquien sind nicht an Prüfungszeiträume zum Ende des Semesters gebunden. Sie
können im laufenden Semester nach Rücksprache mit den betreuenden Dozierenden
stattfinden, sobald die Voraussetzungen nach Punkt 1 erfüllt sind.
3. Die Studierenden vereinbaren mit dem Dozenten oder der Dozentenin (Erst- und
Zweitprüfer/in) den Termin. Anschließend teilen sie den Termin und die Uhrzeit dem
Prüfungsamt mit (E-Mail: [email protected]). Die Studierenden erhalten
vom Prüfungsamt eine schriftliche Bestätigung, in der ihr Termin sowie der Ort bestätigt
werden. Anschließend wird das Kolloquium durch das Prüfungsamt im QIS angemeldet.
4. Der Ablauf des Kolloquiums wird durch die Prüfungsordnung geregelt.
Was muss ich beim Kolloquium beachten?
1. Hauptgegenstand des Kolloquiums ist die schriftliche Abschlussarbeit. Es
können allerdings gemäß Prüfungsordnung allgemeine Inhalte des Studiums
abgeprüft werden, die über die Vorstellung und ggf. Verteidigung der Thesis
hinausgehen. Dies gilt insbesondere, wenn sie in einem Zusammenhang zu
den Themen der Arbeit stehen. Durch die mündliche Abschlussprüfung soll die
Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er die
Zusammenhange des Prüfungsgebietes erkennen und spezielle
Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen kann sowie über ein
ausreichendes Grundlagenwissen verfügt. Konkrete inhaltliche Fragen
beantwortet die jeweilige Erstprüferin bzw. der Erstprüfer.
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2. Die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer fertigt über das Kolloquium ein
schriftliches Prüfungsprotokoll an, das von beiden Prüferinnen bzw. Prüfern
zu unterzeichnen ist.
3. Die Kolloquien bestehen aus zwei Teilen: Einer Präsentation der
Fragestellung, Methoden und Haupterkenntnisse der Arbeit (ca. 15 Minuten)
sowie einem Frageteil. Insgesamt dauert das Kolloquium ca. 45 – 60 Minuten.
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