Bieterfragen Instrument 9b

Bieterfragen
Instrument 9b
Bieterinformation 1 vom 26.04.2016
zum Vergabeverfahren

"Alphabetisierungsangebote für funktionale Analphabeten/innen einschließlich
schulische und berufliche Bildung von Inhaftierten " (AZ 09.2016-03-22)
veröffentlicht auf der Vergabeplattform Berlin am 22.03.2016
Frage 1:
Auf Seite 11 der o.g. Vergabeunterlagen zum ESF-Förderinstrument 9 wird unter fachliche Eignung
gefordert:
"o
Nachweis
je
aufgelisteter
pädagogischer
Fachkraft/Kursleiter/in
von
Alphabetisierungskursen, dass diese entweder mindestens 500 Unterrichtseinheiten diesbezüglich
belegen können oder die Teilnahme an einer Fortbildung zur Durchführung von
Alphabetisierungskursen mit mindestens 30 Unterrichtseinheiten (durch Darstellung im Lebenslauf)"
Demgegenüber steht in den Veröffentlichungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als:
"Hinweis
Im Weg einer generellen Ausnahmegenehmigung wird gestattet, dass Personen, deren Antrag auf
Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen mit Bescheid des Bundesamtes unter Verweis auf eine
noch erforderliche verkürzte oder unverkürzte Zusatzqualifikation abgelehnt wurde, ab sofort in
Integrationskursen -mit Ausnahme von Alphabetisierungskursen- unterrichten dürfen. Diese
generelle Ausnahme gilt bis zum 31.12.2016. Die bis zu diesem Stichtag bereits begonnenen
Integrationskurse können von der Lehrkraft zu Ende geführt werden, selbst wenn die
Zusatzqualifikation bis dahin noch nicht erworben wurde." (siehe:
http://www.bamf.de/DE/Infothek/Lehrkraefte/Zusatzqualifikation/zusatzqualifikation-node.html)
Frage: Gilt dieser Hinweis auch für diese Ausschreibung?
Antwort:
Die in der Ausschreibung formulierten Anforderungen zur fachlichen Eignung sind weiterhin bindend (selbst
in der erwähnten Veröffentlichung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge steht – MIT AUSNAHME
VON ALPHABETISIERUNGSKURSEN).
© EFG GmbH
26.04.2016
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