Bieterfragen Instrument 9b Bieterinformation 1 vom 26.04.2016 zum Vergabeverfahren "Alphabetisierungsangebote für funktionale Analphabeten/innen einschließlich schulische und berufliche Bildung von Inhaftierten " (AZ 09.2016-03-22) veröffentlicht auf der Vergabeplattform Berlin am 22.03.2016 Frage 1: Auf Seite 11 der o.g. Vergabeunterlagen zum ESF-Förderinstrument 9 wird unter fachliche Eignung gefordert: "o Nachweis je aufgelisteter pädagogischer Fachkraft/Kursleiter/in von Alphabetisierungskursen, dass diese entweder mindestens 500 Unterrichtseinheiten diesbezüglich belegen können oder die Teilnahme an einer Fortbildung zur Durchführung von Alphabetisierungskursen mit mindestens 30 Unterrichtseinheiten (durch Darstellung im Lebenslauf)" Demgegenüber steht in den Veröffentlichungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als: "Hinweis Im Weg einer generellen Ausnahmegenehmigung wird gestattet, dass Personen, deren Antrag auf Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen mit Bescheid des Bundesamtes unter Verweis auf eine noch erforderliche verkürzte oder unverkürzte Zusatzqualifikation abgelehnt wurde, ab sofort in Integrationskursen -mit Ausnahme von Alphabetisierungskursen- unterrichten dürfen. Diese generelle Ausnahme gilt bis zum 31.12.2016. Die bis zu diesem Stichtag bereits begonnenen Integrationskurse können von der Lehrkraft zu Ende geführt werden, selbst wenn die Zusatzqualifikation bis dahin noch nicht erworben wurde." (siehe: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Lehrkraefte/Zusatzqualifikation/zusatzqualifikation-node.html) Frage: Gilt dieser Hinweis auch für diese Ausschreibung? Antwort: Die in der Ausschreibung formulierten Anforderungen zur fachlichen Eignung sind weiterhin bindend (selbst in der erwähnten Veröffentlichung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge steht – MIT AUSNAHME VON ALPHABETISIERUNGSKURSEN). © EFG GmbH 26.04.2016 1 von 1
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