Fachakademie für die Fortbildung der steuer- und rechtsberatenden Berufe Stolperfallen und Strategien bei Umwandlungen Prof. Dr. Hans Ott Steuerberater, vBP München Berlin Freitag, 29.04.2016 9.00 – 16.45 Uhr Dienstag, 31.05.2016 9.00 – 16.45 Uhr Seminargebühr: 300,00 € zzgl. 19% USt (57,00 €) einschließlich umfangreichem Skript, Begrüßungskaffee, Mittagsbuffet, Pausengetränken und Snack Seminarinhalt: Stolperfallen bei der Einbringung in eine GmbH • Zivilrechtliche Möglichkeiten der Umwandlung - Verschmelzung und Formwechsel - Sacheinlage und (erweitertes) Anwachsungsmodell • Stolperfalle: Gesellschaftsrechte bei Einbringungen nach § 20 UmwStG - Einbringender bei Personengesellschaften - Richtige Gewährung neuer Anteile - Sacheinlage als Aufgeld - Verzicht auf Kapitalerhöhung • Stolperfalle: Qualifizierter Einbringungsgegenstand - „Gesamtplan“ bei Zurückbehaltung/Auslagerung wesentlicher Betriebsgrundlagen - Sonderbetriebsvermögen bei Einbringungen - Anteile an einer Komplementär-GmbH als wesentliche Betriebsgrundlage - Billigkeitsregelung bei Zurückbehaltung von Anteilen • Richtige Antragstellung bei Buchwertfortführung - Steuerlicher Übertragungsstichtag - Maßgebende steuerliche Schlussbilanz - Zeitpunkt und Form der Antragstellung • Einschränkungen bei sonstigen Gegenleistungen durch das Steueränderungsgesetz 2015 - Begriff der sonstigen Gegenleistungen - Funktionsweise der Neuregelung - Gestaltungsmöglichkeiten • Stolperfalle: Negatives Eigenkapital durch „Überentnahmen“ im Rückwirkungszeitraum • Richtige Behandlung von Einbringungskosten Umwandlungssperre nach § 50i EStG • Anwendungsbereich der Umwandlungssperre • Teilweise Aufhebung durch BMF-Schreiben vom 21.12.2015 • Antragsabhängige Billigkeitsregelung und Rechtsfolgen Qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG • Mehrheitsvermittelnde und mehrheitsverstärkende Anteile • Voraussetzungen der Steuerneutralität Einbringung in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG • Anwendungsfälle • Behandlung sonstiger Gegenleistungen • Einbringung mit Zuzahlung zu Buchwerten Steuerrisiken bei sperrfristbehafteten Anteilen • Rückwirkende Besteuerung der Einbringung bei Veräußerung • Erhalt eines Erhöhungsbetrags • Nachweispflichten • Ersatzrealisationstatbestände • Stolperfalle: Derivative mitverstrickte sperrfristbehaftete Anteile • Entnahme sperrfristbehafteter Anteile aus dem Betriebsvermögen Stolperfallen bei der Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen • Zivilrechtliche Möglichkeiten der Umwandlung • Wertansatz in der Schlussbilanz der GmbH und Wertverknüpfung • Fiktive Ausschüttung offener Rücklagen als Umwandlungshindernis • Vernichtung von Anschaffungskosten der GmbHAnteile durch Übernahmeverluste • Pensionsrückstellungen bei Umwandlungen • Gewerbesteuerfalle nach § 18 Abs. 3 UmwStG bei nachfolgender Veräußerung oder Aufgabe des Personenunternehmens - Inhalt und Zweck der Regelung - Keine Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG - Gewerbesteuerliche Infektion von Betriebsvermögen - Gewerbesteuerliche Verhaftung neu eintretender Mitunternehmer Abonnieren Sie Ihren Seminar-Newsletter unter www.fas-akademie.de/newsletter! fas Fachakademie für die Fortbildung der steuer- und rechtsberatenden Berufe GmbH Arnulfstraße 27 80335 München Tel. 089/55 21 38 0 Fax 089/55 21 38 38 [email protected] www.fas-akademie.de · Geschäftsführer: Anna-Sophie Graf, Wolfgang Graf · Registergericht AG München HRB 127184
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