Einladung zur Kirchgemeindeversammlung von Sonntag, 26. Juni 2016 11.00 Uhr in der Kirche Wasterkingen im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr Aktenauflage Die Akten liegen ab Freitag, 10. Juni 2016 in den Gemeindeverwaltungen Wil, Hüntwangen und Wasterkingen zur Einsicht auf. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Traktanden 1. Abnahme der Jahresrechnung 2015 der Kirchgemeinde 2. Anfragen gemäss § 51 Gemeindegesetz Gemäss § 51 Gemeindegesetz steht jedem Stimmberechtigten das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten. Die Anfragen sind spätestens zehn (10) Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der zuständigen Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Gemeindevorsteherschaft findet nicht statt.
© Copyright 2024 ExpyDoc