Kirchgemeindeversammlung von Sonntag, 13

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
von Sonntag, 26. Juni 2016
11.00 Uhr in der Kirche Wasterkingen
im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr
Aktenauflage
Die Akten liegen ab Freitag, 10. Juni 2016 in den Gemeindeverwaltungen Wil, Hüntwangen
und Wasterkingen zur Einsicht auf.
Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
Traktanden
1. Abnahme der Jahresrechnung 2015 der Kirchgemeinde
2. Anfragen gemäss § 51 Gemeindegesetz
Gemäss § 51 Gemeindegesetz steht jedem Stimmberechtigten das Recht zu, über einen
Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die
Gemeindevorsteherschaft zu richten.
Die Anfragen sind spätestens zehn (10) Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der
zuständigen Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.
Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Eine
Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Gemeindevorsteherschaft findet nicht
statt.