Einladung an die Stimmberechtigten zur Kirchgemeindeversammlung Montag, 28. November 2016 um 20.00 Uhr im Zentrum Casa, 1. Stock Traktanden: 1. Begrüssung 2. Voranschlag 2017, zur Abnahme 3. Finanzplan 2013 bis 2020, zur Kenntnisnahme 4. KirchGemeindePlus, Informationen über die Entwicklung 5. Anfragen gemäss § 51 Gemeindegesetz Anfragerecht: Anfragen von allgemeinem Interesse (§ 51 Gemeindegesetz) sind bis spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich an die Kirchenpflege zu richten. Aktenauflage: Die Akten liegen während 14 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei auf. Im Anschluss an die Versammlung findet ein Apéro statt. Rafz, 7. September 2016 Reformierte Kirchgemeinde Rafz Die Kirchenpflege
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