Detaillierte Stellenbeschreibung nebst - NRW

EinstJWD_Anlg_01
Stellenausschreibung
Bei dem Landgericht Kleve
ist zum 01.08.2016 eine vorerst bis zum 31.12.2016 befristete Stelle
Justizhelfer(in) der Entgeltgruppe 3 TV-L
zu besetzen. Es sollen auch Hausmeistertätigkeiten übernommen werden.
Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an Frauen und Männer. Das Land
Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert
sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe
des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung
von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen
und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Nach der in der Landesverwaltung verwendeten Definition haben auch diejenigen Menschen
einen Migrationshintergrund, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, aber außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil diese Kriterien erfüllt.
Die Einstellung erfolgt als Justizhelfer(in) in der Entgeltgruppe 3 TV-L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.030,13 € brutto (Stand: 01.03.2016).
Nach erfolgreichem Abschluss eines achtwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) und einer Dienstzeit von mindestens einem Jahr ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt.
Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren
(Schwerbehinderte: bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Tarifverhältnis sowie
eine Ableistung der laufbahnrechtlichen Probezeit erforderlich ist, soll die Bewerberin / der
Bewerber bei der Einstellung in das Tarifverhältnis nicht älter als 40 Jahre sein (Schwerbehinderte: nicht älter als 43 Jahre).
Tätigkeitsbeschreibung
Zu den Aufgaben eines Justizhelfers gehören u.a.
1. die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden einschließlich der Eingangskontrolle,
2. die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen,
3. die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie die zwangsweise
Vorführung anderer Personen,
4. die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude,
5. die Ausführung von Anweisungen, welche das Festhalten, die vorläufige Festnahme,
die Vorführung oder Verhaftung einer Person sowie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen betreffen,
6. regelmäßige Unterstützung bei der Vollstreckung von Freizeitarresten in Jugendstrafsachen bei einer Jugendarrestanstalt im Landgerichtsbezirk – im Rahmen von Wochenenddiensten -.
Daneben können Bedienstete des Justizwachtmeisterdienstes zur Unterstützung betriebsinterner Abläufe heran gezogen werden (z.B. Aktentransporte, Poststelle, Kurierfahrten).
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die aktuelle Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Bezug genommen, die im Internet unter
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=1109&daten3=Dienstordnung
abgerufen werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter
http://www.azj.nrw.de/aufgaben/justizwachtmeister/index.php
Die/der Beschäftigte soll im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit auch Hausmeistertätigkeiten übernehmen. Handwerkliche Allrounderqualitäten sind daher wünschenswert.
Anforderungen
Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der im Beamtenrecht allgemein verlangten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein,
Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
bilden die Mindestanforderung an einen Schulabschluss. Daneben ist eine abgeschlossene
Berufsausbildung wünschenswert.
Da hoheitliche Aufgaben grundsätzlich nur Beamten übertragen werden sollen und eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis den Regelfall darstellt, müssen bei einer Einstellung in das Tarifverhältnis auch die Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung vorliegen. Die Bewerberin / der Bewerber muss
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die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder die
Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines
anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen,
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Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
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über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen (siehe oben); für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes körperlicher Rüstigkeit.
Mit der Bewerbung ist auch die besondere Fitness darzulegen. Dies soll möglichst erfolgen
a) durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder - bei Vorliegen einer Behinderung - des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“ ( bei Vorlage
jeweils nicht älter als 1 Jahr ist)
oder
b) durch eine Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten ( z.B. eines Sportvereins / Sportverbandes).
Soweit dies nicht möglich ist, können sportliche Aktivitäten auch durch entsprechende Beschreibung der Art und des Umfang glaubhaft gemacht werden.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit Lebenslauf, Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeit bis zum 15.05.2016 an:
Präsident des Landgerichts
Schloßberg 1
47533 Kleve
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Binn
Tel.: 02821/87-182; e-mail: [email protected]