Erklärung nach 31 GO BT zu den Namentlichen Abstimmungen zum Thema Fracking am 28. April 2016 Zu meinem Abstimmungsverhalten bei den am 28. April 2016 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags stehenden Tagesordnungspunkten 30 a) („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 30 b) („Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum Antrag LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“): Nach gewissenhafter Prüfung folge ich den Beschlussempfehlungen der federführenden Ausschüsse. Den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Antrag der LINKEN lehne ich ab. Die Ablehnung der Anträge ist damit zu begründen, dass beide Anträge ein vollständiges Verbot von Fracking vorsehen. Diese Position haben die Mitglieder der SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz nie vertreten. Ein solches Totalverbot ginge an der Realität vorbei, wäre rechtlich kaum machbar und politisch unseriös. Allerdings stellen wir auch keinen Freifahrtschein für Fracking aus: Ich bleibe bei den bisherigen Forderungen, dass der Schutz von Trinkwasser und geologischer Integrität, von Gesundheit und Umwelt Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen Interessen. Gefährliche Zusätze in Frac-Flüssigkeiten gibt es mit mir nicht. Unkonventionelles Fracking muss verboten werden. Die Zahl der Erprobungsmaßnahmen muss auf das wissenschaftlich notwendige Maß beschränkt werden und eine feste Anzahl an möglichen Probebohrungen vorsehen. Darüber hinaus soll eine Beteiligung der Länder im Rahmen der Probebohrungen angestrebt werden. Keinesfalls darf eine externe Expertenkommission jemals über Fracking entscheiden. Das Parlament alleine hat hier zu entscheiden. Beide Vorlagen sehen ein vollständiges Verbot von Fracking vor. Dies ist nicht meine Position. Ein Totalverbot ist weder rechtlich machbar noch politisch seriös. Den Menschen vorzumachen, es ginge doch, ist reine Augenwischerei. Geografische Bedingungen unterscheiden sich von Standort zu Standort, deshalb fordert die Landesgruppe Rheinland-Pfalz eine Einzelfallprüfung für jedes Projekt. Transparenz ist wichtig. Diese soll auf zwei Arten gewährleistet werden. Ich fordere daher eine gesetzlich verbriefte Bürgerbeteiligung von Anfang an bei eventuellen Verfahren. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, über Eingriffe in die Natur in ihrem Umfeld informiert zu werden und darüber mitzuentscheiden. Weiter fordere ich die Einrichtung eines bundesweiten Registers, in dem detaillierte Informationen über abgeschlossene und laufende Fracking-Projekte einsehbar sind. Dieses Register soll unter anderem darüber informieren, wer ein Fracking-Projekt verantwortet, in welcher Tiefe es durchgeführt wird und welche Frac-Flüssigkeiten verwendet wurden. Alle Mitglieder der Landesgruppe Rheinland-Pfalz sehen im Fracking bestenfalls eine Übergangslösung hin zu einer nachhaltigen Energiepolitik, die möglichst ohne fossile Energieträger auskommt. In diesem Sinne muss Fracking auch so reguliert werden, dass daraus keine Belastungen für die Menschen dieser oder künftiger Generationen entstehen. Thomas Hitschler, MdB
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