Erklärung nach 31 GO BT zu den Namentlichen Abstimmungen zum

Erklärung nach 31 GO BT zu den Namentlichen Abstimmungen zum Thema Fracking
am 28. April 2016
Zu meinem Abstimmungsverhalten bei den am 28. April 2016 auf der Tagesordnung des
Deutschen Bundestags stehenden Tagesordnungspunkten 30 a) („Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik“ der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen) und 30 b) („Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum Antrag LINKE „Verbot von Fracking in
Deutschland“):
Nach gewissenhafter Prüfung folge ich den Beschlussempfehlungen der federführenden
Ausschüsse. Den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Antrag der LINKEN
lehne ich ab.
Die Ablehnung der Anträge ist damit zu begründen, dass beide Anträge ein vollständiges
Verbot von Fracking vorsehen. Diese Position haben die Mitglieder der SPD-Landesgruppe
Rheinland-Pfalz nie vertreten. Ein solches Totalverbot ginge an der Realität vorbei, wäre
rechtlich kaum machbar und politisch unseriös.
Allerdings stellen wir auch keinen Freifahrtschein für Fracking aus: Ich bleibe bei den
bisherigen Forderungen, dass der Schutz von Trinkwasser und geologischer Integrität,
von Gesundheit und Umwelt Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen Interessen.
Gefährliche Zusätze in Frac-Flüssigkeiten gibt es mit mir nicht. Unkonventionelles Fracking
muss verboten werden.
Die Zahl der Erprobungsmaßnahmen muss auf das wissenschaftlich notwendige Maß
beschränkt werden und eine feste Anzahl an möglichen Probebohrungen vorsehen. Darüber
hinaus soll eine Beteiligung der Länder im Rahmen der Probebohrungen angestrebt
werden.
Keinesfalls darf eine externe Expertenkommission jemals über Fracking entscheiden. Das
Parlament alleine hat hier zu entscheiden. Beide Vorlagen sehen ein vollständiges Verbot von
Fracking vor. Dies ist nicht meine Position. Ein Totalverbot ist weder rechtlich machbar noch
politisch seriös. Den Menschen vorzumachen, es ginge doch, ist reine Augenwischerei.
Geografische Bedingungen unterscheiden sich von Standort zu Standort, deshalb
fordert die Landesgruppe Rheinland-Pfalz eine Einzelfallprüfung für jedes Projekt.
Transparenz ist wichtig. Diese soll auf zwei Arten gewährleistet werden. Ich fordere daher eine
gesetzlich verbriefte Bürgerbeteiligung von Anfang an bei eventuellen Verfahren. Die
Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, über Eingriffe in die Natur in ihrem Umfeld
informiert zu werden und darüber mitzuentscheiden.
Weiter fordere ich die Einrichtung eines bundesweiten Registers, in dem detaillierte
Informationen über abgeschlossene und laufende Fracking-Projekte einsehbar sind.
Dieses Register soll unter anderem darüber informieren, wer ein Fracking-Projekt
verantwortet, in welcher Tiefe es durchgeführt wird und welche Frac-Flüssigkeiten verwendet
wurden.
Alle Mitglieder der Landesgruppe Rheinland-Pfalz sehen im Fracking bestenfalls eine
Übergangslösung hin zu einer nachhaltigen Energiepolitik, die möglichst ohne fossile
Energieträger auskommt. In diesem Sinne muss Fracking auch so reguliert werden, dass
daraus keine Belastungen für die Menschen dieser oder künftiger Generationen
entstehen.
Thomas Hitschler, MdB