Neufassung Personalerlasse von der Standeskommission

Finanzdepartement
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Appenzell, 29. April 2016
Medienmitteilung Finanzdepartement
Neufassung Personalerlasse von der Standeskommission verabschiedet
Die Personalerlasse der kantonalen Verwaltung Appenzell Innerrhoden werden überarbeitet.
Das revidierte Personalrecht trägt den heutigen Entwicklungen im Personalbereich Rechnung.
Die Arbeitsbedingungen werden zeitgemäss ausgestaltet; die kantonale Verwaltung bleibt eine
attraktive Arbeitgeberin. Der Grosse Rat befasst sich im Juni mit der Vorlage.
Ferien, Arbeitszeit, Führung und Weiterbildung als inhaltliche Schwerpunkte
Neu erhalten die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung eine fünfte Ferienwoche pro Kalenderjahr, im Gegenzug werden 4 Kompensationstage gestrichen; es erfolgt eine Angleichung an
die geltenden Bestimmungen der umliegenden Kantone. Die Zahl der arbeitsfreien bezahlten
Tage erhöht sich damit um 1 pro Jahr. Die Regelung der Feiertage wird unverändert belassen.
Die Wochenarbeitszeit für die Mitarbeitenden wird bei 42,5 Stunden belassen, für das oberste
Kader der Verwaltung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit hingegen 43,5 Stunden. Neu sind
zudem verschiedene Arbeitszeitmodelle vorgesehen, die eine flexiblere Zeiteinteilung erlauben.
Die Anforderungen an die Führungspersonen haben in den letzten Jahren ständig zugenommen , als Vorbereitung und Vertiefung sind Seminare für die Führung geplant. Für die Aus- und
Weiterbildung und insbesondere die Rückzahlungspflichten werden transparente und einheitliche Rechtsgrundlagen geschaffen.
Grundlagen der Anstellung
Die rechtlichen Grundlagen der Anstellung werden gestrafft und vereinheitlicht. Eine zentrale
Rolle nimmt das 2011 geschaffene Personalamt ein, seine Rolle und Verantwortlichkeiten werden neu festgelegt. Die vollständig revidierten Bestimmungen über die Nebenbeschäftigung und
die Ausübung von öffentlichen Ämtern sowie ein generelles Geschenkannahmeverbot sind im
Lichte der Anforderungen an eine integre Verwaltungstätigkeit zu sehen. Die Mitarbeiterbeurteilung wird einheitlich geregelt. Die Besoldung bildet Gegenstand eines separaten Revisionspakets.
Nächste Schritte und voraussichtliche Einführung per 2017
Der Grosse Rat behandelt in der Junisession die Revision der Personalverordnung mit dem
zentralen Thema der Ferienregelung. Die Standeskommission wird sich nach den Sommerferien mit der Revision der Besoldungsregelung befassen und die Vernehmlassungsvorlage verabschieden. Geplant ist eine Inkraftsetzung des gesamthaft revidierten Personalrechts per Januar
2017.