Revidiertes Personalrecht tritt am 1. Januar 2017 in Kraft

Finanzdepartement
Personalamt
Gerbestrasse 4
9050 Appenzell
Telefon +41 71 788 92 94
[email protected]
www.ai.ch
Appenzell, 9. Dezember 2016
Medienmitteilung Personalamt
Revidiertes Personalrecht tritt am 1. Januar 2017 in Kraft
Die Personalerlasse der kantonalen Verwaltung Appenzell Innerrhoden wurden überarbeitet.
Das revidierte Personalrecht trägt den laufenden Entwicklungen im Personalbereich Rechnung.
Die Arbeitsbedingungen werden zeitgemäss ausgestaltet; die kantonale Verwaltung bleibt eine
attraktive Arbeitgeberin. Der Grosse Rat hat in zwei Lesungen im Juni und Oktober 2016 die
Vorlage beraten und verabschiedet. Die Standeskommission hat sich mit dem Personalrecht
ebenfalls wiederholt befasst. Das revidierte Personalrecht tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Inhaltliche Schwerpunkte
Die Wochenarbeitszeit für die Mitarbeitenden beträgt weiterhin 42,5 Stunden, für das oberste
Kader der Verwaltung wird Vertrauensarbeitszeit eingeführt. Der Mutterschaftsurlaub wird bei
14 Wochen belassen, dafür wird der Lohn während dieser Zeit zu 100% entrichtet. Neu wird ein
Vaterschaftsurlaub von einer Woche eingeführt. Verschiedene Arbeitszeitmodelle stehen zur
Auswahl, die eine flexiblere Zeiteinteilung erlauben. Für die Aus- und Weiterbildung und
insbesondere die Rückzahlungspflichten werden transparente Rechtsgrundlagen geschaffen.
Neu erhalten die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung fünf Ferienwochen pro
Kalenderjahr, im Gegenzug fallen vier Kompensationstage weg. Die Regelung der Feiertage
wird unverändert belassen. Die Standeskommission entscheidet weiterhin über zentrale
Personalthemen. Aufgaben und Verantwortung des Personalamtes werden konkret festgelegt.
Geltungsbereich und Sonderbestimmungen
Die beschlossenen Änderungen gelten in erster Linie für das Personal des Kantons. Die
Mitarbeitenden der Gemeinden und Bezirke sind von den Änderungen ebenfalls betroffen,
sofern diese öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber für sich kein eigenes Personalrecht geschaffen
haben.
Für das Personal des Spitals und des Pflegeheims gelten weiterhin besondere Bestimmungen,
diese werden vom Spitalrat erlassen und von der Standeskommission genehmigt. Insbesondere
weichen die Regelungen über die Arbeitszeiten vom Personalrecht für die kantonale Verwaltung
ab. Die revidierten Bestimmungen für Ferien, Mutter- und Vaterschaftsurlaub gelten auch für
das Personal des Spitals und des Pflegeheims. Der Spitaldirektor ist weiterhin für das
Personalwesen zuständig.
Für das Personal der Kantonspolizei bestehen ebenfalls besondere Bestimmungen gemäss
Polizeirecht und dem Dienstreglement. Dieses enthält unter anderem Vorschriften über die
Arbeitszeit, den Dienstplan und räumt dem Polizeikommandanten mit dem Recht zum Erlass
von Weisungen breite Vollzugskompetenzen ein. Die Bestimmungen über Ferien, Mutter- und
Vaterschaftsurlaub gelten auch für das Personal der Kantonspolizei.
Nächste Schritte
Im Jahr 2017 sind weitere Revisionsschritte des Personalrechts geplant. Im Fokus stehen die
Bestimmungen im Lohnwesen, die an die Anforderungen eines zeitgemässen Personalrechts
anzupassen sind. Zudem sind Handbücher für den Vollzug des Personalrechts für Vorgesetzte
zu erarbeiten.
Kontakt für weitere Fragen
Säckelmeister Thomas Rechsteiner, Vorsteher Finanzdepartement,
[email protected]
Erreichbar über das Departementssekretariat, Tel. 071 788 93 88