CONFEDERATION GENERALE DE LA FONCTION PUBLIQUE 488, route de Longwy L-1940 Luxembourg Presse & Relations publiques: Tél. 26 48 27 27 - 30 Fax 26 48 27 27 - 40 ______________________________________________________________________________________ Seiten / Pages : 2 Datum / Date : 26/04/16 Regierungserklärung und Steuerreform Die CGFP zur Regierungserklärung In einer ersten Reaktion nach der von Premierminister Xavier Bettel am Dienstag, dem 26. April 2016, im Parlament vorgetragenen Regierungserklärung zur wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Lage des Landes zeigt sich die Confédération Générale de la Fonction Publique CGFP insgesamt zuversichtlich. Der Schwerpunkt im Laufe dieses Jahres liege bekanntlich auf der für 2017 angekündigten Steuerreform, die der Premierminister in seiner Ansprache noch einmal näher beleuchtete. Die CGFP könne die Ansätze dieser Reform nur begrüßen, allerdings gebe es in vielen Punkten noch Aus- und Verbesserungsbedarf. Besonders bei der Steuergerechtigkeit bestehe noch hinreichend Potenzial zur Steigerung. So müssten die Haushalte gegenüber den Unternehmen deutlich entlastet werden, um endlich die Steuerlast wieder gerechter zu verteilen. Diesem Punkt sei in dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf jedoch nicht genügend Rechnung getragen worden. In der Vergangenheit habe die CGFP sich auch schon mehrfach für die Einführung von zusätzlichen Stufen in der Steuertabelle sowie eine Abschwächung der Progression in den unteren Einkommensstufen ausgesprochen. Mit Bedauern müsse sie nun feststellen, dass diesen Anregungen nicht zureichend Rechnung getragen wurde. Wohl sei die Regierung den Sozialpartnern in einigen Punkten entgegengekommen – so sei es begrüßenswert, dass Steuererleichterungen vorgenommen werden sollen, die die Kaufkraft stärken, und Steuerhinterziehung zukünftig stärker bekämpft werden soll – aber nicht in dem Maße, wie die CGFP es sich gewünscht hätte. Die CGFP bestehe jedenfalls weiterhin auf ihren Forderungen, so auch was die Besteuerung von insbesondere Alleinerziehenden in der Steuerklasse 1A betrifft. Tatsächlich bestehe hier bei einem Einkommen von 45.000€ bei der Besteuerung kein wesentlicher Unterschied mehr zwischen den Steuerklassen 1A und 1, der Klasse also, in die Junggesellenhaushalte eingestuft werden. Die CGFP fordere in diesem Punkt ganz klar eine Einstufung der entsprechenden Haushalte aus der Steuerklasse 1A in die Steuerklasse 2, in der sie gleichermaßen besteuert würden wie verheiratete Paare. Des Weiteren sei es von absoluter Wichtigkeit, dass eine automatische Anpassung der Steuertabelle an die Inflation sowie eine gerechtere Besteuerung der Kapitalerträge erfolge. Neue Maßnahmen wie beispielsweise die optionale Individualbesteuerung werde die Fiskalverwaltung indes vor große Herausforderungen stellen. Die CGFP werde sich auch weiterhin für ihre Forderungen einsetzen und poche auf eine gerechtere Aufteilung der Steuerlast. Dass die finanzielle Lage des Landes mit einem Haushaltsüberschuss von 672 Mio. Euro im Jahre 2015 und einem Wachstum von +4,8% gesund sei, nimmt die CGFP mit Genugtuung zur Kenntnis. Vor dem Hintergrund dieser mehr als positiven Entwicklung kann sie Investitionen in die Zukunft nur zustimmen. Was den nationalen Wohnungsmarkt anbelangt, kann die CGFP der Schaffung von zusätzlichen Wohnungen zu sozial vertretbaren Preisen nur beipflichten, geht es doch darum, einer ständig steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden. Nach Darstellung der CGFP müssten allerdings die richtigen Akzente gesetzt werden, damit letztlich auch die richtigen Zielgruppen in den Genuss dieser Maßnahmen kämen. Stichwort Familienpolitik: Dass der Elternurlaub künftig flexibler gestaltet werden soll, wertet die CGFP insgesamt als positiv. Im Gegensatz dazu stellt die Neuregelung des Kindergeldes für die CGFP nach wie vor eine spürbare Verschlechterung im Vergleich zu den derzeitigen Bestimmungen dar.
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