Presseinformation des Oberösterreichischen Landesrechnungshofes LRH / Initiativprüfung / Personalverrechnung für Mitarbeiter der Landesverwaltung LRH empfiehlt Relaunch des Personalverrechnungssystems Der LRH analysierte das System der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Land Oberösterreich. Für die Personalverwaltung und –abrechnung ist ein landeseigenes IT-Tool (IPA) im Einsatz. Da IBM bereits 2009 die Wartung der Basissoftware in Teilbereichen einstellte, muss IPA dringend angepasst werden. Ein diesbezügliches Detailprojekt wurde von der IT in Angriff genommen; der LRH vermisst ein Gesamtprojekt zur strategischen Ausrichtung. Jetzt wäre überdies ein günstiger Zeitpunkt, das interne Prüfkonzept für die Personalabrechnung zu modernisieren. „Selbst wenn IPA weiter genutzt werden kann, werden Anpassungen zunehmend aufwändiger und schwieriger; es wird Zeit, die Software endlich auf den Stand der Technik zu bringen“, sagt LRH-Direktor Dr. Friedrich Pammer. Das gilt auch dann, wenn kurzfristig mehr Personal aufgenommen werden muss. „Um diese Umstellung zielgerichtet durchführen zu können, muss die strategische Ausrichtung vorab definiert sein“, erklärt Pammer. IPA wurde über die Jahre weiterentwickelt und die Systemkontrollen wurden laufend verbessert. „Es wäre sinnvoll, neue Wege zu beschreiten und die Prüfung der Abrechnungen zu verbessern. Die laufende, lückenlose Prüfung der bereits im 4-Augenprinzip erfassten Daten sollte teilweise durch eine nachgängige Prüfung ersetzt werden“, empfiehlt der LRH-Direktor. Der Vorteil von nachgängigen Kontrollen ist, dass Sachverhalte im Gesamten beurteilt werden können. So könnten die Direktion Personal und die Personalverrechnung dieselben Sachverhalte aus unterschiedlichen Blickwinkeln beurteilen und die Treffsicherheit der Kontrolle erhöhen. Offene Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern erheben Offene Verpflichtungen sind monetäre und nichtmonetäre Ansprüche der Mitarbeiter, wie nicht konsumierte Urlaubsguthaben oder zugesagte Prämien, die Ende des Jahres noch bestehen. In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 sind die Regeln bezüglich des Ausweises derartiger Verpflichtungen wesentlich klarer als derzeit. Sobald die VRV 2015 in Kraft tritt, müssen diese Verbindlichkeiten jedenfalls im Rechnungsabschluss gezeigt werden. Deswegen empfiehlt der LRH, die Beträge zum Jahresende zu ermitteln. ____________ Anhang: Der LRH analysierte das System der Lohn- und Gehaltsabrechnung, er beschränkte die Prüfung auf aktive Mitarbeiter der Landesverwaltung. Neben diesen rechnet die Personalverrechnung auch Bezieher von Landespensionen, Mitarbeiter der Gesundheits- und Spitals AG, der Kepler Universitätsklinikum GmbH, der Sozialhilfeverbände, anderer landesnaher Organisationen und die Pflichtschullehrer ab. Das sind insgesamt 60.000 Abrechnungsfälle pro Monat. Nummer 346 vom 29. April 2016 Medieninhaber, Herausgeber, Herstellung und Redaktion: Oberösterreichischer Landesrechnungshof, 4020 Linz, Promenade 31, Telefon (0043) 732 / 7720–11426, Telefax (0043) 732 / 7720-214089 , Internetadresse http://www.lrh-ooe.at, DVR.1058649 Rückfragen-Kontakt: Dr. Friederike Riekhof (+43 732) 7720 – 140 91 oder mobil 0664 / 6007214091 Weitere Informationen unter http://www.lrh-ooe.at Seite: 2
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