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Presseinformation
des Oberösterreichischen Landesrechnungshofes
LRH / Initiativprüfung / Personalverrechnung für Mitarbeiter der Landesverwaltung
LRH empfiehlt Relaunch des Personalverrechnungssystems
Der LRH analysierte das System der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Land
Oberösterreich. Für die Personalverwaltung und –abrechnung ist ein landeseigenes
IT-Tool (IPA) im Einsatz. Da IBM bereits 2009 die Wartung der Basissoftware in
Teilbereichen einstellte, muss IPA dringend angepasst werden. Ein diesbezügliches
Detailprojekt wurde von der IT in Angriff genommen; der LRH vermisst ein
Gesamtprojekt zur strategischen Ausrichtung. Jetzt wäre überdies ein günstiger
Zeitpunkt, das interne Prüfkonzept für die Personalabrechnung zu modernisieren.
„Selbst wenn IPA weiter genutzt werden kann, werden Anpassungen zunehmend aufwändiger
und schwieriger; es wird Zeit, die Software endlich auf den Stand der Technik zu bringen“, sagt
LRH-Direktor Dr. Friedrich Pammer. Das gilt auch dann, wenn kurzfristig mehr Personal
aufgenommen werden muss. „Um diese Umstellung zielgerichtet durchführen zu können, muss
die strategische Ausrichtung vorab definiert sein“, erklärt Pammer.
IPA wurde über die Jahre weiterentwickelt und die Systemkontrollen wurden laufend verbessert.
„Es wäre sinnvoll, neue Wege zu beschreiten und die Prüfung der Abrechnungen zu
verbessern. Die laufende, lückenlose Prüfung der bereits im 4-Augenprinzip erfassten Daten
sollte teilweise durch eine nachgängige Prüfung ersetzt werden“, empfiehlt der LRH-Direktor.
Der Vorteil von nachgängigen Kontrollen ist, dass Sachverhalte im Gesamten beurteilt werden
können. So könnten die Direktion Personal und die Personalverrechnung dieselben
Sachverhalte aus unterschiedlichen Blickwinkeln beurteilen und die Treffsicherheit der Kontrolle
erhöhen.
Offene Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern erheben
Offene Verpflichtungen sind monetäre und nichtmonetäre Ansprüche der Mitarbeiter, wie nicht
konsumierte Urlaubsguthaben oder zugesagte Prämien, die Ende des Jahres noch bestehen. In
der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 sind die Regeln bezüglich des
Ausweises derartiger Verpflichtungen wesentlich klarer als derzeit. Sobald die VRV 2015 in
Kraft tritt, müssen diese Verbindlichkeiten jedenfalls im Rechnungsabschluss gezeigt werden.
Deswegen empfiehlt der LRH, die Beträge zum Jahresende zu ermitteln.
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Anhang:
Der LRH analysierte das System der Lohn- und Gehaltsabrechnung, er beschränkte die Prüfung auf
aktive Mitarbeiter der Landesverwaltung. Neben diesen rechnet die Personalverrechnung auch Bezieher
von Landespensionen, Mitarbeiter der Gesundheits- und Spitals AG, der Kepler Universitätsklinikum
GmbH, der Sozialhilfeverbände, anderer landesnaher Organisationen und die Pflichtschullehrer ab. Das
sind insgesamt 60.000 Abrechnungsfälle pro Monat.
Nummer 346 vom 29. April 2016
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