Neue EU-Vorschriften für eine einfachere, schnellere

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Neue EU-Vorschriften für eine einfachere, schnellere und sichere Zollunion
treten in Kraft
Brüssel, 29. April 2016
Am Sonntag, den 1. Mai 2016, treten neue Zollvorschriften in Kraft, die Unternehmen, die
Handel innerhalb der EU betreiben, das Leben leichter machen und Verbraucher besser vor
illegalen und gefälschten Waren schützen.
Mit dem neuen Zollkodex der Union (UZK) wurden die bestehenden EU-Zollvorschriften, die noch aus
dem Jahr 1992 stammen, grundlegend überarbeitet. Dies ist ein Meilenstein für die Europäische
Zollunion, die den nötigen Rahmen schafft, damit jedes Jahr Waren im Wert von mehr als
3 Billionen EUR zwischen der EU und Drittstaaten zirkulieren können.
Mit den neuen Vorschriften soll Folgendes gewährleistet werden:
–
einfachere und schnellere Zollabfertigungsverfahren, damit die Waren die Verbraucherinnen und
Verbraucher schneller und kostengünstiger erreichen;
–
einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegalen Waren oder Waren,
die den europäischen Umwelt, Gesundheits oder Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen;
–
eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen mit Hilfe neuer IT-Systeme.
Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre
Moscovici erklärte: „Eine effiziente EU-Zollunion erleichtert den Handel und erlaubt zugleich die
Durchsetzung der nötigen Regelungen in den Bereichen Sicherheit und Schutz des geistigen
Eigentums. Mit dem neuen Zollkodex der Union werden hochmoderne IT-Systeme eingeführt, die
zeitnah stichhaltige Daten über die gehandelten Waren liefern und eine äußerst enge Koordinierung
zwischen den Verwaltungen unserer Mitgliedstaaten erlauben.”
Damit die Zollsysteme effizient funktionieren, sind moderne ITS ysteme unerlässlich. Sie sind das
Kernstück der neuen Vorschriften. Die durch den neuen Zollkodex eingeführten IT-Systeme werden
sowohl von den Zollverwaltungen als auch von den Unternehmen benötigt, um die Zollabfertigung
einfach und rasch abzuwickeln. Zudem wird damit sichergestellt, dass alle erforderlichen Prüfungen
und Kontrollen durchgeführt werden. Die neuen Vorschriften sind das Ergebnis eines intensiven und
umfassenden Dialogs unter Einbeziehung aller Partner.
Die Zollunion ist weltweit einzigartig. Sie ist einer der Eckpfeiler der Europäischen Union und für das
ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich. Nach der Zollabfertigung in einem
Mitgliedstaat können Waren frei innerhalb der Union zirkulieren, sofern alle Mitgliedstaaten an den
Außengrenzen dieselben Einnahmen und Schutzvorschriften anwenden.
Die 28 Zollverwaltungen der EU müssen wie eine einzige Verwaltung handeln, gleichzeitig aber auch
den Handel erleichtern und die Gesundheit und Sicherheit aller EUBürgerinnen und Bürger schützen.
Das ist keine leichte Aufgabe. Denn die EU ist einer der größten Handelsblöcke der Welt. Im Jahr 2015
entfielen nahezu 15 % des weltweiten Warenhandels im Wert von 3,5 Billionen EUR auf die EU. Dieses
internationale Handelsvolumen zu bewältigen, bedeutet in der Praxis, alljährlich Millionen von
Zollerklärungen schnell und effizient zu bearbeiten.
Zölle haben jedoch auch eine schützende Funktion. Beim Kampf gegen Terrorismus spielen sie eine
wichtige Rolle, da bei Zollkontrollen Waren auf illegalen Handel mit Feuerwaffen oder mit
Kunstschätzen und Kulturgütern geprüft werden. Außerdem schützen sie die Verbraucherinnen und
Verbraucher vor sicherheits- oder gesundheitsgefährdenden Waren. So wurden etwa im Jahr 2014 in
der EU 454,2 Tonnen Drogen, 35 Millionen gefälschte Waren und 3,2 Milliarden Zigaretten
beschlagnahmt. Für angemessene Kontrollen sind rasche, stichhaltige und aktuelle Informationen
sowie eine gute Koordinierung zwischen den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten notwendig.
Was ist der UZK?
Der Zollkodex der Union (UZK) ist die neue Rahmenverordnung zu den Vorschriften und Verfahren für
den Zoll in der gesamten EU. Er stellt einen Schritt hin zu einem moderneren Zollumfeld für die EULänder dar, der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärkt und die EU-Strategie für
Wachstum und Beschäftigung voranbringt.
Im Einzelnen bewirkt der Kodex Folgendes:
–
Straffung der Zollvorschriften und -verfahren in der gesamten EU;
–
größere Rechtssicherheit und Einheitlichkeit für Unternehmen und mehr Klarheit für Zollbeamte;
–
Vereinfachung der zollrechtlichen Vorschriften und Verfahren für effizientere und modernere
Zollvorgänge;
–
vollständige Umstellung auf ein papierloses, rein elektronisches interoperables Zollumfeld;
–
Einführung schnellerer Zollverfahren für regeltreue, vertrauenswürdige Unternehmen.
Der Zollkodex der Union soll bis Ende 2020 vollständig umgesetzt werden. In der Übergangszeit
werden die neuen Vorschriften unter Nutzung der bestehenden IT-Systeme und in einigen Fällen von
Papiervordrucken angewandt. Die Arbeiten an der Entwicklung der neuen Systeme und der
Modernisierung der alten Systeme sind bereits angelaufen.
Weitere Informationen:
Website des UZK
VIDEO: Was ist der UZK?
VIDEO: EU-Zölle in 60 Sekunden
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