Kurzinformation Export

Änderungen
bei der Ausstellung von Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen
Neue Vorschriften ab dem In-Kraft-Treten des Unionszollkodex UZK am 1. Mai 2016
NEUE Ursprungszeugnis-Formulare
Ab dem 1. Mai 2016 ändert sich die Bezeichnung: aus Europäische Gemeinschaft wird Europäische Union.
Die bisherigen Vordrucke mit der Angabe „Europäische Gemeinschaft“ dürfen weiter verwendet werden bis
zum 30. April 2019.
NEUE Ursprungsbezeichnung
Ab dem 1. Mai 2016 ist die neue Ursprungsbezeichnung „Europäische Union“ und nicht mehr “Europäische
Gemeinschaft“. Die Angabe „Europäische Gemeinschaft“ ist weiterhin zulässig bei Altverträgen, die vor
dem 1. Mai 2016 geschlossen wurden, wenn dies laut Akkreditiv (L/C) gefordert ist.
NEUER Ursprungsnachweis Lieferantenerklärung
Lieferantenerklärungen (LE) oder Langzeit-Lieferantenerklärung (LLE) nach EG-Verordnung Nr.
1207/2001, die vor dem 1. Mai 2016 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Mai 2016
ausgestellte LEs bzw. LLEs müssen auf Basis des Unionszollkodex UZK und dessen ergänzender
Verordnung ausgestellt werden. NEU: Ab dem 1. Mai 2016 können LLEs für bis zu zwei Jahren
Gültigkeitszeitraum ausgestellt werden. Rückwirkend dürfen LLEs nur für ein Jahr ab dem
Ausstellungsdatum ausgestellt werden.
NEUE Rechtsgrundlage für Ursprungsregeln
Die bisherigen Vorschriften des Zollkodex ZK und Zollkodex-Durchführungsverordnung ZK-DVO werden
ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Zollkodex der Union (UZK) - Artikel 59 – 63 in
Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 - DA - Artikel 31 – 36 sowie Anhang 22-01
DA:
- vollständige Herstellung in einem EU-Land –-- bisherige Regel unverändert
oder
- letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten
Unternehmen –-- bisherige Regel unverändert
oder
- Ursprungsregeln des Empfangslandes –-- Anwendung an spezielle Voraussetzung gebunden
oder
- Listenregeln für ausgewählte Waren Anhang 22-01 DA --- Anwendung an spezielle Voraussetzungen
gebunden
Dieses Merkblatt kann nur eine grobe Orientierungshilfe ohne Anspruch auf Vollständigkeit sein. Wenn Sie
genauere Informationen benötigen, lassen Sie sich bitte persönlich beraten.
Ihre Ansprechpartner sind:
Frau Mireille Hegemann, Tel. (02 34) 91 13-167
Frau Marlene Kieschkel, Tel. (02 34) 91 13-157
Herr Dr. Hans-Peter Merz, Tel. (02 34) 91 13-133