Bauprojekt ME der EPFL – Ergebnisse der - ETH-Rat

PRESSEMITTEILUNG
Bauprojekt ME der EPFL – Ergebnisse der Untersuchungen und
Empfehlungen
Wie die EPFL im März 2015 mitteilte, kam es bei einem ihrer Bauprojekte zu einer
Kostenüberschreitung von rund 24 Mio. CHF. Um deren Ursachen abzuklären und dadurch solche
Fälle inskünftig zu vermeiden, haben der ETH-Rat und die EPFL umgehend externe
Untersuchungen in Auftrag gegeben. Der ETH-Rat hat nun die entsprechenden Berichte
veröffentlicht. Die EPFL hat inzwischen bereits mit der Umsetzung von Empfehlungen aus den
Untersuchungsberichten begonnen. So hat sie beschlossen, eine CFO-Stelle zu schaffen und die
interne Kommunikation im Bereich Immobilienmanagement zu verbessern.
Bern/Zürich, 28. April 2016 – Die Ecole polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) hatte den
Präsidenten des ETH-Rats im März 2015 darüber informiert, dass beim Umbau der «Halles de
mécanique» (Gebäude ME) auf dem EPFL-Campus in Ecublens Mehrkosten entstanden waren. Der
ETH-Rat nahm an seiner Sitzung im Mai 2015 davon Kenntnis, dass sich die Mehrausgaben bei einem
Gesamtbudget von 66,25 Mio. CHF auf 23,76 Mio. CHF beliefen. Diese wurden durch das laufende
Budget der EPFL (16,8 Mio. CHF) und Drittmittel (7,0 Mio. CHF) aufgefangen. Wie in der
Medienmitteilung der EPFL vom Juni 2015 festgehalten wird, waren keine zusätzlichen Bundesgelder
erforderlich. Das Gebäude ME ist inzwischen fertiggestellt und wird im Mai 2016 eröffnet.
Gemäss Angaben der EPFL musste der Nutzungszweck des Gebäudes während der Bauphase
angepasst werden, um die neuen Möglichkeiten mit einzubeziehen, die sich durch den Bau des Campus
Biotech in Genf boten. Zudem konnten aufgrund der Nutzungsänderungen die Gesamtkosten deutlich
gesenkt werden, da keine zusätzlichen Gebäude errichtet werden mussten. Darüber hinaus konnte durch
die Bereitstellung von Raum für die Lehre, insbesondere für Praktika der Studierenden, ein erheblicher
Zeitgewinn erzielt und den laufenden Reformen im Unterrichtsbereich Rechnung getragen werden.
Analyse und Untersuchungsberichte
Der ETH-Rat hat, unmittelbar nachdem er im März 2015 von der EPFL von den Mehrausgaben erfuhr,
sein Internes Audit beauftragt, mit einer spezialisierten Firma den Sachverhalt genau zu prüfen (erster
Bericht). In ihrem Bericht vom April 2015 hält diese Firma fest, dass die Mehrkosten seit Frühjahr 2013
absehbar waren und dem ETH-Rat bereits zu jenem Zeitpunkt hätten gemeldet werden müssen. Gestützt
auf diese Erkenntnis hat der ETH-Rat die EPFL beauftragt, eine interne Administrativuntersuchung zu
eröffnen. Die Untersuchung wurde durch eine externe, unabhängige Prüfgesellschaft durchgeführt.
Der zweite Bericht bestätigt, dass der Umfang der Kostenüberschreitung im Zusammenhang mit dem
Gebäude ME nachvollziehbar war, wie dies bereits die erste, im April 2015 durchgeführte Prüfung gezeigt
hatte. Aus dem zweiten Bericht geht zudem hervor, dass die Hauptursache für die erhöhten Baukosten in
der Anpassung der Nutzungszwecke des Gebäudes liegt. Der Bericht führt überdies die verschiedenen
Mechanismen auf, die zur verspäteten Meldung der Kostenüberschreitung geführt hatten. Obschon die
ersten Anzeichen bereits im Frühling 2013 absehbar waren, waren die Projektverantwortlichen fest
entschlossen, die Mehrkosten in den Griff zu bekommen. Der Wechsel im Vize-Präsidium Ressourcen
und Infrastrukturen im Jahr 2013 sowie die Tatsache, dass im Immobilienbereich zwei
Buchhaltungssysteme zur Anwendung kommen, erschwerten die Budgetkonsolidierung. Schliesslich
informierte das für den Immobilienbereich und dessen Berichterstattung zuständige Vize-Präsidium die
Leitung der EPFL im Oktober 2014 über die Mehrkosten. Das Vize-Präsidium wollte den Sachverhalt
zuerst eingehend analysieren. Es dauerte deshalb einige Monate, bis es sich einen vollständigen
Überblick über die Kostenüberschreitung verschaffen und diesen dokumentieren konnte sowie den ETHRat informierte.
Der zweite Bericht ortet überdies Mängel bei der externen Berichterstattung der EPFL bezüglich Inhalt
und Korrektheit. Dazu kamen tatsachenwidrig ausgewiesene Verbindlichkeiten und Zahlungen für die
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28. April 2016
Bauprojekt ME der EPFL
PRESSEMITTEILUNG
Jahre 2013 und 2014 im Zusammenhang mit dem Bauprojekt. Diese entstanden, weil gewisse Kosten im
Bauprojekt ME fälschlicherweise über einen internen Fonds der EPFL und nicht über den
Investitionskredit des Bundes verrechnet wurden. Sowohl diese falschen Angaben als auch die
verspätete Meldung sind nicht akzeptierbar, weshalb es Massnahmen braucht, um einen solchen Fall
künftig zu vermeiden. Die EPFL hat bereits verschiedene Massnahmen in dieser Hinsicht ergriffen.
Dienstrechtliche Verantwortlichkeiten
Die beiden ersten Berichte nehmen nicht Stellung zu allfälligen personal- oder dienstrechtlichen
Verantwortlichkeiten der involvierten Personen an der EPFL. Der Auditausschuss des ETH-Rats
beauftragte deshalb Ende 2015 eine dritte Firma, diese rechtlichen Fragen zu klären. Der Bericht vom
Januar 2016 kommt zum Schluss, dass aufgrund der tatsachenwidrig ausgewiesenen Verbindlichkeiten
und Zahlungen davon ausgegangen werden kann, dass alle objektiven Tatbestandselemente der
Urkundenfälschung (Falschbeurkundung) im Amt erfüllt seien (Art. 317 StGB). Eine daraufhin vom
Präsidenten des ETH-Rats eingeholte Zweitmeinung eines Rechtsanwalts stützt diese Einschätzung. Der
ETH-Rat meldete dies dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) entsprechend und entschied, auf eine vorgängige
Disziplinaruntersuchung zu verzichten und den Schwerpunkt des weiteren Verfahrens auf
Verwaltungsmassnahmen zu legen. Der ETH-Rat, das WBF und die EFK kommen zum Schluss, dass
ein Strafverfahren weder zielführend noch angemessen wäre. Sie setzen indessen auf eine nachhaltige
Verbesserung der Finanzprozesse und der Reportingkultur im Immobilienbereich. Damit sollen
bestehende Lücken geschlossen und auch diese Verfahren auf einen der Exzellenz von Forschung und
Lehre der EPFL entsprechenden Stand gebracht werden.
EPFL verbessert Prozesse im Immobilienmanagement
Unmittelbar nachdem die Probleme erkannt worden waren, leitete die EPFL Sofortmassnahmen ein, um
die festgestellten Mängel zu beheben. Der zweite Bericht gibt zwei Empfehlungen ab, zu deren
Umsetzung sich die EPFL verpflichtet. Die erste Massnahme betrifft die Schaffung einer CFO-Stelle,
welche die Gesamtverantwortung für die Finanzen trägt. Die zweite Massnahme betrifft die Verbesserung
der internen Kommunikation im Immobilienmanagement. Der ETH-Rat setzte im März 2016 eine
Arbeitsgruppe aus den Reihen seiner Mitglieder ein, die ihre Arbeit bereits aufgenommen hat.
Gemeinsam mit der EPFL und in Ergänzung zu den innerhalb der EPFL bereits ergriffenen Massnahmen
wird die Arbeitsgruppe Vorschläge für Verbesserungsmassnahmen beim Management von
Immobilienprojekten unterbreiten. Die EPFL berichtet dem ETH-Rat an dessen nächster Sitzung Ende
Mai 2016 über erste Ergebnisse.
Aus Transparenzgründen haben der ETH-Rat, das WBF und die EFK inzwischen gemeinsam
entschieden, alle Berichte zu den Abklärungen betreffend Mehrausgaben beim Bauprojekt ME der EPFL
auf der Website des ETH-Rats zu veröffentlichen.
Die Berichte stehen unter www.ethrat.ch > Medien > Medienmitteilungen als Download zur Verfügung.
Auskünfte
Christoph Leuenberger, Leiter Kommunikation a.i.
Telefon +41 (0)44 632 75 77
[email protected]
ETH-Rat, Häldeliweg 15, CH-8092 Zürich, www.ethrat.ch
Der ETH-Rat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs. Den ETH-Bereich bilden die beiden
Eidgenössischen Technischen Hochschulen ETH Zürich und EPFL sowie die vier Eidgenössischen Forschungsanstalten PSI, WSL,
Empa und Eawag. Die Mitglieder des ETH-Rats werden vom schweizerischen Bundesrat gewählt. Der ETH-Rat überwacht die
Entwicklungspläne der Institutionen, gestaltet das strategische Controlling und stellt die Koordination sicher Er erstellt für den
Haushalt des ETH-Bereichs den Voranschlag und die Rechnung und koordiniert die Bewirtschaftung sowie die Wert- und
Funktionserhaltung der Grundstücke. Er ist Ernennungsbehörde und vertritt den ETH-Bereich gegenüber den Behörden des
Bundes. Ein Stab unterstützt den ETH-Rat bei der Vorbereitung und Umsetzung seiner Geschäfte.
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