Ausbau des Schwarzen Weges Bürgerentscheid am 24.04.2016 Die Gemeinde Südbrookmerland informiert Darum geht es: Die Bürgerinitiative Schwarzer Weg möchte den Ratsbeschluss zum Ausbau des Schwarzen Weges aufheben. Dem gegenüber stehen langjährige Planungen der Gemeinde, bereitstehende Fördergelder und erforderliche Beschlüsse des Gemeinderates für einen Ausbau der Straße. Bürger, die am 24. April 2016 ein „JA“ auf ihrem Stimmzettel ankreuzen, wünschen eine Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 23. April 2015. Dieses hat bei einer Mehrheit und entsprechender Wahlbeteiligung zur Folge, dass der Schwarze Weg nicht ausgebaut wird. Bürger, die im Rahmen der Abstimmung ein „NEIN“ ankreuzen, sprechen sich gegen die Aufhebung des Ratsbeschlusses und damit für einen Ausbau des Schwarzen Weges aus. Die Fördergelder des Landes Niedersachsen in Höhe von über 1 Mio. Euro können dann in Anspruch genommen werden. Bürgerentscheid und Ergebnis: Bei einer Aufhebung des Ratsbeschlusses erfolgt kein Um- und Ausbau des Schwarzen Weges, sondern nur eine im Bedarfsfalle sporadische Ausbesserung der Straße zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Aufgrund des schlechten Unterbodens bringen kleine Ausbesserungen nur vorübergehenden Nutzen, die Straße insgesamt wird dauerhaft schlechter. Der Schwarze Weg wird nur durch eine grundsätzliche nachhaltige Erneuerung zu erhalten sein. Bleibt der Ratsbeschluss bestehen, erfolgt ein Ausbau des Schwarzen Weges wie geplant. Vorgesehener Ausbau: Vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder, wird zur Unterstützung der Verkehrssicherheit ein durchgängiger abgesetzter Geh- und Radweg angelegt. Die Gemeinde muss der Verkehrsbelastung des Schwarzen Weges und deren Bedeutung für den Verkehr Rechnung tragen, deshalb sehen die Ausbaupläne eine Asphaltierung auf ganzer Länge vor. Die Geschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt. Bei Bedarf muss durch Radarkontrollen auf Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit reagiert werden. Der vorgesehene Ausbau des Schwarzen Weges ist normaler Ausbaustandard wie bei bisher ausgebauten Straßen. Eine Sperrung für den Schwerlastverkehr ist nicht möglich. Eine uneingeschränkte Nutzung für Sonderfahrzeuge wie Schulbusse, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge muss gewährleistet werden. Kostentragung: Zu den Kosten der Maßnahme werden die Anlieger durch Beiträge herangezogen. Die Gemeinde, d.h. der Steuerzahler, trägt einen Eigenanteil an den Kosten für den Um- und Ausbau des Schwarzen Weges. Das wirtschaftliche Risiko einer Kostensteigerung wird den Anliegern nicht aufgebürdet, da ausdrücklich eine Kostendeckelung in den politischen Gremien beschlossen wurde. Die von der Bürgerinitiative auf Plakaten und im Internetauftritt verbreiteten Zahlen sind durch eine bereits beschlossene Sondersatzung daher zu halbieren. Anmerkung: Durch den Bürgerentscheid wird ausschließlich über den Um- und Ausbau des Schwarzen Weges abgestimmt. Es wird nicht über den Bestand der Straßenausbaubeitragssatzung entschieden! Aufgrund der Haushaltssituation der Gemeinde Südbrookmerland wäre ein Verzicht auf eine Beteiligung der Anlieger des Schwarzen Weges ohne weiteres nicht möglich. Eine Nichterhebung von Beiträgen zu Lasten des Gesamthaushaltes würde bedeuten, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sich in anderer Form beteiligen müssten (z.B. durch Erhöhung der Grundsteuer).
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