EU gibt neue Maßnahmen zur Bewältigung von

Europäische Kommission - Pressemitteilung
EU gibt neue Maßnahmen zur Bewältigung von irregulärer Migration und
Flucht am Horn von Afrika bekannt
Brüssel, 28. April 2016
Die Europäische Kommission hat heute die Verabschiedung zehn neuer Maßnahmen im
Gesamtwert von 117 Mio. EUR bekannt gegeben, die am Horn von Afrika zur Förderung der
Stabilität und zur Bewältigung der Ursachen von irregulärer Migration und Flucht beitragen
sollen.
Die Europäische Kommission hat heute bekannt gegeben, dass für das Horn von Afrika zehn neue
Maßnahmen im Gesamtwert von 117 Mio. EUR verabschiedet wurden. Die Mittel stammen aus dem von
der EU eingerichteten Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika.
Der EU-Kommissar Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, erklärte:„Nach
dem im Dezember beschlossenen ersten Maßnahmenpaket im Wert von 253 Mio. EUR legen wir nun
ein zweites, mit 117 Mio. EUR ausgestattetes Paket vor, mit dem die EU weitere umfangreiche Hilfe für
die zahlreichen Flüchtlinge und Vertriebenen am Horn von Afrika leisten kann. Wir arbeiten mit
Hochdruck daran, diese neuen Maßnahmen genauso schnell und wirkungsvoll umzusetzen wie die im
Dezember beschlossenen Maßnahmen.
Im Einzelnen ist Folgendes geplant:
Programme zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Schutzprogramme für Flüchtlinge
und deren Aufnahmegemeinschaften in Äthiopien, Sudan und Kenia (60 Mio. EUR);
Beschäftigungsmöglichkeiten und technische Ausbildung für junge Menschen, die in
abgelegenen Gebieten der Küstenregion und des Nordostens von Kenia leben (12 Mio. EUR);
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Förderung einer Kultur der Toleranz und des Dialogs in Somalia (5 Mio. EUR);
Unterstützung der Menschen in Sudan mit zwei Projekten zur Stärkung der Resilienz von
Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Rückkehrern (19 Mio. EUR) und einem Projekt zur Verbesserung
der Politikgestaltung und Entscheidungsfindung in Fragen der Ernährungssicherheit durch
Datenerhebung und -analyse (6 Mio. EUR);
ein Regionalprojekt zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für legale Migration und
Mobilität in den Ländern am Horn von Afrika (10 Mio. EUR);
ein Regionalprojekt zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus, um die Resilienz in der Region zu
fördern (5 Mio. EUR).
Diese Maßnahmen bauen auf dem vorherigen Maßnahmenpaket im Wert von 253 Mio. EUR auf, das im
Dezember 2015 für die Region Horn von Afrika beschlossen wurde. Dabei handelte es sich um eine
unmittelbare Folgemaßnahme der Zusagen, die die EU und ihre afrikanischen Partner auf dem
Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Valletta im November letzten Jahres eingegangen waren.
Zudem wurden vergangene Woche 20 neue Maßnahmen im Wert von 280 Mio. EUR für die Sahelzone
und das Tschadseebecken beschlossen. Außerdem wurde im Januar 2016 bereits eine Reihe von
Maßnahmen im Gesamtwert von 101 Mio. EUR für die Region genehmigt.
Die heute angekündigten Maßnahmen werden auch dazu beitragen, in den hochrangigen Dialogen mit
den afrikanischen Partnern bei Migrationsfragen weitere Fortschritte auf nationaler und regionaler
Ebene zu erreichen.
Hintergrund
Im vergangenen November richtete die Europäische Kommission im Rahmen des Gipfeltreffens zu
Migrationsfragen in Valletta den „Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur
Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika“ ein. Für den Fonds
werden 1,8 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellt;
hinzu kommen Beiträge der EU-Mitgliedstaaten und anderer Geber.
Weitere Informationen:
FACTSHEET: Verabschiedung des zweiten Maßnahmenpakets zur Bewältigung der Ursachen von
irregulärer Migration und Flucht am Horn von Afrika
IP/16/1615
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