Europäische Kommission - Pressemitteilung EU gibt neue Maßnahmen zur Bewältigung von irregulärer Migration und Flucht am Horn von Afrika bekannt Brüssel, 28. April 2016 Die Europäische Kommission hat heute die Verabschiedung zehn neuer Maßnahmen im Gesamtwert von 117 Mio. EUR bekannt gegeben, die am Horn von Afrika zur Förderung der Stabilität und zur Bewältigung der Ursachen von irregulärer Migration und Flucht beitragen sollen. Die Europäische Kommission hat heute bekannt gegeben, dass für das Horn von Afrika zehn neue Maßnahmen im Gesamtwert von 117 Mio. EUR verabschiedet wurden. Die Mittel stammen aus dem von der EU eingerichteten Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika. Der EU-Kommissar Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Neven Mimica, erklärte:„Nach dem im Dezember beschlossenen ersten Maßnahmenpaket im Wert von 253 Mio. EUR legen wir nun ein zweites, mit 117 Mio. EUR ausgestattetes Paket vor, mit dem die EU weitere umfangreiche Hilfe für die zahlreichen Flüchtlinge und Vertriebenen am Horn von Afrika leisten kann. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese neuen Maßnahmen genauso schnell und wirkungsvoll umzusetzen wie die im Dezember beschlossenen Maßnahmen. Im Einzelnen ist Folgendes geplant: Programme zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Schutzprogramme für Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften in Äthiopien, Sudan und Kenia (60 Mio. EUR); Beschäftigungsmöglichkeiten und technische Ausbildung für junge Menschen, die in abgelegenen Gebieten der Küstenregion und des Nordostens von Kenia leben (12 Mio. EUR); - Förderung einer Kultur der Toleranz und des Dialogs in Somalia (5 Mio. EUR); Unterstützung der Menschen in Sudan mit zwei Projekten zur Stärkung der Resilienz von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Rückkehrern (19 Mio. EUR) und einem Projekt zur Verbesserung der Politikgestaltung und Entscheidungsfindung in Fragen der Ernährungssicherheit durch Datenerhebung und -analyse (6 Mio. EUR); ein Regionalprojekt zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für legale Migration und Mobilität in den Ländern am Horn von Afrika (10 Mio. EUR); ein Regionalprojekt zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus, um die Resilienz in der Region zu fördern (5 Mio. EUR). Diese Maßnahmen bauen auf dem vorherigen Maßnahmenpaket im Wert von 253 Mio. EUR auf, das im Dezember 2015 für die Region Horn von Afrika beschlossen wurde. Dabei handelte es sich um eine unmittelbare Folgemaßnahme der Zusagen, die die EU und ihre afrikanischen Partner auf dem Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Valletta im November letzten Jahres eingegangen waren. Zudem wurden vergangene Woche 20 neue Maßnahmen im Wert von 280 Mio. EUR für die Sahelzone und das Tschadseebecken beschlossen. Außerdem wurde im Januar 2016 bereits eine Reihe von Maßnahmen im Gesamtwert von 101 Mio. EUR für die Region genehmigt. Die heute angekündigten Maßnahmen werden auch dazu beitragen, in den hochrangigen Dialogen mit den afrikanischen Partnern bei Migrationsfragen weitere Fortschritte auf nationaler und regionaler Ebene zu erreichen. Hintergrund Im vergangenen November richtete die Europäische Kommission im Rahmen des Gipfeltreffens zu Migrationsfragen in Valletta den „Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika“ ein. Für den Fonds werden 1,8 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellt; hinzu kommen Beiträge der EU-Mitgliedstaaten und anderer Geber. Weitere Informationen: FACTSHEET: Verabschiedung des zweiten Maßnahmenpakets zur Bewältigung der Ursachen von irregulärer Migration und Flucht am Horn von Afrika IP/16/1615 Kontakt für die Medien: Alexandre POLACK (+32 2 299 06 77) Sharon ZARB (+ 32 2 29 92256) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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