Europäische Kommission - Factsheet 170 Mio EUR zur Bewältigung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung am Horn von Afrika Brüssel, 15. Dezember 2016 170 Mio. EUR zur Bewältigung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung am Horn von Afrika Die Europäische Kommission hat heute eine Reihe neuer Programme angenommen, um gegen die Hauptursachen für Instabilität, irreguläre Migration und Vertreibungen in der Region am Horn von Afrika vorzugehen. Das 11 Maßnahmen umfassende Paket in Höhe von 170 Mio. EUR wurde auf der dritten Sitzung des für die Region Horn von Afrika zuständigen Exekutivausschusses des NothilfeTreuhandfonds der EU für Afrika angenommen. Es ergänzt die 24 bereits verabschiedeten Maßnahmen im Umfang von 436,5 Mio. EUR für das Horn von Afrika, die im Dezember 2015 sowie im April 2016 und im Oktober 2016 genehmigt wurden. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden bereits Verträge im Wert von 204 Mio. EUR vergeben, u.a. für nationale Projekte in Äthiopien, Kenia, Somalia, Südsudan und Uganda und für vier regionale Projekte. Zusammenfassung der heute angekündigten Projekte: Regionale Maßnahmen, die sich auf mehrere Länder am Horn von Afrika erstrecken. Mit dem Projekt „Zusammenarbeit in grenznahen Gebieten“ (63,5 Mio. EUR) sollen drei entlegene Grenzgebiete in Äthiopien, Kenia, Somalia und Sudan unterstützt werden, die durch Instabilität und Vertreibungen gefährdet sind. Ziel der Maßnahmen ist ein verbesserter Zugang zu Finanzmitteln, Beratung und technischer Hilfe, um bedürftigen Haushalten die Entwicklung von Geschäfts- und Vermarktungsmöglichkeiten in den Bereichen Viehzucht, Milchwirtschaft und Anbauerzeugnisse zu ermöglichen. Ein Schwerpunkt des Projekts ist die grenzübergreifende Zusammenarbeit in Bereichen wie Konfliktprävention und -beilegung sowie Friedenskonsolidierung, Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, Stärkung der Resilienz und Verbesserung des Grenzmanagements. Mit einem „regionalen operationellen Zentrum zur Unterstützung des Khartum-Prozesses und der Initiative der AU für das Horn von Afrika“ im Wert von 5 Mio. EUR sollen die Kapazitäten der regionalen Behörden für das Verständnis der irregulären Migrationsströme verstärkt und gemeinsame Strategien und Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten entwickelt werden. Vorgesehen sind zum Beispiel Schulungen für Verbindungsbeamte und andere Akteure, wie Richter, in der Region. Die regionenübergreifende „Fazilität für Nachhaltigkeit und menschenwürdige Rückkehr und Reintegration zur Unterstützung des Khartum-Prozesses“ (25 Mio. EUR) wird dazu beitragen, die Rückkehr und Wiedereingliederung von Migranten in ausgewählten Herkunfts-, Transit- und Zielländern, die zu unseren Partnern gehören, zu unterstützen. So sollen u.a. die Kapazitäten der nationalen Behörden gestärkt, Maßnahmen vor der Rückkehr, wie ärztliche Untersuchungen oder Beratungen, eingeführt, Tätigkeiten in den Bereichen, Ausbildung und Beschäftigung gefördert sowie die Gemeinschaften, die die Rückkehrer aufnehmen, unterstützt werden. Diese Maßnahme wird sich vorteilhaft auf die gesamte Region des Horns von Afrika auswirken und den Khartum-Prozess – einen Dialog zwischen den Staaten am Horn von Afrika und in Europa, dessen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität liegt – ergänzend unterstützen. Maßnahmen in den einzelnen Ländern Infolge des jüngsten Zustroms von Vertriebenen, die aufgrund der Instabilität in Südsudan das Land verlassen haben, soll durch dieses Programm „zur Unterstützung der Wiederansiedlung von Flüchtlingen und ihrer Aufnahmegemeinschaften im Norden Ugandas“ (10 Mio. EUR) im Rahmen des Regionalen Entwicklungs- und Schutzprogramms die Wirksamkeit eines bereits laufenden Projekts in Uganda erhöht werden, das maßgeblich zur nachhaltigen Deckung der Entwicklungsbedürfnisse südsudanesischer Flüchtlinge und ihrer Aufnahmegemeinschaften im Norden Ugandas beiträgt. Dafür sind Maßnahmen zur Stärkung der Existenzgrundlagen und der Ernährungssicherheit, des Dialogs zwischen den Gemeinschaften und der Konfliktprävention sowie die Bereitstellung grundlegender Dienste in den Bereichen Bildung, Wasser und Sanitärversorgung vorgesehen. In Dschibuti soll durch die „Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und der Stärkung der institutionellen Kapazitäten für nachhaltige Beschäftigung im Verkehrs-, Logistik-, Hafensektor“ (10 Mio. EUR) technische und berufliche Bildung sowie Arbeitsplatzvermittlung und Beratung für 3 000 Frauen und junge Menschen bereitgestellt werden, von denen 75 % voraussichtlich innerhalb von 6 Monaten nach der Schulung einen Arbeitsplatz gefunden haben werden. Es sieht die Errichtung eines Berufsausbildungszentrums vor, als Basis für einen Dialog zwischen der Regierung und der Privatwirtschaft über die Abstimmung von Angebot und Bedarf an Arbeitskräften. „Unterstützung für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Kompetenzen in Eritrea“ (13 Mio. EUR) zielt auf die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen. Dieses Projekt wird dazu insbesondere durch eine Vielzahl von Ausbildungsmaßnahmen und die Entwicklung von unternehmerischer Kompetenz im verarbeitenden Gewerbe sowie durch die Förderung nationaler Arbeitsmarktstrategien und die Schaffung unternehmensfreundlicherer Rahmenbedingungen beitragen. Die Maßnahme „Stärkung von Konfliktprävention, Frieden und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Jugend in Kenia“ (2 Mio. EUR) wird ein bereits laufendes Projekt in Kenia ergänzen, das die Widerstandsfähigkeit von gefährdeten Gemeinschaften in der Küstenregion und im Nordosten des Landes stärken soll. Der Schwerpunkt liegt auf der Schaffung dauerhafter Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Jugendliche und Frauen in der Landwirtschaft. Außerdem wurde die Fortführung von drei Maßnahmen zur Unterstützung gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Sudan genehmigt, um diese durch die Stärkung ihrer Resilienz besser gegen Instabilität und Vertreibung zu wappnen. Die erste Maßnahme zielt auf die Verbesserung der Ernährungslage von 400 000 Frauen und Kindern und auf die Verringerung der Zahl unter Wachstumsverzögerungen leidenden Kindern in bedürftigen Haushalten im Nordosten Sudans (8 Mio. EUR). Eine zweite Maßnahme soll zur Stärkung der Lebensgrundlagen von Kleinbauern und Viehzüchtern in den größten Viehzuchtgebieten in Süd- und Ostsudan beitragen (9 Mio. EUR). Die dritte Maßnahme (22 Mio. EUR) sieht die Förderung des Primarschulabschlusses von Kindern (90 000) in Sudan und Ausbildungsmaßnahmen für 2 000 Lehrer vor. Alle drei Maßnahmen kommen vorrangig Migranten, Vertriebenen und Flüchtlingen, Frauen und Kindern zugute. Monitoring-Initiative Die Initiative „Monitoring und Erkenntnisgewinnung für den EUTF Horn von Afrika“ (2 Mio. EUR) wird die wirksame Messung der Fortschritte bei allen laufenden und künftigen Maßnahmen am Horn von Afrika ermöglichen, um gegebenenfalls Projekte im Hinblick auf die Erzielung größtmöglicher Wirkung anzupassen. Weitere Informationen: Pressemitteilung: EU gibt neue Maßnahmen zur Bewältigung von irregulärer Migration und Flucht am Horn von Afrika bekannt Dokument über Maßnahmen zur Unterstützung der Bewältigung von irregulärer Migration und Fluchtbewegungen am Horn von Afrika im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika Website: Nothilfe-Treuhandfonds der EU - Horn von Afrika (Englisch) MEMO/16/4342 Kontakt für die Medien: Carlos MARTIN RUIZ DE GORDEJUELA (+32 2 296 53 22) Christina WUNDER (+32 2 299 22 56) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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