170 Mio EUR zur Bewältigung der Ursachen von

Europäische Kommission - Factsheet
170 Mio EUR zur Bewältigung der Ursachen von irregulärer Migration und
Vertreibung am Horn von Afrika
Brüssel, 15. Dezember 2016
170 Mio. EUR zur Bewältigung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung am
Horn von Afrika
Die Europäische Kommission hat heute eine Reihe neuer Programme angenommen, um gegen die
Hauptursachen für Instabilität, irreguläre Migration und Vertreibungen in der Region am Horn von
Afrika vorzugehen. Das 11 Maßnahmen umfassende Paket in Höhe von 170 Mio. EUR wurde auf der
dritten Sitzung des für die Region Horn von Afrika zuständigen Exekutivausschusses des NothilfeTreuhandfonds der EU für Afrika angenommen. Es ergänzt die 24 bereits verabschiedeten Maßnahmen
im Umfang von 436,5 Mio. EUR für das Horn von Afrika, die im Dezember 2015 sowie im April 2016
und im Oktober 2016 genehmigt wurden.
Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden bereits Verträge im Wert von 204 Mio. EUR vergeben, u.a. für
nationale Projekte in Äthiopien, Kenia, Somalia, Südsudan und Uganda und für vier regionale Projekte.
Zusammenfassung der heute angekündigten Projekte:
Regionale Maßnahmen, die sich auf mehrere Länder am Horn von Afrika erstrecken.
Mit dem Projekt „Zusammenarbeit in grenznahen Gebieten“ (63,5 Mio. EUR) sollen drei entlegene
Grenzgebiete in Äthiopien, Kenia, Somalia und Sudan unterstützt werden, die durch Instabilität und
Vertreibungen gefährdet sind. Ziel der Maßnahmen ist ein verbesserter Zugang zu Finanzmitteln,
Beratung und technischer Hilfe, um bedürftigen Haushalten die Entwicklung von Geschäfts- und
Vermarktungsmöglichkeiten in den Bereichen Viehzucht, Milchwirtschaft und Anbauerzeugnisse zu
ermöglichen. Ein Schwerpunkt des Projekts ist die grenzübergreifende Zusammenarbeit in
Bereichen wie Konfliktprävention und -beilegung sowie Friedenskonsolidierung, Förderung der
wirtschaftlichen Entwicklung, Stärkung der Resilienz und Verbesserung des Grenzmanagements.
Mit einem „regionalen operationellen Zentrum zur Unterstützung des Khartum-Prozesses und der
Initiative der AU für das Horn von Afrika“ im Wert von 5 Mio. EUR sollen die Kapazitäten der regionalen
Behörden für das Verständnis der irregulären Migrationsströme verstärkt und gemeinsame
Strategien und Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleusung von
Migranten entwickelt werden. Vorgesehen sind zum Beispiel Schulungen für Verbindungsbeamte und
andere Akteure, wie Richter, in der Region.
Die regionenübergreifende „Fazilität für Nachhaltigkeit und menschenwürdige Rückkehr und
Reintegration zur Unterstützung des Khartum-Prozesses“ (25 Mio. EUR) wird dazu beitragen, die
Rückkehr und Wiedereingliederung von Migranten in ausgewählten Herkunfts-, Transit- und
Zielländern, die zu unseren Partnern gehören, zu unterstützen. So sollen u.a. die Kapazitäten der
nationalen Behörden gestärkt, Maßnahmen vor der Rückkehr, wie ärztliche Untersuchungen oder
Beratungen, eingeführt, Tätigkeiten in den Bereichen, Ausbildung und Beschäftigung gefördert sowie
die Gemeinschaften, die die Rückkehrer aufnehmen, unterstützt werden. Diese Maßnahme wird sich
vorteilhaft auf die gesamte Region des Horns von Afrika auswirken und den Khartum-Prozess – einen
Dialog zwischen den Staaten am Horn von Afrika und in Europa, dessen Schwerpunkt auf der
Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität liegt – ergänzend unterstützen.
Maßnahmen in den einzelnen Ländern
Infolge des jüngsten Zustroms von Vertriebenen, die aufgrund der Instabilität in Südsudan das Land
verlassen haben, soll durch dieses Programm „zur Unterstützung der Wiederansiedlung von
Flüchtlingen und ihrer Aufnahmegemeinschaften im Norden Ugandas“ (10 Mio. EUR) im Rahmen des
Regionalen Entwicklungs- und Schutzprogramms die Wirksamkeit eines bereits laufenden Projekts in
Uganda erhöht werden, das maßgeblich zur nachhaltigen Deckung der Entwicklungsbedürfnisse
südsudanesischer Flüchtlinge und ihrer Aufnahmegemeinschaften im Norden Ugandas beiträgt. Dafür
sind Maßnahmen zur Stärkung der Existenzgrundlagen und der Ernährungssicherheit, des Dialogs
zwischen den Gemeinschaften und der Konfliktprävention sowie die Bereitstellung grundlegender
Dienste in den Bereichen Bildung, Wasser und Sanitärversorgung vorgesehen.
In Dschibuti soll durch die „Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und der Stärkung der
institutionellen Kapazitäten für nachhaltige Beschäftigung im Verkehrs-, Logistik-, Hafensektor“ (10
Mio. EUR) technische und berufliche Bildung sowie Arbeitsplatzvermittlung und Beratung für 3 000
Frauen und junge Menschen bereitgestellt werden, von denen 75 % voraussichtlich innerhalb von 6
Monaten nach der Schulung einen Arbeitsplatz gefunden haben werden. Es sieht die Errichtung eines
Berufsausbildungszentrums vor, als Basis für einen Dialog zwischen der Regierung und der
Privatwirtschaft über die Abstimmung von Angebot und Bedarf an Arbeitskräften.
„Unterstützung für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Kompetenzen in Eritrea“
(13 Mio. EUR) zielt auf die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Schaffung von Arbeitsplätzen für
junge Menschen. Dieses Projekt wird dazu insbesondere durch eine Vielzahl von
Ausbildungsmaßnahmen und die Entwicklung von unternehmerischer Kompetenz im
verarbeitenden Gewerbe sowie durch die Förderung nationaler Arbeitsmarktstrategien und die
Schaffung unternehmensfreundlicherer Rahmenbedingungen beitragen.
Die Maßnahme „Stärkung von Konfliktprävention, Frieden und Beschäftigungsmöglichkeiten für die
Jugend in Kenia“ (2 Mio. EUR) wird ein bereits laufendes Projekt in Kenia ergänzen, das die
Widerstandsfähigkeit von gefährdeten Gemeinschaften in der Küstenregion und im Nordosten des
Landes stärken soll. Der Schwerpunkt liegt auf der Schaffung dauerhafter
Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Jugendliche und Frauen in der Landwirtschaft.
Außerdem wurde die Fortführung von drei Maßnahmen zur Unterstützung gefährdeter
Bevölkerungsgruppen in Sudan genehmigt, um diese durch die Stärkung ihrer Resilienz besser gegen
Instabilität und Vertreibung zu wappnen. Die erste Maßnahme zielt auf die Verbesserung der
Ernährungslage von 400 000 Frauen und Kindern und auf die Verringerung der Zahl unter
Wachstumsverzögerungen leidenden Kindern in bedürftigen Haushalten im Nordosten Sudans (8
Mio. EUR). Eine zweite Maßnahme soll zur Stärkung der Lebensgrundlagen von Kleinbauern und
Viehzüchtern in den größten Viehzuchtgebieten in Süd- und Ostsudan beitragen (9 Mio. EUR). Die
dritte Maßnahme (22 Mio. EUR) sieht die Förderung des Primarschulabschlusses von Kindern
(90 000) in Sudan und Ausbildungsmaßnahmen für 2 000 Lehrer vor.
Alle drei Maßnahmen kommen vorrangig Migranten, Vertriebenen und Flüchtlingen, Frauen und Kindern
zugute.
Monitoring-Initiative
Die Initiative „Monitoring und Erkenntnisgewinnung für den EUTF Horn von Afrika“ (2 Mio. EUR) wird
die wirksame Messung der Fortschritte bei allen laufenden und künftigen Maßnahmen am Horn von
Afrika ermöglichen, um gegebenenfalls Projekte im Hinblick auf die Erzielung größtmöglicher Wirkung
anzupassen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: EU gibt neue Maßnahmen zur Bewältigung von irregulärer Migration und Flucht am
Horn von Afrika bekannt
Dokument über Maßnahmen zur Unterstützung der Bewältigung von irregulärer Migration und
Fluchtbewegungen am Horn von Afrika im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika
Website: Nothilfe-Treuhandfonds der EU - Horn von Afrika (Englisch)
MEMO/16/4342
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