Aufnahmeantrag downloaden

Verein der Geoinformationswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg Vorpommern e.V.
Antrag auf Aufnahme als Mitglied des Vereins der
Geoinformationswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg Vorpommern e.V.
Hiermit beantrage(n) ich (wir)
Antragsteller (zukünftiges Mitglied)
Firma, Institution oder
Name, Vorname der natürlichen
Person
Anschrift
Plz, Ort, Straße Hausnummer
Bevollmächtiger / Ansprechpartner
Name, Vorname / Position
Telefon:
E-Mail:
Webseite:
ft als ordentliches Mitglied mit der Stellung eines/einer
die Mitgliedschaft
Unternehmen der gewerblichen
gewerbliche Wirtschaft,
der freien Berufe und deren jeweilige VerVe
einigung/Fachverbände, Vereine und VerVe
bände der Forschung und Entwicklung
Behörden, staatliche und kommunale StelSte
len (öffentliche Verwaltungen, KörperschafKörperscha
ten, Anstalten)
Lehr- und Forschungsinstitute selbständiger
Universitäten, Hochschulen, GesamtschuGesamtsch
len, Fachhochschulen und GroßforschungsGro
einrichtungen und ihre Vereinigungen,
nichtprivate Lehr- und Forschungsinstitute
selbständiger Universitäten, Hochschulen,
Gesamtschulen, Fachhochschulen
hochschulen
Zweckverbände
Natürliche Person
Kirchliche Einrichtungen
Ruheständler
Großforschungseinrichtungen und ihre VerVe
einigungen, private Universitäten und
Hochschulen sowie deren LehrLehr und Forschungsinstitute
Studenten
(bitte ankreuzen)
im Verein GeoInformationswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. Ich(Wir)
(Wir) erkenne(n)
erkenne
die Satzung des Verbandes an und bejahen die Zwecke des Verbandes gemäß § 2 der Satzung. Den Mitgliedsbeitrag (Anlage) werde(n) ich
ich (wir) nach Erhalt der Beitragsrechnung auf das Konto des Vereins
überweisen.
Ich(Wir) stimme(n) der Veröffentlichung unseres
es Logos/Namen auf der Webseite des GeoMV zu.
…………………………………………………………………………………………………………………..
Ort, Datum, Name in Druckschrift, Unterschrift / Stempel des Antragstellers
Anlage
Aufnahmeantrag GeoMV e.V. Stand 01/2016
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Verein der Geoinformationswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg Vorpommern e.V.
Beitragsordnung des Vereins „Geoinformationswirtschaft
Mecklenburg-Vorpommern“
Vorpommern“ (GeoMV) e.V.
(1) Für ordentliche Mitglieder werden folgende Beitragssätze festgelegt:
a) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
Wirtschaft, der freien Berufe und deren jeweilige
Vereinigung/Fachverbände, Vereine und Verbände der Forschung und Entwicklung
zahlen bei einem Jahresumsatz (Durchschnitt der letzten zwei Jahre):
bis
0,5 Mio. €
einen jährlichen Beitrag von
180,00 €
bis
2 Mio. €
einen jährlichen Beitrag von
300,00 €
ab
2 Mio. €
einen jährlichen Beitrag von
600,00 €
b) Behörden, staatliche und kommunale Stellen (öffentliche Verwaltungen, KörperschafKörperscha
ten, Anstalten) zahlen jährlich
0,00 €
c) Zweckverbände
300,00 €
d) Kirchliche Einrichtungen
300,00 €
e) „Lehre & Forschung“; LehrLehr und Forschungsinstitute selbständiger Universitäten,
Hochschulen, Gesamtschulen, Fachhochschulen und Großforschungseinrichtungen
und ihre Vereinigungen,
nichtprivate Lehr- und Forschungsinstitute
Forschungsinstitute selbständiger Universitäten, Hochschulen,
Gesamtschulen, Fachhochschulen und zahlen jährlich
0,00 €
Großforschungseinrichtungen und ihre Vereinigungen, private Universitäten und
Hochschulen sowie deren LehrLehr und Forschungsinstitute zahlen jährlich entsprechend
e
a)
f) Natürliche Personen zahlen jährlich
90,00 €
g) Ruheständler zahlen jährlich
36,00 €
h) Studenten und Arbeitslose zahlen jährlich
14,40 €
(2) Für fördernde Mitglieder gelten die unter (1) genannten Beitragssätze als Mindestbeträge.
(3) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
(4) Über die Beitragshöhe von Überkreuz-Mitgliedschaften
Überkreuz Mitgliedschaften mit Vereinen, Verbänden, NetzNet
werken, Körperschaften, öffentlichen Einrichtungen u. ä. entscheidet der Vorstand.
(5) Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
(6) In besonderen Notlagen können Mitgliedern durch den Vorstand zeitlich befristete RaR
batte gewährt werden.
(7) Die Beiträge sind jährlich fällig und gelten ab dem Beitragsjahr 2016.
Rostock, den 19.11.2015
Aufnahmeantrag GeoMV e.V. Stand 01/2016
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