Tipps für den Arbeitsplatz | Nr. 16 Wohlbefinden am Arbeitsplatz Zukunftsdebatte Programm und Ziel für den neuen Betriebsrat Interesse für gesundes Arbeiten Beschäftigte haben großes Gutes Geld und gute Arbeit stehen „Hilfe, ich schaffe meinen Job nicht mehr!“ Fast jede(r) zweite Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Deutschland fühlt sich durch ständigen Zeitdruck, hohe Verantwortung, ungeplante Mehrarbeit usw. überfordert. Im betrieblichen „Arbeitsschutz“ spielen diese Probleme jedoch immer noch kaum eine Rolle, die Beseitigung technischer Mängel durch Spezialis- Verbesserungsvorschläge selten wahrgenommen werden. Von „Mängelbeseitigung“ zur menschengerechten Arbeitsgestaltung Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 basiert auf einer völlig neuen Denkweise. Neben der technischen Sicherheit zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geht es dort gleichberechtigt um: die Herstellung von Arbeitsbedingungen, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich auch wohl fühlen können, den Abbau von Gesundheitsbelastungen durch Überforderung jeder Art, einschließlich Zeitdruck, schlechter Arbeitsorganisation und mangelnder Qualifikation sowie ten macht den Alltag aus. Die Beschäftigten stehen dem oft distanziert gegenüber, weil sie langweilige und /oder wirklichkeitsfremde „Sicherheitsbelehrungen“ über sich ergehen lassen müssen und ihre eigenen die umfassende Information über mögliche Gefährdungen bei der Arbeit. Darin eingeschlossen ist eine sachgerechte Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten und eine Verständigung darüber, wie die Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 1995) ist Gesundheit nicht lediglich „die Abwesenheit von Krankheit“, sondern „der Zustand des vollkommenen physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens“. (gesunde) Arbeit optimal zu organisieren ist. Auf diesem Weg können arbeitsbedingte Stressfaktoren wie auch die Unfallgefahren vermindert werden, die immer häufiger nicht durch Technik, sondern durch Zeitdruck und Hektik verursacht werden. Gute Chancen für den neuen Betriebsrat Leider verschleppen die meisten Arbeitgeber seit über sechs Jahren die gesetzlichen Verpflichtungen, manche bestreiten sogar immer noch die Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung. Das Bundesarbeitsgericht hat nun solchen Arbeitgebern eine Abfuhr erteilt und die volle Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes bestätigt. Damit stehen der Interessenvertretung alle Wege offen: von der Gefährdungsermittlung über die Maßnahmenfestlegung bis zur Kontrolle der Einhaltung der beschlossenen Verbesserungen mit zu entscheiden, einschließlich eines echten, jederzeitigen Initiativrechtes (s. Seite 3). Gesunde Mitarbeiter sind bekanntlich motiviert und leistungsfähiger, also nützt es auch dem Arbeitgeber. Wer das nicht einsieht, dem muss jetzt durch Mitbestimmung geholfen werden! in der gewerkschaftlichen Tarifpolitik ganz oben. Mit Recht. Aber was nützt der gute Stundenlohn im Alter von 30, wenn mit 45 Jahren die Gesundheit ruiniert ist und das Leben von Sozialhilfe oder einer kargen Erwerbsunfähigkeitsrente bestimmt wird? Immer mehr Beschäftigte wünschen sich eine aktive Politik der Gewerkschaften für bessere Arbeitsbedingungen. Das ist ein Ergebnis der Umfrage der IG Metall im Rahmen der Zukunftsdebatte. Interview mit Martin Kappler, Betriebsrat Berthold Medizingeräte Wir haben uns als IG Metall und Betriebsrat in die Gefährdungsbeurteilung reingekniet und den richtigen Weg eingeschlagen. Gemeinsam mit den Beschäftigten, der Fachkraft und dem Arbeitgeber haben wir auch die psychischen Belastungen mit einem Fragebogen ermittelt. Außerdem konnten die Kolleginnen und Kollegen Verbesserungsvorschläge machen. An allen Umsetzungsschriften danach war der Betriebsrat beteiligt. Bei einer zweiten Befragung nach einem Jahr hat sich gezeigt: die Arbeit hat sich gelohnt! Es hat sich erkennbar etwas verbessert, auch im Betriebsklima. Ich kann allen Betriebsräten nur empfehlen, diesen Weg zu gehen. Menschengerechte Arbeit Neue Chancen für die Betriebsratsarbeit Gesünderes Arbeiten wird nicht an einem Tag geschaffen, sondern ist ein ständiger und längerfristiger Prozess. Die Gefährd Maßnahmen müssen Schritt halten mit den sich ständig verändernden Arbeitsbedingungen und immer wieder neu durchlaufen we den Erfolg der Maßnahmen. Arbeitsumgebung Qualifiziert und a Gutes Licht und gute Luft, Schutz vor Hitze, Kälte und Lärm, damit man sich im Betrieb wohl fühlen kann Nur so kann die Ar Solche Gefährdungen werden zwar in den meisten Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt und aufgeschrieben, mit dem Abstellen der Mängel lassen sich die Arbeitgeber jedoch oft sehr viel Zeit. Hier kann über die gesetzlich festgelegte Durchführungs- und Wirkungskontrolle per Mitbestimmung für eine Beschleunigung gesorgt werden. Ausreichende Weiterbildung u benheiten sind in der moderne gestalteter Arbeitsprozesse. Hie mungs- und Initiativrecht nach Abs. 2 BetrVG um eine ausreich Weniger Stress und bessere A Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Geeignet, individuell passend, modern und den gesundheitlichen Bedürfnissen der Benutzer entsprechend So will es die PSA-Benutzungsverordnung von 1996. Die Klagen über schlechte Sicherheitsschuhe, Wetterschutzjacken unter denen man sich nassschwitzt, ungeeignete Handschuhe usw. sollten eigentlich der Vergangenheit angehören, tun sie aber nicht! Der Betriebsrat hat bei der Auswahl von PSA ein Mitbestimmungsrecht und kann dafür sorgen, dass unnötige Belastungen durch PSA endlich vermieden werden. Arbeitsplatz Funktional und ergonomisch, sauber und freundlich, das schützt die Gesundheit und hebt die Leistung Enge, Schmutz, lieblose Farbgestaltung und schlechtes Design eines Arbeitsplatzes drücken auf die Stimmung und vergrößern die körperliche Belastung. Die Arbeitsstättenverordnung und ihre Richtlinien, eine Vielzahl von Normen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sichern den Betriebsräten starke Handlungsmöglichkeiten für eine gute Arbeitsplatzgestaltung. Unterweisung Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit Dialog über Gefährdungen und wie man sie vermei kann, das hilft der Sicherheit und der Gesundhei Ruhe rein, Zeitdruck raus, so lassen sich unmäßiger Stress und Fehler vermeiden „Unterweisungen“ der Beschäftigten (ein Begriff aus dem ArbS sind keine schlichten „Sicherheitsbelehrungen“ durch Vorge te, auch wenn dies oftmals noch so praktiziert wird. Sie sollten mehr dem umfassenden Ziele dienen, die Beschäftigten übe möglichen Risiken bei ihrer Arbeit zu informieren und Vorsc für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit gemeinsa diskutieren. Bei der „Unterweisung“ sollten die Beschäftigte Experten ihrer eigenen Gesundheit zu Wort kommen und in Verbesserung der Arbeit einbezogen werden. Was für ein „U weisungskonzept“ gibt es im Betrieb? Danach sollte zuerst ge werden. Der Betriebsrat hat volles Mitbestimmungsrecht üb Form, die Inhalte und die Zeitpunkte von Unterweisungen. Überwiegend bestimmen Zeitdruck und Hektik die Arbeitsabläufe, oft werden Pausen und Ruhezeiten nicht mehr eingehalten, um die Arbeit zu schaffen. Die Folgen: ständige Überforderung, schlechtes Betriebsklima, vielfach gepaart mit unklarer Aufgabenverteilung und Verantwortung. Besonders schlimm wird bei „modernen“ Arbeitsformen, wenn alle Verantwortung in die Gruppe/ins Team abgewälzt wird. Auch hier greifen Gefährdungsbeurteilung und Mitbestimmung, nicht zu vergessen die Forderungen nach Erholungspausen und Erleichterungen bei Nacht- und Schichtarbeit. Gefährdungen, die nicht ermittelt werden, kann man auch nicht beseitigen Tipp 16 für Beschäftigte Juni 2002 Es ist notwendig, dass sich die Betriebsräte frühzeitig und dauerhaft in den laufenden Prozess der Gefährdungsermittlung und –beurteilung einschalten. Sonst werden wichtige Fragen einfach außer acht gelassen. Nach einer Befragung in NRW im Auftrag der IG Metall werden bei rund 60 Prozent der Gefährdungsbeurteilungen die psychischen Belastungen der Beschäftigten überhaupt nicht ermittelt, obwohl hier oft die höchsten Belastungen gesehen werden. Bei der Aufstellung der zu ermittelnden Gefährdungsfaktoren und ihrer Beurteilung hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Nach dem neuen § 95. den Sitzungen des Arbe bleme der schwerbehin von vornherein bei der sen sich aus der Gesta rungen für alle ableiten Mit dem Instrument de Interessenvertretung zu schutz für behinderte B tsgestaltung dungsermittlung und –beurteilung und die darauf basierenden erden. Das Controlling (Wirkungskontrolle) gibt Aufschluss über aktuell eingewiesen nd gute Einweisung in neue Gegeen Industrie eine Schlüsselfrage gut er hat der Betriebsrat ein Mitbestimh § 5 ArbSchG und dem neuen § 97 ende Qualifizierung durchzusetzen. Arbeit sind möglich. Der BR hat ein jederzeitiges Initiativrecht, wenn er der Meinung ist, dass Arbeitsbedingungen nicht den Anforderungen entsprechen oder der Arbeitgeber ohne den BR zu fragen gehandelt hat. Arbeitsmittel Sichere, bedienungsfreundliche Maschinen, Ersatz von Gefahrstoffen, ausreichende Instruktionen Schwachpunkte in der bisherigen Gefährdungsbeurteilung liegen in der Beurteilung der Bedienungsfreundlichkeit und dem Umgang mit Maschinen und Geräten. Dazu gehören auch gefährliche Hilfsund Betriebsstoffe. Hier lauern viele Unfallgefahren durch Stress. Welches Verbesserungspotenzial hier besteht, beweisen die vielen Ideen der Beschäftigten in einem gut geführten Vorschlagswesen. Betriebsrat und Beschäftigte haben auf diesem Gebiet viele Möglichkeiten, die Technik mitzugestalten. Organisation Klare Verantwortlichkeiten, Fachkunde sichern und Gesundheit zur Chefsache machen SchG) esetzn vieler alle hläge am zu en als n eine Unterefragt er die Bei allen Fragen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, bei denen dem Arbeitgeber ein Spielraum bei der Umsetzung verbleibt, greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 1. 7 BetrVG. Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sind heute durchgängig Rahmenvorschriften, d.h. nicht abschließend. In der betriebliche Praxis müssen sich die Betriebsparteien daher über die Konkretisierung verständigen: Der Arbeitgeber hat vor jeder Aktion (Ermittlung, Beurteilung, Maßnahme, Kontrolle, Dokumentation usw.) die Zustimmung des BR einzuholen. rbeit vernünftig laufen den it Mitbestimmung praktisch Ohne klare Verantwortlichkeiten und entsprechende Fachkunde auf den Führungsebenen bleiben viele Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Sande stecken. Es darf nicht sein, dass, wie vielerorts üblich, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, die nur beratende Funktion haben, die ganze Arbeit aufgebürdet wird und die Verantwortlichen sich raus halten. Auch hier kann der Betriebsrat nach der neuen Rechtssprechung durch Mitbestimmung für eine geeignete Organisation sorgen. Insbesondere sollten alle Fachkräfte in einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit qualifiziert werden. Schwerbehinderte Menschen 4 SGB IX haben die Schwerbehindertenvertretungen das Recht, an eitsschutzausschusses beratend teilzunehmen. So können die Pronderten und gesundheitsbeinträchtigten Kolleginnen und Kollegen Planung für gesundes Arbeiten berücksichtigt werden. Oftmals lasaltung behinderungsgerechter Arbeitsbedingungen auch Verbessen. er Integrationsvereinbarung (§ 83 SGB IX) besitzt die betriebliche usätzliche Möglichkeiten, die Arbeitssicherheit und den GesundheitsBeschäftigte zu regeln. Wenn sich Arbeitgeber und BR nicht einigen, können beide Seiten das Scheitern der Verhandlungen erklären und die Einigungsstelle anrufen, die dann eine verbindliche Entscheidung trifft. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Einigungsstellenverfahren z.B. zu Lärmschutz, Gefahrstoffeinsatz, Gefährdungsbeurteilung, Pausenregelung bei Bildschirmarbeit, Qualität von Wetterschutzkleidung und ähnlichen Fragen haben gezeigt, dass Betriebsräte die Interessen der Kolleginnen und Kollegen durchsetzen können - wenn sie sie konsequent einfordern. Mit einem LAG-Urteil aus Hamburg vom 21. September 2000 (Az: 7 TaBV 3/98), das vom BAG inhaltlich bestätigt worden ist, erstreckt sich die Mitbestimmung auf die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) Ausgestaltung der schriftlichen Dokumentation nach § 6 ArbSchG Unterweisung der Arbeitnehmer gemäß § 12 ArbSchG Maßnahmen des Gesundheitsschutzes gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 ArbSchG einschließlich Pausenregelung nach § 5 BildscharbV und präventiver Maßnahmen des Gesundheitsschutzes Betriebliche Maßnahmen der Organisation des Gesundheitsschutzes gemäß § 3 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 ArbSchG Beauftragung fachkundiger Personen mit Aufgaben des Gesundheitsschutzes gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß § 11 ArbSchG und § 6 BildscharbV Das Urteil ist im Zusammenhang mit der Forderung eines Betriebsrates bei der Bildschirmarbeit gefällt worden. Es ist sinngemäß auch auf alle sonstigen staatlichen Rechtsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden, die ausfüllungsbedürftige Rahmenregelungen und damit Spielraum für Mitbestimmung enthalten. Als Hilfestellung für die Arbeit vor Ort hat die IG Metall für Betriebsräte, Vertrauensleute und Beschäftigte eine große Zahl von Arbeitshilfen entwickelt und veröffentlicht diese neben der schriftlichen Form (zu bestellen bei der Union-Druckerei, Tel. 069 / 7 95 21 71) auch auf CD-ROM. Tipps für Beschäftige sind im Internet unter www.igmetall.de/gesundheit im Download erhältlich. Das Zusammenspiel von Beschäftigten, Vertrauensleuten und Betriebsräten Die Kolleginen und Kollegen als Experten entdecken Ob mit Fragebögen, Team- und Gruppengesprächen, öffentlichen Pinnwänden oder moderierten Gruppendiskussionen: Je nach betrieblichen Gegebenhei- ten und Betriebsklima findet sich immer einen Weg, die Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Mängelberichte und Verbesserungsvorschläge können so erfasst werden. Die Vertrauensleute sind ein wichtiges Bindeglied, um in den Betrieben die Diskussion um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu diskutieren und zu bündeln. Sie können dem Betriebsrat Anregungen zum Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung geben, auf Schwerpunktbelastungen hinweisen und Forderungen für ihren Arbeitsbereich begründen. So kann sich der Betriebsrat in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf die Belegschaft stützen und seine Position stärken. Bekanntlich sind auch Betriebsräte nur so stark, wie die Belegschaft, die ihn unterstützt. Betriebsvereinbarungen abschließen Es liegt auf der Hand: Die betriebliche Praxis z.B. der Gefährdungsbeurteilung und die zu treffenden Maßnahmen sind mündlich nicht vernünftig regelbar. Es bedarf verbindlicher schriftlicher Regelungen. Nur so kann Mitbestimmung ernsthaft gelingen. Zur Herstellung von Rechtssicherheit ist bei allen Fragen, die der Mitbestimmung unterliegen, der Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu empfehlen. Sie sind unmittelbar zwingendes Recht und jeder hat sich daran zu halten. und die Beschäftigten rechtzeitig im Planungsstadium zu informieren. Wie die Arbeitsbedingungen verbessert werden können, muss mit ihnen beraten werden. So will es das Betriebsverfassungsgesetz (§§ 81 und 90), was allerdings von vielen Arbeitgebern einfach ignoriert Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) gestartet Die Initiative Neue Qualität der Arbeit, die auch von der IG Metall unterstützt wird, ist ein Zusammenschluss von Bund, Ländern, Sozialversicherungen, Sozialpartnern und Unternehmen. INQA will gesundheits- und persönlichkeitsförderliche Arbeitsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen verbinden. Alle wichtigen Informationen und Dokumente unter www.inqa.de. Der Arbeitgeber hat in erster Linie eine geeignete betriebliche Organisation zu schaffen, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, die Einhaltung der beschlossenen Maßnahmen zu kontrollieren und bei Veränderungen im Betrieb eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes anzustreben. Vorgesetzte und sonstige verpflichtete Personen... müssen die ihnen übertragenen Aufgaben im Gesundheitsschutz erfüllen und dokumentieren und haben im Zweifelsfall den Arbeitgeber oder die nächsthöhere Instanz einzuschalten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte sollen alle Beteiligten beraten und unterstützen und haben ihre Tätigkeit planvoll zu gestalten und zu dokumentieren. Beschäftigte Rechtzeitig einmischen, wenn sich im Betrieb etwas verändert Nur so kann Vorbeugung sinnvoll gemacht werden. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, bei baulichen, technischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungen im Betrieb eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes anzustreben. Dazu sind der Betriebsrat Das verlangt der Gesetzgeber von den verschiedenen Akteuren wird. Eigentlich unverständlich: Die Streitereien um nachträgliche Änderungen würden entfallen und die Anpassungen, die der Betriebsrat per Mitbestimmung durchsetzen kann, sind erfahrungsgemäß teurer, als wenn es gleich vernünftig gemacht wird. müssen gemäß Unterweisung und Weisung für ihre eigene Gesundheit und die von ihrer Arbeit betroffenen KollegInnen sorgen und Mängel melden, Verbesserungsvorschläge machen und mit den Verantwortlichen zusammenarbeiten. Der Betriebsrat hat durch Information, Beratung und Mitbestimmung dafür zu sorgen, dass Anregungen aus der Belegschaft in die Maßnahmen einfließen, die Einhaltung der beschlossenen Maßnahmen zu kontrollieren, Vorschläge für gute Arbeitsbedingungen zu unterbreiten und notfalls durch Mitbestimmung durchsetzen und für Rechtssicherheit durch Betriebsvereinbarungen zum Gesundheitsschutz zu sorgen. Impressum Herausgegeber: IG Metall-Vorstand, Referat Arbeit und Gesundheitsschutz, Lyoner Straße 32, 60528 Frankfurt. Verantwortlich: Horst Schmitthenner. Redaktion: Peter Altenburg/Bert Römer/Frank WalenskySchweppe. Juni 2002. Fotos: PAFS,Seidel.
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