Anforderungsformular für eine mündliche

Zwickauer Sprach- und
Kulturmittlerdienst
Sie benötigen einen Sprach- und Kulturmittler?
Anforderungsformular für eine mündliche Übersetzungsleistung
Benötigte Sprache
Zeit des Einsatzes
Wochentag,
Datum (tt.mm.jj)
Uhrzeit
Ort des Einsatzes
Straße,
Hausnummer
PLZ, Ort
Kurze Beschreibung
des Sachverhaltes
Gewünschtes
Geschlecht
Kontaktperson
Mann
Frau
nicht relevant
Nachname
Vorname
Telefonnummer
Mailadresse
Institution
Bezeichnung
Anschrift (falls
abweichend vom
Einsatzort)
Anmerkungen
Anerkennung der Richtlinien (Seite 2)
Hiermit erkläre ich, dass ich mit den aufgeführten Richtlinien einverstanden bin.
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Datum
Auftraggeber / Institution
Unterschrift
Integrative Maßnahme der Stadt Zwickau in Kooperation mit der Westsächsischen Hochschule Zwickau
Sprach- und Kulturmittlerdienst
Scheffelstraße 39 in 08066 Zwickau, Zimmer 1109
Tel. 0375 5363567
[email protected]
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Zwickauer Sprach- und
Kulturmittlerdienst
Richtlinien für Auftraggeber des Zwickauer Sprach- und Kulturmittlerdienstes
Allgemeines:
Der Sprach- und Kulturmittlerdienst Zwickau stellt einen Pool an ehrenamtlichen Sprach- und Kulturmittlern/innen bereit, um
Menschen mit geringen Deutschkenntnissen mittels mündlichen oder schriftlichen Übersetzungen bei Behörden, Vereinen, Schulen
und Kindertagestätten, Einrichtungen im Gesundheitswesen und im privaten Bereich zu unterstützen.
Die ehrenamtlichen Sprach-und Kulturmittler/innen sind keine beeidigten Dolmetscher/innen oder Übersetzter/innen. Daher
übernehmen sie keine Aufgaben, die nur von beeidigten Dolmetschern/innen oder Übersetzern/innen geleistet werden können.
Die Vermittlungsfunktion zwischen potentiellem Auftraggeber des Dienstes und Ehrenamtlichen und die Koordination der Einsätze
übernimmt der Sprach- und Kulturmittlerdienst. Die Herausgabe von personenspezifischen Kontaktdaten der ehrenamtlichen
Mitarbeiter/innen ist, mit teilweiser Ausnahme von Namen und Telefonnummern, aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Für die Inanspruchnahme des Dienstes wird je Einsatz eine Vermittlungsgebühr von 10,00 Euro pro Stunde erhoben. Diese
umfasst die Aufwandsentschädigung von 8,00 Euro für den/die Ehrenamtliche(n) sowie 2,00 Euro für den Rückbehalt, um im
Einzelfall unzumutbare Härtefälle durch den Sprach- und Kulturmittlerdienst selbst decken zu können. Sollte ein Einsatz im
Zwickauer Landkreis stattfinden, dann erhalten die Ehrenamtlichen zusätzlich zur Aufwandspauschale eine Kilometerpauschale
von 0,30 Euro je Kilometer bei PKW-Nutzung und 0,10 Euro je Kilometer bei ÖPNV-Nutzung.
Regelung der Abrechnung:
Die Pflicht zur Zahlung der Vermittlungsgebühr entsteht, wenn ein Termin für die mündliche Übersetzung zustande gekommen ist
oder die schriftliche Übersetzung erbracht wurde. Sollte der/die ehrenamtliche Mitarbeiter/in zum Termin einer mündlichen
Übersetzung erscheinen, jedoch der Termin aus Gründen, die der/die Ehrenamtliche nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden (bspw.
Nichterscheinen von Klienten), ist die Vermittlungsgebühr ebenfalls zu erbringen.
Im Fall von einer schriftlichen sowie mündlichen Übersetzung erfolgt die Rechnungsstellung umgehend nach dem Einsatzdatum
bei einmaliger Nutzung des Dienstes. Falls ein Auftraggeber den Dienst schriftlicher und mündlicher Übersetzungen mehrfach
nutzt, erfolgt eine Gesamtabrechnung der Vermittlungsgebühren für alle Einsätze, die der Auftraggeber jeweils innerhalb von zwei
Monaten durch den Sprach- und Kulturmittlerdienst in Auftrag gegeben hat. Hierzu wird eine gesonderte
Mehrfachnutzungsvereinbarung für sechs Folgemonate ab Unterzeichnung notwendig.
Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder postalisch. Das Zahlungsziel beträgt 14 Wochentage nach Rechnungsstellung.
Vermittlungsablauf:
Für den gewünschten Einsatz ist entweder das Anforderungsformular unter www.zwickau.de/sprachundkulturmittler auszufüllen
oder der Sprach- und Kulturmittlerdienst telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren sowie die Richtlinien für jeden Einsatz zu
unterzeichnen / anzuerkennen. Bei Mehrfachnutzung wird dem Auftraggeber die gesonderte Möglichkeit einer einmaligen
Richtlinienvereinbarung für sechs Folgemonate ab Unterzeichnung eingeräumt.
Nach Eingang der Anforderung setzt sich der Sprach- und Kulturmittlerdienst mit passenden ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen des
Pools telefonisch oder per E-Mail in Verbindung und kontaktiert infolge den Auftraggeber per E-Mail oder telefonisch, um ihn über
den Vermittlungsstand/ -erfolg in Kenntnis zu setzen.
Der Auftraggeber wird gebeten, eine Bearbeitungszeit / Vermittlungsdauer von 3 Werktagen einzuhalten, um eine(n) passende(n)
Sprach- und Kulturmittler/in anbieten zu können. Ein Anspruch auf eine Vermittlung kann nicht geltend gemacht werden.
Hiermit wird anerkannt,
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dass es sich um keine beeidigten Dolmetscher/innen oder Übersetzer/innen sondern um Ehrenamtliche handelt
dass die Stadt Zwickau sowie die ehrenamtlich tätige Person nicht für materielle und immaterielle Schäden der
Übersetzungsleistung haftbar sind – mit Ausnahme der vorsätzlichen und/ oder grob fahrlässigen Handlung.
Integrative Maßnahme der Stadt Zwickau in Kooperation mit der Westsächsischen Hochschule Zwickau
Sprach- und Kulturmittlerdienst
Scheffelstraße 39 in 08066 Zwickau, Zimmer 1109
Tel. 0375 5363567
[email protected]
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