Zertifikat als PDF - gtu

COMPLIANCE
RICHTLINIE
UNSER ZIEL
WIR WOLL EN
WERTE S CH AFFEN
der GTU Ingenieurgesellschaft mbH
Unser Ziel ist es, unsere Stellung als führender
Anbieter von Ingenieurdienstleistungen im
Geo-Bereich auszubauen. Wir wollen durch
Präambel
Unsere Integrität und unser guter Ruf liegen
uns am Herzen. Ehrlichkeit, Fairness und
Rechtstreue bestimmen deshalb unser
Qualität und Leistung überzeugen. Deshalb gilt
es, Situationen vorzubeugen, die unsere
Reputation und Zuverlässigkeit in Frage stellen
könnten. Ziel dieser Richtlinie ist es, die
Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass
Außenhandeln, nicht nur im Umgang mit
Korruption, Gesetzesverstöße und unlauteres
unseren Geschäftspartnern, sondern auch
Handeln unterbleiben. Jeder von uns – sowohl
gegenüber sonstigen am Wirtschaftsleben
die Geschäftsleitung als auch jeder einzelne
Beteiligten und natürlich auch den
Mitarbeiter – sind aufgerufen,
Behörden und Auftraggebern der
die gesetzlichen Bestimmungen zu
öffentlichen Hand.
beachten, die die Teilnahme am
Geschäfts- und Wirtschaftsleben prägen,
verantwortungsvoll und im Einklang mit
diesem Leitbild zu handeln.
Wir wollen Werte schaffen, respektvoll
miteinander umgehen und unser Handeln an
den im Wirtschaftsleben geltenden rechtlichen
und ethischen Regeln ausrichten.
Rechtsverstöße sind zu vermeiden.
Alle Mitarbeiter sind aufgerufen, deren
Gefahren zu erkennen und dementsprechend zu
handeln; denn nur so können wir nachhaltig und
erfolgreich am Markt bestehen.
INNERE COMPLIANCE
BEDEUTUNG VON COMPLIANCE
Wir stellen unsere Mitarbeiter ungeachtet ihres
Geschlechts, ihrer Hautfarbe, Religion oder
sozialen Herkunft auf der Grundlage ihrer
Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, selbst gesetzter
ethischer Standards und eigener und im Wirtschaftsleben üblicher Verhaltensregeln.
Qualifikationen und Fähigkeiten ein. Jeder
Mitarbeiter ist verpflichtet, jede Art von
Diskriminierung (z. B. durch Benachteiligung,
Belästigung) zu unterlassen und ein
respektvolles und partnerschaftliches
Miteinander zu ermöglichen. Wir gehen offen
miteinander um. Unsere Führungskräfte sind
verpflichtet, nicht akzeptables Verhalten durch
eine angemessene Aufsicht zu verhindern. Alle
Mitarbeiter sind aufgerufen, sich gegenseitig
über Sachverhalte und betriebliche
Zusammenhänge in ihren Projekten und Teams
vollständig zu unterrichten und einen
reibungslosen Informationsaustausch im
Interesse gedeihlicher Zusammenarbeit
sicherzustellen.
Macht sich ein Mitarbeiter z. B. durch Korruption oder
Bestechlichkeit strafbar, drohen uns nicht nur Schadenersatzklagen des
Geschäftspartners, dessen Mitarbeiter bestochen wurde. Vielmehr
müssen wir damit rechnen, dass auch gegen unser Unternehmen und
die Unternehmensleitung ein Bußgeld oder womöglich sogar ein
Strafverfahren eingeleitet wird. Gesetzesverstöße können daher nicht
toleriert werden.
Wir wollen sie durch geeignete Organisations- und
Aufsichtsmaßnahmen unterbinden und mit den nachfolgenden
Regelungen nachfolgenden Regelungen eine Compliance-Kultur für
unser Unternehmen schaffen. Regelverstöße sollen rechtzeitig erkannt
und im Bewusstsein der daraus für uns drohenden Risiken unterbunden
werden. Nur so lassen sich Nachhaltigkeit und Effizienz steigern. Alle
Mitarbeiter, auch die Mitglieder der Geschäftsleitung, sind angehalten,
unsere Compliance-Regeln zu beachten und Regelverstöße zu melden.
Auf solche werden wir reagieren und diese mit dem gesamten uns zur
Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen Instrumentarium ahnden.
Regelverstöße sind den unmittelbaren
Vorgesetzten, der Geschäftsleitung
oder – auch anonym – unserem
Compliance-Verantwortlichen zu melden.
Wir stehen für ein achtbares, ehrliches und regelkonformes Verhandeln
und Verhalten im Geschäftsalltag ein und bekennen uns inner- und
außerbetrieblich zu den Inhalten dieser Richtlinie. Sie gilt für alle
Beschäftigten als Dienstanweisung.
COMPLIANCE-RISIKEN
Verhaltensregeln, Gesetze und Richtlinien dienen dazu, das gemeinsame Zusammen- und das
Wirtschaftsleben ethisch sauber und verlässlich zu gestalten. Interessenkollisionen sind auch dann zu
vermeiden, wenn sie wohl gemeint sind und dem wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens dienen.
Dieses wollen wir nicht dem schädigenden Verhalten Dritter verdanken.
Deshalb ist es untersagt, in eigenen oder in Angelegenheiten nahestehender Personen tätig zu werden, auch
nicht um uns Aufträge zu verschaffen. Jeder Mitarbeiter hat gewissenhaft zu prüfen, ob gewährte Vorteile und
Konditionen eine Vergünstigung erhalten, die nur aufgrund der Geschäftsbeziehung auf
Unternehmensebene gewährt wird. Geschäfte mit nahestehenden Personen begründen aufgrund des damit
verbundenen Näheverhältnisses stets einen Interessenkonflikt. Im Zweifel ist die Geschäftsleitung oder der
Compliance-Verantwortliche zu informieren und hinzuzuziehen.
Das Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Billigen eines wie auch immer gearteten wirtschaftlichen
Vorteils für den Geschäftspartner oder dessen Mitarbeiter mit dem Ziel, dadurch eine Bevorzugung bei
einer Entscheidung oder einer Auftragsvergabe zu erfahren, stellt einen Verstoß gegen die ethischen
Grundsätze unseres Unternehmens dar. Kein Mitarbeiter darf einen persönlichen Vorteil oder ein Geschenk
für die Bevorzugung z. B. bei einer Auftragsvergabe verlangen oder annehmen. Jeglicher Anschein von
Unredlichkeit ist zu vermeiden. Durch die Annahme eines Geschenks darf
keine verpflichtende Abhängigkeit entstehen. Bei Zweifelsfragen ist der Mitarbeiter verpflichtet, sich an
seinen Vorgesetzten, die Geschäftsleitung oder den Compliance-Verantwortlichen zu wenden.
Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen dürfen nicht zum Schaden unseres Unternehmens ausgenutzt
werden. Deshalb sind Nebentätigkeiten und Beteiligungen auf dem Sektor, in welchem wir aktiv und
geschäftlich tätig sind, der Geschäftsführung anzuzeigen. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die
Nebentätigkeit bei drohenden Interessenkonflikten zu untersagen.
KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
1. Wir wollen im Wettbewerb mit der Qualität und
2. Korruption bezeichnet den Missbrauch einer
3. Rechtsverstöße – gerade auch im Rahmen der
Zuverlässigkeit unserer Leistungen überzeugen.
dienstlichen bzw. betrieblichen Stellung zur
Beteiligung an Ausschreibungen – führen zu
Erlangung eines persönlichen Vorteils oder eines
gravierenden Nachteilen für unser Unternehmen.
Wir bekennen uns zum fairen Umgang mit unseren
Geschäftspartnern, Vergabestellen und allen
sonstigen Dritten, insbesondere Behörden.
Wir unterstützen einen fairen und unverfälschten
Wettbewerb unter Einhaltung des Wettbewerbsund Kartellrechts und lehnen jegliches korrupte
und unternehmensschädigende Verhalten,
insbesondere durch Bestechung, ab.
Vorteils für Dritte. Korruptionsbekämpfung ist das
vordringliche Ziel eines funktionierendes
Wirtschaftslebens und unser aller Teilhabe daran.
Jeder Mitarbeiter, der aufgrund seiner Stellung im
Unternehmen von dritter Seite Vorteile erlangt
oder solche verspricht, ist korruptionsgefährdet.
Dies gilt nicht nur für das Annehmen und
Gewähren von Geld- oder Sachgeschenken und
finanziellen Vorteilen, sondern auch in Bezug auf
die Teilnahme an Veranstaltungen oder geldwerten
Einladungen. Gelegentliche Bewirtungen sind nur
im Rahmen des Üblichen gestattet (kein LuxusRestaurant, keine übermäßigen alkoholischen
Getränke etc.).
Der Compliance-Verantwortliche unseres
Unternehmens ist berechtigt, zwecks Erstattung
eingereichte Einkaufs- oder Bewirtungsbelege auf
ihre Richtigkeit und Angemessenheit zu
überprüfen. Verstöße werden sanktioniert.
Korruptionsverdächtiges Verhalten ist der
Geschäftsleitung oder dem ComplianceVerantwortlichen – auch anonym – zu melden.
Es drohen Bußgelder und
Schadenersatzforderungen.
Hinzu kommen Reputationsschäden, die unser
Unternehmen als Anbieter von PremiumLeistungen im Bereich der Geotechnik erheblich
schwächen würden.
Schon der bloße Anschein einer Rechtsverletzung
kann die Haltung der Vergabestellen und von
Kunden und Geschäftspartnern ungünstig
beeinflussen.
4. Rechtliche Verbote, Gebote und Pflichten sind
5. Wir sind in hohem Maße darauf angewiesen,
6. Abgestimmtes Verhalten mit potentiellen
zu beachten, auch wenn sich dies aus der Sicht des
zuverlässiger Vertragspartner gerade auch bei
Mitbewerbern hat zu unterbleiben. Schon der
mit dem Vorgang befassten Mitarbeiters oder
Auftragsvergaben der öffentlichen Hand oder
bloße Anschein eines Verstoßes ist zu vermeiden.
unseres Unternehmens als unzweckmäßig oder
sonstiger Vergabestellen zu sein. Deshalb ist
wirtschaftlich ungünstig darstellen mag.
Jedem Mitarbeiter muss bewusst sein, dass
alles zu unterlassen, was auf einen Verstoß
Verstöße gegen Wettbewerbs- und kartellrechtliche
gegen den geheimen Wettbewerb im
Verbote weitreichende Konsequenzen haben
Vergabeverfahren, Preisabsprachen und die
können und Haftungsansprüche auslösen.
Rechtmäßiges Handeln hat im Zweifel immer
Vorrang.
Auf diesen Grundsatz kann sich jeder Mitarbeiter
Beschaffung oder Verwertung von
in unseren Unternehmens verlassen. Er gilt selbst
Insiderinformationen abzielt.
im Falle entgegenstehender Anweisungen einer
Sie werden daher unnachgiebig sanktioniert.
Korruption gefährdet den fairen Wettbewerb, weil
sie i. d. R. nicht den besten Anbieter zum Zuge
Führungskraft oder eines Mitglieds der
Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen
Geschäftsleitung.
oder die Vorbereitung von oder die
Mitarbeitern, dass sie unserer Geschäftsleitung
Dieses Leitbild ist die Basis für das Vertrauen in
Mitwirkung an der Vorbereitung von
oder unserem Compliance-Verantwortlichen auch
unser Unternehmen, dass uns Geschäftspartner,
Ausschreibungen haben zu unterbleiben, wenn
korruptives Verhalten seitens der Mitarbeiter,
Vergabestellen, Kunden und auch die
sich unser Unternehmen selbst an der
Vertragspartner oder aus dem Kreise unserer
Öffentlichkeit entgegenbringen. Wir wollen uns die
Ausschreibung beteiligen will.
Geschäftspartner meldet.
kommen lässt. Daher erwarten wir von unseren
hohe Reputation, die wir uns erarbeitet haben,
nicht durch Rechtsverstöße zerstören. Deshalb ist
Ist ein Mitarbeiter sich über seine Befugnisse
jeder Mitarbeiter zu verantwortungsbewusstem
unsicher, hat er in derartigen Fällen die
7. Wir wünschen uns transparente und verlässliche
Verhalten und zur Einhaltung geltenden Rechts
Geschäftsleitung einzubeziehen und deren
Geschäftsbeziehungen und erwarten von unseren
Zustimmung einzuholen. Das Verfahren ist in
Geschäftspartnern, dass sie sich bei der
verpflichtet.
nachvollziehbarer Weise textlich zu
dokumentieren.
Vermeidung von Korruptionsdelikten ebenso in die
Pflicht nehmen lassen wie wir dies tun.
Ein Verstoß kann für alle Beteiligten nicht
mit dem Motto gerechtfertigt werden:
„Das machen doch alle.“
DATENSCHUTZ
UMSETZUNG DER VORSTEHENDEN REGELUNGEN
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Dies gilt
Die GTU nimmt Rechtsverstöße nicht hin.
auch im Umgang mit Know-how und
vertraulichen Informationen, die einem
Mitarbeiter im Rahmen der Auftrags- oder
Vertragsbearbeitung bekannt werden. Erlangte
Daten und Informationen sind ausschließlich
im zugelassenen Rahmen zu verwenden und
nur denjenigen zugänglich zu machen, die
projektbezogen zum Empfang berechtigt sind.
Im Zweifel ist der Compliance-Beauftragte
unseres Unternehmens zu befragen.
1. Schuldhafte Rechtsverletzungen können arbeitsrechtliche
Sanktionen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach
sich ziehen und darüber hinaus eine persönliche Haftung des
Mitarbeiters zur Folge haben. Daneben drohen Strafen und
Geldbußen, die von staatlicher Seite verhängt werden können.
2. Jede Führungskraft ist verpflichtet, die ihm unterstellten
Mitarbeiter über Inhalt und Bedeutung dieser Richtlinien zu
informieren, die von jedem Mitarbeiter unseres
Unternehmens einzuhalten sind. Rechtsverstößen ist
konsequent nachzugehen.
Insiderwissen verpflichtet zur
Verschwiegenheit und Zurückhaltung. Es darf
nicht unbefugt Kollegen oder Dritten
mitgeteilt oder unlauter verwendet werden.
3. Die Einhaltung und Umsetzung dieses Kodexes wird
regelmäßig überprüft. Um Mitarbeiter zu sensibilisieren
und zu informieren, wird GTU regelmäßige
Compliance-Audits durchführen. Die Teilnahme
daran ist für Mitarbeiter und Führungskräfte
verbindlich.
4. Jeder Mitarbeiter ist berechtigt, sich beim Auftreten von Fragen
(auch Rechtsfragen) jederzeit an die Geschäftsleitung oder den
Compliance-Beauftragten zu wenden. Ihm können
Rechtsverstöße auch anonym mitgeteilt werden.
5. Keinem Mitarbeiter darf aus der Einhaltung dieser
Verhaltensgrundsätze ein Nachteil erwachsen.
COMPLIANCE BEAUFTRAGTER
FAZIT
Compliance ist gelebter Bestandteil
Zur Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung dieses Verhaltenskodexes benennt GTU einen
Compliance-Beauftragten („Compliance-Officer“).
unserer Lebenskultur. Unser Compliance-
Dieser berichtet an die Geschäftsführung und hat die Aufgabe, die Einhaltung vorstehender
Regelungen zu überwachen, Verstöße mitzuteilen und die Geschäftsführung bei erforderlichen
Sanktionen im Falle von Rechtsverstößen zu beraten. Er ist in seinem Bereich
weisungsunabhängig und hat für die objektive Bearbeitung aller an ihn gerichteten Anliegen zu
sorgen.
Mitarbeitern, nach einheitlichen und
Management-System ermöglicht unseren
verbindlichen Strukturen zu handeln.
Geschäftspartner und potentielle
Geschäftspartner sollen dadurch
erkennen, dass es uns wichtig ist,
Der Compliance-Beauftragte ist verpflichtet, die zugesicherte Vertraulichkeit gegenüber einem
Informanten zu wahren. Dieser darf nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung namentlich
gegenüber der Geschäftsleitung genannt werden.
potentielles Fehlverhalten frühzeitig zu
Der Compliance-Beauftragte ist verpflichtet regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter in
seinem Aufgabenbereich zu vollziehen.
weil wir bei uns als
erkennen und zu unterbinden.
Wir sind ein verlässlicher Vertragspartner,
Unternehmensgrundsatz verankert haben,
dass wir uns an geltendes Recht und
interne Richtlinien halten.