COMPLIANCE RICHTLINIE UNSER ZIEL WIR WOLL EN WERTE S CH AFFEN der GTU Ingenieurgesellschaft mbH Unser Ziel ist es, unsere Stellung als führender Anbieter von Ingenieurdienstleistungen im Geo-Bereich auszubauen. Wir wollen durch Präambel Unsere Integrität und unser guter Ruf liegen uns am Herzen. Ehrlichkeit, Fairness und Rechtstreue bestimmen deshalb unser Qualität und Leistung überzeugen. Deshalb gilt es, Situationen vorzubeugen, die unsere Reputation und Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Außenhandeln, nicht nur im Umgang mit Korruption, Gesetzesverstöße und unlauteres unseren Geschäftspartnern, sondern auch Handeln unterbleiben. Jeder von uns – sowohl gegenüber sonstigen am Wirtschaftsleben die Geschäftsleitung als auch jeder einzelne Beteiligten und natürlich auch den Mitarbeiter – sind aufgerufen, Behörden und Auftraggebern der die gesetzlichen Bestimmungen zu öffentlichen Hand. beachten, die die Teilnahme am Geschäfts- und Wirtschaftsleben prägen, verantwortungsvoll und im Einklang mit diesem Leitbild zu handeln. Wir wollen Werte schaffen, respektvoll miteinander umgehen und unser Handeln an den im Wirtschaftsleben geltenden rechtlichen und ethischen Regeln ausrichten. Rechtsverstöße sind zu vermeiden. Alle Mitarbeiter sind aufgerufen, deren Gefahren zu erkennen und dementsprechend zu handeln; denn nur so können wir nachhaltig und erfolgreich am Markt bestehen. INNERE COMPLIANCE BEDEUTUNG VON COMPLIANCE Wir stellen unsere Mitarbeiter ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, Religion oder sozialen Herkunft auf der Grundlage ihrer Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, selbst gesetzter ethischer Standards und eigener und im Wirtschaftsleben üblicher Verhaltensregeln. Qualifikationen und Fähigkeiten ein. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, jede Art von Diskriminierung (z. B. durch Benachteiligung, Belästigung) zu unterlassen und ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Wir gehen offen miteinander um. Unsere Führungskräfte sind verpflichtet, nicht akzeptables Verhalten durch eine angemessene Aufsicht zu verhindern. Alle Mitarbeiter sind aufgerufen, sich gegenseitig über Sachverhalte und betriebliche Zusammenhänge in ihren Projekten und Teams vollständig zu unterrichten und einen reibungslosen Informationsaustausch im Interesse gedeihlicher Zusammenarbeit sicherzustellen. Macht sich ein Mitarbeiter z. B. durch Korruption oder Bestechlichkeit strafbar, drohen uns nicht nur Schadenersatzklagen des Geschäftspartners, dessen Mitarbeiter bestochen wurde. Vielmehr müssen wir damit rechnen, dass auch gegen unser Unternehmen und die Unternehmensleitung ein Bußgeld oder womöglich sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird. Gesetzesverstöße können daher nicht toleriert werden. Wir wollen sie durch geeignete Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen unterbinden und mit den nachfolgenden Regelungen nachfolgenden Regelungen eine Compliance-Kultur für unser Unternehmen schaffen. Regelverstöße sollen rechtzeitig erkannt und im Bewusstsein der daraus für uns drohenden Risiken unterbunden werden. Nur so lassen sich Nachhaltigkeit und Effizienz steigern. Alle Mitarbeiter, auch die Mitglieder der Geschäftsleitung, sind angehalten, unsere Compliance-Regeln zu beachten und Regelverstöße zu melden. Auf solche werden wir reagieren und diese mit dem gesamten uns zur Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen Instrumentarium ahnden. Regelverstöße sind den unmittelbaren Vorgesetzten, der Geschäftsleitung oder – auch anonym – unserem Compliance-Verantwortlichen zu melden. Wir stehen für ein achtbares, ehrliches und regelkonformes Verhandeln und Verhalten im Geschäftsalltag ein und bekennen uns inner- und außerbetrieblich zu den Inhalten dieser Richtlinie. Sie gilt für alle Beschäftigten als Dienstanweisung. COMPLIANCE-RISIKEN Verhaltensregeln, Gesetze und Richtlinien dienen dazu, das gemeinsame Zusammen- und das Wirtschaftsleben ethisch sauber und verlässlich zu gestalten. Interessenkollisionen sind auch dann zu vermeiden, wenn sie wohl gemeint sind und dem wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens dienen. Dieses wollen wir nicht dem schädigenden Verhalten Dritter verdanken. Deshalb ist es untersagt, in eigenen oder in Angelegenheiten nahestehender Personen tätig zu werden, auch nicht um uns Aufträge zu verschaffen. Jeder Mitarbeiter hat gewissenhaft zu prüfen, ob gewährte Vorteile und Konditionen eine Vergünstigung erhalten, die nur aufgrund der Geschäftsbeziehung auf Unternehmensebene gewährt wird. Geschäfte mit nahestehenden Personen begründen aufgrund des damit verbundenen Näheverhältnisses stets einen Interessenkonflikt. Im Zweifel ist die Geschäftsleitung oder der Compliance-Verantwortliche zu informieren und hinzuzuziehen. Das Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Billigen eines wie auch immer gearteten wirtschaftlichen Vorteils für den Geschäftspartner oder dessen Mitarbeiter mit dem Ziel, dadurch eine Bevorzugung bei einer Entscheidung oder einer Auftragsvergabe zu erfahren, stellt einen Verstoß gegen die ethischen Grundsätze unseres Unternehmens dar. Kein Mitarbeiter darf einen persönlichen Vorteil oder ein Geschenk für die Bevorzugung z. B. bei einer Auftragsvergabe verlangen oder annehmen. Jeglicher Anschein von Unredlichkeit ist zu vermeiden. Durch die Annahme eines Geschenks darf keine verpflichtende Abhängigkeit entstehen. Bei Zweifelsfragen ist der Mitarbeiter verpflichtet, sich an seinen Vorgesetzten, die Geschäftsleitung oder den Compliance-Verantwortlichen zu wenden. Nebentätigkeiten und Kapitalbeteiligungen dürfen nicht zum Schaden unseres Unternehmens ausgenutzt werden. Deshalb sind Nebentätigkeiten und Beteiligungen auf dem Sektor, in welchem wir aktiv und geschäftlich tätig sind, der Geschäftsführung anzuzeigen. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Nebentätigkeit bei drohenden Interessenkonflikten zu untersagen. KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG 1. Wir wollen im Wettbewerb mit der Qualität und 2. Korruption bezeichnet den Missbrauch einer 3. Rechtsverstöße – gerade auch im Rahmen der Zuverlässigkeit unserer Leistungen überzeugen. dienstlichen bzw. betrieblichen Stellung zur Beteiligung an Ausschreibungen – führen zu Erlangung eines persönlichen Vorteils oder eines gravierenden Nachteilen für unser Unternehmen. Wir bekennen uns zum fairen Umgang mit unseren Geschäftspartnern, Vergabestellen und allen sonstigen Dritten, insbesondere Behörden. Wir unterstützen einen fairen und unverfälschten Wettbewerb unter Einhaltung des Wettbewerbsund Kartellrechts und lehnen jegliches korrupte und unternehmensschädigende Verhalten, insbesondere durch Bestechung, ab. Vorteils für Dritte. Korruptionsbekämpfung ist das vordringliche Ziel eines funktionierendes Wirtschaftslebens und unser aller Teilhabe daran. Jeder Mitarbeiter, der aufgrund seiner Stellung im Unternehmen von dritter Seite Vorteile erlangt oder solche verspricht, ist korruptionsgefährdet. Dies gilt nicht nur für das Annehmen und Gewähren von Geld- oder Sachgeschenken und finanziellen Vorteilen, sondern auch in Bezug auf die Teilnahme an Veranstaltungen oder geldwerten Einladungen. Gelegentliche Bewirtungen sind nur im Rahmen des Üblichen gestattet (kein LuxusRestaurant, keine übermäßigen alkoholischen Getränke etc.). Der Compliance-Verantwortliche unseres Unternehmens ist berechtigt, zwecks Erstattung eingereichte Einkaufs- oder Bewirtungsbelege auf ihre Richtigkeit und Angemessenheit zu überprüfen. Verstöße werden sanktioniert. Korruptionsverdächtiges Verhalten ist der Geschäftsleitung oder dem ComplianceVerantwortlichen – auch anonym – zu melden. Es drohen Bußgelder und Schadenersatzforderungen. Hinzu kommen Reputationsschäden, die unser Unternehmen als Anbieter von PremiumLeistungen im Bereich der Geotechnik erheblich schwächen würden. Schon der bloße Anschein einer Rechtsverletzung kann die Haltung der Vergabestellen und von Kunden und Geschäftspartnern ungünstig beeinflussen. 4. Rechtliche Verbote, Gebote und Pflichten sind 5. Wir sind in hohem Maße darauf angewiesen, 6. Abgestimmtes Verhalten mit potentiellen zu beachten, auch wenn sich dies aus der Sicht des zuverlässiger Vertragspartner gerade auch bei Mitbewerbern hat zu unterbleiben. Schon der mit dem Vorgang befassten Mitarbeiters oder Auftragsvergaben der öffentlichen Hand oder bloße Anschein eines Verstoßes ist zu vermeiden. unseres Unternehmens als unzweckmäßig oder sonstiger Vergabestellen zu sein. Deshalb ist wirtschaftlich ungünstig darstellen mag. Jedem Mitarbeiter muss bewusst sein, dass alles zu unterlassen, was auf einen Verstoß Verstöße gegen Wettbewerbs- und kartellrechtliche gegen den geheimen Wettbewerb im Verbote weitreichende Konsequenzen haben Vergabeverfahren, Preisabsprachen und die können und Haftungsansprüche auslösen. Rechtmäßiges Handeln hat im Zweifel immer Vorrang. Auf diesen Grundsatz kann sich jeder Mitarbeiter Beschaffung oder Verwertung von in unseren Unternehmens verlassen. Er gilt selbst Insiderinformationen abzielt. im Falle entgegenstehender Anweisungen einer Sie werden daher unnachgiebig sanktioniert. Korruption gefährdet den fairen Wettbewerb, weil sie i. d. R. nicht den besten Anbieter zum Zuge Führungskraft oder eines Mitglieds der Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen Geschäftsleitung. oder die Vorbereitung von oder die Mitarbeitern, dass sie unserer Geschäftsleitung Dieses Leitbild ist die Basis für das Vertrauen in Mitwirkung an der Vorbereitung von oder unserem Compliance-Verantwortlichen auch unser Unternehmen, dass uns Geschäftspartner, Ausschreibungen haben zu unterbleiben, wenn korruptives Verhalten seitens der Mitarbeiter, Vergabestellen, Kunden und auch die sich unser Unternehmen selbst an der Vertragspartner oder aus dem Kreise unserer Öffentlichkeit entgegenbringen. Wir wollen uns die Ausschreibung beteiligen will. Geschäftspartner meldet. kommen lässt. Daher erwarten wir von unseren hohe Reputation, die wir uns erarbeitet haben, nicht durch Rechtsverstöße zerstören. Deshalb ist Ist ein Mitarbeiter sich über seine Befugnisse jeder Mitarbeiter zu verantwortungsbewusstem unsicher, hat er in derartigen Fällen die 7. Wir wünschen uns transparente und verlässliche Verhalten und zur Einhaltung geltenden Rechts Geschäftsleitung einzubeziehen und deren Geschäftsbeziehungen und erwarten von unseren Zustimmung einzuholen. Das Verfahren ist in Geschäftspartnern, dass sie sich bei der verpflichtet. nachvollziehbarer Weise textlich zu dokumentieren. Vermeidung von Korruptionsdelikten ebenso in die Pflicht nehmen lassen wie wir dies tun. Ein Verstoß kann für alle Beteiligten nicht mit dem Motto gerechtfertigt werden: „Das machen doch alle.“ DATENSCHUTZ UMSETZUNG DER VORSTEHENDEN REGELUNGEN Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Dies gilt Die GTU nimmt Rechtsverstöße nicht hin. auch im Umgang mit Know-how und vertraulichen Informationen, die einem Mitarbeiter im Rahmen der Auftrags- oder Vertragsbearbeitung bekannt werden. Erlangte Daten und Informationen sind ausschließlich im zugelassenen Rahmen zu verwenden und nur denjenigen zugänglich zu machen, die projektbezogen zum Empfang berechtigt sind. Im Zweifel ist der Compliance-Beauftragte unseres Unternehmens zu befragen. 1. Schuldhafte Rechtsverletzungen können arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen und darüber hinaus eine persönliche Haftung des Mitarbeiters zur Folge haben. Daneben drohen Strafen und Geldbußen, die von staatlicher Seite verhängt werden können. 2. Jede Führungskraft ist verpflichtet, die ihm unterstellten Mitarbeiter über Inhalt und Bedeutung dieser Richtlinien zu informieren, die von jedem Mitarbeiter unseres Unternehmens einzuhalten sind. Rechtsverstößen ist konsequent nachzugehen. Insiderwissen verpflichtet zur Verschwiegenheit und Zurückhaltung. Es darf nicht unbefugt Kollegen oder Dritten mitgeteilt oder unlauter verwendet werden. 3. Die Einhaltung und Umsetzung dieses Kodexes wird regelmäßig überprüft. Um Mitarbeiter zu sensibilisieren und zu informieren, wird GTU regelmäßige Compliance-Audits durchführen. Die Teilnahme daran ist für Mitarbeiter und Führungskräfte verbindlich. 4. Jeder Mitarbeiter ist berechtigt, sich beim Auftreten von Fragen (auch Rechtsfragen) jederzeit an die Geschäftsleitung oder den Compliance-Beauftragten zu wenden. Ihm können Rechtsverstöße auch anonym mitgeteilt werden. 5. Keinem Mitarbeiter darf aus der Einhaltung dieser Verhaltensgrundsätze ein Nachteil erwachsen. COMPLIANCE BEAUFTRAGTER FAZIT Compliance ist gelebter Bestandteil Zur Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung dieses Verhaltenskodexes benennt GTU einen Compliance-Beauftragten („Compliance-Officer“). unserer Lebenskultur. Unser Compliance- Dieser berichtet an die Geschäftsführung und hat die Aufgabe, die Einhaltung vorstehender Regelungen zu überwachen, Verstöße mitzuteilen und die Geschäftsführung bei erforderlichen Sanktionen im Falle von Rechtsverstößen zu beraten. Er ist in seinem Bereich weisungsunabhängig und hat für die objektive Bearbeitung aller an ihn gerichteten Anliegen zu sorgen. Mitarbeitern, nach einheitlichen und Management-System ermöglicht unseren verbindlichen Strukturen zu handeln. Geschäftspartner und potentielle Geschäftspartner sollen dadurch erkennen, dass es uns wichtig ist, Der Compliance-Beauftragte ist verpflichtet, die zugesicherte Vertraulichkeit gegenüber einem Informanten zu wahren. Dieser darf nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung namentlich gegenüber der Geschäftsleitung genannt werden. potentielles Fehlverhalten frühzeitig zu Der Compliance-Beauftragte ist verpflichtet regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter in seinem Aufgabenbereich zu vollziehen. weil wir bei uns als erkennen und zu unterbinden. Wir sind ein verlässlicher Vertragspartner, Unternehmensgrundsatz verankert haben, dass wir uns an geltendes Recht und interne Richtlinien halten.
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