EINTRITTSBEDINGUNGEN UM DEN KOMFORT UND DIE SICHERHEIT IN UNSEREM GEBÄUDE ZU GARANTIEREN, BITTEN WIR SIE FOLGENDE MASSNAHMEN ZU BEFOLGEN: 1.TICKETS l Das Eintrittsticket muss während des gesamten Aufenthalts im Kino aufbewahrt werden und muss dem Pathé Team jederzeit vorgezeigt werden können. l Ihr Kinoticket ist nur für den Film, an dem Tag und zu der Zeit gültig, die darauf angegeben sind. l Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu einem oder mehreren Kinosälen im Falle von Spezial- oder Privatvorstellungen zu verweigern. In diesem Falle wird ein allfälliger bereits entrichteter Eintrittspreis zurückerstattet. l Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu Sälen ab 15 Minuten nach Vorstellungsbeginn zu verweigern. l Kontrollen können am Eingang oder innerhalb der Säle durchgeführt werden. Wer kein gültiges Ticket für die betreffende Vorstellung vorweisen kann, wird verzeigt und hat eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 250.– zu entrichten. l Wer widerrechtlich Eintrittstickets oder Gutscheine vervielfältigt und in Umlauf bringt, wird verzeigt. l Bei Verstössen gegen die Eintrittsbedingungen behalten wir uns das Recht vor Anzeige zu erstatten und ein Hausverbot auszusprechen. 2.EINTRITTSALTER l Das Mindest-Zutrittsalter in den Pathé Kinos beträgt 3 Jahre, auch für Filme ohne Altersbeschränkung (ausgenommen Nuggikino). l Es gelten die kantonalen gesetzlichen Altersbeschränkungen. l Kleinkinder müssen überall und ständig von einem Erwachsenen begleitet sein. l Das Eintrittsalter der jeweiligen Vorstellung ist auf dem Kinoprogramm ersichtlich. l Das Mindestalter darf auch in Begleitung Erwachsener nicht unterschritten werden. l Im Zweifelsfall kann ein Ausweis gefordert werden, um das Alter zu kontrollieren. Bei Nichtvorweisung des Ausweises, behalten wir uns das Recht vor, der Person den Eintritt zu verweigern. l Ciné Deluxe ab 18 Jahren (nur im Pathé Dietlikon und Pathé Küchlin). l Nocturnes Vorstellungen (Filme, die nach Mitternacht enden) ab 18 Jahren. l Saal 10 ab 16 Jahren (nur im Pathé Dietlikon) 3.RÜCKERSTATTUNG l Kinotickets können unter folgenden kumulativen Voraussetzungen zurückerstattet werden: - nur direkt an der Kinokasse des jeweiligen Kinos - spätestens 45 Minuten vor Beginn der betreffenden Vorstellung - falls der Kauf durch eine Kredit- oder Pathékarte erfolgte, gegen Vorweisung der für die Zahlung verwendete Karte l Geschenkgutscheine werden nach deren Ablaufdatum weder ausgetauscht noch bar ausbezahlt. 4. l l l l l l l l VERBOTEN SIND: Jegliche Getränke und Nahrungsmittel, welche nicht im Kino gekauft wurden. Einkaufstaschen, Koffer, etc. Trotinetts, Rollbretter, Skates, Audiorekorder und ähnliche Geräte. Videokameras, Fotoapparate, Ton-Aufnahmegeräte. Haustiere Betäubungsmittel und Drogen. Rauchverbote müssen strikt eingehalten werden. Bei Nichtbeachten wird eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 250.– erhoben und der Verstoss zur Anzeige gebracht. Dies gilt auch für E-Zigarretten. Mobiltelefone sind beim Betreten des Kinosaals auszuschalten. 5. DIE HAFTUNG FÜR VERLORENE GEGENSTÄNDE IST AUSGESCHLOSSEN. 6. BEI BEDARF BEHALTEN WIR UNS DAS RECHT VOR, PERSONEN, DIE EINEM DER VORGEHENDEN PUNKTE NICHT ENTSPRECHEN, DEN ZUGANG ZUM SAAL ZU VERWEIGERN. UNSER TEAM STEHT IHNEN FÜR ALLFÄLLIGE AUSKÜNFTE ODER ANLIEGEN GERNE ZUR VERFÜGUNG. April 2016 – Änderungen vorbehalten. PATHE SCHWEIZ pathe.ch
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