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Eurasische Wirtschaftsunion – Zertifizierungspflichtige land- und
forstwirtschaftliche Zugmaschinen
21.04.2016
Bonn (GTAI)-Bereits seit dem 15. 2. 15 gilt in der Eurasischen Wirtschaftsunion das Technische Reglement über die
Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und deren Anhänger (031/2012). Die Einhaltung der
Vorgaben des Technischen Reglements ist bei der Einfuhr der jeweiligen Erzeugnisse durch ein
Konformitätszertifikat nachzuweisen. Bislang war der Anwendungsbereich des Technischen Reglements nur
wörtlich umschrieben. Mit der Entscheidung des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 12.4.16
Nr. 30 liegt nun eine nach Beschreibung und Zolltarifnummer gegliederte Liste der Erzeugnisse vor, die den
Anforderungen des Technischen Reglements 031/2012 unterliegen und daher bei Ihrer Einfuhr von einem
Konformitätszertifikat begleitet werden müssen.
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