2016 04 18 Tarifblatt für 2016 - Geriatrische Gesundheitszentren der

Behandlungs- und Verpflegungskosten in den
Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ)
I. Albert Schweitzer Klinik
Fondsspital AG/R und Tagesklinik
Für sozialversicherte PatientInnen der Akutgeriatrie/Remobilisation und der AG/R Tagesklinik werden
die Kosten vom Gesundheitsfonds, Land Steiermark und der Stadt Graz übernommen. Für die
PatientInnen entsteht lediglich ein Selbstbehalt in Höhe von € 9,48 pro Tag für max. 28 Tage pro Jahr
in einem Krankenhaus.
Generell ist eine Unterbringung in der Sonderklasse nach Verfügbarkeit möglich (falls
Zusatzversicherung vorhanden bzw. Eigenaufzahlung von derzeit € 114,60 pro Tag). Sie sind dann
„Selbstzahler“ und bezahlen pro Tag die Differenz zwischen allgemeiner Klasse und Sonderklasse.
Über die Preise und die Modalitäten der Abrechnung informiert Sie gerne ein(e) MitarbeiterIn der
Abteilung PatientInnenservice.
Ergänzung:
Der Kostenbeitrag eines mitversicherten Angehörigen beträgt € 16,90 pro Tag.
Für nicht sozialversicherte PatientInnen der AG/R wird der Tagsatz lt. LGBl. in Höhe von € 340,10 und in der
Tagesklinik lt. LGBl. in Höhe von € 284,60 verrechnet.
Für nicht sozialversicherte PatientInnen der ACU I wird der Tagsatz lt. LGBl. in Höhe von € 325,40 verrechnet.
Übrige Bereiche der ASK
Die Tagsätze in der Albert Schweitzer Klinik werden jährlich vom Amt der Stmk. Landeregierung neu
festgelegt und betragen für 2016:
Medizinische Geriatrie (Allgemeingeriatrie)*
Intermediate Care Unit (IMC)**
Hospiz
Tageshospiz
Apallic Care Unit I (ACU I) Akutnachsorge
Apallic Care Unit II (ACU II) Langzeitförderung
Memory Klinik/Demenzstation*
pro Tag
€ 160,80
€ 340,10
€ 91,10
€ 15,00
€ 325,40
€ 161,60
€ 178,80
pro Monat (30 Tage)
€ 4.824,00
€ 10.203,00
€ 2.733,00
€ 9.762,00
€ 4.848,00
€ 5.364,00
*bis auf Widerruf in den ersten 28 Tagen ab Aufnahme für SelbstzahlerInnen € 119,80 pro Tag (für 28 Tage € 3.354,40)
**bis auf Widerruf für maximal 28 Tage für SelbstzahlerInnen € 160,80 pro Tag (für 28 Tage € 4.502,40)
Die GGZ verrechnen für ihre Leistungen keine MwSt.
Bei nicht ausreichendem Einkommen/Vermögen erfolgt in nicht fondsfinanzierten Bereichen eine
Zuzahlung durch den Sozialhilfeträger. Nähere Informationen erhalten Sie im PatientInnenservice der
GGZ.
Stand: 18.04.2016
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Behandlungs- und Verpflegungskosten in den
Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ)
II. Pflegewohnheime
Die Höhe der Hotelkomponente bzw. des Pflegezuschlages wurden lt. Vereinbarung mit dem Land
Steiermark, FA 8A, gem. § 13 Stmk. SHG, neu festgelegt.
Demnach beträgt die Hotelkomponente tgl. € 63,81. (LEVO-SHG, LGBl. Nr.68/2007 in der Fassung
LGBl. Nr. 34/2016)
Je nach Pflegegeldstufe sind der Hotelkomponente
Einbettzimmerzuschlag) folgende Beträge hinzuzurechnen:
in
pro Tag
Pflegegeldstufe 1
Pflegegeldstufe 2
Pflegegeldstufe 3
Pflegegeldstufe 4
Pflegegeldstufe 5
Pflegegeldstufe 6
Pflegegeldstufe 7
€
€
€
€
€
€
€
09,73
15,53
28,98
50,16
56,70
76,71
76,71
Höhe
von
€
63,81
(ohne
Gesamt pro Monat (30 Tage)
inkl. Hotelkomponente
€ 2.206,20
€ 2.380,20
€ 2.783,70
€ 3.419,10
€ 3.615,30
€ 4.215,60
€ 4.215,60
Für die Kurzzeitpflege wird in den Pflegewohnheimen mindestens der Tarif für die Pflegestufe 4, bei
höherer Pflegestufe der höhere Pflegezuschlag verrechnet.
Bei nicht ausreichendem Einkommen/Vermögen erfolgt eine Zuzahlung durch den Sozialhilfeträger.
Nähere Informationen erhalten Sie im PatientInnenservice der GGZ und bei den jeweiligen
HeimleiterInnen und deren Assistenzen.
Ab 1.1.2016 wird für Vollzahler ein 4%iger kalkulatorischer Zuschlag in Folge der Bestimmungen gem.
§ 11 Abs.3 GSBG verrechnet.
Der Einbettzimmerzuschlag beträgt in den Pflegewohnheimen täglich € 6,00 (mtl. mit 30 Tagen
€ 180,00). Für den Einbettzimmerzuschlag ist keine Bezuschussung durch die Sozialhilfe möglich. Für
SozialhilfeempfängerInnen, die BezieherInnen einer Ausgleichszulage sind,
liegt der
Einbettzimmerschlag täglich bei € 5,00 (mtl. mit 30 Tagen € 150,00).
Pflegeheimkosten und Kosten für Krankenhausaufenthalte können im Rahmen
ArbeitnehmerInnenveranlagung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Stand: 18.04.2016
der
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Behandlungs- und Verpflegungskosten in den
Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ)
III. Tageszentrum Robert Stolz/Memory Tageszentrum Rosenhain
Die
derzeitig
zu
Verrechnung
gelangenden
KlientInnenbeiträge,
laut
aktueller
Förderungsvereinbarung mit dem Land Steiermark, GZ: ABT08GP-53.1-1/2012-2ad setzen sich ab
1.2.2016 in Abhängigkeit des Einkommens und der Pflegestufe wie folgt zusammen:
•
Memory Tageszentrum Rosenhain (MTZ RH)
Einkommen
(ohne PG)
€/Monat
von
bis
0
699
700
799
800
899
900
999
1.000
1.099
1.100
1.199
1.200
1.299
1.300
1.399
1.400
1.499
1.500
•
Basispreis in €
Ganztagesbetreuung
6,40
9,40
12,80
16,70
21,00
23,00
25,00
27,00
29,00
31,00
Pflegegeldstufe
0
1
2
3
4
5
6
7
Basispreis in €
Ganztagesbetreuung
0,00
4,80
8,70
13,60
20,40
27,70
38,60
50,70
Tageszentrum Robert Stolz (TZ RS)
Einkommen
(ohne PG)
€/Monat
von
bis
0
699
700
799
800
899
900
999
1.000
1.099
1.100
1.199
1.200
1.299
1.300
1.399
1.400
1.499
1.500
Stand: 18.04.2016
Basispreis in €
HalbtagesGanztagesbetreuung
betreuung
6,40
3,20
9,40
4,70
12,80
6,40
16,70
8,35
21,00
10,50
23,00
11,50
25,00
12,50
27,00
13,50
29,00
14,50
31,00
15,50
Pflegegeldstufe
0
1
2
3
4
5
6
7
Basispreis in €
GanztagesHalbtagesbetreuung
betreuung
0,00
0,00
4,80
2,40
8,70
4,35
13,60
6,80
20,40
10,20
27,70
13,85
38,60
19,30
50,70
25,35
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Behandlungs- und Verpflegungskosten in den
Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ)
Zusatzleistungen
Die Zusatzleistungen werden im Tageszentrum Robert Stolz (TZ RS) und teilweise im Memory
Tageszentrum Rosenhain (MTZ RH) angeboten. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen
Zusatzleistungen erfolgt gleichzeitig mit dem Basispreis.
Folgende Leistungen bieten die GGZ in den Bereichen zu folgenden Preisen an:
Leistungsart
Vollbad oder Dusche (0,5h)
Vollbad oder Dusche mit Haarwäsche (1 Stunde)
Blutzuckerbestimmung/Blutdruckkontrolle
Netzhose groß
Netzhose klein
Inkontinenzvorlage groß
Inkontinenzvorlage klein
Inkontinenzhose groß
Inkontinenzhose klein
Rasur*
Ausflug*
Haarwäsche*
Verspätete Abholung (pro angefangener halber
Stunde)
Preis
€ 7,50
€ 10,60
€ 1,50
€ 1,00
€ 0,50
€ 0,60
€ 0,30
€ 0,80
€ 0,50
€ 1,45
€ 10,00
€ 3,10
€ 15,00
Verrechnung im Bereich
TZ RS
TZ RS
TZ RS
TZ RS; MTZ RH
TZ RS; MTZ RH
TZ RS; MTZ RH
TZ RS; MTZ RH
TZ RS; MTZ RH
TZ RS; MTZ RH
TZ RS
TZ RS; MTZ RH
TZRS
TZ RS; MTZ RH Öffnungszeiten sind
bis 17:00 Uhr. Wird ein Tagesgast
nicht pünktlich abgeholt, muss eine
MitarbeiterIn länger bleiben.
Quelle: Leistungsorientiertes Finanzierungsmodell (*nicht in der Informationsbroschüre erwähnt).
IV. Aufwandsentschädigung für Begleitpersonen
Für Begleitpersonen, die im Einzelzimmer der/des Patientin (en) mittels Beistellbett nächtigen, wird
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 30,-- pro Tag inkl. Frühstück an die Begleitperson
verrechnet.
Diese Beträge gelten vorbehaltlich einer möglichen Anpassung im Jahr 2016.
Stand: 18.04.2016
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