Behandlungs- und Verpflegungskosten in den Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ) 2017 I. Albert Schweitzer Klinik Fondsspital AG/R und Tagesklinik Für sozialversicherte PatientInnen der Akutgeriatrie/Remobilisation und der AG/R Tagesklinik werden die Kosten vom Gesundheitsfonds, Land Steiermark und der Stadt Graz übernommen. Für die PatientInnen entsteht lediglich ein Selbstbehalt in Höhe von € 9,58 pro Tag für max. 28 Tage pro Jahr in einem Krankenhaus. Generell ist eine Unterbringung in der Sonderklasse nach Verfügbarkeit möglich (falls Zusatzversicherung vorhanden bzw. Eigenaufzahlung von derzeit € 118,00 pro Tag). Sie sind dann „Selbstzahler“ und bezahlen pro Tag die Differenz zwischen allgemeiner Klasse und Sonderklasse. Über die Preise und die Modalitäten der Abrechnung informiert Sie gerne ein(e) MitarbeiterIn der Abteilung PatientInnenservice. Ergänzung: Der Kostenbeitrag eines mitversicherten Angehörigen beträgt € 17,50 pro Tag. Für nicht sozialversicherte PatientInnen der AG/R wird der Tagsatz lt. LGBl. in Höhe von € 353,10 und in der Tagesklinik lt. LGBl. in Höhe von € 197,20 verrechnet. Für nicht sozialversicherte PatientInnen der ACU I wird der Tagsatz lt. LGBl. in Höhe von € 333,80 verrechnet. Übrige Bereiche der ASK Die Tagsätze in der Albert Schweitzer Klinik werden jährlich vom Amt der Stmk. Landeregierung neu festgelegt und betragen für 2017: Apallic Care Unit I (ACU I) Akutnachsorge Apallic Care Unit II (ACU II) Langzeitförderung Hospiz Tageshospiz Memory Klinik/Demenzstation* Medizinische Geriatrie (Allgemeingeriatrie) ○ RemobilisaEon/Nachsorge (RNS) innerhalb der Medizinischen Geriatrie*, Station 2 ○ Palliative Geriatrie innerhalb der Medizinischen Geriatrie, Station 3 und 4 Intermediate Care (IMC)*, Station 1 pro Tag € 333,80 € 166,00 € 95,00 € 15,00 € 182,00 € 166,00 € 353,10 pro Monat (30 Tage) € 10.014,00 € 4.980,00 € 2.850,00 € 5.460,00 € 4.980,00 € 10.593,00 *bis auf Widerruf in den ersten 28 Tagen ab Aufnahme für SelbstzahlerInnen € 135,00 pro Tag (für 28 Tage € 3.780,00) Die GGZ verrechnen für ihre Leistungen keine MwSt. Bei nicht ausreichendem Einkommen/Vermögen erfolgt in nicht fondsfinanzierten Bereichen eine Zuzahlung durch den Sozialhilfeträger. Nähere Informationen erhalten Sie im PatientInnenservice der GGZ. Stand: 27.02.2017 Seite 1 von 4 Behandlungs- und Verpflegungskosten in den Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ) 2017 II. Pflegewohnheime Die Höhe der Hotelkomponente bzw. des Pflegezuschlages wurden lt. Vereinbarung mit dem Land Steiermark, FA 8A, gem. § 13 Stmk. SHG, festgelegt. Diese Beträge gelten vorbehaltlich einer möglichen gesetzlichen Anpassung im Jahr 2017. Demnach beträgt ab 01.02.2017 die Hotelkomponente tgl. € 64,31. (LEVO-SHG, LGBl. Nr. 68/2007 in der Fassung LGBl. Nr. 22/2017) Je nach Pflegegeldstufe sind der Hotelkomponente Einbettzimmerzuschlag) folgende Beträge hinzuzurechnen: in pro Tag Pflegegeldstufe 1 Pflegegeldstufe 2 Pflegegeldstufe 3 Pflegegeldstufe 4 Pflegegeldstufe 5 Pflegegeldstufe 6 Pflegegeldstufe 7 € € € € € € € 09,85 15,71 29,33 50,76 57,38 77,63 77,63 Höhe von € 64,31 (ohne Gesamt pro Monat (30 Tage) inkl. Hotelkomponente € 2.224,80 € 2.400,60 € 2.809,20 € 3.452,10 € 3.650,70 € 4.258,20 € 4.258,20 Für die Kurzzeitpflege wird in den Pflegewohnheimen mindestens der Tarif für die Pflegestufe 3, bei höherer Pflegestufe der höhere Pflegezuschlag verrechnet. Bei nicht ausreichendem Einkommen/Vermögen erfolgt eine Zuzahlung durch den Sozialhilfeträger. Nähere Informationen erhalten Sie im PatientInnenservice der GGZ und bei den jeweiligen HeimleiterInnen und deren Assistenzen. Für Vollzahler wird ein 4%iger kalkulatorischer Zuschlag in Folge der Bestimmungen gem. § 11 Abs. 3 GSBG verrechnet. Der Einbettzimmerzuschlag beträgt in den Pflegewohnheimen täglich € 6,00 (mtl. mit 30 Tagen € 180,00). Für den Einbettzimmerzuschlag ist keine Bezuschussung durch die Sozialhilfe möglich. Für SozialhilfeempfängerInnen, die BezieherInnen einer Ausgleichszulage sind, liegt der Einbettzimmerzuschlag täglich bei € 5,00 (mtl. mit 30 Tagen € 150,00). Pflegeheimkosten und Kosten für Krankenhausaufenthalte können im Rahmen ArbeitnehmerInnenveranlagung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Stand: 27.02.2017 der Seite 2 von 4 Behandlungs- und Verpflegungskosten in den Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ) 2017 III. Tageszentrum Robert Stolz/Memory Tageszentrum Rosenhain Die derzeitig zu Verrechnung gelangenden KlientInnenbeiträge, laut aktueller Förderungsvereinbarung mit dem Land Steiermark, GZ: ABT08GP-53.1-1/2012-2ad setzen sich ab 1.2.2016 in Abhängigkeit des Einkommens und der Pflegestufe wie folgt zusammen: • Memory Tageszentrum Rosenhain (MTZ RH) Einkommen (ohne PG) €/Monat von bis 0 699 700 799 800 899 900 999 1.000 1.099 1.100 1.199 1.200 1.299 1.300 1.399 1.400 1.499 1.500 • Basispreis in € Ganztagesbetreuung 6,40 9,40 12,80 16,70 21,00 23,00 25,00 27,00 29,00 31,00 Pflegegeldstufe 0 1 2 3 4 5 6 7 Basispreis in € Ganztagesbetreuung 0,00 4,80 8,70 13,60 20,40 27,70 38,60 50,70 Tageszentrum Robert Stolz (TZ RS) Einkommen (ohne PG) €/Monat von bis 0 699 700 799 800 899 900 999 1.000 1.099 1.100 1.199 1.200 1.299 1.300 1.399 1.400 1.499 1.500 Basispreis in € HalbtagesGanztagesbetreuung betreuung 6,40 3,20 9,40 4,70 12,80 6,40 16,70 8,35 21,00 10,50 23,00 11,50 25,00 12,50 27,00 13,50 29,00 14,50 31,00 15,50 Pflegegeldstufe 0 1 2 3 4 5 6 7 Basispreis in € GanztagesHalbtagesbetreuung betreuung 0,00 0,00 4,80 2,40 8,70 4,35 13,60 6,80 20,40 10,20 27,70 13,85 38,60 19,30 50,70 25,35 Diese Beträge gelten vorbehaltlich einer möglichen gesetzlichen Anpassung im Jahr 2017. Stand: 27.02.2017 Seite 3 von 4 Behandlungs- und Verpflegungskosten in den Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ) 2017 Zusatzleistungen Die Zusatzleistungen werden im Tageszentrum Robert Stolz (TZ RS) und teilweise im Memory Tageszentrum Rosenhain (MTZ RH) angeboten. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Zusatzleistungen erfolgt gleichzeitig mit dem Basispreis. Folgende Leistungen bieten die GGZ in den Bereichen zu folgenden Preisen an: Leistungsart Vollbad oder Dusche (0,5h) Vollbad oder Dusche mit Haarwäsche (1 Stunde) Blutzuckerbestimmung/Blutdruckkontrolle Netzhose groß Netzhose klein Inkontinenzvorlage groß Inkontinenzvorlage klein Inkontinenzhose groß Inkontinenzhose klein Rasur* Ausflug* Haarwäsche* Verspätete Abholung (pro angefangener halber Stunde) Preis € 10,00 € 15,00 € 1,00 € 1,00 € 0,50 € 1,00 € 0,50 € 1,00 € 0,50 € 1,00 € 10,00 € 5,00 € 15,00 Verrechnung im Bereich TZ RS TZ RS TZ RS TZ RS; MTZ RH TZ RS; MTZ RH TZ RS; MTZ RH TZ RS; MTZ RH TZ RS; MTZ RH TZ RS; MTZ RH TZ RS TZ RS; MTZ RH TZRS TZ RS; MTZ RH Öffnungszeiten sind bis 17:00 Uhr. Wird ein Tagesgast nicht pünktlich abgeholt, muss eine MitarbeiterIn länger bleiben. Quelle: Leistungsorientiertes Finanzierungsmodell (*nicht in der Informationsbroschüre erwähnt). IV. Aufwandsentschädigung für Begleitpersonen Für Begleitpersonen, die im Einzelzimmer der/des Patientin (en) mittels Beistellbett nächtigen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 30,-- pro Tag inkl. Frühstück an die Begleitperson verrechnet. Diese Beträge gelten vorbehaltlich einer möglichen Anpassung im Jahr 2017. Stand: 27.02.2017 Seite 4 von 4
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