TARIFE 2017 FÜR BEWOHNERINNEN MIT VERTRAGSABSCHLUSS AB 1. JÄNNER 2012 Tarife inkl. 10% USt. in € TARIFLISTE UNTERSTÜTZTES WOHNEN UND BETREUTES WOHNEN HAUS ROSENBERG TARIFE JE LEISTUNGSBEREICH UNTERSTÜTZTES WOHNEN BETREUTES WOHNEN + Tag.Betreuung täglich 68,76 Abwesenheitstarif 62,73 Pflegegeldstufe 1 74,16 Pflegegeldstufe 2 79,26 Pflegegeldstufe 3 118,92 Pflegegeldstufe 4 122,87 Pflegegeldstufe 5 128,12 Pflegegeldstufe 6 135,47 Pflegegeldstufe 7 146,51 Abwesenheitstarif BETREUTES WOHNEN + Tag.Familie 64,08 Pflegegeldstufe 3 134,20 Pflegegeldstufe 4 138,15 Pflegegeldstufe 5 143,41 Pflegegeldstufe 6 150,76 Pflegegeldstufe 7 161,79 Tarife inkl. Unterkunft, Verpflegung und Betreuungsleistungen gemäß Betreuungsvertrag. Die Tarife werden vom Träger der Sozialhilfe zur Gänze anerkannt. täglich RESERVIERUNGSGEBÜHR 62,73 Die Reservierungsgebühr wird vom Träger der Sozialhilfe nicht gefördert. Die Bewohnerin / der Bewohner hat hierfür zur Gänze selbst aufzukommen. Gültig ab 1. Jänner 2017 im Haus Rosenberg Seite 1 von 2 TARIFE 2017 FÜR BEWOHNERINNEN MIT VERTRAGSABSCHLUSS AB 1. JÄNNER 2012 Tarife inkl. 10% USt. in € TARIFLISTE PFLEGE HAUS ROSENBERG täglich TARIFE JE LEISTUNGSBEREICH PFLEGEPLATZ – allgemeine Pflege und Betreuung Pflegegeldstufe 3 180,15 Pflegegeldstufe 4 191,53 Pflegegeldstufe 5 206,77 Pflegegeldstufe 6 228,00 Pflegegeldstufe 7 259,92 Abwesenheitstarif PFLEGEPLATZ – Leistung Demenz 90,20 Pflegegeldstufe 3 207,48 Pflegegeldstufe 4 218,86 Pflegegeldstufe 5 234,09 Pflegegeldstufe 6 255,33 Pflegegeldstufe 7 287,25 Abwesenheitstarif 86,53 Tarife inkl. Unterkunft, Verpflegung und Betreuungsleistungen gemäß Betreuungsvertrag. Die Tarife werden vom Träger der Sozialhilfe zur Gänze anerkannt. Seit 1.1.2012 stellt der Fonds Soziales Wien (FSW) im Rahmen der (Förder-)Antragsbearbeitung den Bedarf der Interessentin/des Interessenten fest. Aus dem vom FSW festgestellten Bedarf – dieser kann in Einzelfällen höher sein als Ihre aktuelle Pflegegeldstufe – ergibt sich die vom KWP zu erbringende Leistung und somit der zu verrechnende Tarif. Wie hoch Ihr eigener Anteil an diesen Kosten ist, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab. Wenn Sie über ausreichendes Einkommen und/oder verwertbares Vermögen verfügen, müssen Sie die Kosten für den Aufenthalt in unseren Häusern zum Leben selbst tragen. Sollte dieses nicht ausreichen, erhalten Sie vom FSW eine Förderung aus den Sozialhilfemitteln der Stadt Wien. Die hier genannten Tarife verrechnet das KWP als Trägerorganisation mit dem FSW. In den Tarifen des KWP sind 10 % Umsatzsteuer inkludiert (= Bruttobeträge). Der FSW verrechnet Ihnen den Tarif jedoch ohne 10 % Umsatzsteuer (= Nettobeträge). Daher unterscheiden sich die Tarife des KWP (wie z. B. in Ihrem Betreuungsvertrag ersichtlich) von jenen, die Sie in Ihrer Kostenbeitragsvorschreibung vom FSW erhalten. Für weitere Fragen steht Ihnen das Infocenter des KWP in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer (01) 313 99-0 oder per e-mail an [email protected] gerne zur Verfügung. Gültig ab 1. Jänner 2017 im Haus Rosenberg Seite 2 von 2
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