Tarife 2017_für FSW-Vertrag NWP Rosenberg

TARIFE 2017
FÜR BEWOHNERINNEN
MIT VERTRAGSABSCHLUSS AB
1. JÄNNER 2012
Tarife inkl. 10% USt. in €
TARIFLISTE
UNTERSTÜTZTES WOHNEN UND BETREUTES WOHNEN
HAUS ROSENBERG
TARIFE JE LEISTUNGSBEREICH
UNTERSTÜTZTES WOHNEN
BETREUTES WOHNEN
+ Tag.Betreuung
täglich
68,76
Abwesenheitstarif
62,73
Pflegegeldstufe 1
74,16
Pflegegeldstufe 2
79,26
Pflegegeldstufe 3
118,92
Pflegegeldstufe 4
122,87
Pflegegeldstufe 5
128,12
Pflegegeldstufe 6
135,47
Pflegegeldstufe 7
146,51
Abwesenheitstarif
BETREUTES WOHNEN
+ Tag.Familie
64,08
Pflegegeldstufe 3
134,20
Pflegegeldstufe 4
138,15
Pflegegeldstufe 5
143,41
Pflegegeldstufe 6
150,76
Pflegegeldstufe 7
161,79
Tarife inkl. Unterkunft, Verpflegung und Betreuungsleistungen gemäß Betreuungsvertrag. Die
Tarife werden vom Träger der Sozialhilfe zur Gänze anerkannt.
täglich
RESERVIERUNGSGEBÜHR
62,73
Die Reservierungsgebühr wird vom Träger der Sozialhilfe nicht gefördert. Die Bewohnerin / der
Bewohner hat hierfür zur Gänze selbst aufzukommen.
Gültig ab 1. Jänner 2017 im Haus Rosenberg
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TARIFE 2017
FÜR BEWOHNERINNEN
MIT VERTRAGSABSCHLUSS AB
1. JÄNNER 2012
Tarife inkl. 10% USt. in €
TARIFLISTE
PFLEGE
HAUS ROSENBERG
täglich
TARIFE JE LEISTUNGSBEREICH
PFLEGEPLATZ – allgemeine
Pflege und Betreuung
Pflegegeldstufe 3
180,15
Pflegegeldstufe 4
191,53
Pflegegeldstufe 5
206,77
Pflegegeldstufe 6
228,00
Pflegegeldstufe 7
259,92
Abwesenheitstarif
PFLEGEPLATZ – Leistung Demenz
90,20
Pflegegeldstufe 3
207,48
Pflegegeldstufe 4
218,86
Pflegegeldstufe 5
234,09
Pflegegeldstufe 6
255,33
Pflegegeldstufe 7
287,25
Abwesenheitstarif
86,53
Tarife inkl. Unterkunft, Verpflegung und Betreuungsleistungen gemäß Betreuungsvertrag. Die
Tarife werden vom Träger der Sozialhilfe zur Gänze anerkannt.
Seit 1.1.2012 stellt der Fonds Soziales Wien (FSW) im Rahmen der (Förder-)Antragsbearbeitung den Bedarf der Interessentin/des Interessenten fest. Aus dem vom FSW
festgestellten Bedarf – dieser kann in Einzelfällen höher sein als Ihre aktuelle
Pflegegeldstufe – ergibt sich die vom KWP zu erbringende Leistung und somit der zu
verrechnende Tarif.
Wie hoch Ihr eigener Anteil an diesen Kosten ist, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab.
Wenn Sie über ausreichendes Einkommen und/oder verwertbares Vermögen verfügen,
müssen Sie die Kosten für den Aufenthalt in unseren Häusern zum Leben selbst tragen.
Sollte dieses nicht ausreichen, erhalten Sie vom FSW eine Förderung aus den
Sozialhilfemitteln der Stadt Wien.
Die hier genannten Tarife verrechnet das KWP als Trägerorganisation mit dem FSW. In
den Tarifen des KWP sind 10 % Umsatzsteuer inkludiert (= Bruttobeträge). Der FSW
verrechnet Ihnen den Tarif jedoch ohne 10 % Umsatzsteuer (= Nettobeträge). Daher
unterscheiden sich die Tarife des KWP (wie z. B. in Ihrem Betreuungsvertrag ersichtlich)
von jenen, die Sie in Ihrer Kostenbeitragsvorschreibung vom FSW erhalten.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Infocenter des KWP in der Zeit von Montag bis Freitag
von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer (01) 313 99-0 oder per e-mail an
[email protected] gerne zur Verfügung.
Gültig ab 1. Jänner 2017 im Haus Rosenberg
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