Liebe Unterstützer des Bürgerbegehrens Wir freuen uns sehr, dass Sie uns unterstützen und Unterschriften sammeln möchten! Eine Unterschriftenliste zum Ausdruck finden Sie auf der Folgeseite. Erlauben Sie uns vorab einige Hinweise zum Umgang mit der Unterschriftenliste: Wer darf unterschreiben? Jeder, der bei der Kommunalwahl in Schwelm wahlberechtigt ist, d.h. folgende Punkte erfüllt: Wohnsitz in Schwelm, mindestens 16 Jahre alt Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen EU-Staates („EU-Bürger“) Wo gebe ich die Unterschriftenliste ab? Bitte schicken Sie die Unterschriftenliste(n) – auch wenn sie nicht ganz voll geworden ist – an: Norbert Meese Dr. Ilona Kryl Rainer Zachow Präsidentenstraße 10 Höhenweg 14 Steinhauser Bergstraße 75 58332 Schwelm 58332 Schwelm 58332 Schwelm Sie können die Unterschriftenliste(n) auch am Infostand des Bürgerbegehrens – immer samstags zwischen 10:00 und 13:00 in der Fußgängerzone – abgeben. Müssen alle Felder ausgefüllt werden? Jeder Unterschreibende muss eindeutig identifizierbar sein. Deshalb empfehlen wir, alle Felder auszufüllen. Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns [email protected] Ein Standort in der Innenstadt wird, wie bisher, ein reges Leben fördern. Gut für die Bürgerinnen und Bürger Gut für den Einzelhandel Gut für die Gastronomie Gut für Schwelm Danke für Ihre Unterstützung Norbert Meese, Dr. Ilona Kryl, Rainer Zachow Diese Hinweise dienen Ihrer Information und müssen nicht ausgedruckt werden! Ich unterstütze mit meiner Unterschrift die Initiative, die einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung herbeiführen will: Soll sich der zukünftige Sitz einer zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung (neues Rathaus) einschließlich Bürgerbüro, VHS, Musikschule und Stadtbücherei in einem Neubau am Standort des heutigen Verwaltungsgebäudes II und des Bürgerbüros in der Moltkestraße 24 befinden, wobei auch angrenzende Flächen bei Bedarf einbezogen werden können? Begründung: Die Verwaltung soll im Zuge der Haushaltskonsolidierung zentralisiert werden. Der Rat hat am 26.01.2016 mehrheitlich beschlossen, die heutige „Gustav-Heinemann-Schule“ als zentralen Sitz der Stadtverwaltung (Rathaus) zu nutzen und ein modernes Bürgerbüro an einem noch unbestimmten Standort in der Innenstadt zu errichten. Die Befürworter dieses Beschlusses haben u.a. erklärt, dass sich aus ihrer Sicht die angespannte Haushaltslage der Stadt Schwelm bei einem Neubau am Standort Moltkestraße aufgrund wesentlich höherer Kosten verschärfen werde und eine anderweitige Verwertung des Grundstücks der Gustav-Heinemann-Schule problematisch sei. Das dagegen gerichtete Bürgerbegehren will die Verwaltung nach Maßgabe der Fragestellung künftig am Standort Moltkestraße 24 zentralisieren, wobei auch angrenzende Flächen (z.B. Sporthalle Schillerstraße) bei Bedarf einbezogen werden können. Nur ein Rathaus in der Innenstadt ist für alle Menschen gut erreichbar, vermittelt Bürgernähe und belebt die Innenstadt. Eine Trennung von Rathaus und Bürgerbüro liefe zudem dem Zentralisierungsgedanken zuwider. Eine Sanierung des Gebäudes hat der Rat nach Auskunft der Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen durch bestandskräftigen Beschluss abgelehnt. Kostenschätzung der Verwaltung: Die Verwaltung schätzt die Mehrkosten eines Neubaus in der Moltkestraße auf 4,98 Mio. Euro zuzüglich höherer Aufwandspositionen ab heute bis einschließlich 2021 in Höhe von ca. 275.000 Euro pro Jahr. Vertretungsberechtigte: Norbert Meese Präsidentenstraße 10 58332 Schwelm Dr. Ilona Kryl Höhenweg 14 58332 Schwelm Rainer Zachow Steinhauser Bergstraße 75 58332 Schwelm Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift in 58332 Schwelm Unterschrift
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