Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Kreisverwaltung Postfach 420 58317 Schwelm Hauptstraße 92 58332 Schwelm Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr Untere Fischereibehörde Auskunft: Zimmer: Telefon: Telefax: E-Mail: Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Frau Wolf 218 02336/93 24 28 02336/93 1 24 28 [email protected] Aktenzeichen Datum 32/1.15.60.10.02 MERKBLATT für den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung Die Prüfungen werden am Montag, 13.04.2015, um 15.oo Uhr und gegebenenfalls auch um 17.oo Uhr (theoretischer Teil) sowie am Freitag, 17.04.2015, und gegebenenfalls auch am Samstag, 18.04.2015, voraussichtlich jeweils in der Zeit von 8.oo bis 19.oo Uhr (praktischer Teil) im Kreishaus in Schwelm durchgeführt. Eine Einladung mit dem genauen Prüfungstermin geht Ihnen ca. zwei Wochen vor der Prüfung zu. Die Prüfungen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Der Antrag ist bis spätestens 13. März 2015 hier einzureichen. Bis zu diesem Termin ist auch die Prüfungsgebühr an die Kreiskasse in Schwelm unter Angabe des Kassenzeichens 02.01.02.431100/Fischerprüfungsgebühr/Name des Prüflings (Konten der Kreiskasse siehe unten) zu überweisen. Sollte die Gebühr nicht bis zu diesem Termin eingegangen sein, können Sie zur Fischerprüfung nicht zugelassen werden. In diesem Falle wird Ihr Antrag abgelehnt. Die Gebühr beträgt: a) für die gesamte Fischerprüfung (theoretischen + praktischen Teil) b) nur für den praktischen Teil der Fischerprüfung 50,00 € 30,00 € Dem Antrag ist ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr beizufügen. Gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung über die Fischerprüfung ist die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Die für den Wohnsitz zuständige untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen. Städt. Spk. Schwelm Sparkasse Witten Postbank Dortmund IBAN DE72454515550000000141 BIC WELADED1SLM IBAN DE68452500350000009696 BIC WELADED1WTN IBAN DE72440100460018141465 BIC PBNKDEFF Öffnungszeiten allgemein: Straßenverkehrsamt Schwelm: Mo 7-15, Di-Mi 7-12, *Di 13-15, Do 8-18, Fr 7-12 Uhr Mo-Fr 8-12, Straßenverkehrsamt Witten: Mo 7-15, Di 8-18, Mi-Fr 7-12, *Do 13-15 Uhr Do 14-16 Uhr * ausschl. Terminkunden Zulassung
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