Merkblatt Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung - Ennepe-Ruhr

Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Landrat
Kreisverwaltung
Postfach 420
58317 Schwelm
Hauptstraße 92
58332 Schwelm
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Untere Fischereibehörde
Auskunft:
Zimmer:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen
Frau Wolf
218
02336/93 24 28
02336/93 1 24 28
[email protected]
Aktenzeichen
Datum
32/1.15.60.10.02
MERKBLATT
für den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Die Prüfungen werden am Montag, 13.04.2015, um 15.oo Uhr und gegebenenfalls auch um
17.oo Uhr (theoretischer Teil) sowie am Freitag, 17.04.2015, und gegebenenfalls auch am Samstag,
18.04.2015, voraussichtlich jeweils in der Zeit von 8.oo bis 19.oo Uhr (praktischer Teil) im Kreishaus
in Schwelm durchgeführt. Eine Einladung mit dem genauen Prüfungstermin geht Ihnen ca. zwei Wochen vor der Prüfung zu. Die Prüfungen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
Der Antrag ist bis spätestens 13. März 2015 hier einzureichen.
Bis zu diesem Termin ist auch die Prüfungsgebühr an die Kreiskasse in Schwelm unter Angabe des
Kassenzeichens 02.01.02.431100/Fischerprüfungsgebühr/Name des Prüflings (Konten der Kreiskasse siehe unten) zu überweisen. Sollte die Gebühr nicht bis zu diesem Termin eingegangen sein, können Sie zur Fischerprüfung nicht zugelassen werden. In diesem Falle wird Ihr Antrag abgelehnt.
Die Gebühr beträgt:
a) für die gesamte Fischerprüfung (theoretischen + praktischen Teil)
b) nur für den praktischen Teil der Fischerprüfung
50,00 €
30,00 €
Dem Antrag ist ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr beizufügen.
Gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung über die Fischerprüfung ist die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Die für den Wohnsitz zuständige untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.
Städt. Spk. Schwelm
Sparkasse Witten
Postbank Dortmund
IBAN DE72454515550000000141 BIC WELADED1SLM
IBAN DE68452500350000009696 BIC WELADED1WTN
IBAN DE72440100460018141465 BIC PBNKDEFF
Öffnungszeiten allgemein: Straßenverkehrsamt Schwelm: Mo 7-15, Di-Mi 7-12, *Di 13-15, Do 8-18, Fr 7-12 Uhr
Mo-Fr 8-12,
Straßenverkehrsamt Witten:
Mo 7-15, Di 8-18, Mi-Fr 7-12, *Do 13-15 Uhr
Do 14-16 Uhr
* ausschl. Terminkunden Zulassung