Newsletter öffnen - Bestler Practice

Bestler Practice GmbH in Baden
www.bestler-practice.ch
CRANIOSACRAL THERAPIE UND
FUNKTIONELLE OSTEOPATHIE INTEGRATION (FOI)
Das Rückgrat der Lebensqualität
Newsletter - Ausgabe April 2016
Krankenkassen bzw. Versicherungen Anerkennungen
Therapeutenstellen
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Wichtig für Sie als Kunde bzw. Patient
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Krankenkassen bzw. Versicherungen
Anerkennungen
Methoden der Alternativ- bzw. Komplementärmedizin werden in der Schweiz durch
die meisten Krankenkassen anerkannt, jedoch nicht jeder Therapeut. Damit die Kosten
unserer Methode „Craniosacral Therapie“ durch Ihre Krankenkasse bzw. Versicherung
übernommen wird, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
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Sie haben eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse
Die Therapeuten bei Bestler Practice müssen von der Therapeutenstelle Ihrer
Krankenkasse anerkannt sein
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Therapeutenstellen und deren angeschlossenen
Versicherungspartner
Die selbständige Therapeutinnen bei Bestler Practice sind mit der Methode „Craniosacral Therapie“ von folgenden Therapeutenstellen anerkannt:
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EMR
Asca
EGK
ErfahrungsMedizinischen Register
Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin
geführt von der SNE Stiftung für Naturheilkunde und
Erfahrungsmedizin
EMR – ErfahrungsMedizinischen Register
Versicherer (Stand April 2016)
Nach Kenntnis des EMR verwenden zurzeit die nachfolgenden Versicherer die EMRRegistrierung in irgendeiner Form. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben zu den Versicherern lediglich informativen Charakter haben und keinen Anspruch auf Vergütung vermitteln. Jeder Versicherer entscheidet selbst, ob er eine Methode vergütet, in
welchem Umfang er Vergütungen leistet und ob er die Vergütung von weiteren oder
anderen Voraussetzungen als der EMR-Registrierung abhängig macht. Jeder Versicherer kann diesen Entscheid jederzeit abändern. Die genauen Angaben zur Vergütungspraxis können Sie beim jeweiligen Versicherer einholen.
- Agrisano Krankenkasse AG
- AMB Versicherungen
- Aquilana Versicherungen
- Atupri Krankenkasse
- avanex Versicherungen AG
- Avenir Krankenversicherung AG
- Cassa da malsauns LUMNEZIANA
- CONCORDIA Schweiz. Kranken- und Unfallvers. AG
- CSS Krankenversicherung AG
- Easy Sana Krankenversicherung AG
- FKB Die liechtensteinische Gesundheitskasse
- GALENOS Kranken- und Unfallversicherung
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- Helsana Versicherungen AG
- innova Krankenversicherung AG
- INTRAS
- KluG Krankenversicherung
- Kolping Krankenkasse AG
- KPT Krankenkasse AG
- Krankenkasse Steffisburg
- Krankenkasse Stoffel
- Moove Sympany AG
- Mutuel Krankenversicherung AG
- ÖKK Kranken- und Unfallversicherungen AG
- Philos Krankenversicherung AG
- Progrès Versicherungen AG
- PROVITA Gesundheitsversicherung AG
- rhenusana
- sanavals Gesundheitskasse
- Sanitas Krankenversicherung
- sansan Versicherungen AG
- Sodalis Gesundheitsgruppe
- Sumiswalder Kranken- und Unfallkasse
- Suva – Militärversicherung (neu seit März 2016)
- SWICA Krankenversicherung AG
- vita surselva
- Vivao Sympany AG
Seit März 2016 arbeitet die Suva, der grösste Schweizer Unfallversicherer, mit dem
EMR zusammen.
Die Rückerstattung erfahrungsmedizinischer Leistungen durch die Suva ist von einer
Vielzahl von Faktoren abhängig und wird jeweils im Einzelfall beurteilt. Vor Behandlungsbeginn bitten wir Sie eine Kostengutsprache bei der Suva einzuholen, um unnötige Missverständnisse zu verhindern.
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asca
Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin
Partnerversicherungen (Stand April 2016)
- Groupe Mutuel
o Avenir Krankenversicherung AG – Avenir, CMBB, St. Moritz
o PHILOS Krankenversicherung AG – Philos, Avantis, Fonction publique,
Troistorrents, Panorama, EOS
o Easy Sana Krankenversicherung AG – Caisse vaudoise, Hermes, Easysana
o Mutuel Krankenversicherung AG – Mutuel, Universa, Natura
- AMB Kranken- und Unfallversicherung
- Krankenkasse Wädenswil
- SWICA
- Sanitas – Sanitas & Wincare
- INTRAS
- ASSURA – gilt nur für NATURA; nicht zu verwechseln mit Natura R3)
- Vivao Sympany, Move Sympany
- Rehenusana
- FKB
EGK
geführt von der SNE Stiftung für
Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin
Versicherer EGK
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Wichtig für Sie als Kunde bzw. Patient
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihre Versicherung einen Teil der Behandlung zurückvergütet, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen.
Jeder Kunde muss sich bei seiner Krankenkasse bzw. Versicherung vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von seiner Zusatzversicherung
übernommen wird (jede Versicherung vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss
ihrem Leistungskatalog).
Bei Bestler Practice erfolgt die Bezahlung einer Behandlung jeweils bar am Ende der
Therapiestunde. Sie bekommen sofort eine Quittung, die Sie an Ihre Krankenkasse
bzw. Versicherung senden können, um die Rückerstattung zu beantragen.
Die selbständigen Therapeutinnen bei Bestler Practice sind von den meisten Krankenkassen unter folgenden Nummern anerkannt. Sie können diese Nummer erwähnen,
wenn Sie Rückfragen bei Ihrer Versicherung haben:
Ivana Silvestri:
ZSR Nr. für EMR und asca: R618362
EGK Nr. für EKG: 34044
Roseline Bestler:
ZSR Nr. für EMR und asca: Q044760
EGK Nr. für EKG: 33188
Bitte beachten Sie, dass wir noch nicht bei der Visana anerkannt sind.
Alle Therapeut/-innen, die bei den obenerwähnten Therapeutenstellen anerkannt
sind, erfüllen hohe Anforderungen an die Ausbildung nach ihren festgelegten Richtlinien und Qualitätskriterien.
Die Anforderungen von der Visana können wir leider nicht so schnell erfüllen, da die
Ausbildungsmodule, die uns fehlen, nicht periodisch und nicht jedes Jahr stattfinden.
Quelle: emr.ch / asca.ch / egk.ch
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Nächste Ausgabe:
Mai 2016
Thema: Allergien
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Herzliche Grüsse
Roseline Bestler
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
www.bestler-practice.ch
Termine bei Ivana Silvestri:
Online Terminbuchungssystem: www.bestler-practice.ch/Termin.html
Tel. 056 511 05 75
Roseline Bestler,
Gründerin von Bestler Practice
Mail: [email protected]
Ivana Silvestri,
Selbständige Therapeutin bei Bestler Practice in Baden
Mail: [email protected]