Kundmachung bau

Mag. Otmar Muther
DW: 51228
Zahl: BHBL-II-910-74/2016-1
Bludenz, am 21.04.2016
KUNDMACHUNG
Das Planungsbüro Helmut Taudes, Nüziders, hat im Namen von Bertram und Harald Müller,
Müller Ofenbau, Walgaustraße 88, Ludesch, um Erteilung der Baubewilligung und gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Zubaues bei der bestehenden Betriebsanlage
Müller Ofenbau in Ludesch, Walgaustraße 88, auf GST-NR 1353/7 GB Ludesch angesucht.
Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinsverhandlung auf
Mittwoch, den 04.05.2016,
mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 13:00 Uhr an Ort und Stelle anberaumt.
Die Projektsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft
Bludenz, II. Stock, Zimmer Nr. 220, sowie beim Gemeindeamt Ludesch zur Einsicht auf.
Allfällige Einwendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung
während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die
betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten
mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigen.
Gemäß § 356 Abs. 3 in Verbindung mit § 74 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 müssen sich allfällige Einwendungen
der Nachbarn zumindest auf einen der nachstehenden Punkte stützen:
 Gefährdung des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums oder sonstiger dinglicher Rechte
 Belästigung durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise
 Beeinträchtigung der Religionsausübung, des Unterrichts, des Betriebes von Kranken- und Kuranstalten
 Gefahr einer nachteiligen Einwirkung auf die Beschaffenheit der Gewässer
Der Bezirkshauptmann
im Auftrag
Mag. Otmar Muther
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | DVR 0058769
[email protected] | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095
Ergeht an:
1.
Müller Ofenbau, Bertram und Harald Müller, Walgaustraße 88, 6713 Ludesch, als
Antragsteller mit dem Auftrag, bis zur Verhandlung die Gebäudeecken in natura
darzustellen und die Grundstücksgrenzen kenntlich zu machen. Weiters sind die
Geschoss- und Traufenhöhe sowie die Dachneigung darzustellen (§ 25 Abs 2 Baugesetz).
2.
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Raumplanung und Baurecht (VIIa), Intern,
Amtssachverständiger für Baugestaltung, unter Anschluss einer Projektsausfertigung
3.
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Hochbau und Gebäudewirtschaft (VIIc),
Intern, Amtssachverständiger für Hochbau
4.
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Maschinenbau und Elektrotechnik (VIc),
Intern, Amtssachverständiger für Gewerbe, unter Anschluss einer Projektsausfertigung
5.
Arbeitsinspektorat Bregenz, , 6901 Bregenz, E-Mail: [email protected],
unter Anschluss einer Projektsausfertigung
6.
Brandverhütungsstelle Vorarlberg, Römerstraße 12, 6900 Bregenz, E-Mail:
[email protected], unter Anschluss einer Projektsausfertigung
7.
A1 Telekom AG, Technik, Steingasse 2, 6800 Feldkirch, E-Mail: [email protected],
unter Anschluss eines Lageplanes
8.
Vorarlberger Kraftwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, E-Mail:
[email protected], unter Anschluss eines Lageplanes
9.
Helmut Taudes , Planungsbüro für Innenarchitektur, Lindenweg 28, 6714 Nüziders, EMail: [email protected]
10.
Gemeinde Ludesch, Raiffeisenstraße 56, 6713 Ludesch, E-Mail: [email protected],
unter Anschluss einer Projektsausfertigung mit dem Ersuchen um unverzügliche
Veröffentlichung dieser Kundmachung an der Amtstafel und Verlautbarung auf allenfalls
andere ortsübliche Weise, nachweisliche Ladung aller Parteien und bekannten
Beteiligten sowie darüber hinaus Anschlag auf dem Betriebsgrundstück und in den der
Anlage unmittelbar benachbarten Häusern. Die mit dem Anschlagsvermerk versehene
Kundmachung, die Verständigungsnachweise und die Projektsausfertigung, die bis zum
Verhandlungstag im Gemeindeamt aufzulegen ist, sind zur Verhandlung mitzubringen.
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Mechanismen zur Überprüfung des elektronischen Dokuments sind unter
https://www.vorarlberg.gv.at/signaturpruefung
verfügbar.
Ausdrucke des Dokuments können bei der
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2
A-6700 Bludenz
E-Mail: [email protected]
überprüft werden.