DLZ Blumenegg im Auftrag der Gemeinde Ludesch Sb: DI Martin Bitschnau [email protected] Tel: 05550/2001&-12 Kundmachung Viktoria Ganahl und Benjamin Salizzoni haben die Erteilung der baurechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf Gst-Nr. 991/1 KG Ludesch bzw. nach erfolgter Grundteilung auf Gst-Nr. 991/5 - Kirchenäcker 8 beantragt Über dieses Ansuchen wird eine Augenscheinverhandlung auf Donnerstag 23. Juni 2016,8:00 an Ort und Stelle mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer anberaumt. Allfällige Eimvendungen gegen das Vorhaben sind gemäß § 42 AVG bis spätestens am Tag vor Beginn der Veriiandhing im Gememdeamt Ludesch, im DLZ Blumenegg oder während der Verhandlung selbst vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Pläne liegen bfe zum Verhandlungstag während der Amtsstunden im Gemeindeamt Ludesch und im DLZ Blumenegg zur Einsicht auf. Die Vertreter der bdeiligten Priva4)ereonen haben eine schrifUfche Vollmacht mitzubringen, die sie zur Abgabe vorbehaBtoser Erklärungen emiächUgen. Der Bürgermeister: ^^^/ t^^ Martin Bitschnau An der Amtstafel Angeschlagen am 09.06.2016 Abgenommen am 23.06.2016
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