Stadtverwaltung Mainz 50-Amt für soziale Leistungen Kaiserstraße 3-5 55116 Mainz Jobcenter Mainz Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 19 55130 Mainz Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe | Lernförderung A. Antragsteller/in Eingangsstempel (bei Kindern und Jugendlichen gesetzliche/r Vertreter/in) Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ/Ort Ich/wir erhalte/n zur Zeit folgende Leistungen SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialgeld) SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung) WoGG (Wohngeld – Bitte Bescheid der Wohngeldstelle beifügen) BKGG (Kinderzuschlag – Bitte Bescheid der Familienkasse beifügen) AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) Aktenzeichen bzw. Nummer der Bedarfsgemeinschaft B. Kind, Jugendliche/er, Junge/er Erwachsene/er (Leistungsberechtigte/er) Name Vorname Geburtsdatum Der/die Leistungsberechtigte besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung. ja nein Name und Anschrift der Schule C. Ergänzende Angaben zur Lernförderung Es werden Leistungen durch das zuständige Jugendamt im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erbracht (§ 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII). Ja Nein D. Bescheinigung der Schule (Formular Anlage „Lernförderung“) Eine Bescheinigung über Art und Umfang der Lernförderung ist diesem Antrag beizufügen. Ohne diese Bescheinigung kann über den Antrag nicht positiv entschieden werden. E. Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Die Hinweise zum Datenschutz (siehe Hinweisblatt) habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin damit einverstanden, dass die für die Leistungserbringung zuständige Stelle (Jobcenter, Landeshautstadt Mainz) die erforderlichen persönlichen Daten erhebt, verarbeitet, speichert und an die zuständigen Stellen übermittelt. Gleichzeitig entbinde ich die Lehrkraft von der Schweigepflicht. Die Zustimmung erfolgt freiwillig, ein Widerruf ist jederzeit möglich. Ich bestätige gleichzeitig, dass keine Leistungen nach § 35 a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) beantragt wurden. Sofern Lernförderung wegen Fehlzeiten im Unterricht von sechs Wochen oder länger aufgrund eines Unfalls oder einer längeren Krankheit beantragt wird, füge ich zur Bestätigung ein ärztliches Attest bei. Ort | Datum Unterschrift Ort | Datum Antragsteller/in Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in des/der Leistungsberechtigten Formularnummer: 50_0005 | Stand: 03.2016 Seite 1 | 1 Kreisverwaltung JobCenter Mainz-Bingen Telefon: Zentralfax: Internet: E-Mail: Formblatt 3/ Lernförderung (Nachhilfe) gemäß § 28 Absatz 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (0 61 32) 787-6000 (0 61 32) 787-6099 http://jobcenter.mainz-bingen.de [email protected] Auszufüllen durch das JobCenter Az.-LSB: Datum Antragsstellung (Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung) I. Angaben zum Kind (zutreffendes bitte ankreuzen) Name, Vorname Geburtsdatum/ -ort Straße PLZ, Ort ☐ Ich bin damit einverstanden, dass das JobCenter Mainz-Bingen die erforderlichen persönlichen Daten erhebt, verarbeitet, speichert und an die zuständigen Stellen übermittelt. Gleichzeitig entbinde ich die Lehrkraft/Schulsozialarbeiter von der Schweigepflicht. Die Zustimmung erfolgt freiwillig; ein Widerruf ist jederzeit möglich. ☐ Ich bestätige gleichzeitig, dass keine Leistungen nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) beantragt wurden. ☐ Sofern Lernförderung wegen Fehlzeiten im Unterricht von sechs Wochen oder länger aufgrund eines Unfalles oder einer längeren Krankheit beantragt wird, füge ich zur Bestätigung ein ärztliches Attest bei. Ort/Datum Unterschrift des Antragstellers/Antragstellerin Unterschrift Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter II. Angaben der Schule vom Fachlehrer auszufüllen (zutreffendes bitte ankreuzen) Für die oben genannte Schülerin bzw. den oben genannten Schüler wird Lernförderung beantragt. für das Fach in der Klassenstufe Empfohlener Umfang der Förderung (in der Regel maximal 35 Zeitstunden pro Schuljahr): ☐ 15 Stunden ☐ 25 Stunden ☐ 35 Stunden ☐ Sonstiges Bei Folgeanträgen weitere ☐ 10 Stunden ☐ 20 Stunden ☐ Sonstiges Werden besondere Anforderungen an die Art der Nachhilfe gestellt? Kreisverwaltung JobCenter Mainz-Bingen Telefon: Zentralfax: Internet: E-Mail: (0 61 32) 787-6000 (0 61 32) 787-6099 http://jobcenter.mainz-bingen.de [email protected] Versetzung/Klassenziel ☐ Das Erreichen der wesentlichen Lernziele ist gefährdet (z.B. Versetzung, Klassenziel). ☐ Die Versetzung ist nicht gefährdet. Dennoch erfordert das Erreichen der nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele eine außerschulische Lernförderung. ☐ Bei der Wahrnehmung der zusätzlichen Lernförderung besteht eine positive Prognose bezüglich einer Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe. ☐ In Schulen, in denen ohne Versetzungsentscheidung ein regelmäßiger Aufstieg in die nächste Klassenstufe erfolgt, ist das Erreichen des angemessenen Lernniveaus gefährdet (Ab Note ausreichend und schlechter). ☐ Bei der Wahrnehmung der zusätzlichen Lernförderung besteht eine positive Prognose für das Erreichen eines angemessenen Leistungsniveaus in den Klassenstufen, in denen eine Versetzung nicht vorgesehen ist. Weitere Voraussetzungen ☐ Die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen. ☐ Geeignete kostenfreie schulische Angebote werden bereits genutzt oder stehen nicht zur Verfügung. ☐ Dem Antrag liegt eine Bescheinigung der Person oder Einrichtung bei, die die Lernförderung erbringen soll. Ebenfalls beigefügt ist die Kostenaufstellung. ☐ Eine außerschulische Nachhilfe ist nicht erforderlich, bzw. selbst mit einer außerschulischen Nachhilfe ist die Versetzungsprognose unwahrscheinlich. Die ergänzende angemessene Lernförderung ist geeignet und zusätzlich zu schulischen Maßnahmen erforderlich, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Ansprechpartner in der Schule für Rückfragen ist: Ort/Datum Telefonnr.: Stempel der Schule Unterschrift der Lehrkraft
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