Bildung und Teilhabe, Stadt Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, Fax: 0721/133-5009 Bestätigung der Schule zur Lernförderung I. Nur von der Antragstellerin / vom Antragsteller auszufüllen Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir das aktuelle Schulzeugnis Ihres Kindes. Bitte reichen Sie dieses in Kopie mit ein. Für _____________________________________ geboren am _______________ Klasse ________ Name, Vorname des Kindes _____________________ ____________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Antragstellerin / Antragsteller bzw. gesetzliche Vertreterin / gesetzlicher Vertreter II. Folgender Teil ist nur von der Lehrkraft auszufüllen Folgende Lernförderung (Nachhilfe) wird empfohlen: Unterrichtsfach ________________ wöchentlicher Umfang: _____ Stunden * aktuelle Durchschnittsnote _____ Unterrichtsfach ________________ wöchentlicher Umfang: _____ Stunden * aktuelle Durchschnittsnote _____ Unterrichtsfach ________________ wöchentlicher Umfang: _____ Stunden * aktuelle Durchschnittsnote _____ *(eine Stunde = 45 Minuten; maximal 5 Nachhilfestunden wöchentlich) Förderzeitraum von _______________ bis _______________ (maximal 6 Monate / nicht rückwirkend) Prognostische Einschätzung: (für weitere Ausführungen benutzen Sie bitte die Rückseite) bitte alle Punkte ankreuzen Das Bestehen der Abschlussprüfung ist gefährdet. ja ja ja nein nein nein Lernförderung ist kurzzeitig notwendig, um vorübergehende Lernschwächen zu beheben. ja nein Die Leistungsschwäche ist auf unentschuldigtes Fehlen und/oder vergleichbare Ursachen zurückzuführen. Wenn ja: Es bestehen Anzeichen für eine nachhaltige positive Verhaltensänderung. ja nein ja ja nein nein Die Versetzung in die nächste Klassenstufe ist gefährdet. Mit der zusätzlichen Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket kann die Versetzung bzw. das Bestehen der Abschlussprüfung erreicht werden. Der Schüler / die Schülerin hat an allen kostenfreien schulischen Angeboten teilgenommen, welche in diesem Fall nicht ausreichend sind. Besondere Anforderungen (Art oder Qualifikation der Nachhilfe) Einzelunterricht (1) Lese-Rechtschreib-Schwäche (2) Dyskalkulie (2) die Lernförderung wird zum Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses beantragt Begründung: ____________________________________________________________________________ (1) bei Einzelunterricht bitte immer eine Begründung angeben (2) LRS und Dyskalkulie bitte nur ankreuzen wenn auch ein ärztliches Gutachten vorliegt, bitte beifügen Mit dem Unterzeichnen wird die Richtigkeit der Angaben unter Teil II des Antrages bestätigt. Frau / Herr Telefondurchwahl _____________________________ ___________________________ ____________________________________ Ort, Datum Stand: 25.02.2016 ___________________________ Stempel der Schule Unterschrift . Bildung und Teilhabe, Stadt Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, Fax: 0721/133-5009 INFO für Lernförderung Sollten Sie sich für eine private Nachhilfelehrkraft entscheiden, bitte ich Sie um Vorlage eines geeigneten Qualifikationsnachweises. - bei Schülerinnen und Schülern eine Bescheinigung von der Schule für die Nachhilfe geeignet zu sein und ein aktuelles Zeugnis bei Studentinnen und Studenten eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule/ Universität bei Fachkräften eine Bescheinigung für die Nachhilfe geeignet zu sein Nachweis auf welchem ersichtlich ist, dass die Nachhilfelehrkraft noch im Schuldienst oder eine pensionierte Lehrkraft ist Die Nachhilfe kann immer nur für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten bewilligt werden. Um danach weiterhin Leistungen für Lernförderung zu erhalten, bitte ich Sie folgende Unterlagen vorzulegen: Formblatt „Bestätigung der Schule zur Lernförderung“ letztes Schulzeugnis Eine rückwirkende Bestätigung des Nachhilfebedarfs durch die Lehrkraft ist nicht möglich. Die Lernförderung ist in dem Monat zu nehmen in dem sie entstanden ist. Nachholstunden werden nicht übernommnen. Ausgenommen sind die Stunden bis zum Erhalt der Bewilligung. Ab dem 01.04.2014 wurde eine Deckelung der Lernförderung auf maximal 5 Unterrichtsstunden (45 Minuten) pro Woche eingeführt. Als notwendig werden folgende Bemessungsgrößen anerkannt: Wer Einteilung Schülerinnen/Schüler Studentinnen/Studenten/Fachkräfte Lehrkräfte/pensionierte Lehrkräfte Gruppenunterricht/Einzelunterricht Gruppenunterricht/Einzelunterricht Gruppenunterricht/Einzelunterricht Gruppenunterricht Einzelunterricht Lerninstitute Stand: 25.02.2016 max. Kosten pro 45 Minuten 10,00 Euro 15,00 Euro 20,00 Euro 20,00 Euro 30,00 Euro
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