Bestätigung der Schule zur Lernförderung

Bildung und Teilhabe, Stadt Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, Fax: 0721/133-5009
Bestätigung der Schule zur Lernförderung
I. Nur von der Antragstellerin / vom Antragsteller auszufüllen
Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir das aktuelle Schulzeugnis Ihres Kindes. Bitte reichen Sie dieses
in Kopie mit ein.
Für _____________________________________
geboren am _______________
Klasse ________
Name, Vorname des Kindes
_____________________
____________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift Antragstellerin / Antragsteller bzw. gesetzliche Vertreterin / gesetzlicher Vertreter
II. Folgender Teil ist nur von der Lehrkraft auszufüllen
Folgende Lernförderung (Nachhilfe) wird empfohlen:
Unterrichtsfach ________________ wöchentlicher Umfang: _____ Stunden * aktuelle Durchschnittsnote _____
Unterrichtsfach ________________ wöchentlicher Umfang: _____ Stunden * aktuelle Durchschnittsnote _____
Unterrichtsfach ________________ wöchentlicher Umfang: _____ Stunden * aktuelle Durchschnittsnote _____
*(eine Stunde = 45 Minuten; maximal 5 Nachhilfestunden wöchentlich)
Förderzeitraum von _______________ bis _______________ (maximal 6 Monate / nicht rückwirkend)
Prognostische Einschätzung: (für weitere Ausführungen benutzen Sie bitte die Rückseite)
bitte alle Punkte ankreuzen
 Das Bestehen der Abschlussprüfung ist gefährdet.
ja
ja
ja
nein
nein
nein
 Lernförderung ist kurzzeitig notwendig, um vorübergehende Lernschwächen zu
beheben.
ja
nein
 Die Leistungsschwäche ist auf unentschuldigtes Fehlen und/oder vergleichbare
Ursachen zurückzuführen.
Wenn ja: Es bestehen Anzeichen für eine nachhaltige positive Verhaltensänderung.
ja
nein
ja
ja
nein
nein
 Die Versetzung in die nächste Klassenstufe ist gefährdet.
 Mit der zusätzlichen Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket kann die
Versetzung bzw. das Bestehen der Abschlussprüfung erreicht werden.
 Der Schüler / die Schülerin hat an allen kostenfreien schulischen Angeboten
teilgenommen, welche in diesem Fall nicht ausreichend sind.
Besondere Anforderungen (Art oder Qualifikation der Nachhilfe)
Einzelunterricht (1)
Lese-Rechtschreib-Schwäche (2)
Dyskalkulie (2)
die Lernförderung wird zum Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses beantragt
Begründung: ____________________________________________________________________________
(1) bei Einzelunterricht bitte immer eine Begründung angeben
(2) LRS und Dyskalkulie bitte nur ankreuzen wenn auch ein ärztliches Gutachten vorliegt, bitte beifügen
Mit dem Unterzeichnen wird die Richtigkeit der Angaben unter Teil II des Antrages bestätigt.
Frau / Herr
Telefondurchwahl
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Ort, Datum
Stand: 25.02.2016
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Stempel der Schule
Unterschrift
.
Bildung und Teilhabe, Stadt Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, Fax: 0721/133-5009
INFO für Lernförderung
Sollten Sie sich für eine private Nachhilfelehrkraft entscheiden, bitte ich Sie um Vorlage eines geeigneten
Qualifikationsnachweises.
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bei Schülerinnen und Schülern eine Bescheinigung von der Schule für die Nachhilfe geeignet zu
sein und ein aktuelles Zeugnis
bei Studentinnen und Studenten eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule/ Universität
bei Fachkräften eine Bescheinigung für die Nachhilfe geeignet zu sein
Nachweis auf welchem ersichtlich ist, dass die Nachhilfelehrkraft noch im Schuldienst oder eine
pensionierte Lehrkraft ist
Die Nachhilfe kann immer nur für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten bewilligt werden.
Um danach weiterhin Leistungen für Lernförderung zu erhalten, bitte ich Sie folgende Unterlagen vorzulegen:

Formblatt „Bestätigung der Schule zur Lernförderung“

letztes Schulzeugnis
Eine rückwirkende Bestätigung des Nachhilfebedarfs durch die Lehrkraft ist nicht möglich.
Die Lernförderung ist in dem Monat zu nehmen in dem sie entstanden ist. Nachholstunden werden nicht
übernommnen. Ausgenommen sind die Stunden bis zum Erhalt der Bewilligung.
Ab dem 01.04.2014 wurde eine Deckelung der Lernförderung auf maximal 5 Unterrichtsstunden (45 Minuten) pro Woche eingeführt.
Als notwendig werden folgende Bemessungsgrößen anerkannt:
Wer
Einteilung
Schülerinnen/Schüler
Studentinnen/Studenten/Fachkräfte
Lehrkräfte/pensionierte Lehrkräfte
Gruppenunterricht/Einzelunterricht
Gruppenunterricht/Einzelunterricht
Gruppenunterricht/Einzelunterricht
Gruppenunterricht
Einzelunterricht
Lerninstitute
Stand: 25.02.2016
max. Kosten pro
45 Minuten
10,00 Euro
15,00 Euro
20,00 Euro
20,00 Euro
30,00 Euro