Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg - Sozialamt - Eingangstempel Anlage zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Interessensbekundung des Anbieters von Lernförderung Aktenzeichen / BG-Nummer (soweit vorhanden) Name, Vorname (der Schülerin / des Schülers) Straße, Hausnr. Postleitzahl, Wohnort Anbieter: (Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!) Name, Firma Adresse Email / Homepage Ansprechpartner/in Tel: Privatperson freier Träger der Jugendhilfe privatgewerblicher Anbieter Gewerblicher Anbieter: gemeinnütziger Träger Verein ……………………………………………………….. (Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!) Zertifizierung von …………………..………… Mitglied im Dachverband ………………………….. ………………………………………………………………………………………………… Privatperson: (Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!) Studienfächer Abschluss sonst. Qualifikation Bereits Nachhilfe gegeben Angebot: ja nein (Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!) Fächer Kosten Ort der Nachhilfe Deutsch Mathematik …………………………………………….. Unterrichtsstunde (45 Min) Einzelunterricht je ……....................................€ Unterrichtsstunde (45 Min.) Gruppenunterricht je ……………………….….€ Doppelstunde (90 Min.) Einzelunterricht je …………………………………..€ Doppelstunde (90) Gruppenunterricht je ………………………………….... € sonstiges ……………………………………………………………………….. € in der Schule in der Familie beim Anbieter ______________________________ Ort, Datum _________________________________ Unterschrift, Stempel Mit Ihrer Unterschrift bekunden Sie Ihr Interesse für die Erbringung von Leistungen der Lernförderung und dokumentieren die Richtigkeit Ihrer Angaben. Der Landkreis Limburg-Weilburg und das Jobcenter Limburg-Weilburg erheben die umseitigen Daten zum Zweck der Prüfung Ihrer Interessenbekundung / Ihres Angebotes und der Eignung. Ansprüche auf Leistungen oder Abrechnung der Kosten können davon nicht abgeleitet werden. Für den Nachhilfeunterricht kann maximal ein Honorar bis zur nachstehenden genannten Höhe gezahlt werden: 1. Schulpädagogisch ausgebildete Fachkraft bis zu 20,00 € (je Schulstunde) 2. Studenten der betreffenden Fachrichtung und sonstige qualifizierte Fachkräfte bis zu 15,00 € (je Schulstunde) 3. Gruppenunterricht bis zu 9,00 € (je Schulstunde) Die Rechnung des Leistungsanbieters ist an die zuständige Behörde zu senden! Erst dann wird der Betrag an den Leistungsanbieter überwiesen. Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Sozialamt Schiede 43 65549 Limburg Jobcenter Limburg-Weilburg Cahenslystr. 14 65549 Limburg Jobcenter Limburg-Weilburg Kruppstr. 24 35781 Weilburg Nachweise der fachlichen und persönlichen Eignung Anbieter von Lernförderung müssen anhand von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten oder in sonstiger geeigneter Weise glaubhaft belegen, dass sie und ggf. ihre Mitarbeiter die Befähigung zur Erteilung von Nachhilfe besitzen. Privatpersonen Privatpersonen sind z.B. Schüler, Studenten oder Lehrer, die Nachhilfeunterricht anbieten. Schüler und Studenten weisen ihre Eignung zur Erteilung von Nachhilfe durch die Bestätigung einer fachkundigen Stelle (z.B. Klassenlehrer, Dozent, etc.) nach. Sie sollten selbst mindestens über gute Kenntnisse in dem zu unterrichtenden Fach verfügen. Freie oder gemeinnützige Träger Neben den fachlichen Eignungsnachweisen ist von freien und gemeinnützigen Trägern die Anerkennung als solche vorzulegen.
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