Anlage zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kreisausschuss des
Landkreises
Limburg-Weilburg
- Sozialamt -
Eingangstempel
Anlage zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Interessensbekundung des Anbieters von Lernförderung
Aktenzeichen / BG-Nummer
(soweit vorhanden)
Name, Vorname
(der Schülerin / des Schülers)
Straße, Hausnr.
Postleitzahl, Wohnort
Anbieter:
(Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!)
Name, Firma
Adresse
Email / Homepage
Ansprechpartner/in
Tel:
Privatperson
freier Träger der Jugendhilfe
privatgewerblicher Anbieter
Gewerblicher Anbieter:
gemeinnütziger Träger
Verein
………………………………………………………..
(Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!)
Zertifizierung von …………………..…………
Mitglied im Dachverband …………………………..
…………………………………………………………………………………………………
Privatperson:
(Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!)
Studienfächer
Abschluss
sonst. Qualifikation
Bereits Nachhilfe gegeben
Angebot:
ja
nein
(Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!)
Fächer
Kosten
Ort der Nachhilfe
Deutsch
Mathematik
……………………………………………..
Unterrichtsstunde (45 Min) Einzelunterricht je ……....................................€
Unterrichtsstunde (45 Min.) Gruppenunterricht je ……………………….….€
Doppelstunde (90 Min.) Einzelunterricht je …………………………………..€
Doppelstunde (90) Gruppenunterricht je ………………………………….... €
sonstiges ……………………………………………………………………….. €
in der Schule
in der Familie
beim Anbieter
______________________________
Ort, Datum
_________________________________
Unterschrift, Stempel
Mit Ihrer Unterschrift bekunden Sie Ihr Interesse für die Erbringung von Leistungen der Lernförderung und dokumentieren die
Richtigkeit Ihrer Angaben.
Der Landkreis Limburg-Weilburg und das Jobcenter Limburg-Weilburg erheben die
umseitigen Daten zum Zweck der Prüfung Ihrer Interessenbekundung / Ihres Angebotes
und der Eignung. Ansprüche auf Leistungen oder Abrechnung der Kosten können davon
nicht abgeleitet werden.
Für den Nachhilfeunterricht kann maximal ein Honorar bis zur nachstehenden
genannten Höhe gezahlt werden:
1. Schulpädagogisch ausgebildete Fachkraft bis zu 20,00 € (je Schulstunde)
2. Studenten der betreffenden Fachrichtung und sonstige qualifizierte Fachkräfte
bis zu 15,00 € (je Schulstunde)
3. Gruppenunterricht bis zu 9,00 € (je Schulstunde)
Die Rechnung des Leistungsanbieters ist an die zuständige Behörde zu senden!
Erst dann wird der Betrag an den Leistungsanbieter überwiesen.
Kreisausschuss des
Landkreises Limburg-Weilburg
Sozialamt
Schiede 43
65549 Limburg
Jobcenter
Limburg-Weilburg
Cahenslystr. 14
65549 Limburg
Jobcenter
Limburg-Weilburg
Kruppstr. 24
35781 Weilburg
Nachweise der fachlichen und persönlichen Eignung
Anbieter von Lernförderung müssen anhand von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten
oder in sonstiger geeigneter Weise glaubhaft belegen, dass sie und ggf. ihre Mitarbeiter
die Befähigung zur Erteilung von Nachhilfe besitzen.
Privatpersonen
Privatpersonen sind z.B. Schüler, Studenten oder Lehrer, die Nachhilfeunterricht
anbieten. Schüler und Studenten weisen ihre Eignung zur Erteilung von Nachhilfe durch
die Bestätigung einer fachkundigen Stelle (z.B. Klassenlehrer, Dozent, etc.) nach. Sie
sollten selbst mindestens über gute Kenntnisse in dem zu unterrichtenden Fach
verfügen.
Freie oder gemeinnützige Träger
Neben den fachlichen Eignungsnachweisen ist von freien und gemeinnützigen Trägern
die Anerkennung als solche vorzulegen.