Drucksache 6/5342(neu) - Landtag Mecklenburg Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
6. Wahlperiode
Drucksache
21.04.2016
6/5342(neu)
BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
des Agrarausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksache 6/3999 -
Strategie zur Minimierung von reaktiven Stickstoffverbindungen
A
Problem
Der von der Bundesregierung eingerichtete Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) ist
in seinem im Januar 2015 veröffentlichten Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für
ein drängendes Umweltproblem“ zu dem Ergebnis gelangt, dass der „zu hohe Eintrag von
reaktiven Stickstoffverbindungen in die Umwelt … die menschliche Gesundheit (durch
Stickstoffdioxid in der Luft), die Gewässer (durch Eutrophierung und dadurch ausgelöste
Blaualgenblüten), die Biodiversität (durch einen schlechten chemischen und ökologischen
Zustand sowie durch die Anreicherung von Stickstoff in terrestrischen Ökosystemen) und das
Klima (durch Lachgas) (gefährdet)“. Ausgehend von der sich aus der Ausstattung mit
Oberflächengewässern ergebenden besonderen Verantwortung des Küstenlandes Mecklenburg-Vorpommern hat es die antragseinbringende Fraktion als dringend geboten angesehen,
auf Bundesebene aktiv zu werden, damit auf dieses Umweltproblem mit wirksamen
Gegenmaßnahmen reagiert werden kann. Insbesondere soll sich die Landesregierung dabei
den Empfehlungen des SRU folgend für eine Strategie zur Minimierung von reaktiven
Stickstoffverbindungen einsetzen.
Drucksache 6/5342(neu)
B
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Lösung
Der Agrarausschuss empfiehlt dem Landtag die Erledigterklärung des Antrages sowie die
Annahme einer Entschließung. Darin wird festgestellt, dass eine exzessive Emission reaktiver
Stickstoffverbindungen sowie die daraus resultierenden Wirkungen ein erhebliches
Umweltproblem darstellen, dem nur überregional und komplex begegnet werden kann. Von
daher soll die vom Land Mecklenburg-Vorpommern auf der Umweltministerkonferenz
(UMK) im November 2015 gegebene Zusage begrüßt werden, den Bund bei der Bündelung
der Ansätze zur Minimierung reaktiver Stickstoffverbindungen zu unterstützen. Des Weiteren
soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich einerseits für eine deutschlandweite
Emissionsminderung einzusetzen, wobei andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der
mecklenburg-vorpommerschen Landwirtschaft zu berücksichtigen ist. Bereits eingeleitete
Aktivitäten zur Verbesserung der Düngungseffizienz und zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen sollen fortgeführt und Pilotprojekte unterstützt werden.
Einvernehmen im Ausschuss
C
Alternativen
Keine.
D
Kosten
Keine.
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Drucksache 6/5342(neu)
Beschlussempfehlung
Der Landtag möge beschließen:
I. den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3999 für erledigt
zu erklären.
II. folgender Entschließung zuzustimmen:
„1. Der Landtag stellt fest, dass die globale übermäßige Emission von reaktiven
Stickstoffverbindungen, deren Wirkungen in der Atmosphäre und Deposition ein
erhebliches Umweltproblem darstellen, dem nur mit einer überregionalen und Einzelaspekte verbindenden Herangehensweise zur Minderung von Stickstoffemissionen
begegnet werden kann.
2.
Der Landtag begrüßt, dass auf der Umweltministerkonferenz im November 2015 auch
das Land Mecklenburg-Vorpommern dem Bund seine Unterstützung bei der
Bündelung der Ansätze zur Stickstoffminimierung zugesagt hat.
3.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich bei der Zusammenarbeit mit dem
Bund zum Thema Stickstoffminimierung dafür einzusetzen, dass einerseits eine spürbare Verminderung der Emissionen deutschlandweit erreicht wird, die zu einer
Verminderung der Einträge, insbesondere in sensible Umweltbereiche, führt und dass
dabei andererseits die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in
Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt wird.
4.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Aktivitäten zur Verbesserung der
Effizienz der Düngung in der Landwirtschaft und zur Minderung diffuser
Stickstoffeinträge in Gewässer fortzusetzen und hierbei auch praxisnahe Pilotprojekte
zu unterstützen.“
Schwerin, den 13. April 2016
Der Agrarausschuss
Prof. Dr. Fritz Tack
Vorsitzender und Berichterstatter
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Bericht des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack
I. Allgemeines
Der Landtag hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 94. Landtagssitzung am 3. Juni 2015 an den Agrarausschuss überwiesen.
Während seiner 69. Sitzung am 25. Juni 2015 ist im Agrarausschuss eine Verständigung
dahingehend erfolgt, zunächst zeitnah die schriftlichen Stellungnahmen der von den
Fraktionen benannten Sachverständigen einzuholen und dann in der zweiten Jahreshälfte eine
Anhörung durchzuführen. Nach der während der parlamentarischen Sommerpause im
Umlaufverfahren erfolgten Bestätigung der Liste der Anzuhörenden sowie des Fragenkataloges ist mit Schreiben vom 10. August 2015 an die Sachverständigen die Aufforderung zur
Abgabe der Stellungnahmen ergangen. Diese sind dann in einem Zeitfenster vom
28. August bis 24. September 2015 eingegangen. Daraufhin ist mit Schreiben vom
17. November 2015 die Einladung der Sachverständigen zur Anhörung erfolgt.
Um die Abgabe von Stellungnahmen sind gebeten worden:
a) als Einrichtungen des Bundes:
- das Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI),
- das Max-Planck-Institut für Chemie (Otto-Hahn-Institut), Abteilung Biochemie,
- der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU),
- das Umweltbundesamt (UBA),
b) als Einrichtungen des Landes:
- der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.,
- der Lehrstuhl für Bodenphysik und Ressourcenschutz der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock (AUF),
- die LMS Agrarberatung GmbH/LUFA Rostock (LMS),
- der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), Landesverband MecklenburgVorpommern.
Der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme entsprochen haben das vTI, der SRU, das
UBA, die AUF sowie der Bauernverband und die LMS.
Gemäß einer Übereinkunft während der 76. Sitzung am 12. November 2015 sind Vertreter
dieser Institutionen zu der Anhörung eingeladen worden, die - wie während der darauffolgenden Beratung am 26. November 2015 beschlossen worden ist - für die Öffentlichkeit
zugänglich durchzuführen war.
An der öffentlichen Anhörung während der 78. Ausschusssitzung am 3. Dezember 2015
teilgenommen haben Sachverständige des SRU, des UBA, der AUF, des Bauernverbandes
sowie der LMS.
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Von den Fraktionen der SPD und CDU ist während der 82. Sitzung am 3. März 2016 ein
Formulierungsvorschlag für eine Beschlussempfehlung eingebracht worden. Dieser ist
während der 89. Sitzung am 7. April 2016 einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen
der SPD und CDU sowie einer Stimme der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung einer
weiteren Stimme der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie
der Fraktion der NPD angenommen worden. Dabei hat die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN der Maßgabe von § 45 GO LT folgend ausdrücklich der Erledigterklärung
ihres Antrages auf Drucksache 6/3999 zugestimmt. Des Weiteren ist eine Entschließung
einvernehmlich angenommen worden, die neben Feststellungen zur Problematik der
Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen u. a. Aufträge an die Landesregierung enthält.
II. Wesentliche Ergebnisse der Anhörung
Während der öffentlichen Anhörung am 3. Dezember 2015 haben die Sachverständigen
Aussagen zur derzeit bestehenden Situation, zu den Wirkungen reaktiver Stickstoffverbindungen, zum Komplex „Stickstoff und Ernährung“ sowie zu Maßnahmen der Verminderung
von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen getroffen.
Der Generalsekretär des SRU hat ausgehend von dem Beschluss der
85. Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder am 13. November 2015 in
Augsburg zum Tagesordnungspunkt „Ökologisches Schlüsselthema Stickstoff“ begrüßt, dass
nunmehr als Grundvoraussetzung für die Entwicklung einer Strategie zur Minimierung
reaktiver Stickstoffverbindungen der politische Wille hierzu bestehe. Der EU-rechtliche
Rahmen hierfür sei zwar mit einer Vielzahl von Richtlinien (NEC-Richtlinie, FFH-Richtlinie,
Nitrat-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategierichtlinie) gegeben, werde aber
schlichtweg von den Mitgliedsstaaten nicht eingehalten, wobei Deutschland keine Ausnahme
darstelle. Andererseits formuliere die EU aber auch Politiken, die als „Treiber“ der StickstoffProblematik fungieren (Gemeinsame Agrarpolitik, Erneuerbare-Energien-Richtlinie). Der
SRU hat sich unter anderem dafür ausgesprochen, die Düngeverordnung mit Blick auf die
Stickstoff-Problematik „ambitioniert“ zu novellieren und zudem eine nationale Stickstoffstrategie zu erarbeiten.
Der Sachverständige des UBA hat als Beispiele für durch den Mitgliedsstaat Deutschland
nicht erreichte Umweltziele u. a. die Überschreitung der Nationalen Emissionshöchstmengen
(nach der NEC-Richtlinie), die Ammoniak- und Stickstoffdioxid-Emissionen (nach der
Genfer Luftreinhaltekonvention), die Konzentration von Nitrat im Grundwasser (nach der
Nitrat-Richtlinie) benannt. Hauptverursacher mit 2/3 der Gesamtstickstoff-Emissionen sei die
Landwirtschaft, wobei wiederum 2/3 des ausgestoßenen Stickstoffs in die Luft und 1/3 in das
Wasser gelangten. Die Vorteile des auch vom UBA unterstützten Vorhabens der Erarbeitung
einer Integrierten Stickstoff-Minderungsstrategie beständen in der Stärkung der politischen
und gesellschaftlichen Wahrnehmung des Problems, in der Erzielung von Synergieeffekten, in
ökonomischen Vorteilen sowie in der Abmilderung lokaler und regionaler Wirkungen.
Herausforderungen seien darin zu sehen, dass eine solche Strategie zahlreiche Rechtsbereiche
berühre [landwirtschaftliches Fachrecht (DüV), Technische Anleitung (TA) Luft, Immissionsschutzrecht (BImSchG), Wasserhaushaltsrecht (WHG) etc.], zwischen denen unter
Einbeziehung zahlreicher Akteure Abstimmungen vorzunehmen seien.
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Der Ordinarius für Bodenphysik und Ressourcenschutz der AUF hat sich bei seinen
Ausführungen auf den Eintragspfad über das Wasser konzentriert. Dabei hat er hervorgehoben, dass unabhängig vom Niveau der Düngung im Winter als der niederschlagsreichsten
Jahreszeit entgegen dem vermuteten Verdünnungseffekt die höchsten Stickstoff-Konzentrationen im Abflusswasser zu verzeichnen seien. Es werde pflanzenbauwissenschaftlicher
Handlungsbedarf zur Optimierung der N-Ausschöpfung durch die Kulturpflanzen gesehen,
auch wenn diese angesichts der beschriebenen Zusammenhänge nur eine geringe Wirkung
haben könne. Als „wasserseitige Maßnahmen“ zur Reduzierung der Nährstoff-Einträge sind
Gewässerrandstreifen, der Erhalt abflussloser Senken („feuchte Ecken“) in der Agrarlandschaft sowie der Ausbau von Drainage-Auslässen als „Reaktive Gräben“, die im Drainwasser
enthaltene N-Verbindungen (Nitrat) zu molekularem Stickstoff (N2) reduzierten und an die
Atmosphäre abgäben, genannt worden.
Der Marktfrucht-Koordinator der LMS hat die Frage verneint, ob über einen verstärkten
Anbau von Leguminosen (Schmetterlingsblütler: Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen, aber auch
Kleearten, Luzerne) ein Beitrag zur Minimierung von Stickstoff-Einträgen geleistet werden
könne. Zur Begründung ist ausgeführt worden, dass es mit Ausnahme von gut entwickelten
Winterraps-Beständen bei andauernder milder Witterung kaum Fruchtarten gebe, die von
Leguminosen hinterlassene hohe N-Mengen vor Winter aufnehmen könnten. Der Sachverständige hat hervorgehoben, dass ein geringeres N-Düngungsniveau zu Getreide wegen der
damit verbundenen Abnahme der Rohproteingehalte im Getreidekorn (und damit wegen der
schlechteren Backqualität) keine Option darstelle. Gleiches gelte für den Anbau von
Sommerungen, die deutlich geringere Erträge erbrächten. Da die Landwirte auf starke
jahresbedingte Schwankungen der Preise für N-Düngemittel auf dem Weltmarkt nicht mit
einem geringeren Düngerverbrauch reagiert hätten, sei davon auszugehen, dass auch eine
„Stickstoff-Steuer“ nicht die beabsichtigte Wirkung erzielen werde. Anstatt sehr effizient
Stickstoff düngende Landwirte mit einer Steuer „zu bestrafen“, sollte die Nutzung des Standes
der Technik bei der Düngung gefördert werden.
Der Vizepräsident des Bauernverbandes hat erklärt, dass die meisten Verbandsmitglieder
inzwischen ein „sehr starkes Bewusstsein“ entwickelt hätten, was die Stickstoff-Problematik
angehe. Da diese nicht an Landesgrenzen haltmache, sei eine regionale Spezifizierung des
maximal zulässigen Gesamteintrages nicht sinnvoll. Da die Witterungsbedingungen
(Niederschlag, Temperatur) gegenüber den pedologischen Standortbedingungen und der
landwirtschaftlichen Praxis im jeweiligen Anbaujahr einen viel größeren Einfluss auf die
Stickstoff-Dynamik hätten, seien Beschränkungen oder gar ein Verbot der N-Düngung
abzulehnen. In Europa nicht ausgeschöpfte Ertrags- und Leistungspotenziale führten zu
indirekten Landnutzungsänderungen (ILUC – Rodung von Wäldern und Überführung der
Flächen in eine landwirtschaftliche Nutzung) in Entwicklungs- und Schwellenländern. Auch
eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten in Europa (verringerter Fleischkonsum) verfehle
angesichts der Entwicklungen in anderen Teilen der Welt seine Wirkungen und führe zu
einem „Abschieben der Probleme auf andere Regionen“. In Bezug auf die Steigerung der
N-Effizienz hat er der Intensivierung der Beratung eine herausragende Bedeutung beigemessen. Weitere Aspekte seien die Ausbringung organischer Dünger zum optimalen
Zeitpunkt, die Erhöhung von Lagerkapazitäten für Gülle sowie der Zwischenfruchtanbau.
Klärungsbedarf sei dahingehend zu sehen, warum es bei Messstellen auf Flächen ökologisch
oder mit niedrigem Tierbesatz wirtschaftenden Agrarunternehmen Grenzwertüberschreitungen bei Nitrat gebe, während das bei Betrieben mit intensiver Tierhaltung nicht der Fall
sei.
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Die Sachverständigen haben die Ergebnisse der Anhörung wie folgt zusammengefasst. Vom
SRU ist ein großer Handlungsbedarf zur Verminderung reaktiver Stickstoff-Verbindungen in
den Umweltmedien herausgestellt worden. Die Forderung des Berufsstandes nach mehr
Beratung ist vom UBA zum Anlass genommen worden, die Einführung einer Beratungspflicht in Betracht zu ziehen. Seitens der AUF ist das Erfordernis betont worden, das Problem
reaktiver Stickstoffverbindungen wissenschaftlich aufzuarbeiten und darauf fußend
Gegenmaßnahmen abzuleiten. Die LMS hat der Forderung beigepflichtet, die Beratung zu
verstärken. Bei der Lösung von Zielkonflikten seien die Landwirte mit einzubeziehen. Vom
Bauernverband ist die Erwartung geäußert worden, dass die Ursachen für auftretende
Probleme wissenschaftlich zu ermitteln und standortbezogen zu lösen seien. „Maßnahmen mit
der Gießkanne“ seien eher kontraproduktiv.
III. Wesentliche Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss
In der 82. Sitzung des Agrarausschusses am 3. März 2015 ist seitens der Landesregierung
dargelegt worden, dass die übermäßige Emission von Stickstoffverbindungen ein Umweltproblem darstelle, das zur Eutrophierung der Gewässer, inklusive der Ostsee, zu Auswirkungen auf die Biodiversität und zu Wirkungen auf das Klima führe. Durch Eintragspfade
über Luft und Gewässer sei die Eindämmung der Emissionen eine überregionale Herausforderung. Deshalb begrüße die Landesregierung ausdrücklich, dass sich der Landtag und der
Agrarausschuss mit dieser Thematik befassten. Stickstoffverbindungen stammten aus
unterschiedlichen Quellen, zu denen der Verkehr, die Energieerzeugung und die landwirtschaftliche Produktion gehörten. Während der öffentlichen Anhörung hätten die Sachverständigen deutlich werden lassen, dass in erster Linie die Landwirtschaft für die Emission von
Stickstoffverbindungen (N2O, NH3) verantwortlich sei. Es ist hervorgehoben worden, dass die
Stickstoffemissionen differenziert nach den verschiedenen Quellen zu ermitteln sowie die
Gegenmaßnamen dementsprechend einzuleiten seien. Daraus ergäben sich unterschiedliche
Kosten, Nebenwirkungen oder Einschränkungen. Zum einen sei die Notwendigkeit einer
Emissionsreduktion aus Sicht der Umwelteffekte unstrittig. Zum anderen sei jedoch
Stickstoffdüngung ein wichtiger Produktionsfaktor der Landwirtschaft sowie eine wesentliche
Voraussetzung für die Ausschöpfung des Ertragspotenzials der Kulturpflanzen. Das habe
widerstrebende Interessenlagen im Agrarministerium - einerseits als Landwirtschaftsressort,
andererseits in der Zuständigkeit für die Umwelt - zur Folge. Zur Gestaltung rechtlicher
Rahmenbedingungen fänden hausintern intensive Abstimmungsprozesse mit dem Ziel statt,
die Umwelteffekte zu verringern. Als aktuelles Beispiel sei die Novellierung der Düngeverordnung (DüV) zu nennen, die in wesentlichen Punkten Auswirkungen auf StickstoffEmissionen der Landwirtschaft haben werde. Der Antrag auf Drucksache 6/3999 werde von
der Landesregierung insoweit begrüßt, als dass er die Problematik im Spannungsfeld
zwischen Umwelt und Landwirtschaft reflektiere sowie Lösungsansätze unterbreite. Auch die
enthaltene Aufforderung an die Landesregierung, Aktivitäten zur Verbesserung der
Stickstoffeffizienz bei der Düngung und zur Minderung diffuser Einträge in Gewässer
fortzusetzen, bestärke die Landesregierung in ihren unternommenen Anstrengungen.
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Von den Koalitionsfraktionen ist während derselben Beratung ein Änderungsantrag vorgelegt
worden, mit dessen Nummer I der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 6/3999 für erledigt erklärt werden sollte. Des Weiteren hat dieser eine
Entschließung (Nummer II) beinhaltet, mit deren Nummer 1 die Feststellung getroffen
worden ist, dass die weltweit übermäßige Emission von reaktiven Stickstoffverbindungen,
deren Wirkungen in der Atmosphäre und Deposition ein erhebliches Umweltproblem
darstellten, dem nur mit einer überregionalen und Einzelaspekte verbindenden Herangehensweise zur Minderung von Stickstoffemissionen begegnet werden könne. Mit Nummer 2 ist
die dem Bund vom Land während der Umweltministerkonferenz im November 2015
zugesagte Unterstützung bei der Bündelung der Ansätze zur Stickstoffminimierung begrüßt
worden. Nummer 3 hat den Auftrag an die Landesregierung enthalten, sich bei der
Zusammenarbeit mit dem Bund zum Thema Stickstoffminimierung dafür einzusetzen, dass
einerseits eine spürbare Verminderung der Emissionen deutschlandweit erreicht werde, die zu
einer Verminderung der Einträge insbesondere in sensible Umweltbereiche führe und dabei
andererseits die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in MecklenburgVorpommern berücksichtige. Letztlich ist mit Nummer 4 die Empfehlung ausgesprochen
worden, die Landesregierung aufzufordern, die Aktivitäten zur Verbesserung der Effizienz
der Düngung in der Landwirtschaft und zur Minderung diffuser Stickstoffeinträge in
Gewässer fortzusetzen und hierbei auch praxisnahe Pilotprojekte zu unterstützen.
Die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Nummer 3 das Wort
„spürbare“ durch die Wörter „eine vom Sachverständigenrat für Umweltfragen geforderte“
(Verringerung der Emissionen) sowie in Nummer 4 nach den Wörtern „die Aktivitäten zur
Verbesserung der Effizienz der Düngung in der Landwirtschaft und zur Minderung diffuser
Stickstoffeinträge in Gewässer“ das Wort „fortzusetzen“ durch die Wörter „zu intensivieren“
zu ersetzen, sind wähnend der 89. Sitzung am 7. April 2016 jeweils bei Zustimmung durch
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE sowie die Fraktion der NPD bei
Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU mehrheitlich abgelehnt worden.
Der Agrarausschuss hat die einzelnen Ziffern mit folgendem Abstimmungsverhalten
beschlossen:
I. die Erledigterklärung der Drucksache 6/3999: einvernehmliche Annahme mit den Stimmen
der Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Enthaltung der Fraktion der NPD;
II. die von den Koalitionsfraktionen beantragte aus den Nummern 1 bis 4 bestehende
Entschließung in unveränderter Fassung: einvernehmliche Annahme mit den Stimmen der
Fraktionen der SPD, der CDU, einer Stimme der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Enthaltung einer weiteren Stimme der Fraktion
DIE LINKE und der Fraktion der NPD.
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Unter Berücksichtigung dessen hat der Agrarausschuss seine Beschlussempfehlung an den
Landtag einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie einer
Stimme der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung einer weiteren Stimme der Fraktion DIE
LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion der NPD angenommen.
Schwerin, den 13. April 2016
Prof. Dr. Fritz Tack
Berichterstatter
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