20160416 Tagesanzeiger Seite_27 Tausende

Zürich
Tages-Anzeiger – Samstag, 16. April 2016
27
Tausende ziehen über 20 000 Franken ab
Martin Bäumle
muss vor Gericht
Pascal Unternährer
Der Dübendorfer Stadtrat
soll das Amtsgeheimnis
verletzt haben.
Die Regierung will den Pendlerabzug bei den Steuern auf 3000 Franken begrenzen. Mehr als 150 000 Zürcher
wären davon betroffen. Einige sogar stark. Der Plan droht allerdings im Kantonsrat zu scheitern.
Wer täglich mehr als 120 Kilometer fährt, spart heute viel Steuern. Foto: Doris Fanconi
als 3000 Franken für ihren Arbeitsweg
angeben.
Den Betrag von 3000 Franken hat der
Regierungsrat vom Bund übernommen.
Das Volk hat 2014 dem Pendlerabzug für
die Bundessteuer zugestimmt. Seither
haben etliche Kantone ebenfalls eine Begrenzung eingeführt oder sind dabei, es
zu tun. Beschlossen sind zum Beispiel
3000 Franken in Basel, 3655 Franken
(2.-Klass-GA) in St. Gallen, 6000 Franken
in Schaffhausen und Thurgau sowie
6700 Franken in Bern. Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag einem Pendlerabzug von maximal 6000 Franken zugestimmt, im Baselland (3000), in
Schwyz (6000) und im Aargau (7000)
sind die Entscheide noch in den Parlamenten hängig. Die weitläufigen Kantone Glarus und Graubünden verzichten
wie die meisten lateinischen Kantone auf
Begrenzungen. Nur im kleinräumigen
Genf schlug das Parlament 500 Franken
vor, das Volk hat noch zu entscheiden.
braucht oder aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist, kann eine Kilometerzahl angeben.
Auf 20 000 Franken kommt etwa, wer
die Ausnahmeregelung geltend machen
kann und an den offiziellen 240 Arbeitstagen täglich 120 Kilometer fahren muss.
Das entspricht etwa der Distanz Fischenthal–Baden retour. Die Begrenzung
des Pendlerabzugs könnte also die Familie des ABB-Angestellten aus dem entlegenen Weiler im Zürcher Oberland hart
treffen. Angenommen, das steuerbare
Einkommen beträgt heute 100 000 Franken, müsste die Familie aus der Gemeinde Fischenthal, die zudem den
höchstmöglichen Gemeindesteuerfuss
Im Kanton Zürich wird es der 3000-Franken-Vorschlag schwer haben. Jetzt ist
der Kantonsrat dran. Dort zeichnet sich
eine Ablehnung ab. SVP, EDU und BDP
sind gegen den begrenzten Abzug. Die
FDP auch, wobei sie mit sich diskutieren
lasse, wie Fraktionschef Thomas Vogel
sagt. Mitte-links begrüsst die Angleichung an die Bundesregelung. Wahrscheinlich kommt es noch zu einem Feilschen um den Betrag, allenfalls noch zu
Diskussionen über Ausnahmen. Sicher
ist, dass das Volk das letzte Wort hat,
wenn sich der Kantonsrat auf einen Betrag einigt. Frühestens eingeführt werden könnte die neue Marke 2018.
44,5 Millionen Franken möchte der Regierungsrat im Jahr zusätzlich einnehmen, indem die Zürcherinnen und Zürcher auf ihren Steuererklärungen nicht
mehr als 3000 Franken für den Arbeitsweg abziehen dürften. Die Gemeinden
erhielten dadurch einen Zustupf von
48,6 Millionen. So sieht es das grosse
Sparpaket Leistungsüberprüfung 16 vor.
Gemäss Finanzdirektion geben im
Kanton Zürich 156 500 Steuerpflichtige
einen Betrag von mehr als 3000 Franken als Fahrkosten an (Zahlen 2012). Etwas weniger als die Hälfte, 65 300 Personen, macht Arbeitswegkosten von über
6000 Franken geltend. 2500 geben sogar Kosten von über 20 000 Franken an.
Auto nur als Ausnahme
Ein 2.-Klass-Abonnement für alle ZVVZonen kostet aktuell 2160 Franken, ein
Abo für die 1. Klasse 3564 Franken. Das
SBB-Generalabonnement (GA) kostet
3655 Franken (1. Klasse: 5970). Wie kommen Zehntausende auf Beträge von über
6000 Franken? Es handelt sich dabei
mehrheitlich um Autopendler, die einen
Kilometerpreis von 70 Rappen berechnen können. Zwar steht in der Wegleitung zur Steuererklärung, dass Kosten
für das private Motorfahrzeug «nur ausnahmsweise geltend gemacht werden»
dürfen. Doch offenbar treffen diese Ausnahmen auf viele zu. Bedingung ist etwa,
dass die nächste ÖV-Haltestelle mehr als
1 Kilometer vom Wohn- oder Arbeitsort
entfernt ist. Oder dass die Zeitersparnis
mit dem Auto gegenüber der Fahrt mit
dem ÖV über 1 Stunde am Tag beträgt.
Auch wer für den Job das Auto unbedingt
von 134 Prozent erhebt, 3400 Franken
mehr Steuern bezahlen.
Weniger macht es für den ledigen
Kilchberger aus, der täglich nach Bern
pendelt und das 1.-Klass-GA angibt, weil
er auf der Zugfahrt arbeiten muss. Sein
Einkommen beträgt heute 150 000 Franken, mit dem neuen Pendlerabzug zahlt
er 600 Franken mehr an den Fiskus.
Die Kleinfamilie aus Zürich mit einem
Einkommen von 60 000 Franken, deren
Mutter in Winterthur arbeitet und sich
ein 1.-Klass-ZVV-Abo leistet, spürt das
neue Regime kaum. Hier beträgt die
Mehrabgabe 69 Franken.
Hunderttausende träfe die neue Regelung gar nicht, da sie Kosten von weniger
Skepsis im Parlament
Thomas Hasler
Holt den Finanzvorstand und GLP-Nationalrat Martin Bäumle die Vergangenheit ein? Die Staatsanwaltschaft hat
Anklage gegen den Dübendorfer Stadtrat erhoben. Der Vorwurf: Bäumle soll
einem Journalisten des «Anzeigers von
Uster» Kopien von Betreibungsregisterauszügen überlassen haben. Aus den Papieren ging hervor, dass gegen eine Bauund Projektmanagementfirma Forderungen in Millionenhöhe bestanden. Die
Informationen, die nach Meinung der
Staatsanwaltschaft dem Amtsgeheimnis
unterstanden, waren deshalb brisant,
weil die betroffene Firma einen privaten
Gestaltungsplan für ein umstrittenes
Bauprojekt eingereicht hatte, das von
der GLP bekämpft wurde. Nach Publikation der schlechten Bonität lehnten die
Stimmbürger den Gestaltungsplan ab.
Martin Bäumle zeigte sich von der Anklageerhebung nicht überrascht. Damit
sei zu rechnen gewesen, nachdem das
Obergericht die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft
nach einem Rekurs der Gegenseite aufgehoben habe. Bäumle ist nach wie vor
überzeugt, dass er «keine Amtsgeheimnisverletzung begangen» habe, und
fühlt sich durch öffentliche Äusserungen eines Oberstaatsanwaltes und eines
Rechtsprofessors in dieser Auffassung
bestärkt. Er könne nicht näher darauf
eingehen, die Argumente würden dem
Gericht präsentiert. Bäumle, der vom
prominenten Anwalt Christoph Hohler
verteidigt wird, muss am 22. Juni vor
dem Bezirksgericht Uster erscheinen.
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