Zürich Tages-Anzeiger – Samstag, 16. April 2016 27 Tausende ziehen über 20 000 Franken ab Martin Bäumle muss vor Gericht Pascal Unternährer Der Dübendorfer Stadtrat soll das Amtsgeheimnis verletzt haben. Die Regierung will den Pendlerabzug bei den Steuern auf 3000 Franken begrenzen. Mehr als 150 000 Zürcher wären davon betroffen. Einige sogar stark. Der Plan droht allerdings im Kantonsrat zu scheitern. Wer täglich mehr als 120 Kilometer fährt, spart heute viel Steuern. Foto: Doris Fanconi als 3000 Franken für ihren Arbeitsweg angeben. Den Betrag von 3000 Franken hat der Regierungsrat vom Bund übernommen. Das Volk hat 2014 dem Pendlerabzug für die Bundessteuer zugestimmt. Seither haben etliche Kantone ebenfalls eine Begrenzung eingeführt oder sind dabei, es zu tun. Beschlossen sind zum Beispiel 3000 Franken in Basel, 3655 Franken (2.-Klass-GA) in St. Gallen, 6000 Franken in Schaffhausen und Thurgau sowie 6700 Franken in Bern. Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag einem Pendlerabzug von maximal 6000 Franken zugestimmt, im Baselland (3000), in Schwyz (6000) und im Aargau (7000) sind die Entscheide noch in den Parlamenten hängig. Die weitläufigen Kantone Glarus und Graubünden verzichten wie die meisten lateinischen Kantone auf Begrenzungen. Nur im kleinräumigen Genf schlug das Parlament 500 Franken vor, das Volk hat noch zu entscheiden. braucht oder aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist, kann eine Kilometerzahl angeben. Auf 20 000 Franken kommt etwa, wer die Ausnahmeregelung geltend machen kann und an den offiziellen 240 Arbeitstagen täglich 120 Kilometer fahren muss. Das entspricht etwa der Distanz Fischenthal–Baden retour. Die Begrenzung des Pendlerabzugs könnte also die Familie des ABB-Angestellten aus dem entlegenen Weiler im Zürcher Oberland hart treffen. Angenommen, das steuerbare Einkommen beträgt heute 100 000 Franken, müsste die Familie aus der Gemeinde Fischenthal, die zudem den höchstmöglichen Gemeindesteuerfuss Im Kanton Zürich wird es der 3000-Franken-Vorschlag schwer haben. Jetzt ist der Kantonsrat dran. Dort zeichnet sich eine Ablehnung ab. SVP, EDU und BDP sind gegen den begrenzten Abzug. Die FDP auch, wobei sie mit sich diskutieren lasse, wie Fraktionschef Thomas Vogel sagt. Mitte-links begrüsst die Angleichung an die Bundesregelung. Wahrscheinlich kommt es noch zu einem Feilschen um den Betrag, allenfalls noch zu Diskussionen über Ausnahmen. Sicher ist, dass das Volk das letzte Wort hat, wenn sich der Kantonsrat auf einen Betrag einigt. Frühestens eingeführt werden könnte die neue Marke 2018. 44,5 Millionen Franken möchte der Regierungsrat im Jahr zusätzlich einnehmen, indem die Zürcherinnen und Zürcher auf ihren Steuererklärungen nicht mehr als 3000 Franken für den Arbeitsweg abziehen dürften. Die Gemeinden erhielten dadurch einen Zustupf von 48,6 Millionen. So sieht es das grosse Sparpaket Leistungsüberprüfung 16 vor. Gemäss Finanzdirektion geben im Kanton Zürich 156 500 Steuerpflichtige einen Betrag von mehr als 3000 Franken als Fahrkosten an (Zahlen 2012). Etwas weniger als die Hälfte, 65 300 Personen, macht Arbeitswegkosten von über 6000 Franken geltend. 2500 geben sogar Kosten von über 20 000 Franken an. Auto nur als Ausnahme Ein 2.-Klass-Abonnement für alle ZVVZonen kostet aktuell 2160 Franken, ein Abo für die 1. Klasse 3564 Franken. Das SBB-Generalabonnement (GA) kostet 3655 Franken (1. Klasse: 5970). Wie kommen Zehntausende auf Beträge von über 6000 Franken? Es handelt sich dabei mehrheitlich um Autopendler, die einen Kilometerpreis von 70 Rappen berechnen können. Zwar steht in der Wegleitung zur Steuererklärung, dass Kosten für das private Motorfahrzeug «nur ausnahmsweise geltend gemacht werden» dürfen. Doch offenbar treffen diese Ausnahmen auf viele zu. Bedingung ist etwa, dass die nächste ÖV-Haltestelle mehr als 1 Kilometer vom Wohn- oder Arbeitsort entfernt ist. Oder dass die Zeitersparnis mit dem Auto gegenüber der Fahrt mit dem ÖV über 1 Stunde am Tag beträgt. Auch wer für den Job das Auto unbedingt von 134 Prozent erhebt, 3400 Franken mehr Steuern bezahlen. Weniger macht es für den ledigen Kilchberger aus, der täglich nach Bern pendelt und das 1.-Klass-GA angibt, weil er auf der Zugfahrt arbeiten muss. Sein Einkommen beträgt heute 150 000 Franken, mit dem neuen Pendlerabzug zahlt er 600 Franken mehr an den Fiskus. Die Kleinfamilie aus Zürich mit einem Einkommen von 60 000 Franken, deren Mutter in Winterthur arbeitet und sich ein 1.-Klass-ZVV-Abo leistet, spürt das neue Regime kaum. Hier beträgt die Mehrabgabe 69 Franken. Hunderttausende träfe die neue Regelung gar nicht, da sie Kosten von weniger Skepsis im Parlament Thomas Hasler Holt den Finanzvorstand und GLP-Nationalrat Martin Bäumle die Vergangenheit ein? Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Dübendorfer Stadtrat erhoben. Der Vorwurf: Bäumle soll einem Journalisten des «Anzeigers von Uster» Kopien von Betreibungsregisterauszügen überlassen haben. Aus den Papieren ging hervor, dass gegen eine Bauund Projektmanagementfirma Forderungen in Millionenhöhe bestanden. Die Informationen, die nach Meinung der Staatsanwaltschaft dem Amtsgeheimnis unterstanden, waren deshalb brisant, weil die betroffene Firma einen privaten Gestaltungsplan für ein umstrittenes Bauprojekt eingereicht hatte, das von der GLP bekämpft wurde. Nach Publikation der schlechten Bonität lehnten die Stimmbürger den Gestaltungsplan ab. Martin Bäumle zeigte sich von der Anklageerhebung nicht überrascht. Damit sei zu rechnen gewesen, nachdem das Obergericht die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach einem Rekurs der Gegenseite aufgehoben habe. Bäumle ist nach wie vor überzeugt, dass er «keine Amtsgeheimnisverletzung begangen» habe, und fühlt sich durch öffentliche Äusserungen eines Oberstaatsanwaltes und eines Rechtsprofessors in dieser Auffassung bestärkt. Er könne nicht näher darauf eingehen, die Argumente würden dem Gericht präsentiert. Bäumle, der vom prominenten Anwalt Christoph Hohler verteidigt wird, muss am 22. Juni vor dem Bezirksgericht Uster erscheinen. Anzeige Publireportage Verstehen statt nur Hören Viele Schwerhörige vertrauen einzig und allein Hörgeräten, um besser zu verstehen. Dabei ist Verstehen nicht nur Sache der Ohren, sondern auch des Gehirns. Das Gute: Dieses lässt sich trainieren. Innovativ: Die Kombination von Training für das Gehirn mit Technik für die Ohren. nicht zu differenzieren. «Schon im Kindesalter entwickelt unser Gehirn eine Art Hörfilter, Sy napsen, die wichtige Töne von unwichtigen un terscheiden», erklärt Ohrenspezialist Dr. med. Marc Unkelbach. «Liefern unsere Ohren auf grund einer Hörminderung immer weniger akustische Signale, verkümmern die Hörfilter.» Als Resultat beklagen sich Schwerhörige oft, dass sie mit Hörgeräten zwar mehr hören, aber nicht unbedingt besser verstehen. Wieder besser verstehen Fast jeder fünfte Schweizer ist schwerhörig, fast jeder zehnte leidet unter einem Tinnitus. Und so unterschiedlich die Gründe dafür sind, so ähn lich sind die Folgen einer unbehandelten Hör minderung: geistige Abwesenheit, frühes Ermü den, zunehmender Rückzug aus dem sozialen Leben. Degeneration der Hörfilter Viele Betroffene setzen all ihre Hoffnungen in die Technik: Hörgeräte. Tatsächlich hören sie beim erstmaligen Einschalten plötzlich wieder die Vögel zwitschern oder den Regen plät schern. Unbefriedigend bleibt das Hörverste hen jedoch in komplexeren Situationen – etwa einem Gespräch im Restaurant. Die Betroffe nen vermögen die unterschiedlichen Geräusche GUTSCHEIN Die gute Nachricht: Betroffene können die Fil terfunktion des Gehirns rehabilitieren – durch das Gehörtraining, das der Audiotherapeut Andreas Koj in Zusammenarbeit mit Fachärzten für Ohrenheilkunde und Lerndidaktikern ent wickelt hat. Ein kleiner Lerncomputer und ein innovatives Lernprogramm genügen, um da heim täglich 45 Minuten die Hörfilter zu trai nieren. «Nach nur 30 Tagen sind Erfolge spürbar und messbar», weiss Andreas Koj. Seit zwei Jahren bietet er seine neuartige Gehörtherapie exklusiv in der Schweiz an – mit grossem Erfolg für die Patienten. Dabei stellt Koj klar: Seine Therapie ersetzt kein Hörgerät. Im Gegenteil: In vielen Fällen liefert erst das Gehörtraining die nötigen Erkenntnisse, um das optimale Hörge rät zu finden und richtig einzustellen. 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Marc Unkelbach: «Betroffene sollten so früh wie möglich damit beginnen, das natürliche Potenzial ihres Ge hirns zu trainieren und zu reaktivieren.» Mit dem eigens entwickelten KOJ-Lerncomputer können Patienten ihr Gehör bequem zu Hause trainieren. 45 Minuten, 30 Tage genügen für hörbare Fortschritte. «Wer wirklich wieder gut verstehen will, sollte sein Gehör trainieren.» Dr. med. Marc Unkelbach Ohrenspezialist Hör- und messbare Ergebnisse: Audiotherapeut Andreas Koj erklärt das Gehörtraining. Ausweitung der Studie mit Uni Zürich Nach erfolgreichen Ergebnissen einer inter nen Studie ist eine Zusammenarbeit mit dem Psychologischen Institut der Universi tät Zürich geplant. Die Forschungsgruppe «Neuroplastizität und Lernen des gesunden Alterns» (INAPIC) unter Leitung von Prof. Dr. Martin Meyer will die Trainingsergeb nisse aus der KOJStudie auswerten. Die Zusammenarbeit soll neue Erkenntnisse über die Anpassung von Hörgeräten liefern. 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