Original der Pressemitteilung

Presseinformation
Landtagsfraktion
Schleswig-Holstein
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Nr. 178.16 / 20.04.2016
Bedarf für die Polizeibeauftragte noch einmal bestätigt
Zu den Ergebnissen der mündlichen Anhörung zum Polizeibeauftragtengesetz sagt der
innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Burkhard
Peters:
Die heutigen Stellungnahmen zu unserem Gesetzentwurf fielen durchweg positiv aus,
abgesehen von denen der Vertreter der Polizeigewerkschaften.
Besonders die Stellungnahme von Dieter Burgard, dem Polizeibeauftragten von Rheinland-Pfalz, bestätigt uns in unserem Vorhaben. Dieser hat aus seinen eigenen Erfahrungen als Polizeibeauftragter berichtet und zahlreiche Einzelfälle geschildert, mit denen er sich befasst hat und in denen er weiterhelfen konnte. Insbesondere haben in einem erheblichen Teil der ihm zugetragenen Anliegen die klassischen Beschwerdewege
für die betroffenen BürgerInnen und PolizistInnen eben gerade nicht zu befriedigenden
Ergebnissen geführt. Der Polizeibeauftragte sei gerade auch ein Mehrwert für Polizistinnen, die innerhalb der Polizei mit ihren Beschwerden nicht ernst genommen werden.
Auf der anderen Seite läuft die Kritik ins Leere. Sie beschränkt sich weitgehend auf die
vermeintliche Überflüssigkeit der Polizeibeauftragtenstelle. Dazu hat Herr Burgard treffend gesagt: „Nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte.“
Das Lied der CDU vom „Misstrauensvotum gegen die Polizei“, geht an der tatsächlichen Intention des Gesetzes komplett vorbei. Es handelt sich um eine sinnvolle und effektive Institution, die die Aufgabe hat, Vertrauen herzustellen bzw. im Einzelfall wieder
herzustellen. Ohnehin entspricht die Kritik der CDU einer vordemokratischen Denkweise. Vertrauen in einer Demokratie setzt institutionelle Verankerung voraus, und ist nicht
zu verwechseln mit Gottvertrauen!
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