Hausarbeit Zivilrecht – Wintersemester 2015/16 – Lehrstuhl Prof. Dr. Singer Sachverhalt Die Zirkusprinzessin Die Künstleragentur „Buch einen Star“ unterhält eine Internetseite, auf der alle buchbaren Künstler mit einem Steckbrief vorgestellt werden. Unter ihnen ist auch die Artistin Maxima. Sie arbeitet sowohl als Artistin als auch als Moderatorin. Unter ihrem Steckbrief werden Interessenten darüber informiert, dass die Künstleragentur „Buch einen Star“ bevollmächtigt ist, in ihrem Namen Verträge über ihr Engagement als Künstlerin zu schließen. Eines Morgens verunglückt ihre siebenjährige Tochter auf dem morgendlichen Schulweg und wird von einer Straßenbahn erfasst. Schwer verletzt wird sie in ein nahe gelegenes Krankenhaus eingeliefert, und nur eine Notoperation rettet ihr Leben. Ihre Mutter Maxima eilt umgehend ins Krankenhaus. Als sie davon hört, dass ihre Tochter schwer verletzt ist und in jedem Fall ein langwieriger Genesungsprozess zu erwarten ist, ruft sie umgehend bei der Künstleragentur an. Das Telefonat nimmt der Inhaber der Künstleragentur Ansger persönlich entgegen. Maxima erklärt ihm gegenüber, dass sie „sich um ihr krankes Kind kümmern müsse und bis auf Weiteres keine weiteren Engagements wahrnehmen könne.“ Darüber hinaus bittet sie darum, dass ihr Steckbrief vorerst nicht mehr auf der Internetseite der Künstleragentur abrufbar sein soll. Diesen Wunsch notiert Ansger auf einem Schmierzettel, vergisst aber, diesen sofort umzusetzen und Maximas Steckbrief sowie die sie betreffenden Buchungsinformationen von der Internetseite zu nehmen. Zirkusdirektor Zeisig vom Zirkus „Zauberland“ besucht mittags die Internetseite der Künstleragentur „Buch einen Star“, da seine Zirkusprinzessin Pina erkrankt ist. Ab übermorgen sind vier Zirkusaufführungen geplant, und Zeisig möchte diese nicht ausfallen lassen. Am meisten sagt ihm Maxima als Ersatz zu, da sie als einzige Künstlerin in der Agentur auch Erfahrung in der Moderation hat. Telefonisch erreicht er Ansger und äußert ihm gegenüber, dass er für den Zirkus „Zauberland“ Maxima für vier Tage buchen möchte und bereit wäre, 250 Euro pro Abend zu zahlen. Ansger überprüft kurz den elektronisch geführten Terminkalender von Maxima. Dabei fällt sein Blick auch auf den Schmierzettel neben dem Telefon. Allerdings hat sich Ansger während des Telefonates mit Maxima nur eine unleserliche Notiz angefertigt, so dass er sich keine weiteren Gedanken macht und Zeisig im Namen von Maxima zusagt, dass Maxima als Zirkusprinzessin für vier Tage zur Verfügung stehe. Hoch erfreut, dass Maxima in der Zirkusmanege stehen wird, möchte Zeisig nun ein passendes Kostüm für sie organisieren. Nachdem er in seinem Fundus keine passenden Kleidungsstücke findet, entdeckt er zu seiner Freude in einem Katalog des Kostümverleihs „Die 6. Jahreszeit“ ein Kleid, das seinen Vorstellungen entspricht. Ausweislich des Kataloges ist das Stück mit der Katalognummer 08/15 in den Farben rot und blau vorhanden. Um 13:35 Uhr sendet er an die - neben einer Telefonnummer - im Katalog angegebene E-Mailadresse des Kostümverleihs eine E-Mail mit der Bitte, dem Zirkus für 1 die nächsten vier Tage das Kleid mit der Katalognummer 08/15 in rot oder blau in der Kleidergröße von Maxima für 100 Euro zur Verfügung zu stellen. Diese E-Mail geht auf dem Server des Kostümverleihs um 13:37 Uhr ein und liegt zum Abruf bereit. Der Inhaber des Kostümverleihs Konrad besucht an diesem Tag eine Stoffmesse, so dass er die E-Mail nicht liest. Um 20:30 Uhr kommt die Assistentin von Zeisig in sein Büro und zeigt ihm ein Kleid, das sie doch noch im Fundus entdeckt hat. Dieses gefällt Zeisig außerordentlich gut. Um weitere Kosten zu sparen, ruft er den Kostümverleih an, um seine Bestellung „zu stornieren“. Jedoch nimmt niemand das Telefonat entgegen, so dass er um 20:40 Uhr die Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlässt, dass er „die E-Mail annullieren möchte und kein Kleid mehr benötige“. Am nächsten Morgen hört der Inhaber des Kostümverleihs Konrad zuerst den Anrufbeantworter ab und liest anschließend die E-Mail des Zirkusdirektors. Er ist empört, denn seiner Ansicht nach könne man im Rechtsverkehr nicht so schnell seine Meinung ändern, zumal ein Angebot binde. So antwortet er per E-Mail, dass er an dem Vertrag festhalte und eines der beiden Kleider am Nachmittag liefern werde. Aus der Vielzahl an Kostümen sucht er das gewünschte Kleidermodell aus und entscheidet sich für das rote Kleid. Dieses verpackt er sorgsam und fährt zum Zirkus. Dort trifft er Zeisig an und erklärt ihm, dass er das rote Kleid ausgesucht habe. Zeisig erwidert daraufhin, dass er doch unmissverständlich erklärt habe, dass er das Kleid nicht mehr haben wolle. Konrad habe sich auch nicht auf die Bestellung verlassen können, weil er schließlich die E-Mail erst nach dem Abhören des Anrufbeantworters gelesen habe, also zu einem Zeitpunkt, als er längst von der Stornierung der Bestellung wusste. Es sei daher kein Vertrag zustande gekommen. Darüber hinaus habe er heute Morgen erfahren, dass Maxima als Zirkusprinzessin nicht auftreten könne, so dass er keine Verwendung für das Kleid habe. Konrad äußert zwar ein gewisses Verständnis für die Notlage des Zirkusdirektors, möchte aber gleichwohl seinen Vertrag erfüllen. Zeisig verweigert jedoch die Annahme des Kleides und bittet Konrad, das Kleid wieder mitzunehmen. Auf dem Weg zurück zur Straße rutscht dieser in Höhe der Tierställe leicht fahrlässig auf feuchtem Stroh aus, das den Fußweg bedeckt. In dem anschließenden Durcheinander ist das Kleid plötzlich verschwunden und taucht auch später nicht mehr auf. Konrad verlangt vom Zirkusdirektor das Entgelt in Höhe von 100 Euro für die Überlassung des roten Kleides für vier Tage. Der Zirkus wendet sich seinerseits an Maxima und konfrontiert sie mit der Rechnung des Kostümverleihs. Schließlich müsse sie sich zurechnen lassen, dass die Künstleragentur für sie nicht erfüllbare Verträge schließe. Im Vertrauen auf den abgeschlossenen Vertrag habe der Zirkus das Kleid am Kostümverleih für sie angefordert und deshalb müsse sie diese Investition ersetzen. Frage Hat der Zirkus einen Anspruch auf Ersatz der 100 Euro gegen Maxima? 2 Bearbeitervermerk Begutachten Sie die aufgeworfene Frage aus der Sicht eines Rechtsanwaltes! Der Zirkus erwägt, diesen Anspruch notfalls gerichtlich geltend zu machen und wünscht eine Lösung, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Aussicht auf Erfolg hat. Normen außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches sind nicht zu prüfen. Sie dürfen davon ausgehen, dass der Zirkusdirektor Vertretungsmacht für den Zirkus besaß und eigenverantwortlich über das Engagement von Künstlern in seinem Betrieb entscheiden kann. Datenschutz Wenn Sie wünschen, dass Ihre Hausarbeit nur gegen Vorlage Ihres Lichtbildausweises zurückgegeben wird, kennzeichnen Sie bitte das Deckblatt oben rechts mit einem großen „A“. Schlussversicherung Fügen Sie bitte der Hausarbeit auf einem gesonderten Blatt eine Schlussversicherung nach folgendem Muster an: „Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit ohne fremde Hilfe und nur mit den von mir angegebenen Hilfsmitteln angefertigt habe. Sämtliche Quellen, einschließlich Internetquellen, die unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, sind als solche kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass bei Verstößen gegen diese Grundsätze ein Verfahren wegen Täuschungsversuchs bzw. Täuschung eingeleitet wird. Datum/Unterschrift“ Formalia Der Umfang der Hausarbeit darf ohne Deckblatt, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Inhaltsverzeichnis und Schlussversicherung 20 Seiten nicht überschreiten. Die Blätter sind einseitig zu beschriften und Sie können zwischen den Schriftarten Arial und Times New Roman wählen. Als Zeichenabstand verwenden Sie bitte 1,5 bzw. 18 pt bei einer Schriftgröße von 12 pt im Text und 10 pt in den Fußnoten. Auf der linken Seite des Blattes lassen Sie bitte einen Rand von 4 cm und an allen anderen Seiten 1,5 cm. Bitte nehmen Sie zur Anfertigung der Hausarbeit auch Kenntnis von den „Anregungen und Tipps“ zur Anfertigung einer Hausarbeit, die auf der Internetseite des Lehrstuhls von Prof. Dr. Reinhard Singer veröffentlicht sind. Sie erreichen die Internetseite unter folgendem Link http://singer.rewi.hu-berlin.de/wa/ 3 Abgabe Bitte geben Sie die Hausarbeit am Montag, den 18. April 2016 im Sekretariat des Lehrstuhls Altes Palais, Unter den Linden 9, Berlin im Raum 203 von 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr ab. Alternativ können Sie bis 16 Uhr die Hausarbeit im Postfach des Lehrstuhls von Prof. Singer in der Juristischen Fakultät einlegen. Wenn Sie die Hausarbeit per Post einsenden, muss der Poststempel spätestens auf den 18. April 2016 lauten. Allgemeine Hinweise zur möglichen Nutzung verfügbarer Online-Informationssysteme Bitte nutzen Sie für die Bearbeitung der Aufgabe auch die juristischen Datenbanken und Fachinformationssysteme [1], die elektronischen Zeitschriften [2] sowie das E-BookAngebot [3] der Humboldt-Universität. Die Datenbanken »Beck online« und »jurisWeb« sind ausschließlich in den Computerpools, Bibliotheken und anderen Räumen der Humboldt-Universität nutzbar; die übrigen Angebote können über einen VPN-Zugang [4] auch von außerhalb der Universität genutzt werden. Zusätzlich zum Angebot des drahtlosen Netzwerkzugangs per WLAN [5] besteht an den Notebookarbeitsplätzen der Zweigbibliothek Rechtswissenschaften die Möglichkeit, nach Registrierung des Notebooks im Computerpool [6] einen kabelgebundenen Netzwerkzugang zu nutzen. [1] http://www.rewi.hu-berlin.de/ri/ [2] http://www.ub.hu-berlin.de/literatur-suchen/zeitschriften/elektronische-zeitschriften1/elektronische-zeitschriften [3] http://www.ub.hu-berlin.de/literatur-suchen/e-books/elektronische-bucher-ebooks [4] http://www.cms.hu-berlin.de/dl/netze/vpn/ [5] http://www.cms.hu-berlin.de/dl/netze/wlan/ [6] http://www.rewi.hu-berlin.de/rewi/sik/pool 4
© Copyright 2024 ExpyDoc