Hausarbeit Zivilrecht - Prof. Dr. Reinhard Singer - Hu

Hausarbeit Zivilrecht – Wintersemester 2015/16 – Lehrstuhl Prof. Dr. Singer
Sachverhalt
Die Zirkusprinzessin
Die Künstleragentur „Buch einen Star“ unterhält eine Internetseite, auf der alle buchbaren
Künstler mit einem Steckbrief vorgestellt werden. Unter ihnen ist auch die Artistin Maxima.
Sie arbeitet sowohl als Artistin als auch als Moderatorin. Unter ihrem Steckbrief werden
Interessenten darüber informiert, dass die Künstleragentur „Buch einen Star“
bevollmächtigt ist, in ihrem Namen Verträge über ihr Engagement als Künstlerin zu
schließen.
Eines Morgens verunglückt ihre siebenjährige Tochter auf dem morgendlichen Schulweg
und wird von einer Straßenbahn erfasst. Schwer verletzt wird sie in ein nahe gelegenes
Krankenhaus eingeliefert, und nur eine Notoperation rettet ihr Leben. Ihre Mutter Maxima
eilt umgehend ins Krankenhaus. Als sie davon hört, dass ihre Tochter schwer verletzt ist
und in jedem Fall ein langwieriger Genesungsprozess zu erwarten ist, ruft sie umgehend
bei der Künstleragentur an. Das Telefonat nimmt der Inhaber der Künstleragentur Ansger
persönlich entgegen. Maxima erklärt ihm gegenüber, dass sie „sich um ihr krankes Kind
kümmern müsse und bis auf Weiteres keine weiteren Engagements wahrnehmen könne.“
Darüber hinaus bittet sie darum, dass ihr Steckbrief vorerst nicht mehr auf der Internetseite
der Künstleragentur abrufbar sein soll. Diesen Wunsch notiert Ansger auf einem
Schmierzettel, vergisst aber, diesen sofort umzusetzen und Maximas Steckbrief sowie die
sie betreffenden Buchungsinformationen von der Internetseite zu nehmen.
Zirkusdirektor Zeisig vom Zirkus „Zauberland“ besucht mittags die Internetseite der
Künstleragentur „Buch einen Star“, da seine Zirkusprinzessin Pina erkrankt ist. Ab
übermorgen sind vier Zirkusaufführungen geplant, und Zeisig möchte diese nicht ausfallen
lassen. Am meisten sagt ihm Maxima als Ersatz zu, da sie als einzige Künstlerin in der
Agentur auch Erfahrung in der Moderation hat. Telefonisch erreicht er Ansger und äußert
ihm gegenüber, dass er für den Zirkus „Zauberland“ Maxima für vier Tage buchen möchte
und bereit wäre, 250 Euro pro Abend zu zahlen. Ansger überprüft kurz den elektronisch
geführten Terminkalender von Maxima. Dabei fällt sein Blick auch auf den Schmierzettel
neben dem Telefon. Allerdings hat sich Ansger während des Telefonates mit Maxima nur
eine unleserliche Notiz angefertigt, so dass er sich keine weiteren Gedanken macht und
Zeisig im Namen von Maxima zusagt, dass Maxima als Zirkusprinzessin für vier Tage zur
Verfügung stehe.
Hoch erfreut, dass Maxima in der Zirkusmanege stehen wird, möchte Zeisig nun ein
passendes Kostüm für sie organisieren. Nachdem er in seinem Fundus keine passenden
Kleidungsstücke findet, entdeckt er zu seiner Freude in einem Katalog des Kostümverleihs
„Die 6. Jahreszeit“ ein Kleid, das seinen Vorstellungen entspricht. Ausweislich des
Kataloges ist das Stück mit der Katalognummer 08/15 in den Farben rot und blau
vorhanden. Um 13:35 Uhr sendet er an die - neben einer Telefonnummer - im Katalog
angegebene E-Mailadresse des Kostümverleihs eine E-Mail mit der Bitte, dem Zirkus für
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die nächsten vier Tage das Kleid mit der Katalognummer 08/15 in rot oder blau in der
Kleidergröße von Maxima für 100 Euro zur Verfügung zu stellen. Diese E-Mail geht auf
dem Server des Kostümverleihs um 13:37 Uhr ein und liegt zum Abruf bereit. Der Inhaber
des Kostümverleihs Konrad besucht an diesem Tag eine Stoffmesse, so dass er die
E-Mail nicht liest. Um 20:30 Uhr kommt die Assistentin von Zeisig in sein Büro und zeigt
ihm ein Kleid, das sie doch noch im Fundus entdeckt hat. Dieses gefällt Zeisig
außerordentlich gut. Um weitere Kosten zu sparen, ruft er den Kostümverleih an, um seine
Bestellung „zu stornieren“. Jedoch nimmt niemand das Telefonat entgegen, so dass er um
20:40 Uhr die Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlässt, dass er „die E-Mail
annullieren möchte und kein Kleid mehr benötige“.
Am nächsten Morgen hört der Inhaber des Kostümverleihs Konrad zuerst den
Anrufbeantworter ab und liest anschließend die E-Mail des Zirkusdirektors. Er ist empört,
denn seiner Ansicht nach könne man im Rechtsverkehr nicht so schnell seine Meinung
ändern, zumal ein Angebot binde. So antwortet er per E-Mail, dass er an dem Vertrag
festhalte und eines der beiden Kleider am Nachmittag liefern werde.
Aus der Vielzahl an Kostümen sucht er das gewünschte Kleidermodell aus und
entscheidet sich für das rote Kleid. Dieses verpackt er sorgsam und fährt zum Zirkus. Dort
trifft er Zeisig an und erklärt ihm, dass er das rote Kleid ausgesucht habe.
Zeisig erwidert daraufhin, dass er doch unmissverständlich erklärt habe, dass er das Kleid
nicht mehr haben wolle. Konrad habe sich auch nicht auf die Bestellung verlassen können,
weil er schließlich die E-Mail erst nach dem Abhören des Anrufbeantworters gelesen habe,
also zu einem Zeitpunkt, als er längst von der Stornierung der Bestellung wusste. Es sei
daher kein Vertrag zustande gekommen. Darüber hinaus habe er heute Morgen erfahren,
dass Maxima als Zirkusprinzessin nicht auftreten könne, so dass er keine Verwendung für
das Kleid habe.
Konrad äußert zwar ein gewisses Verständnis für die Notlage des Zirkusdirektors, möchte
aber gleichwohl seinen Vertrag erfüllen. Zeisig verweigert jedoch die Annahme des
Kleides und bittet Konrad, das Kleid wieder mitzunehmen. Auf dem Weg zurück zur Straße
rutscht dieser in Höhe der Tierställe leicht fahrlässig auf feuchtem Stroh aus, das den
Fußweg bedeckt. In dem anschließenden Durcheinander ist das Kleid plötzlich
verschwunden und taucht auch später nicht mehr auf. Konrad verlangt vom Zirkusdirektor
das Entgelt in Höhe von 100 Euro für die Überlassung des roten Kleides für vier Tage. Der
Zirkus wendet sich seinerseits an Maxima und konfrontiert sie mit der Rechnung des
Kostümverleihs. Schließlich müsse sie sich zurechnen lassen, dass die Künstleragentur
für sie nicht erfüllbare Verträge schließe. Im Vertrauen auf den abgeschlossenen Vertrag
habe der Zirkus das Kleid am Kostümverleih für sie angefordert und deshalb müsse sie
diese Investition ersetzen.
Frage
Hat der Zirkus einen Anspruch auf Ersatz der 100 Euro gegen Maxima?
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Bearbeitervermerk
Begutachten Sie die aufgeworfene Frage aus der Sicht eines Rechtsanwaltes! Der Zirkus
erwägt, diesen Anspruch notfalls gerichtlich geltend zu machen und wünscht eine Lösung,
die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Aussicht auf Erfolg hat.
Normen außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches sind nicht zu prüfen. Sie dürfen davon
ausgehen, dass der Zirkusdirektor Vertretungsmacht für den Zirkus besaß und
eigenverantwortlich über das Engagement von Künstlern in seinem Betrieb entscheiden
kann.
Datenschutz
Wenn Sie wünschen, dass Ihre Hausarbeit nur gegen Vorlage Ihres Lichtbildausweises
zurückgegeben wird, kennzeichnen Sie bitte das Deckblatt oben rechts mit einem großen
„A“.
Schlussversicherung
Fügen Sie bitte der Hausarbeit auf einem gesonderten Blatt eine Schlussversicherung
nach folgendem Muster an:
„Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit ohne fremde Hilfe und nur mit den von mir
angegebenen Hilfsmitteln angefertigt habe. Sämtliche Quellen, einschließlich
Internetquellen, die unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, sind als solche
kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass bei Verstößen gegen diese Grundsätze ein
Verfahren wegen Täuschungsversuchs bzw. Täuschung eingeleitet wird.
Datum/Unterschrift“
Formalia
Der
Umfang
der
Hausarbeit
darf
ohne
Deckblatt,
Literaturverzeichnis,
Abkürzungsverzeichnis, Inhaltsverzeichnis und Schlussversicherung 20 Seiten nicht
überschreiten. Die Blätter sind einseitig zu beschriften und Sie können zwischen den
Schriftarten Arial und Times New Roman wählen. Als Zeichenabstand verwenden Sie bitte
1,5 bzw. 18 pt bei einer Schriftgröße von 12 pt im Text und 10 pt in den Fußnoten. Auf der
linken Seite des Blattes lassen Sie bitte einen Rand von 4 cm und an allen anderen Seiten
1,5 cm.
Bitte nehmen Sie zur Anfertigung der Hausarbeit auch Kenntnis von den „Anregungen und
Tipps“ zur Anfertigung einer Hausarbeit, die auf der Internetseite des Lehrstuhls von Prof.
Dr. Reinhard Singer veröffentlicht sind. Sie erreichen die Internetseite unter folgendem
Link http://singer.rewi.hu-berlin.de/wa/
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Abgabe
Bitte geben Sie die Hausarbeit am Montag, den 18. April 2016 im Sekretariat des
Lehrstuhls Altes Palais, Unter den Linden 9, Berlin im Raum 203 von 9 – 12 Uhr und 13 –
16 Uhr ab. Alternativ können Sie bis 16 Uhr die Hausarbeit im Postfach des Lehrstuhls von
Prof. Singer in der Juristischen Fakultät einlegen. Wenn Sie die Hausarbeit per Post
einsenden, muss der Poststempel spätestens auf den 18. April 2016 lauten.
Allgemeine Hinweise zur möglichen Nutzung verfügbarer Online-Informationssysteme
Bitte nutzen Sie für die Bearbeitung der Aufgabe auch die juristischen Datenbanken und
Fachinformationssysteme [1], die elektronischen Zeitschriften [2] sowie das E-BookAngebot [3] der Humboldt-Universität. Die Datenbanken »Beck online« und »jurisWeb«
sind ausschließlich in den Computerpools, Bibliotheken und anderen Räumen der
Humboldt-Universität nutzbar; die übrigen Angebote können über einen VPN-Zugang [4]
auch von außerhalb der Universität genutzt werden.
Zusätzlich zum Angebot des drahtlosen Netzwerkzugangs per WLAN [5] besteht an den
Notebookarbeitsplätzen der Zweigbibliothek Rechtswissenschaften die Möglichkeit, nach
Registrierung des Notebooks im Computerpool [6] einen kabelgebundenen
Netzwerkzugang zu nutzen.
[1] http://www.rewi.hu-berlin.de/ri/
[2] http://www.ub.hu-berlin.de/literatur-suchen/zeitschriften/elektronische-zeitschriften1/elektronische-zeitschriften
[3] http://www.ub.hu-berlin.de/literatur-suchen/e-books/elektronische-bucher-ebooks
[4] http://www.cms.hu-berlin.de/dl/netze/vpn/
[5] http://www.cms.hu-berlin.de/dl/netze/wlan/
[6] http://www.rewi.hu-berlin.de/rewi/sik/pool
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