20.04.2016 Naturerhalt, Wohnungsbau und Flüchtlingsunterbringung am Volksdorfer Buchenkamp Bezirkspolitik, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände haben seit Jahresbeginn Gespräche über die Flächen östlich des Buchenkamps geführt. Hintergrund waren die Pläne, neben der schon länger angekündigten Wohnbebauung am Ferckschen Hof zusätzlich das Tonradsmoor bzw. die Tonradswiese mit einer Flüchtlingsunterkunft zu bebauen. Die Bürgerinitiative „Lebenswerter Buchenkamp“ und die Naturschutzverbände sind gegen jegliche Bebauung des Tonradsmoores und sehen auch die Wohnbebauung am Hof eher kritisch. Trotzdem sind alle Beteiligten in einen konstruktiven Dialog eingetreten. Dabei galt es, die vom Bezirk Wandsbek vorgetragenen Bedarfe für zusätzlichen Wohnungsbau und Folgeunterbringungsplätze mit den Belangen der Natur- und Stadtteilverträglichkeit zusammenzubringen. Ein Ergebnis war, dass man noch einmal Alternativflächen in Volksdorf für Flüchtlingsunterbringung auslotet. Im Zuge der Gespräche sind daher zahlreiche andere Flächen in Volksdorf nochmals geprüft worden, ob sie für eine Flüchtlingsunterbringung in Betracht kommen. Angesichts der kaum noch vorhandenen geeigneten öffentlichen Flächen im Stadtteil ein schwieriger Prüfprozess. Relevante, geeignete Flächen stehen als Alternative nicht zur Verfügung (Positive Ausnahme: Es konnte eine Nutzungsverlängerung des RichardRemé-Hauses bis 2018 mit einer leichten Kapazitätserweiterung erreicht werden). Die nun für den Buchenkamp herausgearbeitete Lösungsmöglichkeit trägt auch der Tatsache Rechnung, dass Volksdorf - neben seinen beiden bestehenden Einrichtungen (Richard-Remé-Haus und Waldweg) einen weiteren Beitrag zur Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung leisten soll und kann: Die zunächst für die Unterkunft vorgesehene Tonradswiese ist durch ihre sehr feuchten Bereiche und den hohen Grundwasserstand sehr schwer zu bebauen und weist einen hohen ökologischen Wert auf. Daher soll die Idee der Nutzung der Tonradwiese für eine Flüchtlingsunterkunft nicht weiter verfolgt werden. Für eine Folgeunterbringung in Volksdorf konnte als Alternative zur Tonradswiese eine Freifläche an der Eulenkrugstraße (Flurstück 270) benannt und geprüft werden, die kurzfristig verfügbar ist. Diese Fläche ist zwar wegen der 380 kVHochspannungsleitung (vorzusehender Abstand 50 Meter bezogen auf die Mittelachse) und des Schutzes der beiden landschaftsprägenden Bäume nicht vollständig nutzbar, sie unterliegt aber geringeren ökologischen Restriktionen als die Tonradswiese. Der Einsatz von 2-geschossigen Holz-Modul-Häusern ergibt eine Platzkapazität in einer Dimension von 260 Plätzen. Eine zunächst auf 3 Jahre befristete Genehmigung einer Unterkunft wäre ohne Bebauungsplanverfahren möglich. Verlängerungen, die eine Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren nicht überschreiten sollen, wären im Rahmen des parallel anzustoßenden BuchenkampBebauungsplanverfahrens mit entsprechender Gebietsausweisung in geeigneter Weise abzusichern. Anschließend soll die Fläche renaturiert werden. So soll ein Bebauungsplanverfahren für die Flächen der Öko-Baugenossenschaft im Umfeld des so genannten Ferckschen Hofs am Buchenkamp zeitnah eingeleitet werden. Wie im Koalitionsvertrag auf Bezirksebene vereinbart, sollen dort 60 Wohneinheiten entstehen. Außerdem ist eine Demenz-WG mit bis zu 30 Plätzen vorgesehen – bei gleichzeitiger Sicherung und Renaturierung aller rückwärtigen Grünbereiche der Liegenschaften der Genossenschaft, um einen sachgerechten 1 20.04.2016 Ausgleich zwischen den Belangen des Wohnungsbaus und der Naturverträglichkeit zu erreichen. Alle Flächen im rückwärtigen Bereich sollen daher innerhalb von 5 Jahren nach Feststellung des Bebauungsplanes zusammen mit den Flächen Kiebitzmoor, Moorbek und Tonradsmoor sowie allen angrenzenden Flächen unter Einbeziehung der Naturschutzverbände großflächige, durch die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) anerkannte Biotope und einen dauerhaft geschützten Biotopverbund ergeben. Geeignete Teilflächen sollen für eine ökologische Landwirtschaft genutzt werden. In die B-Plan-Begründung ist aufzunehmen, dass mit diesen Maßnahmen eine Ausdehnung von Bebauung Richtung Osten verhindert werden soll. So kann die Grundlage dafür gelegt werden, eine spätere, sachgerechte Ausweitung des Naturdenkmals zu prüfen. Es ist ferner festzusetzen, dass Baumfällungen, Knickdurchbrüche oder Knickbeseitigungen zu vermeiden sind und für jeden gefällten Baum mind. 1,5 neue heimische Bäume gepflanzt werden müssen. Gemeinsam mit Naturschutzverbänden und der Umweltbehörde ist zudem innerhalb von 5 Jahren nach Feststellung des Bebauungsplanes eine konkretes Konzept zur Umsetzung von ökologischen Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen für die ausstehenden Maßnahmen aus dem B-Plan Volksdorf 32 für die Biotope der Tonradswiese zu erarbeiten und umzusetzen. Zur besseren Anbindung der Unterkunft auf Flurstück 270 an das bestehende Wohngebiet soll je nach Verfügbarkeit und in Abstimmung mit dessen Eigentümer auch eine Einbeziehung des sog. „Erdbeerfeldes“ (Flurstück 5716) in das Bebauungsplanverfahren für eine ortsverträgliche, maßvolle, offene Wohnbebauung geprüft werden – ausdrücklich nicht für Zwecke einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft, da diese auf das Nachbarflurstück 270 beschränkt bleiben soll. Im vorliegenden Gutachten wurde diese Fläche (Erdbeerfeld) für Wohnungsbau als grundsätzlich geeignet erklärt. Ein sachgerechtes Verkehrs- und Erschließungskonzept, welches die Möglichkeit der Ausdehnung der Tempo 30-Zone für den Buchenkamp bis zur Eulenkrugstraße beinhaltet, ist im Zuge der Bebauungsplanverfahren auszuarbeiten. 2 Flächen für Landwirtschaft (bleiben geschützt) Feuchtbiotope (gesetzl. geschützt) Dauerhafte „rote Linie“ für Neubebauung In Zukunft Flächen für Biotope und teilweise ökologische Landwirtschaft (d.h. ökologische Aufwertungen) Geplante Wohnbebauung (60 Wohneinheiten +Demenz-WG) NaturdenkmalKiebitzmoor (gesetzl. geschützt) Maßvolle, offene Wohnbebauung (keine ÖRU) in Abstimmung mit dem Eigentümer wird geprüft Temporäre Unterkunft ca. 260 Plätze (durch notw. Leitungsabstand) 380 kV-Hochspannungsleitung Bestehende gesetzlich geschützte Biotope Kiebitzmoor, Knickstrukturen, Moorbek, Auwälder, Feuchtbiotope am Tonradsmoor - werden um weitere (teilweise gesetzlich geschützte) Biotope ergänzt. Aktuell landwirtschaftlich genutzte Flächen werden zukünftig zu Biotopflächen oder zu ökol. Landwirtschaft (z.B. Schafweide). Der aktuell bestehende, schützenswerte Biotopverbund gemäß Gutachten (Feuchtbiotope und Waldbiotope) wird maßgeblich erweitert und großflächig sowie dauerhaft geschützt. Eine sachgerechte Ausweitung des Naturdenkmals Kiebitzmoor soll später geprüft werden. Fläche für Unterkunft wird nach der Nutzung renaturiert.
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