Naturerhalt, Wohnungsbau und

 20.04.2016 Naturerhalt, Wohnungsbau und Flüchtlingsunterbringung
am Volksdorfer Buchenkamp
Bezirkspolitik, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände haben seit Jahresbeginn Gespräche
über die Flächen östlich des Buchenkamps geführt. Hintergrund waren die Pläne, neben der
schon länger angekündigten Wohnbebauung am Ferckschen Hof zusätzlich das Tonradsmoor
bzw. die Tonradswiese mit einer Flüchtlingsunterkunft zu bebauen. Die Bürgerinitiative
„Lebenswerter Buchenkamp“ und die Naturschutzverbände sind gegen jegliche Bebauung des
Tonradsmoores und sehen auch die Wohnbebauung am Hof eher kritisch. Trotzdem sind alle
Beteiligten in einen konstruktiven Dialog eingetreten. Dabei galt es, die vom Bezirk
Wandsbek vorgetragenen Bedarfe für zusätzlichen Wohnungsbau und
Folgeunterbringungsplätze mit den Belangen der Natur- und Stadtteilverträglichkeit
zusammenzubringen.
Ein Ergebnis war, dass man noch einmal Alternativflächen in Volksdorf für
Flüchtlingsunterbringung auslotet. Im Zuge der Gespräche sind daher zahlreiche andere
Flächen in Volksdorf nochmals geprüft worden, ob sie für eine Flüchtlingsunterbringung in
Betracht kommen. Angesichts der kaum noch vorhandenen geeigneten öffentlichen Flächen
im Stadtteil ein schwieriger Prüfprozess. Relevante, geeignete Flächen stehen als Alternative
nicht zur Verfügung (Positive Ausnahme: Es konnte eine Nutzungsverlängerung des RichardRemé-Hauses bis 2018 mit einer leichten Kapazitätserweiterung erreicht werden). Die nun für
den Buchenkamp herausgearbeitete Lösungsmöglichkeit trägt auch der Tatsache Rechnung,
dass Volksdorf - neben seinen beiden bestehenden Einrichtungen (Richard-Remé-Haus und
Waldweg) einen weiteren Beitrag zur Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung leisten
soll und kann:
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Die zunächst für die Unterkunft vorgesehene Tonradswiese ist durch ihre sehr
feuchten Bereiche und den hohen Grundwasserstand sehr schwer zu bebauen und
weist einen hohen ökologischen Wert auf. Daher soll die Idee der Nutzung der
Tonradwiese für eine Flüchtlingsunterkunft nicht weiter verfolgt werden.
Für eine Folgeunterbringung in Volksdorf konnte als Alternative zur Tonradswiese
eine Freifläche an der Eulenkrugstraße (Flurstück 270) benannt und geprüft werden,
die kurzfristig verfügbar ist. Diese Fläche ist zwar wegen der 380 kVHochspannungsleitung (vorzusehender Abstand 50 Meter bezogen auf die
Mittelachse) und des Schutzes der beiden landschaftsprägenden Bäume nicht
vollständig nutzbar, sie unterliegt aber geringeren ökologischen Restriktionen als die
Tonradswiese. Der Einsatz von 2-geschossigen Holz-Modul-Häusern ergibt eine
Platzkapazität in einer Dimension von 260 Plätzen. Eine zunächst auf 3 Jahre
befristete Genehmigung einer Unterkunft wäre ohne Bebauungsplanverfahren
möglich. Verlängerungen, die eine Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren nicht
überschreiten sollen, wären im Rahmen des parallel anzustoßenden BuchenkampBebauungsplanverfahrens mit entsprechender Gebietsausweisung in geeigneter Weise
abzusichern. Anschließend soll die Fläche renaturiert werden.
So soll ein Bebauungsplanverfahren für die Flächen der Öko-Baugenossenschaft im
Umfeld des so genannten Ferckschen Hofs am Buchenkamp zeitnah eingeleitet
werden. Wie im Koalitionsvertrag auf Bezirksebene vereinbart, sollen dort 60
Wohneinheiten entstehen. Außerdem ist eine Demenz-WG mit bis zu 30 Plätzen
vorgesehen – bei gleichzeitiger Sicherung und Renaturierung aller rückwärtigen
Grünbereiche der Liegenschaften der Genossenschaft, um einen sachgerechten
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20.04.2016 Ausgleich zwischen den Belangen des Wohnungsbaus und der Naturverträglichkeit zu
erreichen.
Alle Flächen im rückwärtigen Bereich sollen daher innerhalb von 5 Jahren nach
Feststellung des Bebauungsplanes zusammen mit den Flächen Kiebitzmoor, Moorbek
und Tonradsmoor sowie allen angrenzenden Flächen unter Einbeziehung der
Naturschutzverbände großflächige, durch die Behörde für Umwelt und Energie (BUE)
anerkannte Biotope und einen dauerhaft geschützten Biotopverbund ergeben.
Geeignete Teilflächen sollen für eine ökologische Landwirtschaft genutzt werden. In
die B-Plan-Begründung ist aufzunehmen, dass mit diesen Maßnahmen eine
Ausdehnung von Bebauung Richtung Osten verhindert werden soll. So kann die
Grundlage dafür gelegt werden, eine spätere, sachgerechte Ausweitung des
Naturdenkmals zu prüfen. Es ist ferner festzusetzen, dass Baumfällungen,
Knickdurchbrüche oder Knickbeseitigungen zu vermeiden sind und für jeden gefällten
Baum mind. 1,5 neue heimische Bäume gepflanzt werden müssen. Gemeinsam mit
Naturschutzverbänden und der Umweltbehörde ist zudem innerhalb von 5 Jahren nach
Feststellung des Bebauungsplanes eine konkretes Konzept zur Umsetzung von
ökologischen Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen für die ausstehenden
Maßnahmen aus dem B-Plan Volksdorf 32 für die Biotope der Tonradswiese zu
erarbeiten und umzusetzen.
Zur besseren Anbindung der Unterkunft auf Flurstück 270 an das bestehende
Wohngebiet soll je nach Verfügbarkeit und in Abstimmung mit dessen Eigentümer
auch eine Einbeziehung des sog. „Erdbeerfeldes“ (Flurstück 5716) in das
Bebauungsplanverfahren für eine ortsverträgliche, maßvolle, offene Wohnbebauung
geprüft werden – ausdrücklich nicht für Zwecke einer öffentlich-rechtlichen
Unterkunft, da diese auf das Nachbarflurstück 270 beschränkt bleiben soll. Im
vorliegenden Gutachten wurde diese Fläche (Erdbeerfeld) für Wohnungsbau als
grundsätzlich geeignet erklärt.
Ein sachgerechtes Verkehrs- und Erschließungskonzept, welches die Möglichkeit der
Ausdehnung der Tempo 30-Zone für den Buchenkamp bis zur Eulenkrugstraße
beinhaltet, ist im Zuge der Bebauungsplanverfahren auszuarbeiten.
2 Flächen für
Landwirtschaft
(bleiben geschützt)
Feuchtbiotope
(gesetzl. geschützt)
Dauerhafte
„rote Linie“ für
Neubebauung
In Zukunft Flächen für
Biotope und teilweise
ökologische Landwirtschaft
(d.h. ökologische Aufwertungen)
Geplante
Wohnbebauung
(60 Wohneinheiten
+Demenz-WG)
NaturdenkmalKiebitzmoor
(gesetzl. geschützt)
Maßvolle, offene
Wohnbebauung
(keine ÖRU) in
Abstimmung mit
dem Eigentümer
wird geprüft
Temporäre Unterkunft
ca. 260 Plätze (durch
notw. Leitungsabstand)
380 kV-Hochspannungsleitung
Bestehende gesetzlich geschützte Biotope Kiebitzmoor, Knickstrukturen, Moorbek, Auwälder,
Feuchtbiotope am Tonradsmoor - werden um
weitere (teilweise gesetzlich geschützte) Biotope
ergänzt. Aktuell landwirtschaftlich genutzte Flächen
werden zukünftig zu Biotopflächen oder zu ökol.
Landwirtschaft (z.B. Schafweide). Der aktuell
bestehende, schützenswerte Biotopverbund gemäß
Gutachten (Feuchtbiotope und Waldbiotope) wird
maßgeblich erweitert und großflächig sowie
dauerhaft geschützt. Eine sachgerechte
Ausweitung des Naturdenkmals Kiebitzmoor soll
später geprüft werden.
Fläche für Unterkunft wird
nach der Nutzung renaturiert.