Genehmigung neuer Maßnahmen zur Förderung der

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Genehmigung neuer Maßnahmen zur Förderung der Stabilität und zur
Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration
Brüssel, 18. April 2016
Heute hat die Europäische Kommission 20 neue Maßnahmen in der Sahelzone und im
Tschadseebecken angekündigt, die mit insgesamt über 280 Mio. EUR finanziert werden
sollen. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika als
Folgemaßnahmen zum Gipfel von La Valetta beschlossen, um die Stabilität in der Region zu
fördern und gegen die Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen vorzugehen.
Die Europäische Kommission hat heute die Annahme von 20 neuen Maßnahmen zugunsten der
Sahelzone und des Tschadseebeckens bekanntgegeben, die im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds zur
Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und
Vertreibungen in Afrika durchgeführt werden.
Diese Maßnahmen verfügen über eine Mittelausstattung von mehr als 280 Mio. EUR und gehen auf die
Zusagen zum Aktionsplan zurück, der auf dem Gipfel von La Valetta am11.-12. November 2015
beschlossen wurde. Ziel der Maßnahmen ist eine bessere Steuerung der Migrationsströme, die
Schaffung dauerhafter wirtschaftlicher Chancen für junge Menschen sowie das Angehen der Ursachen
von Instabilität und Gefährdung der Bevölkerung. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden 100 Mio. EUR
für das Gebiet des Tschadsees bereitgestellt, um insbesondere den Bevölkerungsgruppen zu helfen, die
unter der terroristischen Gruppe Boko Haram zu leiden haben.
Hierzu erklärte Neven Mimica, EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung: „
Angesichts von 20 neuen Maßnahmen mit einer Mittelausstattung von beinahe 300 Mio. EUR zeigt der
Treuhandfonds einmal mehr, dass er rasch neue Projekte anstoßen kann, die auf die Ursachen von
Instabilität und irregulärer Migration in der Sahelzone und im Tschadseebecken eingehen. Ein
besonderer Schwerpunkt ist hierbei die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge
Menschen, und die sozioökonomische Wiedereingliederung gefährdeter Gruppen. Diese sind die ersten
Opfer von Instabilität, und ihnen müssen unsere Projekte in erster Linie zugutekommen.“
Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen die Herkunfts- und Transitgebiete von Migranten sowie die
Gebiete mit der höchsten Instabilität. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Pakets der
Europäischen Union und das Ergebnis eines intensiven politischen Dialogs zu Migrationsfragen mit ihren
Partnern.
Die Maßnahmen werden in acht Ländern dieser Region nach einem integrierten Konzept durchgeführt,
das der Komplexität des Themas Migration und der vielfältigen Herausforderungen dieser Region
Rechnung trägt:
- Drei Maßnahmen (63 Mio. EUR) sind für die Herkunftsregionen der Migranten (Senegal und
Mauretanien) bestimmt und sollen dort wirtschaftliche Perspektiven für junge Menschen schaffen,
um irreguläre Migration zu verhindern und die Rückkehr zu fördern.
- Zwei Maßnahmen (37 Mio. EUR) zielen auf die Transitgebiete in Niger ab und sollen die
Beschäftigungschancen und die Erwerbsmöglichkeiten der Migranten und der einheimischen
Bevölkerung verbessern.
- Eine Maßnahme (6 Mio. EUR) hat die Einsetzung einer gemeinsamen Untersuchungskommission
zum Ziel, womit gegen Schleusernetze und Menschenhandel vorgegangen werden soll.
- Eine regionale Maßnahme (5 Mio. EUR) dient dem Ausbau der Kapazitäten der
Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität und des Terrorismus, indem die Voraussetzungen zur Sammlung,
Bündelung und Verwaltung sowie zum Austausch von Polizeidaten geschaffen und verbessert
werden.
- Eine Maßnahme (3 Mio. EUR) wird dazu beitragen, in Mauretanien Migranten im Kindesalter vor
Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen.
- Eine Maßnahme (6 Mio. EUR) hat zum Ziel, in Europa lebende, aus Mali stammende Personen bei
der Förderung der malischen Wirtschaft (insbesondere in den jeweiligen Herkunftsgebieten der
Migranten) stärker einzubeziehen.
- Eine Maßnahme (10 Mio. EUR) dient der Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensvertrags im
Norden von Mali.
- Acht Maßnahmen (118 Mio. EUR) sind für das Tschadseebecken und die von der Krise durch Boko
Haram betroffenen Gebiete vorgesehen und sollen dazu dienen, die Widerstandsfähigkeit der
gefährdeten Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Vertriebenen und der Frauen, zu stärken
sowie zur Verhinderung und Lösung von Konflikten beitragen.
- Zwei Maßnahmen (30 Mio. EUR) stellen darauf ab, die gefährdetsten Bevölkerungsgruppen zu
unterstützen und zur sozioökonomischen Eingliederung von Frauen im Norden Burkina Fasos
beizutragen.
Andere Maßnahmen, die speziell die Bekämpfung von Schleusung, die Stärkung der internen
Sicherheitskräfte, das Grenzmanagement und die Steuerung der Migrationsströme zum Gegenstand
haben, werden zur Zeit noch erarbeitet und in den kommenden Wochen vorgestellt.
Nachdem im Januar 2016 zehn Maßnahmen angenommen wurden, für die – zusätzlich zu dem heute
beschlossenen Betrag von 280 Mio. EUR – 100 Mio. EUR bereitgestellt wurden, hat sich gezeigt, dass
der Fonds ergänzend zu den anderen Maßnahmen der Europäischen Union gezielt, rasch und
sachgerecht auf die Herausforderungen dieser Region reagieren kann.
Weitere Informationen
MEMO/16/1426: Factsheet zu den 20 neu beschlossenen Maßnahmen
Pressemitteilung zu den ersten zehn angenommenen Maßnahmen vom Januar 2016:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-68_de.htm
Zehn neue, im Januar 2016 beschlossene Maßnahmen
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-69_en.htm
IP/16/1425
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