Europäische Kommission - Pressemitteilung Genehmigung neuer Maßnahmen zur Förderung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration Brüssel, 18. April 2016 Heute hat die Europäische Kommission 20 neue Maßnahmen in der Sahelzone und im Tschadseebecken angekündigt, die mit insgesamt über 280 Mio. EUR finanziert werden sollen. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika als Folgemaßnahmen zum Gipfel von La Valetta beschlossen, um die Stabilität in der Region zu fördern und gegen die Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen vorzugehen. Die Europäische Kommission hat heute die Annahme von 20 neuen Maßnahmen zugunsten der Sahelzone und des Tschadseebeckens bekanntgegeben, die im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika durchgeführt werden. Diese Maßnahmen verfügen über eine Mittelausstattung von mehr als 280 Mio. EUR und gehen auf die Zusagen zum Aktionsplan zurück, der auf dem Gipfel von La Valetta am11.-12. November 2015 beschlossen wurde. Ziel der Maßnahmen ist eine bessere Steuerung der Migrationsströme, die Schaffung dauerhafter wirtschaftlicher Chancen für junge Menschen sowie das Angehen der Ursachen von Instabilität und Gefährdung der Bevölkerung. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden 100 Mio. EUR für das Gebiet des Tschadsees bereitgestellt, um insbesondere den Bevölkerungsgruppen zu helfen, die unter der terroristischen Gruppe Boko Haram zu leiden haben. Hierzu erklärte Neven Mimica, EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung: „ Angesichts von 20 neuen Maßnahmen mit einer Mittelausstattung von beinahe 300 Mio. EUR zeigt der Treuhandfonds einmal mehr, dass er rasch neue Projekte anstoßen kann, die auf die Ursachen von Instabilität und irregulärer Migration in der Sahelzone und im Tschadseebecken eingehen. Ein besonderer Schwerpunkt ist hierbei die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Menschen, und die sozioökonomische Wiedereingliederung gefährdeter Gruppen. Diese sind die ersten Opfer von Instabilität, und ihnen müssen unsere Projekte in erster Linie zugutekommen.“ Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen die Herkunfts- und Transitgebiete von Migranten sowie die Gebiete mit der höchsten Instabilität. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Pakets der Europäischen Union und das Ergebnis eines intensiven politischen Dialogs zu Migrationsfragen mit ihren Partnern. Die Maßnahmen werden in acht Ländern dieser Region nach einem integrierten Konzept durchgeführt, das der Komplexität des Themas Migration und der vielfältigen Herausforderungen dieser Region Rechnung trägt: - Drei Maßnahmen (63 Mio. EUR) sind für die Herkunftsregionen der Migranten (Senegal und Mauretanien) bestimmt und sollen dort wirtschaftliche Perspektiven für junge Menschen schaffen, um irreguläre Migration zu verhindern und die Rückkehr zu fördern. - Zwei Maßnahmen (37 Mio. EUR) zielen auf die Transitgebiete in Niger ab und sollen die Beschäftigungschancen und die Erwerbsmöglichkeiten der Migranten und der einheimischen Bevölkerung verbessern. - Eine Maßnahme (6 Mio. EUR) hat die Einsetzung einer gemeinsamen Untersuchungskommission zum Ziel, womit gegen Schleusernetze und Menschenhandel vorgegangen werden soll. - Eine regionale Maßnahme (5 Mio. EUR) dient dem Ausbau der Kapazitäten der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, indem die Voraussetzungen zur Sammlung, Bündelung und Verwaltung sowie zum Austausch von Polizeidaten geschaffen und verbessert werden. - Eine Maßnahme (3 Mio. EUR) wird dazu beitragen, in Mauretanien Migranten im Kindesalter vor Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen. - Eine Maßnahme (6 Mio. EUR) hat zum Ziel, in Europa lebende, aus Mali stammende Personen bei der Förderung der malischen Wirtschaft (insbesondere in den jeweiligen Herkunftsgebieten der Migranten) stärker einzubeziehen. - Eine Maßnahme (10 Mio. EUR) dient der Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensvertrags im Norden von Mali. - Acht Maßnahmen (118 Mio. EUR) sind für das Tschadseebecken und die von der Krise durch Boko Haram betroffenen Gebiete vorgesehen und sollen dazu dienen, die Widerstandsfähigkeit der gefährdeten Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Vertriebenen und der Frauen, zu stärken sowie zur Verhinderung und Lösung von Konflikten beitragen. - Zwei Maßnahmen (30 Mio. EUR) stellen darauf ab, die gefährdetsten Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und zur sozioökonomischen Eingliederung von Frauen im Norden Burkina Fasos beizutragen. Andere Maßnahmen, die speziell die Bekämpfung von Schleusung, die Stärkung der internen Sicherheitskräfte, das Grenzmanagement und die Steuerung der Migrationsströme zum Gegenstand haben, werden zur Zeit noch erarbeitet und in den kommenden Wochen vorgestellt. Nachdem im Januar 2016 zehn Maßnahmen angenommen wurden, für die – zusätzlich zu dem heute beschlossenen Betrag von 280 Mio. EUR – 100 Mio. EUR bereitgestellt wurden, hat sich gezeigt, dass der Fonds ergänzend zu den anderen Maßnahmen der Europäischen Union gezielt, rasch und sachgerecht auf die Herausforderungen dieser Region reagieren kann. Weitere Informationen MEMO/16/1426: Factsheet zu den 20 neu beschlossenen Maßnahmen Pressemitteilung zu den ersten zehn angenommenen Maßnahmen vom Januar 2016: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-68_de.htm Zehn neue, im Januar 2016 beschlossene Maßnahmen http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-69_en.htm IP/16/1425 Kontakt für die Medien: Alexandre POLACK (+32 2 299 06 77) Sharon ZARB (+ 32 2 29 92256) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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