Vergleich der Sozialleistungen in Europa Versicherungssysteme gesetzliche Arbeitslosenversicherung Deutschland • Bezugsdauer: 6 Monate (bis max. 24 Monate bei Personen ab 58 Jahren) • Höhe: 60 % des letzten Nettolohns – mit Kindern 67 % Österreich • Bezug: abhängig von Versicherungsdauer und Alter zwischen 20 und 52 Wochen • Höhe 55 % des täglichen Nettolohns (+ ggf. Familienzuschläge und es gibt eine Unter- und Höchstgrenze) Gesetzliche Arbeitslosenversicherung Frankreich • Bezug: 4 – 36 Monate (je nach Versicherungszeit und Alter) im o. g. Fall 24 Monate • Höhe 57,4 % des vorherigen Bruttogehaltes oder 40,4 % plus 11,04 € täglich bis max. 75 % des Bezugsentgelts (jeweils günstigere Lösung), jedoch mindestens 26,93 € pro Tag. Leistungen unterliegen der Besteuerung und Sozialabgaben England • Bezug 182 Tage (ca. 6 Monate) • Höhe Altersabhängig: 57 € bis 72 € wöchentlich Gesetzl. Arbeitslosenversicherung Italien • Bezugsdauer: 210 Tage (7 Monate) • Höhe: unter 50 Jahren 60 % für die ersten6 Monate, 50 % für die nächsten 2 Monate; über 50 Jahre 4 weitere Monate 40 % der durchschnittlichen Vergütung der letzten drei Monate Griechenland • Bezug abhängig von der Beschäftigungsdauer 5 – 12 Monate • Höhe 40 % des Tageslohns bei Arbeitern; 50 % des Monatsgehalts bei Angestellten Schweden Finnland • Gesetzl. Arbeitslosenversicherung • Bezug 300 Tage (ca. 10 Monate) Berechtigte mit Kind unter 18 Jahre: 450 Tage, Verlängerung nicht möglich • Höhe: 80 % des Bezugsentgelts (Brutto) während der ersten 200 Tage, danach 70 % für 100 Tage, max. 71 € pro Tag • Sozialversicherungssystem aus 2 Elementen: BasisArbeitslosengeld und das einkommensbezogene Arbeitslosengeld • Bezug 500 Tage • Höhe: Basis-Arbeitslosengeld pauschal 25,63 € pro Tag • Einkommensbezogenes ALG 25,63 € pro Tag + 45 % der Differenz zum Arbeitsentgelt pro Tag (20 % falls Arbeitsentgelt über 2691 € monatl.) Grundsicherung Deutschland • Bezug: unbegrenzt • Höhe: Alg II (Regelleistung 399 €) + KdU Österreich • Bezug: unbegrenzt • Höhe 92 % des Arbeitslosengeldes Grundsicherung Frankreich • Bezug: bes. Solidaritätsbeihilfe 6 Monate; Wartezeitbeihilfe: max. 1 Jahr • Höhe: pauschale Solidaritätsbeihilfe Höchstgrenze 15,4 € pro Tag; Wartezeitbeihilfe: 10,67 € pro Tag England • Bezug unbegrenzt • Höhe 113 € pro Woche für Paare über 18 Jahre Grundsicherung Italien • Keine Leistungen Griechenland • Bezug: 12 Monate • Höhe: ca 400 € Grundsicherung Schweden • Bezug: 300 Tage; Verlängerung bis auf 12 Monate möglich • Höhe: Einkommensunabhängige Pauschalleistung (33 € pro Tag) Finnland • Bezug: unbegrenzt • Höhe: einkommensunabhängige Pauschalleistung 25,63 € (voller Satz) pro Tag bei Monatseinkommen unter 848 € (Verheiratete); darüber verringert sich der Satz um 50 % für Verheiratete über 848 € Mindestsicherung bei sozialer Notlage Deutschland • Benennung: Sozialhilfe bzw. Alg II • Bezug unbegrenzt bis Ende Notlage Österreich • Bedarfsorientierte Mindestsicherung (Sozialhilfe) • Unbegrenzt, bis Ende der Notlage Mindestsicherung Frankreich • Benennung: Aktives Solidaritätseinkommen • Bezug: 3 Monate (Verlängerung um Zeiträume von 3 Mon. bis 1 Jahr) England • Einkommensbeihilfe • Bezug unbegrenzt Mindestsicherung Italien • Benennung: Existenzminimum • Bezug: zeitlich begrenzt, aber verlängerbar Griechenland • Keine Leistungen Mindestsicherung Schweden • Benennung: wirtschaftlicher Beistand (Sozialhilfe) • Bezug unbegrenzt Finnland • Benennung: Sozialhilfe • Bezug: unbegrenzte Dauer als „letztes Mittel“
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