Vergleich der Sozialleistungen in Europa

Vergleich der Sozialleistungen in
Europa
Versicherungssysteme
gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Deutschland
• Bezugsdauer: 6 Monate (bis
max. 24 Monate bei
Personen ab 58 Jahren)
• Höhe: 60 % des letzten
Nettolohns – mit Kindern 67
%
Österreich
• Bezug: abhängig von
Versicherungsdauer und
Alter zwischen 20 und 52
Wochen
• Höhe 55 % des täglichen
Nettolohns (+ ggf.
Familienzuschläge und es
gibt eine Unter- und
Höchstgrenze)
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Frankreich
• Bezug: 4 – 36 Monate (je nach
Versicherungszeit und Alter)
im o. g. Fall 24 Monate
• Höhe 57,4 % des vorherigen
Bruttogehaltes oder 40,4 %
plus 11,04 € täglich bis max.
75 % des Bezugsentgelts
(jeweils günstigere Lösung),
jedoch mindestens 26,93 € pro
Tag. Leistungen unterliegen
der Besteuerung und
Sozialabgaben
England
• Bezug 182 Tage (ca. 6
Monate)
• Höhe Altersabhängig: 57 €
bis 72 € wöchentlich
Gesetzl. Arbeitslosenversicherung
Italien
• Bezugsdauer: 210 Tage (7
Monate)
• Höhe: unter 50 Jahren 60 %
für die ersten6 Monate, 50
% für die nächsten 2
Monate; über 50 Jahre 4
weitere Monate 40 % der
durchschnittlichen
Vergütung der letzten drei
Monate
Griechenland
• Bezug abhängig von der
Beschäftigungsdauer 5 – 12
Monate
• Höhe 40 % des Tageslohns
bei Arbeitern; 50 % des
Monatsgehalts bei
Angestellten
Schweden
Finnland
• Gesetzl.
Arbeitslosenversicherung
• Bezug 300 Tage (ca. 10
Monate) Berechtigte mit Kind
unter 18 Jahre: 450 Tage,
Verlängerung nicht möglich
• Höhe: 80 % des
Bezugsentgelts (Brutto)
während der ersten 200 Tage,
danach 70 % für 100 Tage,
max. 71 € pro Tag
• Sozialversicherungssystem aus 2
Elementen: BasisArbeitslosengeld und das
einkommensbezogene
Arbeitslosengeld
• Bezug 500 Tage
• Höhe: Basis-Arbeitslosengeld
pauschal 25,63 € pro Tag
• Einkommensbezogenes ALG 25,63
€ pro Tag + 45 % der Differenz
zum Arbeitsentgelt pro Tag (20 %
falls Arbeitsentgelt über 2691 €
monatl.)
Grundsicherung
Deutschland
• Bezug: unbegrenzt
• Höhe: Alg II (Regelleistung
399 €) + KdU
Österreich
• Bezug: unbegrenzt
• Höhe 92 % des
Arbeitslosengeldes
Grundsicherung
Frankreich
• Bezug: bes.
Solidaritätsbeihilfe 6
Monate; Wartezeitbeihilfe:
max. 1 Jahr
• Höhe: pauschale
Solidaritätsbeihilfe
Höchstgrenze 15,4 € pro
Tag; Wartezeitbeihilfe:
10,67 € pro Tag
England
• Bezug unbegrenzt
• Höhe 113 € pro Woche für
Paare über 18 Jahre
Grundsicherung
Italien
• Keine Leistungen
Griechenland
• Bezug: 12 Monate
• Höhe: ca 400 €
Grundsicherung
Schweden
• Bezug: 300 Tage;
Verlängerung bis auf 12
Monate möglich
• Höhe:
Einkommensunabhängige
Pauschalleistung (33 € pro
Tag)
Finnland
• Bezug: unbegrenzt
• Höhe:
einkommensunabhängige
Pauschalleistung 25,63 €
(voller Satz) pro Tag bei
Monatseinkommen unter
848 € (Verheiratete);
darüber verringert sich der
Satz um 50 % für
Verheiratete über 848 €
Mindestsicherung bei sozialer Notlage
Deutschland
• Benennung: Sozialhilfe bzw.
Alg II
• Bezug unbegrenzt bis Ende
Notlage
Österreich
• Bedarfsorientierte
Mindestsicherung
(Sozialhilfe)
• Unbegrenzt, bis Ende der
Notlage
Mindestsicherung
Frankreich
• Benennung: Aktives
Solidaritätseinkommen
• Bezug: 3 Monate
(Verlängerung um
Zeiträume von 3 Mon. bis 1
Jahr)
England
• Einkommensbeihilfe
• Bezug unbegrenzt
Mindestsicherung
Italien
• Benennung:
Existenzminimum
• Bezug: zeitlich begrenzt,
aber verlängerbar
Griechenland
• Keine Leistungen
Mindestsicherung
Schweden
• Benennung: wirtschaftlicher
Beistand (Sozialhilfe)
• Bezug unbegrenzt
Finnland
• Benennung: Sozialhilfe
• Bezug: unbegrenzte Dauer
als „letztes Mittel“