offizielle Präsentation (PowerPoint)

Integration leben – Bürgerschaftliches
Engagement von Menschen mit
Migrationshintergrund stärken
Informationen zum aktuellen MSOFörderprogramm zur
Förderphase 2016/2017
Düsseldorf, 02.09.2015
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Ablauf der Veranstaltung
Teil 1: Vorstellung Landeskonzept zur Förderung von MSO und der
Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für
Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten
Teil 2: Antrags- und Förderverfahren
Teil 3: Ansprechpartner
- Kompetenzzentrum für Integration
- Fachberatung MigrantInnen Selbsthilfe
- Elternnetzwerk NRW
Teil 4: Praxisbeispiele
HAMIAM e.V.
Spanisches Soziokulturelles Bildungswerk NRW e.V.
Freundschaft-Druschba e.V.
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Teil 1
Vorstellung des Landeskonzept zur Förderung von MSO und
der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten
3
Landeskonzept zur Förderung von Migrantenselbstorganisationen (MSO)
Programm zur
Förderung der
Migrantenselbstorganisationen
(Richtlinie)
Fachberatung
MigrantInnenselbsthilfe
des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes NRW
4
Elternnetzwerk
NRW. Integration
miteinander
Landeskonzept zur Förderung von Migrantenselbstorganisationen (MSO)
Programm zur
Förderung der
Migrantenselbstorganisationen
(Richtlinie)
Fachberatung
MigrantInnenselbsthilfe
des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes NRW
5
Elternnetzwerk
NRW. Integration
miteinander
Entwicklung: Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für
Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten (Förderprogramm
MSO)
2013
2014
 1.1.2014 Inkrafttreten der
 Befragung von
Richtlinie
MSO, Experten etc.
 31.03.2014 Antragsfrist für
 Neuentwicklung
Förderphase 2014/2015:
des Förderkonzepts
371 Anträge
inkl. Richtlinie
83 Bewilligungen
 Haushaltssperre
6
2015
2016/2017

Durchführung
der zweiten
Förderphase


Überarbeitung der
Richtlinie
27.08.2015 Inkrafttreten der
überarbeiteten Richtlinie
Antragsfrist für die
Förderphase 2016/2017:
30.10.2015
Förderinhalte
6000 €
pro
Haushaltsjahr
Anschubförderung
Für im Aufbau befindliche
MSO
Vollfinanzierung
7
15.000 €
pro
Haushaltsjahr
Einzelprojekt
förderung
15.000 €
pro
Haushaltsjahr
Förderung von
Unterstützung,
Qualifizierung
und Vernetzung
Für erfahrene MSO
Für erfahrene MSO, die
andere unerfahrene
MSO unterstützen
Anteilsfinanzierung mit
20% Eigenanteil
Anteilsfinanzierung mit
20% Eigenanteil
Anschubförderung
15.000 €
6000 €
pro
Haushaltsjahr
Anschubförderung
Für im Aufbau befindliche
MSO
Vollfinanzierung
8
15.000 €
pro
Haushaltsjahr
Einzelprojekt
förderung
pro
Haushaltsjahr
Förderung von
Unterstützung,
Qualifizierung
und Vernetzung
Anschubförderung - Inhalte
Förderung von im Aufbau befindliche MSO, um deren Handlungsfähigkeit zu unterstützen
Förderfähig sind:
○
Sachausgaben,
d.h.:
-Geschäftsbedarf, Fachbücher, Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren
-Geräte-, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände als
Anschaffungen bis zu einem Wert in Höhe von 5.000,00 €
- Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden und Räumlichkeiten
- Mieten
- Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
- Veröffentlichungen und Werbung bezogen auf die MSO und von ihr durchgeführte
Integrationsangebote
○
Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen der Organisationsmitglieder
d.h.:
- Ausgaben für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitglieder der
Migrantenselbstorganisation
- Honorarkosten
- Reisekosten entsprechend des Landesreisekostengesetzes
○
und Maßnahmen, die der Begegnung und dem Austausch dienen.
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Anschubförderung - Voraussetzungen
○
zu fördernde MSO muss innerhalb der letzten fünf (NEU ab
Förderphase 2016/2017) Jahre vor Beginn der jeweils neuen
Förderphase gegründet bzw. in das Vereinsregister eingetragen
worden sein und
○
insbesondere noch keine Landes-, Bundes- oder EU- Fördermittel
erhalten haben oder
○
über keine eigenen Räumlichkeiten verfügen oder
○
einen Ausstattungsbedarf für die eigenen Räumlichkeiten oder
○
Qualifizierungsbedarf der Organisationsmitglieder haben.
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Einzelprojektförderung
15.000 €
6000 €
pro
Haushaltsjahr
Anschubförderung
15.000 €
pro
Haushaltsjahr
Einzelprojekt
förderung
pro
Haushaltsjahr
Förderung von
Unterstützung,
Qualifizierung
und Vernetzung
Für erfahrene MSO
Anteilsfinanzierung mit 20% Eigenanteil
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Einzelprojektförderung – Voraussetzungen
○
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu dienen,
die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in den
unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern.
○
Für die Antragstellung ist erforderlich, dass die MSO
nachweisbar Erfahrungen in der Durchführung von Projekten hat.
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Einzelprojektförderung – Mögliche Inhalte 1 (nicht abschließend)
○
Maßnahmen, um die Bildungsteilhabe sowie Bildungschancen für Menschen mit
Migrationshintergrund zu verbessern,
○
Maßnahmen, um die Erziehungskompetenz von Eltern/ Sorgeberechtigten mit
Migrationshintergrund zu stärken,
○
Projekte zur Gesundheitsförderung und Inklusion,
○
Außerschulische Angebote in Kooperation mit Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe
○
Zielgruppenspezifische Angebote für Kinder und Jugendliche, Frauen und
Männer, Seniorinnen und Senioren, Neuzugewanderte
○
Informationsveranstaltungen zu Angeboten der sozialen Infrastruktur und zu
fachbezogenen Themen.
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Präsentationstitel
Ort, Datum
Einzelprojektförderung – Mögliche Inhalte 2 (nicht abschließend)
○
Kommunikationstrainings (z. B. Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache als
Vorstufe zum Integrationskurs, flankierende Kommunikationstrainings),
○
Maßnahmen zur Unterstützung des interkulturellen und / oder interreligiösen Dialogs,
○
Projekte zur Verbesserung des Zusammenlebens im Stadtteil,
○
Maßnahmen zur Konfliktbewältigung,
○
Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fundamentalismus,
○
Maßnahmen zur Reaktion auf kurzfristige Bedarfe.
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Einzelprojektförderung – Nicht mögliche Inhalte
Nicht gefördert werden können Projekte,
○
die aufgrund ihrer thematischen Schwerpunkte von anderen Ressorts
des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden sowie
○
berufsbezogene Angebote (z. B. Bewerbungstrainings, Vermittlung,
Begleitung, Qualifizierungen), Sprachkurse, schulische Maßnahmen
und Hausaufgabenhilfe sowie
○
Maßnahmen, die als eintägige Veranstaltungen konzipiert sind.
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Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung
6000 €
15.000 €
pro
Haushaltsjahr
pro
Haushaltsjahr
Anschubförderung
Einzelprojekt
förderung
15.000 €
pro
Haushaltsjahr
Förderung von
Unterstützung,
Qualifizierung
und Vernetzung
Für erfahrene MSO, die andere
unerfahrene MSO unterstützen
Anteilsfinanzierung mit 20% Eigenanteil
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Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung –
Voraussetzungen
Förderung von regionalen Projekte, in denen MSO mindestens drei andere
unerfahrene MSO unterstützen, qualifizieren sowie vernetzen und dabei
insbesondere organisatorisches Wissen zur Verfügung stellen.
○
durch einen Coachingprozess
○
durch ein Tandemprojekt
Nicht förderfähig ist die Fortentwicklung von Teilen der eigenen Vereinsoder Verbandsstrukturen sowie gleichgelagerter Untergliederungen
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Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung
Coaching soll sich beziehen auf:
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▫
der Bereich der Antragstellung und
▫
die Durchführung eigener Maßnahmen
▫
sowie die Sicherstellung der Vernetzung der
fortzuentwickelnden MSO mit anderen MSO
und weiteren Akteuren der Integrationsarbeit
auf regionaler, landesweiter oder bundesweiter
Ebene
Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung
Tandemprojekte:
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▫
Förderung von MSO, die im Aufbau befindliche MSO
dabei unterstützen, die Förderfähigkeit im Sinne dieser
Förderrichtlinie zu erreichen  Ziel des Projekts
▫
Antragsstellung erfolgt durch die bereits etablierte MSO
Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung –
Voraussetzungen
○
antragsstellende MSO muss nachweisbar langjährige
Erfahrungen in der Durchführung von Projekten haben.
○
Erforderlich ist zudem, dass die MSO in regionalen oder
überregionalen Netzwerkstrukturen arbeitet und bereit zur
interkulturellen Zusammenarbeit mit Organisationen
unterschiedlicher Herkunft ist.
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Voraussetzung für alle drei Förderbereiche
Anschubförderung
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Einzelprojekt
förderung
Förderung von
Unterstützung,
Qualifizierung
und Vernetzung
Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche
○
Migrantenselbstorganisationen,
- MSO im Sinne der Definition dieser Richtlinie sind:
„Vereine und Zusammenschlüsse, bei denen mindestens die Hälfte der Mitgliederzahl, der
Vorstandspositionen bzw. bei den aktiv Verantwortlichen Menschen mit Migrationshintergrund sind.“
§ 4 Abs.1 TIntG NRW
- deren Aktivitäten vorrangig auf die Situation der Menschen mit
Migrationshintergrund in Deutschland und nicht auf die Umstände in den
Herkunftsländern ausgerichtet sind,
- die sich nicht ausschließlich der Pflege der Herkunftskultur
oder der Religionsausübung widmen.
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Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche
○
Eingetragener Verein
oder eine landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines
eingetragenen Vereins, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist
 NEU ab Förderphase 2016/2017
○
Anerkannte Gemeinnützigkeit
 NEU: Bei der Anschubförderung können entsprechende Nachweise
bis zum Anfang des neuen Förderjahres nachgereicht werden
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Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche
○
Abgabe der Erklärung zur Unabhängigkeit von staatlichen Strukturen im
In- und Ausland sowie von Parteien
○
Abgabe einer Erklärung zur Zusammenarbeit mit den vom Land
geförderten Strukturen der Integration
○
Ausrichtung der Aktivitäten der MSO auf eine Kommune, überregional
oder landesweit (nicht bundesweit)
○
zu fördernde Maßnahmen müssen innerhalb
des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden
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Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche
 NEU ab Förderphase 2016/2017:
Wenn Sie einem Wohlfahrtsverband angehören…
… können Sie auch in unserem MSO-Programm einen Antrag stellen
- wenn Sie über einen Wohlfahrtsverband einen Antrag im Rahmen des Förderkonzepts
„Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben“ gestellt haben
- wenn Sie einen Antrag über das Programm „Förderung von Integrationsagenturen für die
Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ gestellt haben
Bitte beachten Sie hierbei jedoch:
Es gilt der Grundsatz des Verbots der Doppelförderung!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Haben Sie noch Fragen?
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Teil 2:
Antrags- und Förderverfahren
für die Förderphase 2016 / 2017
Antragsverfahren
• Verwendung der Antragsformulare: www.kfi.nrw.de
Ausführliche Informationsblätter zu den unterschiedlichen Anträgen im Internet
• Antrag auf Anschubförderung schließt Anträge auf Förderung eines
Einzelprojektes oder Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung aus.
• Je MSO nur ein Antrag auf Förderung eines Einzelprojektes möglich.
• Anträge auf Förderung von Einzelprojekten sowie Unterstützung,
Qualifizierung und Vernetzung können gleichzeitig gestellt werden.
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Antragsverfahren
• Eigenhändige Unterschrift des gesetzlichen Vertreters gemäß Satzung
• Übersendung per Post oder per Telefax an das KfI ; NICHT: per E-Mail
• Antragsfrist: 30.10.2015
•
•
Ausschlussfrist: später eingehende Anträge werden abgelehnt
Es zählt der Eingangsstempel Bezirksregierung bzw. Sendebericht; NICHT:
Poststempel
• Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns
Anträge nur für Projekte, mit denen noch nicht begonnen worden ist.
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Antragsteller
• Migrantenselbstorganisationen
• in das Vereinsregistern eingetragen
•
•
Zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens 30.10.2015
Anschubförderung: innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2011) bzw.
spätestens bis zum 31.01.2016 in das Vereinsregister eingetragen
• Ausnahme: landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines
eingetragenen Vereins, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist
 Bitte informieren Sie sich bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36
• als gemeinnützig anerkannt
•
•
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens 30.09.2015
Anschubförderung: spätestens zum 31.01.2016
Antragsteller
• Anschubförderung
•
•
•
•
Hat noch keine Förderung erhalten oder
Hat noch keine eigenen Räumlichkeiten oder
Hat Ausstattungsbedarf für eigene Räumlichkeiten oder
Hat für die Arbeit der MSO Qualifizierungsbedarf der Organisationsmitglieder
• Einzelprojektförderung
•
Hat Erfahrung mit der Durchführung von Projekten
• Unterstützungsförderung
•
•
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Hat Erfahrung mit der Durchführung von Projekten
Arbeitet in guten regionalen oder überregionalen Netzwerkstrukturen
Antragsteller
Mitglieder eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege…
•
können gleichzeitig einen Antrag auf Förderung nach dem Konzept
Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben und /oder
der Richtlinie zur Förderung von Integrationsagenturen stellen.
•
Beantragte Maßnahmen müssen sich deutlich von einander unterscheiden.
(Verbot der Doppelförderung)
•
Bei Erhalt einer Zentrenförderung können über das MSO-Programm keine
Betriebskosten abgerechnet werden.
Bitte informieren Sie die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36, sobald Sie
von Ihrem Wohlfahrtsverband die Nachricht erhalten haben, dass Sie eine
Förderung über eines der beiden o.g. Programme erhalten werden.
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Beschreibung der Maßnahme - Anschubförderung
• Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO und der Zielgruppe ihrer Arbeit
• Anschaffungs- bzw. Anmietungsbedarf für die Handlungsfähigkeit der MSO
• Qualifizierungsbedarf
• Maßnahmen, die der Begegnung und dem Austausch von Menschen mit
und ohne Migrationshintergrund dienen sollen
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Beschreibung der Maßnahme - Einzelprojekt
• Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO und der Zielgruppe des Projekts
• Inhalt und Ziel des Projektes
• Verlauf, Methode
• Ggf. Kooperationspartner
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Beschreibung der Maßnahme – Unterstützung,
Qualifizierung und Vernetzung
• Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO (Antragsteller und Zielgruppe)
• Inhalt und Ziel des Projektes
• Verlauf, Methode
• Ggf. Kooperationspartner
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Zuwendungsfähige Gesamtausgaben
• Detaillierte Auflistung der geplanten Ausgaben getrennt nach
•
•
•
•
Personalausgaben
Honorarausgaben
Sachausgaben
Ggf. Bürgerschaftliches Engagement
• Bildet Grundlage des Finanzierungsplans, wird durch Aufnahme in den
Zuwendungsbescheid bindend.
• Änderungen sind nur zulässig, wenn sie zuvor von der Bezirksregierung
Arnsberg, Dez. 36, genehmigt worden sind.
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Finanzierungsplan
Mit welchen finanziellen Mitteln soll das Projekt finanziert werden?
• Leistungen Dritter
Zweckgebundene Spenden, die ausschließlich für das Projekt vorgesehen sind
• Beantragte Förderung
Anschub: 100 % der Gesamtausgaben
Einzelprojekte, Unterstützung: maximal 80 % der Gesamtausgaben
• Weitere bewilligte/beantragte öffentliche Förderung
• Eigenanteil
Eigenmittel
bürgerschaftliches Engagement (maximal 10% der Gesamtausgaben)
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Begründung
• Notwendigkeit der Maßnahme
ausführliche Begründung des Handlungsbedarfs vor Ort für die geplante Maßnahme
• Notwendigkeit der Förderung
Fehlen ausreichender eigener Mittel zur Finanzierung des Projekts
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Dauer der Förderung
• Beginn: frühestens 1.3.2016
• Ende: spätestens 31.12.2017
• Eine Förderung ist grundsätzlich bis zu zwei Förderphasen (48
Monate) möglich
• Weiterförderung von erfolgreichen Einzelprojekten und Projekten, die
der Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung dienen, sind im
Einzelfall nicht ausgeschlossen
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Förderverfahren
30.10.2015
 Antragsfrist
01.03.2016
 Bewilligung, Beginn des Durchführungszeitraums, Projektbeginn
NEU 2016/2017:
Wegfall
der Zweimonatsfrist
Mittelabrufe
 2016: nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, 15.05., 15.08., 15.11
 2017: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11
31.03.2017
 Zwischennachweis
31.12.2017
 Ende des Durchführungszeitraums, Projektende, Rechnungen bezahlt
30.06.2018
 Verwendungsnachweis
40
Teil 3:
Ansprechpartner
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Sascha Bentlage
Tel.: 02931/82-2946
E-Mail: [email protected]
Susanne Fette (vormittags)
Tel.: 02931/82-2922
E-Mail: [email protected]
Maximilian Lerch
Tel.: 02931/82-2925
E-Mail: [email protected]
Regina Zimmermann (vormittags)
Tel.: 02931/82-2927
E-Mail: [email protected]
Annemarie Zynda
Tel.: 02931/82-2931
E-Mail: [email protected]
43
Kontakt
Der Paritätischer NRW
Fachberatung MigrantInnenselbsthilfe
Frau Filiz Arslan (Fachreferentin)
Kortumstr. 145, 44787 Bochum
Telefon: 0234/955488-19
E-Mail: [email protected]
gefördert vom:
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Elternnetzwerk NRW.
Integration miteinander e.V.
Regionale
Informationsveranstaltungen
Neues Förderprogramm für Migrantenselbstorganisationen (MSO)
für die Förderphase 2016/2017
Regionale Veranstaltungen
• Mittwoch, 09. September 2015, in Dortmund: DietrichKeunig-Haus, Leopoldstr. 50 – 58, 44147 Dortmund, Raum
227 – 228, 18:00 – 20:00 Uhr
• Donnerstag, 10. September 2015, in Duisburg:
Internationales Zentrum, Flachsmarkt 15, 47051 Duisburg,
18:00 – 20:00 Uhr
• Samstag, 12. September 2015, in Bielefeld: Verein für
zeitgemäßes Leben e.V., Kavalleriestr. 26 (Eingang
Paulusstr.), 33602 Bielefeld, 10:00 – 12:00 Uhr
• Samstag, 19. September 2015, in Köln: Afrikanische
Gemeinde Köln e.V., Weinsbergstr. 190, 50825 KölnEhrenfeld, 12:00 – 14:00 Uhr
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e.V.
Neustr. 16
40213 Düsseldorf
Tel:0211- 63 55 32 61
Fax: 0211- 20 05 26 92
www.elternnetzwerk-nrw.de
[email protected]
gefördert von: