Integration leben – Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund stärken Informationen zum aktuellen MSOFörderprogramm zur Förderphase 2016/2017 Düsseldorf, 02.09.2015 1 Ablauf der Veranstaltung Teil 1: Vorstellung Landeskonzept zur Förderung von MSO und der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten Teil 2: Antrags- und Förderverfahren Teil 3: Ansprechpartner - Kompetenzzentrum für Integration - Fachberatung MigrantInnen Selbsthilfe - Elternnetzwerk NRW Teil 4: Praxisbeispiele HAMIAM e.V. Spanisches Soziokulturelles Bildungswerk NRW e.V. Freundschaft-Druschba e.V. 2 Teil 1 Vorstellung des Landeskonzept zur Förderung von MSO und der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten 3 Landeskonzept zur Förderung von Migrantenselbstorganisationen (MSO) Programm zur Förderung der Migrantenselbstorganisationen (Richtlinie) Fachberatung MigrantInnenselbsthilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW 4 Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander Landeskonzept zur Förderung von Migrantenselbstorganisationen (MSO) Programm zur Förderung der Migrantenselbstorganisationen (Richtlinie) Fachberatung MigrantInnenselbsthilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW 5 Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander Entwicklung: Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten (Förderprogramm MSO) 2013 2014 1.1.2014 Inkrafttreten der Befragung von Richtlinie MSO, Experten etc. 31.03.2014 Antragsfrist für Neuentwicklung Förderphase 2014/2015: des Förderkonzepts 371 Anträge inkl. Richtlinie 83 Bewilligungen Haushaltssperre 6 2015 2016/2017 Durchführung der zweiten Förderphase Überarbeitung der Richtlinie 27.08.2015 Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie Antragsfrist für die Förderphase 2016/2017: 30.10.2015 Förderinhalte 6000 € pro Haushaltsjahr Anschubförderung Für im Aufbau befindliche MSO Vollfinanzierung 7 15.000 € pro Haushaltsjahr Einzelprojekt förderung 15.000 € pro Haushaltsjahr Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung Für erfahrene MSO Für erfahrene MSO, die andere unerfahrene MSO unterstützen Anteilsfinanzierung mit 20% Eigenanteil Anteilsfinanzierung mit 20% Eigenanteil Anschubförderung 15.000 € 6000 € pro Haushaltsjahr Anschubförderung Für im Aufbau befindliche MSO Vollfinanzierung 8 15.000 € pro Haushaltsjahr Einzelprojekt förderung pro Haushaltsjahr Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung Anschubförderung - Inhalte Förderung von im Aufbau befindliche MSO, um deren Handlungsfähigkeit zu unterstützen Förderfähig sind: ○ Sachausgaben, d.h.: -Geschäftsbedarf, Fachbücher, Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren -Geräte-, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände als Anschaffungen bis zu einem Wert in Höhe von 5.000,00 € - Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden und Räumlichkeiten - Mieten - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Veröffentlichungen und Werbung bezogen auf die MSO und von ihr durchgeführte Integrationsangebote ○ Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen der Organisationsmitglieder d.h.: - Ausgaben für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitglieder der Migrantenselbstorganisation - Honorarkosten - Reisekosten entsprechend des Landesreisekostengesetzes ○ und Maßnahmen, die der Begegnung und dem Austausch dienen. 9 Anschubförderung - Voraussetzungen ○ zu fördernde MSO muss innerhalb der letzten fünf (NEU ab Förderphase 2016/2017) Jahre vor Beginn der jeweils neuen Förderphase gegründet bzw. in das Vereinsregister eingetragen worden sein und ○ insbesondere noch keine Landes-, Bundes- oder EU- Fördermittel erhalten haben oder ○ über keine eigenen Räumlichkeiten verfügen oder ○ einen Ausstattungsbedarf für die eigenen Räumlichkeiten oder ○ Qualifizierungsbedarf der Organisationsmitglieder haben. 10 Einzelprojektförderung 15.000 € 6000 € pro Haushaltsjahr Anschubförderung 15.000 € pro Haushaltsjahr Einzelprojekt förderung pro Haushaltsjahr Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung Für erfahrene MSO Anteilsfinanzierung mit 20% Eigenanteil 11 Einzelprojektförderung – Voraussetzungen ○ Gefördert werden Maßnahmen, die dazu dienen, die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern. ○ Für die Antragstellung ist erforderlich, dass die MSO nachweisbar Erfahrungen in der Durchführung von Projekten hat. 12 Einzelprojektförderung – Mögliche Inhalte 1 (nicht abschließend) ○ Maßnahmen, um die Bildungsteilhabe sowie Bildungschancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, ○ Maßnahmen, um die Erziehungskompetenz von Eltern/ Sorgeberechtigten mit Migrationshintergrund zu stärken, ○ Projekte zur Gesundheitsförderung und Inklusion, ○ Außerschulische Angebote in Kooperation mit Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe ○ Zielgruppenspezifische Angebote für Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer, Seniorinnen und Senioren, Neuzugewanderte ○ Informationsveranstaltungen zu Angeboten der sozialen Infrastruktur und zu fachbezogenen Themen. 13 Präsentationstitel Ort, Datum Einzelprojektförderung – Mögliche Inhalte 2 (nicht abschließend) ○ Kommunikationstrainings (z. B. Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache als Vorstufe zum Integrationskurs, flankierende Kommunikationstrainings), ○ Maßnahmen zur Unterstützung des interkulturellen und / oder interreligiösen Dialogs, ○ Projekte zur Verbesserung des Zusammenlebens im Stadtteil, ○ Maßnahmen zur Konfliktbewältigung, ○ Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fundamentalismus, ○ Maßnahmen zur Reaktion auf kurzfristige Bedarfe. 14 Einzelprojektförderung – Nicht mögliche Inhalte Nicht gefördert werden können Projekte, ○ die aufgrund ihrer thematischen Schwerpunkte von anderen Ressorts des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden sowie ○ berufsbezogene Angebote (z. B. Bewerbungstrainings, Vermittlung, Begleitung, Qualifizierungen), Sprachkurse, schulische Maßnahmen und Hausaufgabenhilfe sowie ○ Maßnahmen, die als eintägige Veranstaltungen konzipiert sind. 15 Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung 6000 € 15.000 € pro Haushaltsjahr pro Haushaltsjahr Anschubförderung Einzelprojekt förderung 15.000 € pro Haushaltsjahr Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung Für erfahrene MSO, die andere unerfahrene MSO unterstützen Anteilsfinanzierung mit 20% Eigenanteil 16 Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung – Voraussetzungen Förderung von regionalen Projekte, in denen MSO mindestens drei andere unerfahrene MSO unterstützen, qualifizieren sowie vernetzen und dabei insbesondere organisatorisches Wissen zur Verfügung stellen. ○ durch einen Coachingprozess ○ durch ein Tandemprojekt Nicht förderfähig ist die Fortentwicklung von Teilen der eigenen Vereinsoder Verbandsstrukturen sowie gleichgelagerter Untergliederungen 17 Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung Coaching soll sich beziehen auf: 18 ▫ der Bereich der Antragstellung und ▫ die Durchführung eigener Maßnahmen ▫ sowie die Sicherstellung der Vernetzung der fortzuentwickelnden MSO mit anderen MSO und weiteren Akteuren der Integrationsarbeit auf regionaler, landesweiter oder bundesweiter Ebene Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung Tandemprojekte: 19 ▫ Förderung von MSO, die im Aufbau befindliche MSO dabei unterstützen, die Förderfähigkeit im Sinne dieser Förderrichtlinie zu erreichen Ziel des Projekts ▫ Antragsstellung erfolgt durch die bereits etablierte MSO Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung – Voraussetzungen ○ antragsstellende MSO muss nachweisbar langjährige Erfahrungen in der Durchführung von Projekten haben. ○ Erforderlich ist zudem, dass die MSO in regionalen oder überregionalen Netzwerkstrukturen arbeitet und bereit zur interkulturellen Zusammenarbeit mit Organisationen unterschiedlicher Herkunft ist. 20 Voraussetzung für alle drei Förderbereiche Anschubförderung 21 Einzelprojekt förderung Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche ○ Migrantenselbstorganisationen, - MSO im Sinne der Definition dieser Richtlinie sind: „Vereine und Zusammenschlüsse, bei denen mindestens die Hälfte der Mitgliederzahl, der Vorstandspositionen bzw. bei den aktiv Verantwortlichen Menschen mit Migrationshintergrund sind.“ § 4 Abs.1 TIntG NRW - deren Aktivitäten vorrangig auf die Situation der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und nicht auf die Umstände in den Herkunftsländern ausgerichtet sind, - die sich nicht ausschließlich der Pflege der Herkunftskultur oder der Religionsausübung widmen. 22 Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche ○ Eingetragener Verein oder eine landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines eingetragenen Vereins, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist NEU ab Förderphase 2016/2017 ○ Anerkannte Gemeinnützigkeit NEU: Bei der Anschubförderung können entsprechende Nachweise bis zum Anfang des neuen Förderjahres nachgereicht werden 23 Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche ○ Abgabe der Erklärung zur Unabhängigkeit von staatlichen Strukturen im In- und Ausland sowie von Parteien ○ Abgabe einer Erklärung zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration ○ Ausrichtung der Aktivitäten der MSO auf eine Kommune, überregional oder landesweit (nicht bundesweit) ○ zu fördernde Maßnahmen müssen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden 24 Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche NEU ab Förderphase 2016/2017: Wenn Sie einem Wohlfahrtsverband angehören… … können Sie auch in unserem MSO-Programm einen Antrag stellen - wenn Sie über einen Wohlfahrtsverband einen Antrag im Rahmen des Förderkonzepts „Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben“ gestellt haben - wenn Sie einen Antrag über das Programm „Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ gestellt haben Bitte beachten Sie hierbei jedoch: Es gilt der Grundsatz des Verbots der Doppelförderung! 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? 65 Teil 2: Antrags- und Förderverfahren für die Förderphase 2016 / 2017 Antragsverfahren • Verwendung der Antragsformulare: www.kfi.nrw.de Ausführliche Informationsblätter zu den unterschiedlichen Anträgen im Internet • Antrag auf Anschubförderung schließt Anträge auf Förderung eines Einzelprojektes oder Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung aus. • Je MSO nur ein Antrag auf Förderung eines Einzelprojektes möglich. • Anträge auf Förderung von Einzelprojekten sowie Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung können gleichzeitig gestellt werden. 28 Antragsverfahren • Eigenhändige Unterschrift des gesetzlichen Vertreters gemäß Satzung • Übersendung per Post oder per Telefax an das KfI ; NICHT: per E-Mail • Antragsfrist: 30.10.2015 • • Ausschlussfrist: später eingehende Anträge werden abgelehnt Es zählt der Eingangsstempel Bezirksregierung bzw. Sendebericht; NICHT: Poststempel • Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns Anträge nur für Projekte, mit denen noch nicht begonnen worden ist. 29 Antragsteller • Migrantenselbstorganisationen • in das Vereinsregistern eingetragen • • Zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens 30.10.2015 Anschubförderung: innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2011) bzw. spätestens bis zum 31.01.2016 in das Vereinsregister eingetragen • Ausnahme: landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines eingetragenen Vereins, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist Bitte informieren Sie sich bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36 • als gemeinnützig anerkannt • • 30 Zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens 30.09.2015 Anschubförderung: spätestens zum 31.01.2016 Antragsteller • Anschubförderung • • • • Hat noch keine Förderung erhalten oder Hat noch keine eigenen Räumlichkeiten oder Hat Ausstattungsbedarf für eigene Räumlichkeiten oder Hat für die Arbeit der MSO Qualifizierungsbedarf der Organisationsmitglieder • Einzelprojektförderung • Hat Erfahrung mit der Durchführung von Projekten • Unterstützungsförderung • • 31 Hat Erfahrung mit der Durchführung von Projekten Arbeitet in guten regionalen oder überregionalen Netzwerkstrukturen Antragsteller Mitglieder eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege… • können gleichzeitig einen Antrag auf Förderung nach dem Konzept Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben und /oder der Richtlinie zur Förderung von Integrationsagenturen stellen. • Beantragte Maßnahmen müssen sich deutlich von einander unterscheiden. (Verbot der Doppelförderung) • Bei Erhalt einer Zentrenförderung können über das MSO-Programm keine Betriebskosten abgerechnet werden. Bitte informieren Sie die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36, sobald Sie von Ihrem Wohlfahrtsverband die Nachricht erhalten haben, dass Sie eine Förderung über eines der beiden o.g. Programme erhalten werden. 32 Beschreibung der Maßnahme - Anschubförderung • Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO und der Zielgruppe ihrer Arbeit • Anschaffungs- bzw. Anmietungsbedarf für die Handlungsfähigkeit der MSO • Qualifizierungsbedarf • Maßnahmen, die der Begegnung und dem Austausch von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund dienen sollen 33 Beschreibung der Maßnahme - Einzelprojekt • Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO und der Zielgruppe des Projekts • Inhalt und Ziel des Projektes • Verlauf, Methode • Ggf. Kooperationspartner 34 Beschreibung der Maßnahme – Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung • Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO (Antragsteller und Zielgruppe) • Inhalt und Ziel des Projektes • Verlauf, Methode • Ggf. Kooperationspartner 35 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben • Detaillierte Auflistung der geplanten Ausgaben getrennt nach • • • • Personalausgaben Honorarausgaben Sachausgaben Ggf. Bürgerschaftliches Engagement • Bildet Grundlage des Finanzierungsplans, wird durch Aufnahme in den Zuwendungsbescheid bindend. • Änderungen sind nur zulässig, wenn sie zuvor von der Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 36, genehmigt worden sind. 36 Finanzierungsplan Mit welchen finanziellen Mitteln soll das Projekt finanziert werden? • Leistungen Dritter Zweckgebundene Spenden, die ausschließlich für das Projekt vorgesehen sind • Beantragte Förderung Anschub: 100 % der Gesamtausgaben Einzelprojekte, Unterstützung: maximal 80 % der Gesamtausgaben • Weitere bewilligte/beantragte öffentliche Förderung • Eigenanteil Eigenmittel bürgerschaftliches Engagement (maximal 10% der Gesamtausgaben) 37 Begründung • Notwendigkeit der Maßnahme ausführliche Begründung des Handlungsbedarfs vor Ort für die geplante Maßnahme • Notwendigkeit der Förderung Fehlen ausreichender eigener Mittel zur Finanzierung des Projekts 38 Dauer der Förderung • Beginn: frühestens 1.3.2016 • Ende: spätestens 31.12.2017 • Eine Förderung ist grundsätzlich bis zu zwei Förderphasen (48 Monate) möglich • Weiterförderung von erfolgreichen Einzelprojekten und Projekten, die der Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung dienen, sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen 39 Förderverfahren 30.10.2015 Antragsfrist 01.03.2016 Bewilligung, Beginn des Durchführungszeitraums, Projektbeginn NEU 2016/2017: Wegfall der Zweimonatsfrist Mittelabrufe 2016: nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, 15.05., 15.08., 15.11 2017: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11 31.03.2017 Zwischennachweis 31.12.2017 Ende des Durchführungszeitraums, Projektende, Rechnungen bezahlt 30.06.2018 Verwendungsnachweis 40 Teil 3: Ansprechpartner 41 Sascha Bentlage Tel.: 02931/82-2946 E-Mail: [email protected] Susanne Fette (vormittags) Tel.: 02931/82-2922 E-Mail: [email protected] Maximilian Lerch Tel.: 02931/82-2925 E-Mail: [email protected] Regina Zimmermann (vormittags) Tel.: 02931/82-2927 E-Mail: [email protected] Annemarie Zynda Tel.: 02931/82-2931 E-Mail: [email protected] 43 Kontakt Der Paritätischer NRW Fachberatung MigrantInnenselbsthilfe Frau Filiz Arslan (Fachreferentin) Kortumstr. 145, 44787 Bochum Telefon: 0234/955488-19 E-Mail: [email protected] gefördert vom: 43 Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e.V. Regionale Informationsveranstaltungen Neues Förderprogramm für Migrantenselbstorganisationen (MSO) für die Förderphase 2016/2017 Regionale Veranstaltungen • Mittwoch, 09. September 2015, in Dortmund: DietrichKeunig-Haus, Leopoldstr. 50 – 58, 44147 Dortmund, Raum 227 – 228, 18:00 – 20:00 Uhr • Donnerstag, 10. September 2015, in Duisburg: Internationales Zentrum, Flachsmarkt 15, 47051 Duisburg, 18:00 – 20:00 Uhr • Samstag, 12. September 2015, in Bielefeld: Verein für zeitgemäßes Leben e.V., Kavalleriestr. 26 (Eingang Paulusstr.), 33602 Bielefeld, 10:00 – 12:00 Uhr • Samstag, 19. September 2015, in Köln: Afrikanische Gemeinde Köln e.V., Weinsbergstr. 190, 50825 KölnEhrenfeld, 12:00 – 14:00 Uhr Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e.V. Neustr. 16 40213 Düsseldorf Tel:0211- 63 55 32 61 Fax: 0211- 20 05 26 92 www.elternnetzwerk-nrw.de [email protected] gefördert von:
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