Landwirtschaftliches Versicherungsrecht

Landwirtschaftliches Versicherungsrecht
Ertragsschadenversicherung in der Tierhaltung
Albert Ziegler, Dipl. Ing. Agr.
Produktmanager Agrar R+V Versicherung
Inhalte
Einleitung
Auszüge aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB EVT 2008)
Ertragsschadenversicherung und wesentliche Unterschiede zur Sach-BU
Besonderheiten der Schadenregulierung und Problemfelder
Problemfälle
Jahrestagung ARGE 2015
21.08.2015
1
Kurzbeschreibung R+V/VTV
Die Vereinigte Tierversicherung, gegründet 1875, gehört als das älteste Unternehmen der
R+V der genossenschaftlichen FinanzGruppe an.
 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:
Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins
 Monoliner:
VTV betreibt ausschließlich das Tierversicherungsgeschäft
 Europäischer Marktführer in der ldw. Tierversicherung
 Erfahrener Partner und Spezialist auf dem
Tierversicherungsmarkt
- mehr als 140 Jahre Erfahrung in der Tierversicherung -
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2
Veränderte Rahmenbedingungen
Entwicklung der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft:
 Strukturwandel setzt sich fort
 Auswirkungen von Basel III und Solvency
 Agrarrating bei Kreditvergabe
 Einfluss der Risikoabsicherung auf Konditionen
 Veränderung der Betriebsgrößen
 Zunahme der Spezialisierung
 Steigender Fremdkapitalanteil
 Zunahme der Blankoanteile (Finanzierungsanteile
ohne Absicherung) durch kapitalintensive Objekte
(z.B. erneuerbare Energien)
 fortschreitender Klimawandel
 Zunahme Risiko für tierhaltende Betriebe und
Pflanzenbaubetriebe
 Einzug neuer Schädlinge und Krankheiten
 Veränderungen rechtlicher
Rahmenbedingungen (z.B. neue
Haltungsverordnung für Schweine, Änderungen im
Tierseuchenrecht)
„Die asiatische Buschmücke ist nicht nur besonders aggressiv,
sondern auch als Überträger des West-Nil-Virus und
möglicherweise weiterer Viren bekannt. (…)
Die Wissenschaftler konnten schließlich einen besiedelten
Raum abstecken, der sich über rund 2.000 km² zwischen Köln
und Koblenz erstreckt.“
 Entwicklung Erzeugerpreise und Kosten
(angespannte Liquiditätssituation)
Quelle: Presseinformation des Friedrich-Löffler-Instituts (2012)
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3
Ertragsschadenversicherung
Die Ertragsschadenversicherung wurde von der VTV entwickelt und wird seit 1993 angeboten.
 Die EVT ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die
die komplette Tierproduktion des Landwirtes sowohl gegen
Tierverluste als auch gegen die resultierenden
Folgeschäden* finanziell abdeckt.
 entschädigt sowohl Einnahmeverluste als auch steigende
Kosten**.
* klassische Tierversicherungen decken ausschließlich Tierverluste ab, jedoch nicht die resultierenden Folgeschäden!
** sofern sie den vereinbarten Selbstbehalt übersteigen
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4
Verteilung der Marktanteile
Die VTV ist Marktführer am deutschen Versicherungsmarkt für landwirtschaftliche Tierversicherungen:
Allianz
Helvetia
Bayr. Vers.
verband
Sonstige
Marktvolumen:
> 50 Mio. Euro
MünchenMagdeburger
Versicherungsdichte (bei VTV):
Uelzener
Allgemeine
Milchkühe über 40 %
LVM
Zuchtschweine über 30 %
Mastschweine über 20 %
VTV
Mastgeflügel über 60 %
Legehennen über 20 %
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5
Versicherbare Gefahren gemäß § 1 Nr.2 der AVB EVT 01/2008 der VTV
Zusatzdeckung
„EVT-N“
Übertragbare
Tierkrankheiten +
Diebstahl
Basisdeckung
„EVT-S“
Anzeigepflichtige Tierseuchen
+
Unfall im Tierbestand
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Zusatzdeckung
Zusatzdeckung
Aberkennung
definierter
Gesundheitsstatus
Kontamination
durch Schadstoffe
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6
Versicherbare Schäden gemäß § 1 Nr. 2 der AVB EVT 01/2008 der VTV
Textauszug aus AVB § 1 Nr.2: Versicherte Schäden und Gefahren
„Landwirtschaftliche Betriebe oder Gewerbebetriebe, die Tierzucht und/oder tierische
Veredelungswirtschaft betreiben…. können versichert werden gegen den
Ertragsschaden infolge von
 Tierverlusten und/oder Verminderung der tierischen Produktionsleistung
 Wertminderung der tierischen Erzeugnisse
 Unterbrechung des Produktionsverfahrens, Lieferverbote und
Verkaufsbeschränkungen
...infolge der jeweils versicherten Gefahren“
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Haftzeit, Selbstbehalt und Wartezeit
§ 2 Nr. 2
(AVB EVT 1/2008 der VTV )
Haftzeit
Der Versicherer haftet für den Ertragsschaden, der, soweit nichts anderes vereinbart ist,
innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Schadenereignisses entsteht (Haftzeit).
(Anmerkung: Verlängerung auf 18 bzw. 24 Monate ist möglich)
§ 8 Nr. 1
Umfang der Entschädigung (Selbstbehalt)
Zu ersetzen ist der Ertragsschaden in dem versicherten Produktionsverfahren gemäß § 1 und
§ 2, soweit er den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt.
.
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8
Haftzeit, Selbstbehalt und Wartezeit
(AVB EVT 1/2008 der VTV )
§ 11 Nr. 3 Wartezeit
3.Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt,
wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 10 Nr. 1 zahlt,
frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit. Die Wartezeit rechnet vom
Versicherungsbeginn an.
Die Wartezeit beträgt drei Monate für Ertragsschäden infolge behördlicher Maßnahmen nach
dem Tiergesundheitsgesetz, anderer im Bestand übertragbarer Tierkrankheiten, der
Aberkennung eines definierten Gesundheitsstatus sowie Beanstandungen bei amtlicher
Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe.
Derartige Ertragsschäden, deren Beginn innerhalb der Wartezeit liegt, sind auch nach
Ablauf der Wartezeit grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Für sonstige Ertragsschäden entfällt die Wartezeit.
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9
Unterschiede zur Sach-BU (FBU, STBU)
 Definition Unterbrechungsschaden gemäß § 3 Nr. 1 der FBUB (R+V FBUB 2008)
„Unterbrechungsschaden ist der entgehende Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten in
dem versicherten Betrieb, sofern sich der Sachschaden…..“
 Definition Ertragsschaden gemäß § 2 Nr.1 und § 3 Nr. 1 der AVB EVT 01/2008 der VTV
„Ertragsschaden ist die Verminderung des Deckungsbeitrages gemäß § 3 Nr.1 unter Berücksichtigung
der fortlaufenden Kosten in dem versicherten Produktionsverfahren….“
„Versichert ist die Verminderung des Deckungsbeitrages des versicherten Produktionsverfahrens.
Der Deckungsbeitrag besteht in der Differenz zwischen den proportionalen marktfähigen Leistungen und
den proportionalen Spezialkosten.. Eine Verminderung des Deckungsbeitrages liegt vor bei einem
Rückgang des Erlöses der produzierten marktfähigen Erzeugnisse und/oder einer Erhöhung der Kosten
für die Produktion der marktfähigen Erzeugnisse.“
Vor allem in der Schweineproduktion ist dieser definitorische Unterschied von großer Bedeutung. In
Zeiten schlechter Erzeugerpreise, d.h. Jahre ohne Betriebsgewinn würde in der Sach-BU nur der
Aufwand an fortlaufenden Kosten ersetzt.
In der Ertragsschadenversicherung wird dagegen auch der steigende Verlust berücksichtigt.
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10
Methodik der Schadenregulierung
Die Methodik der Schadenermittlung ist in § 15 der AVB EVT beschrieben:
§ 15 Umfang der Feststellung der Sachverständigen
1.
Die Feststellung der Sachverständigen muss, wenn beide Parteien sich hierüber
nach Eintritt eines Ertragsschadens nicht anders einigen, insbesondere Folgendes ergeben:
a) eine Deckungsbeitragsrechnung des versicherten Produktionsverfahrens für das laufende
Geschäftsjahr bis zum Beginn des Eintritts des Schadenereignisses und für das
vorausgegangene Geschäftsjahr;
b) eine Deckungsbeitragsrechnung des versicherten Produktionsverfahrens, aus der sich
ergibt, wie sich der Deckungsbeitrag während der Haftzeit ohne Eintritt des
Schadenereignisses gestaltet hätte;
c) eine Deckungsbeitragsrechnung des versicherten Produktionsverfahrens, aus der sich
ergibt, wie sich der Deckungsbeitrag während der Haftzeit infolge des Eintritts des
Schadenereignisses gestaltet hat;
d) ob und in welcher Weise Umstände, welche die Entschädigungspflicht des Versicherers
beeinflussen, bei Feststellung des Ertragsschadens berücksichtigt worden sind.
2.
Die Deckungsbeitragsrechnungen sind im Sinne des § 3 aufzustellen. Dabei sind alle
Kosten gesondert auszuweisen unter Kennzeichnung der während der Haftzeit fortlaufenden
Kosten.
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Schadenermittlung
Abwicklung im Schadenfall
- Wie erfolgt die Berechnung der Entschädigungshöhe? –
 Es wird der tatsächlich entstandene
Schaden am Deckungsbeitrag unter Berücksichtigung des vereinbarten
Selbstbehaltes ermittelt und entschädigt.
 Berechnung der Schadenhöhe:
 Vergleichsdeckungsbeitragsrechnung auf Grundlage der biologischen Daten
(ermittelt aus Produktions- und Leistungsberichten des Betriebes)
 letzte Durchgänge werden ausgewertet
 Bewertung erfolgt auf Basis der aktuellen Preise im Schadenzeitraum
 Bei der Schadenermittlung finden alle schadenbedingten negativen und
positiven Einflüsse auf das Produktionsverfahren Berücksichtigung.
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12
Betriebliche Datengrundlage
Abwicklung im Schadenfall
- Welche Schadenunterlagen werden benötigt? -
 Biologische Daten der letzten drei Wirtschaftsjahre vor Schadenbeginn und ab Schadenbeginn bis Ende der Haftzeit,
alternativ: Betriebszweigauswertung
 Fragen zum Gesundheitsstatus




Produktions- und Leistungsbericht der letzten drei Jahre vor Schadenbeginn und für die Haftzeit, z.B. Sauenplanerauswertung
detaillierte Umsatzauskunft ab 12 Monate vor Schadenbeginn bis Haftzeitende
Aufstellung aller Aufwendungen, die dem Produktionsverfahren direkt zuzuordnen sind
Labordiagnostische Untersuchungsbefunde, die den aufgetretenen Schaden nachweisen sowie alle weiteren
labordiagnostischen Untersuchungsbefunde der letzten 12 Monate vor Schadeneintritt
 Schriftwechsel mit der Veterinärbehörde bzw. die behördlichen Anordnungen sowie den Schriftwechsel mit der
Tierseuchenkasse
 Erklärung zur Umsatzsteuerregelung
 Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenjournale, Vieh-Naturalberichte aus der steuerlichen Buchführung für die letzten drei
Wirtschaftsjahre
 Bescheinigung der Tierkörperbeseitigungsanstalt für die Tierverluste der letzten drei Jahre vor Schadenbeginn und für den
Haftzeitraum
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Besonderheiten in der Schadenabwicklung
Die landwirtschaftliche Tierproduktion ist ein biologischer Prozess und von vielen Faktoren positiv
oder negativ beeinflussbar
wesentliche Einflussfaktoren
 Stallklima
 Futterqualität
 Futterzusammensetzung (Rationsgestaltung)
 Wasserqualität (technische Probleme, eigene Brunnen)
 Hygienemanagement
 Tiergesundheitsmanagement (Diagnostik, Impfprogramme, Prophylaxe,
Quarantänisierung bei der Eingliederung von Zukaufstieren….)
 Tierzukauf (Gesundheitsstatus und Anzahl der Herkunftsbetriebe)
 Fruchtbarkeitsmanagement
Eine Optimierung dieser Faktoren hat insbesondere bei krankheitsbedingten Schäden
enormen Einfluss auf den Schadenverlauf und damit auch auf die Schadenhöhe.
Deshalb bedeutet Schadenbearbeitung auch intensive Beratung und im Bedarfsfall
Zuziehung weiterer Experten (Fachtierärzte, Fachberater …) auf Kosten des Versicherers
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Problemfälle in der Schadenabwicklung
In dem Zeitraum von 1993 bis 2015 wurden insgesamt 12.507 Schäden bearbeitet und abgewickelt.
Davon entfallen 5.491 auf Rinderproduktion, 5.056 auf die Schweineproduktion und 1.960 auf Geflügel.
Nur in wenigen Einzelfällen kam es zu Differenzen zwischen VU und VN und „rechtlichen“
Auseinandersetzungen.
Hauptgründe:
 verspätete Schadenmeldung deutlich nach Ablauf der Haftzeit
 konkreter Beginn eines Schadenereignisses (nur bei krankheitsbedingten Schäden)
 Obliegenheitsverletzungen , nicht angezeigte Gefahrerhöhungen
 fehlerhafte Datengrundlagen
 fehlerhafte buchhalterische Abgrenzung von Kosten bei Betriebsteilungen
 Verstoß gegen Schadenminderungspflichten
 Abgrenzung schadenbedingter und nicht schadenbedingter Einflüsse auf das
Betriebsergebnis
 Abgrenzung versicherter Gefahren (Krankheiten nicht versichert, Meldung als
Unfallschaden)
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Beispiele für „Streitfälle“
Der „Klassiker“
 verspätete Schadenmeldung deutlich nach Ablauf der Haftzeit
 Milcherzeugender Betrieb meldet Schaden wegen Euterproblemen
 Auslöser für Meldung ist Reaktion der Molkerei auf Anzahl somatischer Zellen in der
Ablieferungsmilch (Preisabschlag und Androhung einer Abnahmesperre)
 im Rahmen der Schadenprüfung wird festgestellt, dass im Rahmen der Milchleistungsprüfung
seit vielen Monaten deutlich überhöhte Zellzahlen vorliegen,
 gemäß Sicherheitsrichtlinien für diesen Fall vorgeschriebene Milchproben mit Resistenztests
sind nicht erfolgt, d.h. gravierende Obliegenheitsverletzung
 in der Regel hochwirksame Schadenminderungs- und Verhütungsmaßnahmen sind nicht erfolgt
(wie Melkzeug-Zwischendesinfektion, geändertes Hygienemanagement, rechtzeitige Merzung
therapieresistenter Tiere usw.)
 Konsequenz:
 Schadenbeginn deutlich vor Meldung, d.h. Haftzeitraum beginnt wesentlich früher
 Obliegenheitsverletzung und Verstoß gegen Schadenminderungspflicht mit entsprechender
Auswirkung auf Schadenersatzleistung (ggf. Quotelung)
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Beispiele für „Streitfälle“
Die Betriebsteilung
 aus steuerlichen und/oder genehmigungsrechtlichen Gründen Aufteilung einer geschlossenen
Produktionseinheit in Teilbetriebe ( Betrieb Hr. Meier, Betrieb Fr. Meier, Meier GBR)
 Zuordnung insbesondere von Kosten ist manchmal eher „willkürlich“
und erfolgt mehr aufgrund steuerlicher Aspekte als aus produktionstechnischen Gegebenheiten
(insbesondere Tierarztkosten, Zukaufsfuttermittel)
 Datengrundlage der Teilbetriebe ist deshalb im Schadenfall nur bedingt aussagekräftig
 Bei der Versicherung von Betriebsteilungen deshalb Vereinbarung, dass im Schadenfall Daten
aller Betriebsteile bei der Schadenermittlung zur Verfügung gestellt und berücksichtigt werden
 Konsequenz:
 aufwändigere/erschwerte Schadenbearbeitung
 ggf. Differenzen zwischen VN und VU hinsichtlich der korrekten Zuordnung

Hilfsmittel Plausibilitätsprüfungen hinsichtlich Futterverwertung, Detailanalyse der
Futtermittelrechnungen (Inhalte und Energiestufe und Tierbestand) und Detailanalyse der
Tierarztrechnungen und Medikamentenabgabebelege (Diagnosen , Medikamente, Datum …)
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Beispiele für „Streitfälle“
Regresse
VU tritt über Ertragsschadenversicherung in Vorleistung und reggressiert bei Verursachern
 futtermittelbedingte Schäden (Aflatoxine, Mischfehler, Schadstoffe..)
 häufig erschwert durch fehlende oder unsachgemäß genommene Rückstellproben
 Kausalität in der Regel schwer nachweisbar
 Ausfall von Lüftungsanlagen infolge technischer Mängel und fehlerhafte Installation
 Hinzuziehung von Sachverständigen
 Problem Zusammenwirken mehrerer Ursachen (Überspannung und techn. Mängel)
 eigene Wasserversorgung, fehlerhafte Herstellung der Brunnenanlage
 falsche Konstruktion ermöglicht Einsickern von kontaminiertem Oberflächenwasser
 Problem direkter Nachweis der Kausalitäten
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18
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit
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19
Backup
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Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)
Ausführliches Schadenbeispiel
PRRS mit Sekundärinfektion
Schadenszenario:
800 Sauen, 27 Ferkel, 2-Wochen-Rhythmus
• Im Bestand kommt es zu Spätaborten und Würfen mit lebensschwachen Ferkeln. In der Folge verlagert sich das
Geschehen in den Aufzuchtbereich mit Atemwegsproblemen.
• Die Zahl der abgesetzten Ferkel pro Sau und Jahr fällt um 3.
• Die Aufzuchtverluste steigen von 1,5 auf 3,5%.
• Die Reproduktionsrate steigt auf 45%.
• Die Tierarztkosten steigen um 65 € je Sau (insbesondere PRRS-Impfung der Ferkel).
• Der Ferkelfutteraufwand je verkauftes Ferkel steigt um 2,8 kg.
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Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)
Entschädigungsleistung
Ausführliches Schadenbeispiel:
PRRS
Referenzzeitraaum
Haftzeitraum
Einheit
Preis /
Einheit
Gesamt
Preis /
Einheit
Einheit
Preis /
Einheit
Gesamt
Einheit
Gesamt
Schadwirkung
Gesamt
Schadwirkung
Qualitätsferkel
Handelsferkel
1. Der Haftzeitraum entspricht
dem Zeitraum von
Schadenereignis bis 12 Monate
nach Schadenereignis.
2. Der Referenzzeitraum
(= Vergleichszeitraum) ergibt sich
aus den vergangenen drei
Wirtschaftsjahren.
3. Aus der Abweichung zwischen
Referenz- und Haftzeitraum ergibt
sich die Schadwirkung.
Die Summe der Schadwirkungen
(Schadwirkung aus Erlösen plus
Schadwirkung aus Spezialkosten)
ergibt den
Deckungsbeitragsverlust.
Dieser wird abzüglich vereinbartem
Selbstbehalt im Schadenfall
entschädigt.
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Altsauen
Summe Erlöse
Sauenfutter
Ferkelfutter
Jungsauen
Kosten
Tiergesundheit und
Untersuchungen
Besamung
Wasser / Energie
Beiträge
(Versicherung /
Tierseuchenkasse)
Summe
Kosten
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Einheit
Preis /
Einheit
Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)
Entschädigungsleistung
Schadenszenario
PRRS
Ausführliches Schadenbeispiel:
• Im Bestand kommt es zu
Spätaborten und Würfen mit
lebensschwachen Ferkeln. In
der Folge verlagert sich das
Geschehen in den
Aufzuchtbereich mit
Atemwegsproblemen.
Proportionale Marktleistung
Referenzzeitraum
Haftzeitraum
Einheit
Preis /
Einheit
Gesamt
Einheit
Preis /
Einheit
Gesamt
Schadwirkung
Qualitätsferkel
21.600
65 €
1.404.000 €
15.000
65 €
975.000 €
- 429.000 €
Handelsferkel
-
-
3.850
55 €
211.750 €
+ 211.750 €
Altsauen
250
180 €
310
180 €
55.800 €
+ 10.800 €
von 1,5 auf 3,5%.
1.242.550 €
- 206.450 €
• Die Reproduktionsrate steigt
Summe Erlöse
45.000 €
1.449.000 €
• Die Zahl der abgesetzten
Ferkel pro Sau und Jahr fällt
um 3.
• Die Aufzuchtverluste steigen
auf 45%.
1. Die zur Berechnung benötigten Daten werden den eingereichten Schadenunterlagen
entnommen.
2. Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Preise im Schadenzeitraum.
3. Einheit x Preis je Einheit = Marktleistung in diesem Bereich
4. Die Differenz aus gesamter Marktleistung im Referenzzeitraum zu der gesamten
Marktleistung im Haftzeitraum ergibt die Schadwirkung im Marktleistungsbereich.
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• Die Tierarztkosten steigen
um 65 € je Sau (insbesondere
PRRS-Impfung der Ferkel).
• Der Ferkelfutteraufwand je
verkauftes Ferkel steigt um
2,8 kg.
Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)
Entschädigungsleistung
Ausführliches Schadenbeispiel:
Schadenszenario
PRRS
• Im Bestand kommt es zu
Proportionale Spezialkosten
Durch analoge Vorgehensweise erhält man die Schadwirkung im Spezialkostenbereich.
Spätaborten und Würfen mit
lebensschwachen Ferkeln. In
der Folge verlagert sich das
Geschehen in den
Aufzuchtbereich mit
Atemwegsproblemen.
Referenzzeitraum
Haftzeitraum
Einheit
Preis /
Einheit
Gesamt
Einheit
Preis /
Einheit
Gesamt
Schadwirkung
Sauenfutter (13 dt / Sau)
10.400
32 €
332.800 €
10.400
32 €
332.800 €
-
Ferkelfutter (35 kg /
Ferkel)
7.560
37 €
279.720 €
5.670
37 €
209.790 €
- 69.930 €
Kosten Jungsauenzukauf
280
350 €
98.000 €
360
350 €
126.000 €
+ 28.000 €
von 1,5 auf 3,5%.
Kosten Tiergesundheit
und Medikamente
800
130 €
104.000 €
800
195 €
156.000 €
+ 52.000 €
• Die Reproduktionsrate steigt
Besamung
800
32 €
25.600 €
800
35 €
28.000 €
+ 2.400 €
• Die Zahl der abgesetzten
Ferkel pro Sau und Jahr fällt
um 3.
• Die Aufzuchtverluste steigen
auf 45%.
• Die Tierarztkosten steigen
Wasser / Energie
-
-
50.000 €
-
-
50.000 €
-
Beiträge (Versicherung /
Tierseuchenkasse)
-
-
8.000 €
-
-
8.000 €
-
910.590 €
+ 12.470 €
Summe Kosten
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898.120 €
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um 65 € je Sau (insbesondere
PRRS-Impfung der Ferkel).
• Der Ferkelfutteraufwand je
verkauftes Ferkel steigt um
2,8 kg.
Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)
Entschädigungsleistung
Ausführliches Schadenbeispiel:
Schadenszenario
PRRS
• Im Bestand kommt es zu
Soll (EUR)
Ist (EUR)
Schadwirkung
(EUR)
1.449.000
1.242.550
- 206.450
- Kosten
898.120
910.590
+ 12.470
= Deckungsbeitrag
550.880
331.960
- 218.920
Erlöse
= Ertragsschaden
218.920
- vertraglich
vereinbarter
Selbstbehalt
= Gesamtentschädigung
Spätaborten und Würfen mit
lebensschwachen Ferkeln. In
der Folge verlagert sich das
Geschehen in den
Aufzuchtbereich mit
Atemwegsproblemen.
• Die Zahl der abgesetzten
Ferkel pro Sau und Jahr fällt
um 3.
• Die Aufzuchtverluste steigen
von 1,5 auf 3,5%.
• Die Reproduktionsrate steigt
auf 45%.
• Die Tierarztkosten steigen
um 65 € je Sau (insbesondere
PRRS-Impfung der Ferkel).
• Der Ferkelfutteraufwand je
verkauftes Ferkel steigt um
2,8 kg.
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21.08.2015
25
Schadenursachen Ertragsschadenversicherung (EVT) 1993-2015
Jahrestagung ARGE 2015
21.08.2015
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Schadenursachen Ertragsschadenversicherung (EVT) 1993-2015
Jahrestagung ARGE 2015
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27
Schadenursachen Ertragsschadenversicherung (EVT) 1993-2015
Unfall = Ausfall Lüftungsanlagen und Hitzeschäden
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