Kooperationen im Gartenbau Kooperationen im Gartenbau Es gibt zwei verschiedene Modelle der Kooperationen: Fall 1 Fall 2 Bildungsträger kooperiert mit einem Ausbildungsbetrieb Ausbildungsbetrieb kooperiert mit einem anderen Betrieb um fehlende Ausbildungsinhalte zu vermitteln z.b. Garten- und Landschaftsbaubetrieb mit Baumschule Ausbildender Bildungsträger Ausbildungsbetrieb Ausbilder Ausbilder des gärtnerischen Betriebes (Anerkannter Ausbildungsbetrieb) Ausbilder des regulären Ausbildungsbetriebes Muster der Ausbildungsvertrages Siehe Anhang Im Ausbildungsvertrag wird unter Punkt G die Kooperation vereinbart (Muster siehe Anhang) Individueller Ausbildungsplan Ausbildungsplan wird komplett vom gärtnerischen Betrieb ausgefüllt Siehe Anhang 1/6 Kooperationen im Gartenbau Fall 1 Muster eines Ausbildungsvertrages 2/6 Kooperationen im Gartenbau Fall 2 Muster Individueller Ausbildungsplan 3/6 Kooperationen im Gartenbau Mustervereinbarung zum Ausbildungsvertrag Unverbindlicher Vertragsvorschlag – juristisch nicht geprüft Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag zwischen Ausbildender und Verbundbetrieb Ausbilder im Verbundbetrieb: und Frau/Herr _________________________ (Auszubildender) geb. am: ____________ Ausbildungsberuf: Gärtner/Gärtnerin, Fachrichtung: ___________________________ Vertragliche Ausbildungsdauer: ____________________________________________ Der Verbundbetrieb ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Ausbildungsstätte anerkannt. Der Ausbildende und der Verbundbetrieb vereinbaren eine Ausbildung im Verbund für den o. g. Auszubildenden. Der Kooperationsbetrieb verpflichtet sich, dem Auszubildenden folgende Kenntnisse zu vermitteln. ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... 4/6 Kooperationen im Gartenbau ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... Die Dauer der Ausbildungsabschnitte beträgt: _________ Wochen im 1. Ausbildungsjahr _________ Wochen im 2. Ausbildungsjahr _________ Wochen im 3. Ausbildungsjahr. Über die jeweiligen Termine dieser Ausbildungsabschnitte stimmen sich die Vertragspartner rechtzeitig ab. Rechte und Pflichten Der Verbundbetrieb nimmt den Auszubildenden für die Dauer des/der jeweiligen Ausbildungsabschnitte(s) in die Betriebsgemeinschaft auf. Für den Auszubildenden gilt in dieser Zeit die betriebliche Ordnung des Verbundbetriebes. Die Partner informieren sich umgehend über wesentliche Ereignisse, die das Ausbildungsverhältnis beeinflussen. Pflichtverletzungen des Auszubildenden werden unverzüglich vom Verbundbetrieb dem Ausbildenden mitzuteilen. Der Ausbildende übernimmt ggf. die weiteren rechtlichen Schritte (Abmahung, Kündigung). Für den Verbundbetrieb gelten die Rechte und Pflichten des Berufsbildungsgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Verordnung der Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin. Kosten: Die Sachkosten der Ausbildung z.B. Berichtsheft übernimmt der Ausbildende. Die Kosten die im direkten Zusammenhang mit einer Tätigkeit entstehen, übernimmt der entsprechende Betrieb. Die Ausbildungsvergütung für die Zeit im Ausbildungsverbund wird vom Betrieb............................. bezahlt. Überstunden/Urlaub/Freistellung: Überstunden sind mit Arbeitszeit nach den gesetzlichen Regelungen auszugleichen. Die Überstunden sind in dem Betrieb abzugelten, in dem sie entstanden sind. Urlaub: Der Jahresurlaub ist im Ausbildungsbetrieb (Hauptbetrieb) zu nehmen. Berufsschule: Der Auszubildende ist für die Berufsschule, Überbetriebliche Ausbildungen und Prüfungen freizustellen. 5/6 Kooperationen im Gartenbau Der Vertrag wird in vier Exemplaren ausgefertigt. Jeder Partner erhält eine Ausfertigung, der Auszubildende, eine weitere erhält die zuständige Stelle. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Ausbildender Unterschrift Partnerbetrieb Unterschrift Auszubildender Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) 6/6
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