www.personal-basis.at Gesetzliche Verschärfungen im Bereich Lohn- und Sozialdumping – Was tun? Durch das im Jahr 2014 beschlossene ASRÄG (Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz) wurde u.a. auch das AVRAG (Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz) geändert. Die Änderungen sind seit Jänner 2015 wirksam und führen auch zu massiven Verschärfungen im Bereich des Lohnund Sozialdumping. Dazu zählen z.B.: Bei einer Lohnkontrolle wird nun auch geprüft, ob neben dem kollektivvertraglichen Grundlohn auch andere rechtmäßig zustehende Entgeltbestandteile (wie z.B. 13. und 14. Lohn/Gehalt, nicht sozialversicherungsfreie Zulagen, Zuschläge, Reisezeitenvergütungen) bezahlt werden. Die Strafe für eine nicht Bereitstellung der Lohnunterlagen bei einer Kontrolle wurde empfindlich angehoben. Die Strafen für Unterentlohnung wurden massiv erhöht (EUR 1.000,-- - 10.000,-- pro betroffenem Arbeitnehmer; bei mehr als 3 betroffenen Arbeitnehmern: EUR 2.000,-- 20.000,--). Welche Aktivitäten können und sollten Sie im Personalwesen setzen, um einen Verstoß gegen das Gesetz und damit auch empfindliche Strafen zu verhindern? Risikobereich Kollektivvertragliche Einstufung – Mindestlohn bzw. -gehalt Richtiger Kollektivvertrag Maßnahme Überprüfen Sie, ob die Mitarbeiter korrekt den kollektivvertraglichen Beschäftigungsgruppen und –stufen zugeordnet sind und ob der sich daraus ergebende Mindestlohn bzw. –gehalt auch bezahlt wird. Allfällige tatsächliche Überzahlungen werden auf nicht bezahlte andere Entgeltbestandteile angerechnet. Also sollte man auch nicht höher einstufen, als kollektivvertraglich gefordert. Damit kann durch Überzahlung ein „Guthaben“ entstehen, welches im Falle einer Unterentlohnung aus anderen Entgelten den Nachzahlungsbetrag reduziert oder sogar aufhebt. Falls sie einen sogenannten Mischbetrieb haben, achten Sie darauf, jenen Kollektivvertrag anzuwenden, welcher die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat. www.personal-basis.at Mehrarbeit und Überstunden Zulagen (sofern diese nicht sozialversicherungsfrei sind) Urlaubs, Kranken- und Feiertagsentgelte Abgeltung von Reisezeiten Überprüfen Sie, ob etwaige Mehrarbeit oder Überstunden auch korrekt abgerechnet werden und zustehende Zuschläge auch ausbezahlt werden. Etwaige vorhandene flexible Arbeitszeit Regelungen (Gleitzeit, erweiterte Bandbreite etc.) müssen auf Basis schriftlicher Betriebsvereinbarungen, bzw. wo kein Betriebsrat besteht auf schriftlichen Einzelvereinbarungen, basieren. Diese müssen arbeitsrechtlich fehlerfrei formuliert sein! Achten Sie dabei insbesondere auf die entsprechenden Durchrechnungszeiträume und Übertragungsmöglichkeiten. Diese Bestimmungen müssen eingehalten werden. Die Arbeitszeitaufzeichnungen müssen mit den abgerechneten Daten übereinstimmen! Werden alle zustehenden Zulagen korrekt berechnet und ausbezahlt (z.B. Vorarbeiterzulagen, Montagezulagen, Schichtzulagen). Auch hier ist der Kollektivvertrag genau anzuwenden. Vereinfacht gesprochen haben die Mitarbeiter/innen in Zeiten der Abwesenheit Anspruch auf jenes Entgelt, welches bei Anwesenheit erzielt worden wäre. D.h. es sind z.B. regelmäßig geleistete Überstunden für die Berechnung eines Urlaubs-, Kranken- und Feiertagsentgelts zu berücksichtigen. Achten Sie darauf, dass Reisezeiten laut Kollektivvertrag abgegolten werden. Dringend ist zu empfehlen, ein internes Kontrollsystem zu installieren. Wenn Sie bei einer Prüfung nachweisen können, dass die Anwendung dieses internen Kontrollsystems den Gesetzesverstoß nicht verhindern konnte und gleichzeitig die nachgewiesene Unterentlohnung durch fristgerechte Nachzahlung saniert wird, besteht die Chance, straffrei zu bleiben. Lt. Information der Wirtschaftskammer erarbeitet das Sozialministerium derzeit unter Einbindung der Sozialpartner einen Erlass an die Vollzugsbehörden, der Rechtssicherheit mit sich bringen und auch praxistauglich sein soll. Kernstück wird die politisch fix zugesagte Bagatellgrenze für Entgeltunterschreitungen von 10% (bisher 3%) sein. Entscheidend wird auch die Frage sein, inwiefern die Kontrollbehörden dem im Gesetz angelegten Prinzip „Beraten statt Strafen“ folgen.
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