Kollektivvertrag der Bankangestellten Die Schwerpunkte des LCGB-SESF Luxemburg, den 1. August 2016 - Im Hinblick auf die Neuverhandlungen des Kollektivvertrages der Bankangestellten im Herbst 2016, hat der LCGB-SESF zwischen dem 15. Mai und dem 15. Juli eine Umfrage zu den Arbeits- und Lohnbedingungen im Finanzsektor durchgeführt. Ohne sämtliche Forderungen, die noch mit den anderen vertretenen Gewerkschaften zwecks eines gemeinsamen Forderungskataloges besprochen werden, darzulegen, kann der LCGB-SESF bereits jetzt feststellen, dass das Ergebnis der Umfrage im Wesentlichen die gesetzten Schwerpunkte bestätigt hat. 1. Die Gehälter stehen im Mittelpunkt der Verhandlungen Die Unzufriedenheit der Angestellten über die fehlende Lohnentwicklung in den vergangenen Jahren und das aktuelle Besoldungssystem ist groß. Tatsächlich fand die letzte lineare Lohnerhöhung im Rahmen eines Kollektivvertrages im Jahr 2009 statt. Außerdem sah der letzte gültige Kollektivvertrag von 2014 bis 2016, für 3 Jahre lediglich Gehaltsnullrunden vor. Zudem verursachen die auf dem Leistungsprinzip (das oftmals als sehr subjektiv beurteilt wurde) basierende Laufbahnentwicklung als auch die mangelhafte Umsetzung des garantierten Grundgehalts nach drei Jahren großen Missmut. Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage des Finanzsektors, müssen die Angestellten demnach die Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Für den LCGB-SESF stehen mehr denn je die Lohnerhöhungen sowie ein weniger willkürliches Lohnentwicklungssystem im Vordergrund der Verhandlungen. 2. Berufe und Funktionen entwickeln sich, aber der Kollektivvertrag ist eingefahren Das Einstufungssystem des Kollektivvertrages beruht auf 6 Funktionsgruppen, die direkte Auswirkungen auf die Vergütung der Angestellten haben. Es hat sich gezeigt, dass einige dieser Gruppen praktisch nicht mehr existieren. Gleichzeitig werden zahlreiche Angestellte vom Kollektivvertrag ausgeschlossen, obwohl sie rechtlich gesehen nicht als Führungskraft gelten. Seit Jahren wurden die Beschreibungen der Gruppen und den entsprechenden Funktionen nicht mehr aktualisiert. Für den LCGB-SESF gilt es, hier eine wichtige Aufgabe zu realisieren und das System der Funktionsgruppen anzupassen sowie innerhalb dieses Systems Dynamik in die Laufbahnen zu bringen. 3. Arbeitszeit: Richtige Erfassung! Der Respekt der Arbeitszeit beginnt bei ihrer korrekten Erfassung. Dies ist nicht in jedem Unternehmen der Fall. Eine bessere Kontrolle der gearbeiteten Stunden, Maßnahmen zur Vermeidung der Überschreitung der Höchstarbeitszeitengrenzen und der Respekt des Rechts auf Überstundenausgleich sind wichtig, um die derzeitige Situation zu verbessern. Der LCGB-SESF ist außerdem der Ansicht, dass der Zugang zur Teilzeitarbeit erleichtert werden muss und bestimmte neue Arbeitszeitregelungen (z.B. versetzte Arbeitszeit) besser beaufsichtigt werden müssen. 4. Arbeit und Arbeitsmarktfähigkeit: Es werden konkrete Fortschritte erwartet Seit der Bankenkrise im Jahr 2008 taucht bei jeder Verhandlungsrunde die Frage nach der Sicherheit der Arbeitsplätze und der Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit der Angestellten des Finanzsektors auf. Im letzten Kollektivvertrag wurde zum Beispiel das Recht auf eine Außenvermittlung (Outplacement) für aus wirtschaftlichen Gründen gekündigte Angestellte eingeführt, ohne jedoch einen präzisen Rahmen festgelegt zu haben. Es wurde ebenfalls ein Mindestbudget (1% der Lohnmasse) festgelegt, um den tarifvertraglichen Mitarbeitern berufliche Weiterbildungen zu gewähren, aber ohne die Pflicht des Nachweises, dass diese auch genutzt wurden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken. Der LCGB-SESF ist der Meinung, dass bei den nächsten Verhandlungen verschiedene Maßnahmen wieder aufgegriffen und effizienter gestaltet werden müssen. Weitere Fragen, wie die Möglichkeit eines unbezahlten Urlaubs oder die Altersstruktur in den Unternehmen müssen ebenfalls geprüft werden. 5. Psychosoziale Risiken und die soziale Verantwortung der Unternehmen Die Umsetzung einer sektoriellen Unternehmenspolitik zur Vorbeugung gegen psychosoziale Risiken (Arbeitsstress, Burnout,…) bleibt, in Ermangelung einer nationalen Politik in diesem Bereich, auch zukünftig eine Schwerpunkt des LCGB-SESF. Die Sozialpartner konnten bereits in der Vergangenheit bereichsspezifische Vereinbarungen zu wichtigen Themen, wie zum Beispiel Mobbing am Arbeitsplatz, erzielen. Die Themen, Vorbeugung und Behandlung von psychosozialen Risiken, müssen im sozialen Dialog voranschreiten. Auch die soziale Verantwortung der Unternehmen bleibt eine vordringliche Aufgabe. Es reicht nicht diese wie eine Trophäe zur Schau zu stellen, der LCGB-SESF fordert konkrete Maßnahmen und Zusagen zugunsten der Arbeitnehmer. Die einzelnen Forderungen des LCGB-SESF werden im September vorgestellt und mit den anderen Gewerkschaften besprochen, um einen gemeinsamen Forderungskatalog zu erstellen.
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