Schneckenkorn Spiess

Schneckenkorn Spiess-Urania®G2
Molluskizid
Wirkstoff:
30,0 g Metaldehyd /kg (3,0 Gew.-%)
Granulatköder (GB)
Piktogramm: entfällt
Signalwort:
entfällt
Bienen:
nicht gefährdet (B3)
Packungsgröße:
5 kg Eimer
25 kg Sack
005323-00
005323-68/00
Formköder zur Bekämpfung von Nacktschnecken
Gebrauchsanleitung
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Anwendung
Wirkungsweise
Schneckenkorn Spiess-Urania G2 ist ein regen- und schimmelfester Fertigköder gegen
Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecken, Hainschnirkelschnecken und Östliche Hei­
de­schnecken, insbesondere gegen Ackerschnecken an Getreide, Raps, Zucker- und Futter­
rübe, Ackerbohne, Kohlgemüse, Gemüsekulturen und Salaten sowie an Erdbeeren und Zier­
pflanzen.
Schneckenkorn Spiess-Urania G2 am besten nachmittags ausstreuen. Solange es ausliegt,
werden Schnecken angelockt. Auch neu zuwandernde Tiere werden sicher erfasst.
Schneckenkorn Spiess-Urania G2 hat eine gute Lockwirkung und ist für Schnecken leicht
aufnehmbar; es quillt bei Feuchtigkeit auf, ohne zu zerfallen. Haltbar in Regen und Wind. Frei
von Schimmelbildung durch Konservierungsmittel.
Durch den Wirkstoff Metaldehyd werden die lebenswichtigen Schleimhautzellen der
Schnecken zerstört. Diese Wirkung ist irreversibel und wird nicht durch Feuchtigkeit auf­
gehoben.
WW718 - Die Wirkung des Mittels beruht auf einem Wasserentzug der Schnecken. Wird
der Körperflüssigkeitsverlust z.B. durch Regen in kurzer Zeit ausgeglichen, kann der Be­
kämpfungserfolg beeinträchtigt werden.
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Schneckenkorn Spiess-Urania®G2
Anwendungsgebiete
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Nacktschnecken an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Raps, Zucker- und
Futterrübe, Ackerbohne, Salate, Kohlgemüse und Erdbeeren.
• Nacktschnecken, Hainschnirkelschnecken, Garten-Schnirkelschnecke und Östliche Heide­
schnecken in Gemüsekulturen (ausgenommen Gewürzkräuter, Teekräuter, Arzneipflan­zen)
und Zierpflanzen“
Aufwandmengen
Getreide
Ab der Saat bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29); nach Befallsbeginn oder ab Warn­
dienstaufruf, im Köderverfahren mit 3 kg/ha im Abstand von 7 bis 21 Tagen gleichmäßig
über den Bestand streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Raps
Ab der Saat bis zum Ende des Bestockens; nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im
Köderverfahren mit 3 kg/ha im Abstand von 7 bis 21 Tagen gleichmäßig über den Bestand
streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
VV215 - Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
Zucker- und Futterrübe
Ab der Saat bis zur Rosettenbildung (BBCH 29); nach Befallsbeginn oder ab Warndienst­
aufruf, im Köderverfahren mit 3 kg/ha im Abstand von 7 bis 21 Tagen gleichmäßig über den
Bestand streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Ackerbohne
Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren mit 3 kg/ha im Abstand
von 7 bis 21 Tagen gleichmäßig über den Bestand streuen; maximal 2 Anwendungen für die
Kultur bzw. je Jahr.
Kohlgemüse
Bei Kohlgemüse (Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl, Kohlrabi, Rosenkohl, Rot­
kohl, Weißkohl, Wirsing) im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Kö­
derverfahren, bei Bedarf mit 60g/100m2 (6 kg/ha) im Abstand von 7 bis 21 Tagen gleich­
mäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw.
je Jahr.
VV207 - Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Salate
Bei Salat (Kopfsalat, Endivie, Bindesalat, Schnitt- und Pflücksalat, Zuckerhutsalat) im Frei­­
land nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren, bei Bedarf mit
60g/100m2 (6 kg/ha) im Abstand von 7 bis 21 Tagen gleichmäßig zwischen die Kultur­
pflanzen streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
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Schneckenkorn Spiess-Urania®G2
Erdbeeren
Im Freiland und im Gewächshaus nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im
Köderverfahren, bei Bedarf mit 60g/100 m2 (6 kg/ha) im Abstand von 7 bis 21 Tagen
gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur
bzw. je Jahr.
Zierpflanzen
Im Freiland (gegen Nacktschnecken) und im Gewächshaus (gegen Nacktschnecken, Gar­
ten-Schnirkelschnecke, Hainschnirkelschnecke, östliche Heideschnecke) nach Befalls­­beginn
oder ab Warndienstaufruf im Köderverfahren, bei Bedarf mit 60 g/100 m2 (6 kg/ha) im Abstand
von 7 bis 21 Tagen gleichmäßig über den Bestand streuen; maximal 2 Anwendungen für die
Kultur bzw. je Jahr.
Gemüsekulturen (ausgenommen Gewürzkräuter, Teekräuter, Arzneipflanzen)
Im Gewächshaus (gegen Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke, Hainschnirkelschne­
cke, östliche Heideschnecke) nach Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symp­
tome. Im Köderverfahren, bei Bedarf mit 60 g/100 m2 (6 kg/ha) im Abstand von 7 bis 21
Tagen gleichmäßig über den Bestand streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw.
je Jahr.
VV207 Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Schneckenkorn Spiess-Urania G2 sind gut pflanzenverträglich.
Nach unserer Erfahrung hat sich folgende Anwendung bewährt:
Bei Anfangsbefall bzw. schwacher Befallslage in Zierpflanzen, Gemüse, Erdbeeren sind
30 g/100 m² (3 kg/ha) Schneckenkorn Spiess-Urania G2 ausreichend; bei stärkerem Befall
60 g/100 m² (6 kg/ha) gemäß der Zulassung einsetzen.
Einsatz auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind nach § 17
PflschG
Schneckenkorn Spiess-Urania G2 ist zur Anwendung auf Zierpflanzen gegen Nackt­schne­
cken im Streu- oder Köderverfahren auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind,
genehmigt.
Zu diesen genehmigten Flächen gehören: Öffentlich zugängliche Gewächshäuer sowie im
Freil­and öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen).
Wartezeiten
Acker-, Gemüse- und Obstbau:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­
setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Zierpflanzenbau:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
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Schneckenkorn Spiess-Urania®G2
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Zur weiteren Beachtung
NT644 - Das Mittel ist giftig für Haustiere.
NT658 - Haustiere fernhalten.
NT665 - Nicht in Häufchen auslegen.
NT676 - Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
Gewässerschutz
NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewäs­ser
gelangen lassen.
Für die Anwendung im Freiland gilt:
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder
Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß
Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzu­
halten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,EURO geahndet werden.
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Schneckenkorn Spiess-Urania®G2
Bienen und andere Nützlinge
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­
käfer) eingestuft.
NN166 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius
(Lauf­käfer) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­
bewahren.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen
mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems
PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
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Schneckenkorn Spiess-Urania®G2
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
entfallen
Sicherheitshinweise:
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
ein­halten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­
träge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = reg. Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
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