ich.sehe.zukunft. Aufgaben Paten

Kontakte Patenkreis:
Karoline Pinkert, Jakobstr. 5, 52459 Inden/Altdorf
02465 / 2692, [email protected]
ich.sehe.zukunft.
Asylkreis lnden
Evangelische Kirchengemeinde
Inden-Langerwehe
Renate Wesemann, Flüchtlingsbeauftragte Kath. Kirche
0157 85860151, [email protected]
Aufgaben Paten
05. November 2015
Neuzuzug:
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Flüchtlinge begrüßen, Verständigungsmöglichkeiten prüfen, evtl. Übersetzer
organisieren.
Namen und Funktion erklären („Wir sind nicht von der Zivil-Gemeinde“!).
Namen, Nationalität, Familienzusammengehörigkeiten etc. in Erfahrung bringen.
Bedarf abfragen (Kleidung, Hausrat) - Angebot AnziehBAR nutzen.
Überprüfen, ob jemand Alleinreisender unter 18 Jahren ist (manchmal stimmt das
Geburtsdatum auf der Aufenthaltsgestattung nicht); dann Renate Wesemann kontaktieren..
Bei Unstimmigkeiten mit Namen und Geburtsdaten ebenfalls Renate Wesemann ansprechen.
Bei Adressenänderung der Flüchtlinge (z.B. Umzug im Ort) die Ausländerbehörde informieren und evtl. das Bundesamt für Migration, evtl. Ordnungsamt.
Infos weitergeben zu:
Preiswerter Einkauf, Sparkasse, ...
Sozialamt (Herr Richarz): Geld, Mobilticket, Krankenschein, ...
Tafel:
An die Tafel Langerwehe verweisen, beim ersten Termin begleiten
oder andere Flüchtlinge darum bitten
Arzt:
Ablauf des Arztbesuchs klären (zuerst Krankenschein!), Arzttermin
vereinbaren, evtl. erstmals begleiten (Dolmetscher?)
Deutschkurse:
Interesse abfragen, Angebot Asylkreis, bei erstem Termin begleiten
oder andere Flüchtlinge darum bitten
Beratungszeit:
Über die Beratungszeit von Renate Wesemann informieren (Do. 1013 h, Kath. Bücherei St. Josef Inden); Ort erklären.
Ausländerbehörde:
Ort (Buslinie) und Zuständigkeit
Internetseite Asylkreis:
www.asyllkreis-inden.de (Refugees & Asylum seekers); mit Links zu
weiteren Informationen in verschiedenen Sprachen.
Wichtige Regeln:
1. Infos zu Flüchtlingen werden nicht außerhalb des Asylkreises weitergegeben, schon
gar nicht an Ämter.
2. Flüchtlinge entscheiden selbst über ihr Leben.
3. Flüchtlinge sind erwachsen, müssen nicht erzogen werden.
4. Flüchtlinge können selbst entscheiden, ob und wie sie mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten wollen.
5. Paten bestimmen, wie viel Zeit und Kraft sie einsetzen wollen, ob und wie sie erreichbar sein wollen. Arbeit kann auch an andere abgegeben werden.
6. Briefe können für Flüchtlinge geschrieben werden, aber nur als „Übersetzung“, d.h.
der Flüchtling muss verstehen und unterschreiben.
7. Die Arbeit der Paten muss für Flüchtlinge transparent bleiben (Übersetzer!).
8. Wenn ich was nicht sicher weiß: Nachfragen z.B. bei Renate Wesemann.
9. Bei längerer Abwesenheit (Urlaub) die Sprecher Asylkreis informieren.
10. Bei Abgabe / Änderung von Patenschaften die Sprecher Asylkreis informieren.
Pate (oder Betreuer einer Unterkunft) im Asylkreis, wird man (Frau) erst nach einem persönlichen Kontakt mit einer der beiden Ansprechpartnerinnen (siehe oben).
Asylkreis Inden, www.asylkreis-inden.de, Rechtlicher Träger: Evangelische KGM, Auf dem Driesch 1-3, 52459 Inden
Spendenkonto bei der Sparkasse Düren: Ev. KGM Inden, IBAN DE 97 395 501 10 12 00 16 70 45, Zweck: Asylkreis Inden