Sitzungsbericht vom 04.08.2015

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES
KURZBERICHT ZUR SITZUNG VOM 04.08.2015
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Aufhänger und Anlass für eine größere Aussprache bot dabei das letzte Starkregenereignis
vom 22.07.2015.
Mittlerweile zum dritten Mal innerhalb von zwei Monaten war am vorgenannten Datum die
Gemeinde von einer Gewitterzelle direkt getroffen worden. Dabei ging wiederum eine Regenmenge nieder, die einem mehr als 100-jährigen Regenereignis und damit höherer Gewalt
entsprach.
Aufgrund der beiden vorausgegangenen Starkregenereignisse, bei denen vor allem am
06.06.2015 zahlreiche Keller überschwemmt worden waren, haben betroffene Bürgerinnen
und Bürger mittlerweile vielfältige Vorkehrungen gegen solche Wetterphänomene getroffen.
Auch die Gemeinde war nicht untätig. So wurden für Starkregenereignisse noch einmal die
Ablaufmöglichkeiten des ankommenden Wassers an der Kläranlage verbessert und Vorkehrungen getroffen, dass der Drosselschacht in Unteropfingen während eines solchen Regenereignisses vollständig geschlossen werden kann. Aus den Ortslagen Ober- und Unteropfingen kann in dieser Zeit damit kein zusätzliches Wasser in das Kirchdorfer Netz fließen.
In der Gesamtschau fielen die Schäden deshalb am 22.07.2015 in unserer Gemeinde überschaubar aus. Anders als in den Nachbargemeinden Dettingen und Erolzheim, wo zahlreiche
Keller unter Wasser standen, musste die Kirchdorfer Feuerwehr in keinem unserer Ortsteile
zu Einsätzen ausrücken.
Als neuralgische Punkte zeigten sich jedoch wieder einmal der Erlenweg und die Tallage des
Heuweges. Aus beiden Wohnstraßen waren betroffene Bürgerinnen und Bürger deshalb vor
der Sitzung bereits auf die Gemeinde zugekommen.
Um in den besonders stark betroffenen Bereichen nach Abhilfemöglichkeiten zu suchen,
wurden vom Vorsitzenden, begleitet vom Ingenieurbüro Funk, die Probleme vor Ort mit den
Bürgerinnen und Bürgern erörtert.
Für den Erlenweg ließe sich eine deutliche Entspannung der Situation herbeiführen, wenn
zusätzliche Regeneinläufe für das sich über das Straßenniveau aufstauende Regenwasser
eingebaut würden, die das anfallende Oberflächenwasser in den nahen Illerauwald zur Versickerung abführen.
Komplizierter ist die Lage am Heuweg. Vor allem bei einer Familie wird dort regelmäßig die
Garage überflutet, weil diese sich nur sehr wenig über dem Straßenniveau befindet.
In der Sitzung führte der Vorsitzende zunächst noch einmal allgemein zur Thematik aus,
dass Städte und Gemeinden nach den gesetzlichen Vorgaben ihr Kanalnetz lediglich auf
fünfjährige Regenereignisse auslegen. Damit ist bei der Planung schon klar, dass es bei sog.
Starkregenereignissen zum Austritt von Wasser aus dem Kanal auf die Straße kommen
kann. Dieser Umstand ist insofern nichts Verbotenes oder Ungewöhnliches, sondern hängt
einfach damit zusammen, dass keine Stadt oder Gemeinde das Kanalnetz für solche außergewöhnlichen Regenereignisse ausreichend dimensionieren kann. Wo die Gemeinde aus
der Pflicht entlassen wird, sind die Grundstückseigentümer gefragt. Sie sind angehalten, für
solche Extremereignisse Vorsorge zur Sicherung ihrer Keller und Gebäude zu schaffen.
Eine Entlastung im Bereich des Heuweges, aber auch der Ortslage insgesamt, ließe sich
über den Bau der schon von Jahren geplanten großen Regenwasserentlastungsleitung von
der Ecke Rosenweg/Griesweg zur Kläranlage erreichen. Aus Kostengründen war diese
Baumaßnahme 2008 jedoch zurückgestellt worden. Projektiert war die Tiefbaumaßnahme
damals mit 1,8 Mio. €.
Aufgrund der seither stattgefundenen Kostensteigerungen muss bei einer gegenwärtigen
Realisierung jedoch von einem deutlich höheren Preis ausgegangen werden. Das Gremium
diskutierte deshalb darüber, ob es nicht ausreichen würde, diesen Kanal nur bis zum Lärmschutzwall zu führen und das ankommende Regenwasser dort in einem Rückhaltebecken zu
versickern. Diese Möglichkeit soll vom Ingenieurbüro Funk noch einmal untersucht werden.
Darüber hinaus wurde das Ingenieurbüro Funk beauftragt, für den Erlenweg ein Konzept zur
besseren Ableitung des Regenwassers bei Starkregenereignissen zu entwickeln. Dabei sollen nicht nur der Erlenweg, sondern auch die an ihn anschließenden Straßen planerisch mit
berücksichtigt werden.
Unabhängig von den Planungen der Gemeinde sollten sich alle Hauseigentümer Folgendes
vergegenwärtigen: Alles Wasser, was nicht in die Kanalisation fließt, trägt bei Starkregenereignissen zur Entlastung des Kanalnetzes bei. Die Bitte ist deshalb auch im eigenen Interesse noch einmal zu überprüfen, ob nicht Dach- und Hofflächen von der Kanalisation abgehängt werden können. Die mittlerweile gesplittete Abwassergebühr würde dieses Verhalten
durch eine geringere Abwassergebühr auch belohnen.
Um nichts offen zu lassen führte der Vorsitzende sodann noch aus, dass die Gemeinde –
wenn sie ihren Aufgabenschwerpunkt in nächster Zeit auf die Verbesserung der Kanalisation
verlegt - andere Aufgaben aufgrund der immer noch sehr schwachen Haushaltslage zurückstellen muss. Dies wird auch für die geplante Erweiterung der Michael-von-Jung-Schule gelten, zu deren Planungsunterlagen beim darauffolgenden Tagesordnungspunkt das gemeindliche Einvernehmen hergestellt wurde. Die Intensivierung der Kanalbaumaßnahmen wird,
zusammen mit dem Anschluss an das Klärwerk in Heimertingen, alle finanziellen Kräfte der
Gemeinden binden und dazuhin auch Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren und Beiträge haben.
Abschließend führte der Vorsitzende aus, dass wir uns wohl alle auf ein sich veränderndes
Klima einstellen und damit auch zu leben lernen müssen, dass Starkregenereignisse sich
wohl nicht mehr an die ihnen bisher zugewiesenen statistischen Häufigkeiten halten. Bei allen Bemühungen der Gemeinde wird auch nie ein 100 %-iger Schutz vor Überstau oder
Rückstau erreicht werden können. Um Schäden solcher Regenereignisse bestmöglich auszuschließen, sind deshalb auch private Schutzmaßnahmen unerlässlich.
2. Baugesuche
Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Baugesuchen:
a) zur Erweiterung der Michael-von-Jung-Schule durch einen nördlichen Anbau und Umbau
des bestehenden Schulverwaltungsbereichs auf Flst. 1009, Hauptstraße 49, Kirchdorf
b) zur Errichtung eines Maschendrahtzaunes sowie zur Aufstellung von zwei Mobilställen
für je 250 Legehennen auf Flst. 1809, Unteropfingen
c) zur Befreiung von der Baugrenze zur Errichtung eines Gartenhauses auf Flst. 2042, Lessingstr. 5, Kirchdorf
d) zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. 15/7, Berkheimer Str. 6,
Oberopfingen
e) nur zur Kenntnis genommen werden mussten - weil im Kenntnisgabeverfahren eingereicht - die Bauunterlagen zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf Flst. 360/4,
Zur Allee 12, Oberopfingen
Der zum Bauvorhaben eingegangene Einspruch wird mit den Bauunterlagen zur Klärung
an die Baurechtsbehörde im Landratsamt Biberach übersandt.
3. Zwischenbericht zur Entwicklung des Gemeindehaushalts 2015
Herr Kämmerer Zettel informierte bei diesem Top den Gemeinderat über den bisherigen Verlauf des ersten Haushaltshalbjahres.
In der Summe zeigten die dazu vorgetragenen Zahlen, dass sich das Haushaltsjahr erfreulich nahe an den Planansätzen entwickelt. Dass es dabei kein Spitzenjahr werden wird, war
von vornherein abzusehen. Erfreulich war jedoch, dass sich gegenüber dem extrem schwierigen Wirtschaftsjahr 2014 gegenwärtig wieder ein Lichtstreif am Horizont abzeichnet. So
wird die Gemeinde aller Voraussicht nach mit keinen weiteren Rückzahlungen bereits eingenommener Gewerbesteuern zu rechnen haben. Anders als im Vorjahr wird der Verwaltungshaushalt sich damit wieder selbst tragen und darüber hinaus auch einen Beitrag zur Finanzierung von Investitionen leisten können. Ausgezahlt hat sich auch die vorsorgliche Entscheidung des Gemeinderates, das ursprünglich auf knapp 2,6 Mio. € angelegte Investitionsprogramm angesichts der angespannten finanziellen Rahmenbedingungen auf 1,18 Mio.
€ zu reduzieren, auch wenn dabei als größte Position eigentlich notwendige Straßensanierungsmaßnahmen zusammen mit einer Menge von Beschaffungswünschen dem Rotstift
zum Opfer fielen.
Da die Gemeinde bereits zu Beginn des neuen Jahres die letzte Kreditrate des in 2010 aufgenommenen Darlehens in Höhe von 80.500 € vollständig zurückzahlen konnte, ist Kirchdorf
nach 5 Jahren erstmals wieder schuldenfrei.
Anlass für verhaltenen Optimismus gab der Umstand, dass - anders als noch bei der Aufstellung des Haushaltsplanes erwartet - die angesetzten Investitionen nun wahrscheinlich doch
aus den Einnahmen vollumfänglich abgedeckt werden können. Die bei der Haushaltsplanaufstellung prognostizierte Deckungslücke in Höhe von 103.000 € ließ erwarten, dass
die mittlerweile auf 1,5 Mio. € geschrumpfte allgemeine Rücklage ein weiteres Mal für den
Haushaltsausgleich herangezogen werden muss. Nach dem bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres sieht es aktuell jedoch so aus, dass die erwartete Deckungslücke durch Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 184.400 € geschlossen werden kann. Der größte Beitrag
kommt in diesem Zusammenhang aus der sich ergebenden Veräußerungsmöglichkeit eines
Gewerbegrundstücks, aber auch durch eine um 53.000 € höhere Kindergartenförderung des
Landes sowie eines angehobenen Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Höhe von rund
32.000 €. Die erhöhten Landeszuschüsse sind Ausflüsse einer boomenden Wirtschaft.
Auch wenn die vorgestellten Zahlen und Ergebnisse nur das Bild einer Momentaufnahme
abgeben und sich bis zum Jahresende noch in die eine oder andere Richtung verschieben
können, so kann als Resümee zur Jahresmitte dennoch festgehalten werden, dass der
Haushaltsvollzug 2015 im Saldo bisher zwar ohne Höheflüge, aber dennoch bis dato zufriedenstellend verläuft.
4. Aufstellung von Hundetoiletten in den Teilorten Kirchdorf und Unteropfingen
In der Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates am 23.07.2014 war in der Bürgerfrageviertelstunde das Thema „Hundetoiletten“ angesprochen worden. Im Gremium hatte man
sich damals darauf verständigt, zunächst einmal versuchsweise Hundetoiletten im Teilort
Oberopfingen aufzustellen, weil dieses Thema dort schon länger immer wieder in verschiedenen Gesprächen gegenüber der Ortsverwaltung vorgetragen worden war.
Bei positiven Erfahrungen im Teilort, so der damals erklärte Wille im Gemeinderat, sollte die
Aufstellung der Hundetoiletten auch auf die Teilorte Unteropfingen und Kirchdorf ausgeweitet
werden.
Da die Rückmeldungen aus Oberopfingen bisher durchweg gut sind, beschloss das Gremium, bei der Firma Mika GmbH aus Westendorf 8 weitere Dogstationen zu beschaffen. Der
Preis für eine Dogstation liegt bei 420 €/netto. Die Verwaltung geht aufgrund der bestehenden Lieferfrist davon aus, dass die Dogstationen nicht vor Oktober aufgestellt werden. So-
bald die Dogstationen aufgebaut sind, wird im Mitteilungsblatt für interessierte Hundehalter
ein Lageplan mit den Standorten veröffentlicht.
5. Annahme von Spenden
Die Annahme von Spenden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung seit einigen
Jahren der Zustimmung des Gemeinderates.
In der Sitzung beschloss das Gremium 5 Spenden in Höhe von insgesamt 2.368,22 € anzunehmen. Die Spenden kommen der Wolfgang-Notz-Stiftung, der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Oberopfingen und der Kindertagesstätte in Kirchdorf zugute. Sie kommen von der
Hahn-Immobilienbeteiligungs GmbH, der VR Bank Memmingen, dem Kieswerk Häring sowie
von Frau Gabriele Rahn und Frau Helga Hahn.
Allen Gebern sei für ihre Spenden und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.
6. Freibad Kirchdorf
- Erstellung eines Energieaudits
Die Europäische Union und Deutschland wollen die Energieeffizienz steigern, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen. Deshalb werden neuerdings durch Gesetz sog. Energieaudits von
kommunalen Versorgungsunternehmen und Eigenbetrieben verlangt. Wesentlicher Inhalt der
Gesetzesnovelle ist das Aufzeigen und der Nachweis von Energieverbräuchen bzw. auch die
Unterbreitung von Vorschlägen zur Energieeinsparung.
In der Gemeinde Kirchdorf betrifft diese Bestimmung das Freibad und als Versorgungsunternehmen auch den Zweckverband Illertalwasserversorgung.
Für Letztgenannten hat die Mitgliederversammlung des Verbandes bereits einen entsprechenden Beschluss herbeigeführt.
Mit der Durchführung des Energieaudits im Freibad wurde die RBS wave GmbH aus Stuttgart beauftragt. Vom Büro wurden die zu erbringenden Leistungen für pauschal 3.900 €/netto
angeboten. Für den Fall, dass die Gemeinde nicht für alle Energieverbraucher im Bad die
Verbrauchswerte benennen kann, können auf Stundenhonorarbasis zum vorgenannten Betrag noch weitere Kosten für die Durchführung von Verbrauchsmessungen hinzukommen.
7. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle aus der letzten Sitzung informierte
der Vorsitzende zunächst über die neuesten Zahlen, die vom Statistischen Landesamt zu
Kirchdorf zur Verfügung gestellt worden sind. Sie stammen aus dem Jahr 2013.
Unsere Gemeinde hatte im Berichtsjahr 3.477 Einwohner. 1.787 davon waren männlich,
1.690 weiblich. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung lag in Kirchdorf bei 41,4 Jahren (im
Landesdurchschnitt bei 43,2 Jahren). Während die Bevölkerungszahl in unserer Gemeinde
in den Jahren 2004, 2006, 2007, 2009 und 2011 insgesamt rückläufig war, konnte in 2013
ein stärkerer Zuwachs von 81 Personen verzeichnet werden.
Der Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen hat sich, wie die Vergleichszahlen zeigen,
von 2010 von 888 auf 923 entwickelt (Wohngebäude). Die Anzahl der Wohnungen nahm von
1.458 auf 1.574 zu. Wie die statistische Erhebung zeigt, ist die Zahl der Bewohner eines
Hauses/einer Wohnung rückläufig. Lebten in einer Wohnung 1968 noch durchschnittlich 3,5
Bewohner, waren es im Berichtsjahr 2013 lediglich noch 2,21.
Umgekehrt proportional angewachsen ist die Wohnfläche je Einwohner. 1968 lag diese bei
28 m²/Person, im Jahr 2013 bei 49 m²/Person. Mit dieser durchschnittlichen Wohnfläche/Person liegt Kirchdorf rein rechnerisch um knapp 3 m² über dem Landesdurchschnitt
(46,2 m²).
Insgesamt 76 % der Wohngebäude (673) waren Einfamilienhäuser, 17 % (153) Zweifamilienwohnhäuser und nur 7 % der Gebäude Mehrfamilienhäuser mit 3 und mehr Wohnungen.
Diese Relation ist gegenüber 1994 unverändert.
Erfreulich zunehmend ist seit Jahren die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in unserer Gemeinde. So stieg diese seit 1999 von 1.417 Erwerbstätigen auf 2.210 im
Jahr 2013 an.
Nach wie vor zurückgehend ist hingegen die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe. 1999
gab es in unserer Gemeinde und ihren Ortsteilen noch insgesamt 59 Betriebsstellen. Im Jahr
2010, aus dem die aktuellsten Zahlen stammen, lediglich noch 38.
Wie das Landesamt ausführt, betrifft das Höfesterben vor allem die kleinen Höfe, wobei die
verbleibenden mit ihren Betriebsgrößen zulegen.
Der Bestand an Kraftfahrzeugen wächst, wie auch sonst in Baden-Württemberg, kontinuierlich. So waren in Baden-Württemberg 2013 knapp 7,3 Mio. Kraftfahrzeuge zugelassen. Der
Kraftfahrzeugbestand unserer Gemeinde betrug im Jahr 2013 2.537 Fahrzeuge, davon 2.097
PKWs und 212 Krafträder (VJ. 2.410, davon 2063 PKWs und 205 Krafträder. 1991 lag die
Motorisierungsquote noch bei 1.705 Fahrzeugen, davon 1.412 PKWs und 74 Krafträder).
Weitere Informationen gab der Vorsitzende sodann zur angedachten Videoüberwachung des
Beckens im Freibad Kirchdorf. Von der Verwaltung, aber auch von engagierten Ratsmitgliedern sind dafür von verschiedenen Anbietern Angebote eingeholt worden. Die Firma BOA
Business Solutions aus Laupheim hat der Gemeinde in diesem Zusammenhang das Angebot unterbreitet, zunächst für einen geringen Unkostenbeitrag die Wirkung einer solchen Videoanlage im Bad zu testen. Um zu sehen, von welcher Qualität die aufgezeichneten Bilder
sind und zu überprüfen, inwieweit die eingesetzte Technik zur Datenübertragung problemlos
funktioniert, wurde dieses Angebot vom Gemeinderat angenommen.
Das ebenfalls eingeholte Angebot zur Versicherung des Bodenreinigungsroboters während
der Arbeitszeit im Becken wurde aufgrund der damit anfallenden hohen Versicherungskosten
zurückgestellt.
Die letzte Information im öffentlichen Teil der Sitzung galt der Fortsetzung der Ferienbetreuung von Grundschulkindern im Schuljahr 2015/2016. Um die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie für berufstätige Mütter zu verbessern, war dieses Angebot im Schuljahr 2012/2013
eingeführt worden.
In der Sitzung stimmte der Gemeinderat dem mit den Eltern Vereinbarten zu. Damit besteht
für das Schuljahr 2015/2016 Planungssicherheit.
8. Nichtöffentlich
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ging es zunächst um Personalangelegenheiten und im
Anschluss daran um eine Aussprache zum aktuell immer mehr anschwellenden Flüchtlingsstrom, der mittlerweile auch unseren Landkreis vor immer größer werdende Probleme der
Unterbringung stellt. Beschlüsse wurden dabei keine gefasst.
- Ende des Sitzungsberichts -